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Wie abgemeldetes gekauftes Fahrzeug nach Hause bringen?

Themenstarteram 11. Dezember 2022 um 9:42

Hallo zusammen.

Könnt ihr mir evtl einen Tipp geben,wie ich am besten ein abgemeldetes gebrauchtes Fahrzeug von einem Privatanbieter nach Hause bringen kann. Rote Nummer wäre natürlich am einfachsten, ich habe aber leider keine Bezugsquelle. ?? Meinen letzten Gebrauchtkauf hat mit der Verkäufer direkt vor die Haustüre gefahren und dann die Nummernschilder angeschraubt.

Danke im voraus für eure Antworten!

Viele Grüße Markus

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43 Antworten
am 11. Dezember 2022 um 9:47

Wenn du schon gekauft und die Papiere daheim hast, kannst du es anmelden und mit deinen eigenen neuen Schildern abholen und heimfahren.

Sonst Kurzzeitkennzeichen besorgen und am besten über die Versicherung versichern, bei der du anschließend auch bleiben willst. Solche Kennzeichen sind typisch ohne Kaskoversicherung.

Korrigiere noch den Thread-Titel, da steht "angemeldetes Fahrzeug".

Eine legale Bezugsquelle für rote Kennzeichen gibt's nicht, die sind Gewerbetreibenden in der entsprechenden Branche vorbehalten.

 

Du brauchst für dein Vorhaben eine gültige HU

 

Wie schon gesagt wurde, entweder direkt anmelden oder Kurzzeitkennzeichen

Alternativ, falls Du das Fahrzeug in Deinem Landkreis gekauft hast, die entstempelten Schilder anschrauben, direkt den kürzesten Weg zur Zulassungsstelle fahren und anmelden. Ist zwar relativ unbekannt aber erlaubt. Aber erst evb-Nummer von der Versicherung erteilen lassen was auch online geht!

Zitat:

@Andreas4 schrieb am 11. Dezember 2022 um 10:57:37 Uhr:

Alternativ, falls Du das Fahrzeug in Deinem Landkreis gekauft hast, die entstempelten Schilder anschrauben, direkt den kürzesten Weg zur Zulassungsstelle fahren und anmelden. Ist zwar relativ unbekannt aber erlaubt. Aber erst evb-Nummer von der Versicherung erteilen lassen was auch online geht!

Diese Regelung gibt es aber so richtig Glasklar wie das funktioniert ist irgendwie nicht. Dem abgemeldeten Fahrzeug müssen auf jeden Fall Kennzeichen zugeordnet sein, das ist bei den alten Kennzeichen nicht unbedingt der Fall die können bereits neu vergeben sein.

Aber wie schon gesagt wenn HU (Tüv) vorhanden ist einfach anmelden, oder Kurzzeitkennzeichen holen. KZK machen aber eigentlich keinen Sinn wenn man das Fahrzeug direkt anmelden kann.

Wenn das Fahrzeug keine HU hat kann man auch KZK besorgen, dann darf man aber nur in dem Landkreis in dem das Fahrzeug steht zur Werkstatt / TÜV/ Zulassungsstelle fahren.

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 11. Dezember 2022 um 11:37:31 Uhr:

 

Diese Regelung gibt es aber so richtig Glasklar wie das funktioniert ist irgendwie nicht. Dem abgemeldeten Fahrzeug müssen auf jeden Fall Kennzeichen zugeordnet sein,

Richtig.

Dies ist nur der Fall,wenn man das Kennzeichen bei der Abmeldung für eine spätere Anmeldung reservieren lässt.

Andernfalls muss man sich von der Zulassungsstelle ein Kennzeichen zuteilen lassen, wenn man ohne Siegel zur Zulassungsstelle zum anmelden fahren will.

Hallo Markus, wäre gut gewesen wenn Du 2 Wichtige Punkte in Deiner Frage mitgeklärt hättest.

1.) Hast Du bereits gekauft und die Papiere auch schon bekommen oder überlegst Du gerade vor dem evtl.Kauf noch, wie das Fzg.heimzubringen ist, weil Du evtl. auf ein Angebot gestoßen bist, daß häufig mit dem Satz endet: „Das Fahrzeug wird nur abgemeldet übergeben.“ ?

2.) Wie weit in KM ist die Entfernung vom Standort des Autos bis zu Dir nach Hause?

Gruß Paul

- Anmelden - dann abholen

- Hänger

Zitat:

@Lukas_2014 schrieb am 11. Dezember 2022 um 10:54:59 Uhr:

Du brauchst für dein Vorhaben eine gültige HU

Welches Vorhaben und für was die HU? Für den Bezug eines Kurzzeitkennzeichen benötigt man, wie in vielen anderen Threads schon aufgezeigt, nicht zwingend eine gültige HU.

Zitat:

@ktown schrieb am 11. Dezember 2022 um 12:14:50 Uhr:

Zitat:

@Lukas_2014 schrieb am 11. Dezember 2022 um 10:54:59 Uhr:

Du brauchst für dein Vorhaben eine gültige HU

Welches Vorhaben und für was die HU? Für den Bezug eines Kurzzeitkennzeichen benötigt man, wie in vielen anderen Threads schon aufgezeigt, nicht zwingend eine gültige HU.

benötigte Unterlagen

Für die Anmeldung eines Kurzzeitkennzeichens bei einer Zulassungsstelle werden folgende Unterlagen benötigt:

eVB-Nummer (Deckungskarte Ihrer Versicherung