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Wie Auto verkaufen?

Themenstarteram 8. März 2016 um 6:45

Hallo!

Ich möchte gern mein altes Auto verkaufen.

Was muss ich dabei beachten?

Ich möchte ihn am liebsten angemeldet lassen, bis die Probefahrt erfolgt ist.

Ist diese dann erfolgt, würde ich ihn umgehend abmelden, damit der Käufer nicht mit meinem Versicherungsschutz durch die Gegend fährt.

Reicht es dazu die Kennzeichen zu demontieren und nen Tag später das Auto abzumelden?

Ich kenne mich so gar nicht mit Dingen wie "rote Nummer" aus und welche Möglichkeiten

ich als Privatmann überhaupt hätte.

Würde ich mein Auto abmelden, kann man es ja nicht mehr probefahren.

Ist ein Kaufvertrag zu empfehlen? Auch bei einem 16 Jahre alten Auto?

Ich denke schon oder? Nach dem Motto: Gekauft wie gesehen, ohne jegliche Garantie muss ich mich ja schützen.

Gibt es Vorducke über Kaufverträge im Internet?

Worauf sollte ich sonst achten?

Es ist das erste Auto, dass ich selber privat verkaufe und nicht in Zahlung gebe.

Daher bin ich etwas unsicher.

Beste Antwort im Thema

So lange der Wagen angemeldet ist, läuft die Versicherung auf deinen Namen mit allen Konsequenzen.

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Hier wird geholfen: www.mobile.de

Da stehen seitenweise Tipps fürs erfolgreiche verkaufen....na klar immer nen Kaufvertrag machen, ohne Ausnahme

Bei Mobile gibts einen zum Ausdrucken...einfach mal in Ruhe durchlesen

Ich hab meine Autos bis jetzt immer angemeldet verkauft, so verkaufts sich schneller und besser, aber nur bei Vorlage eines deutschen Persos, sonst melde ich auch vorher ab

Gruss aus Kassel

Hi,

auf jeden Fall angemeldet lassen, sonst schrumpft der Interessentenkreis auf wenige Händler zusammen.

Ob du den Wagen dann angemeldet übergibst ist deine Entscheidung. Grundsätzlich passiert deiner Versicherung nichts auch wenn der Käufer auf der Rückfahrt einen Unfall hat. ist aber natürlich trotzdem mit ärger verbunden.

Ich habe es beim letzten mal so gemacht, nach der Probefahrt Vertrag ausgefüllt und Anzahlung genommen. Am nächsten Tag Auto abgemeldet (Kennzeichen und Papiere braucht man dazu) und dann den abgemeldeten Wagen zum Käufer gefahren (am abmeldetag darfst du noch mit den entstempelten Kennzeichen fahren).

Käufer hatte den Wagen vor der Türe und ich war sicher das er abgemeldet ist ;)

GRuß Tobias

Ich benutze den Kaufvertrag den man auf der Seite des ADAC herunterladen kann. Da ist die Mitteilung an die Versicherung und die Zulassungsstelle gleich mit dabei. Damit verkaufe ich Autos gewöhnlich auch angemeldet, zumindest an Leute die mir vertrauenswürdig erscheinen und bis jetzt ist es auch gut gegangen.

So lange der Wagen angemeldet ist, läuft die Versicherung auf deinen Namen mit allen Konsequenzen.

Und welche Konsequenzen wären das?

Durch den Kaufvertrag, wo hoffentlich alle Daten des Käufers drin stehen, ist man raus.

Ja, bis zur Ummeldung läuft die eigene Versicherung weiter, aber im Schadensfall ist man raus.

Außerdem kann man ja proaktiv nach dem Verkauf seine Versicherung über den Verkauf informieren und die Daten des Käufers übermitteln.

Ist zwar ein wenig Aufwendig mit der Versicherung zu kommunizieren, aber alles kein Problem.

Gruß,

der_Nordmann

Zitat:

@Adler TDI schrieb am 8. März 2016 um 08:31:56 Uhr:

So lange der Wagen angemeldet ist, läuft die Versicherung auf deinen Namen mit allen Konsequenzen.

Hi,

falsch die Versicherung geht auf den Käufer über. Bei einem Unfall wird der SFR des Verkäufers nicht belastet.

Wichtig ist das man im Vertrag Datum Ort und Uhrzeit aufgeführt hat und außerdem die Meldungen für Zulassungsstelle und Versicherung ausgefüllt und unterschrieben hat.

Wenn der Käufer nicht abmeldet hat man aber trotzdem jede Menge Ärger und Rennerei. Von daher empfehle ich soweit möglich schon das abgemeldete übergeben des Fahrzeugs. In der Praxis werden täglich aber tausende Fahrzeuge angemeldet übergeben und es gibt nur sehr selten Probleme.

Gruß Tobias

Themenstarteram 9. März 2016 um 20:45

Wenn ich dann einen Käufer gefunden habe, was ist dann zu tun?

Muss ich das Auto AB-melden? Wo kann ich das machen? Oder muss der Verkäufer das Auto UM-melden?

Wenn Letzteres der Fall ist, und er beispielsweise am Sonntag das Auto abholen würde, könnte er es ja erst am Montag abmelden und fährt solange auch meinem Versicherungsschutz rum :-/

Wenn ich aber am Montag die Übergabe machen würde, könnte ich selber das Auto abmelden, aber ist es dann wirklich ein Abmelden oder sprechen wir von ummelden?

Ich habe leider keine Erfahrung mit sowas und bin daher etwas unsicher...

Gem. dem Kaufvertrag vom ADAC reicht es ja aus, wenn wir Alles richtig ausfüllen.

Dann bin ich raus sobald wir beide unterschrieben haben und der Käufer ist für das Ummelden verantwortlich. Richtig?

Ich würde dann die Kopie für die Zualssungsstelle und die für die Versicherung verschicken. Richtig?

Seit ihr Versicherungsfachleute? Falls nein, fragt mal konkret bei eurer Versicherung nach. Euer SFR wird im Schadenfall in Regress genommen. Ihr könnt euch die entstehenden Mehrkosten dann zivilrechtlich beim Verursacher einklagen.

Allerdings gibt es da unterschiedliche Aussagen bei den Versicherern und selbst der ADAC ist sich da nicht immer ganz sicher. Probleme und Diskussionen wird es auf jeden Fall geben.

Moin,

Das ist leider ein klassischer Fall von Theorie und Praxis. Theoretisch ist der Verkäufer bei Meldung an die Versicherung raus. Praktisch tritt die Versicherung im Schadensfall aber erstmal ein - ist ja ihre Aufgabe - und wenn dann beim Käufer nichts einfach zu holen ist, dann ist man als Verkäufer mit drin. Danach ist es eine Frage wie gut das Verhältnis zur Versicherung und/oder zum Vermittler ist.

Auch das Fahren mit den entstempelten Schildern ist gewissen Vorgaben unterworfen - Spaßfahrten quer durch die Republik gehen auch nicht. Wie es aktuell genau ausschaut vorher klären, aber im Ernst ... DAS ist nicht mehr dein Problem.

MfG Kester

Auf jeden Fall einen Gewährleistungsausschluss vereinbaren. Sonst ist man nämlich schlanke zwei Jahre in der Gewährleistung. Und alle bekannten Mängel auflisten.

Themenstarteram 10. März 2016 um 22:55

Zitat:

@Rotherbach schrieb am 10. März 2016 um 07:13:35 Uhr:

Moin,

Das ist leider ein klassischer Fall von Theorie und Praxis. Theoretisch ist der Verkäufer bei Meldung an die Versicherung raus. Praktisch tritt die Versicherung im Schadensfall aber erstmal ein - ist ja ihre Aufgabe - und wenn dann beim Käufer nichts einfach zu holen ist, dann ist man als Verkäufer mit drin. Danach ist es eine Frage wie gut das Verhältnis zur Versicherung und/oder zum Vermittler ist.

Auch das Fahren mit den entstempelten Schildern ist gewissen Vorgaben unterworfen - Spaßfahrten quer durch die Republik gehen auch nicht. Wie es aktuell genau ausschaut vorher klären, aber im Ernst ... DAS ist nicht mehr dein Problem.

MfG Kester

Jetzt hab ich jemanden, der mein Auto kaufen will.

Der wohnt aber 400km weit weg :-/

Also werd ich ihn den Kaufvertrag vom ADAC unterschreiben lassen und ihn dann mit dem angemeldeten Auto fahren lassen.

Da steht ja drauf, dass der Käufer für's Ummelden verantwortlich ist.

Meiner Versicherung kann ich ja den Fall sicherheitshalber genauso im Vorfeld schildern.

Was bleibt mir sonst übrig, oder?

Zitat:

Was bleibt mir sonst übrig, oder?

Naja, du könntest mit ihm zu deinem zuständigen Amt fahren und ihm ein Überführungskennzeichen bzw. Kurzzeitkennzeichen besorgen, dann kannst du deinen gleich abmelden.

Folgende Unterlagen braucht er/ihr

Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit letzter Meldebescheinigung,

elektronischer Versicherungsnachweis -eVB Code- ( erhältlich bei der Kfz- Versicherung),

bei Firmen Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung.

Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt (dann Ausweise des Beauftragten und Ausweiskopie des Fahrzeughalters erforderlich).

gültige Prüfbescheinigung der Hauptuntersuchung (HU) (TÜV),

sofern eine HU erstmals bereits erforderlich war, siehe dazu ggf. Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I, ehemals Kfz Schein);

außerdem ist in der ZB I anhand des Prüfstempels erkennbar, wer die letzte HU abgenommen hat (falls Prüfbericht verloren) - ZB I nicht bei Neufahrzeugen, die noch gar nicht zugelassen waren

die Prüfbescheinigung kann auch als Kopie vorgelegt werden! Befindet sich das Fahrzeug innerhalb der ersten Jahre ohne HU-Bescheinigung, dann ist auch keine Prüfbescheinigung vorzulegen (es gibt auch keine!).

Zulassungsbescheinigung (Teil II) oder Kaufvertrag mit CoC-Papier oder Datenbestätigung des Herstellers (bei nationaler Betriebserlaubnis), Kopien sind ausreichend. Fahrzeug hat kein TÜV/ keine Hauptuntersuchung

Edit: Narrensicher ;)

http://...erfuehrungskennzeichen.net/.../beantragen.php

Moin,

Wenn du der Meinung bist, dem Käufer nicht vertrauen zu können, dann meldest du das Auto nach der Probefahrt ab, Ende Gelände. Für die Überführung ist der Käufer verantwortlich - er hat sich doch das Auto in 400km ausgeguckt. Dafür gibt es ab 25€ Überführungskennzeichen.

MfG Kester

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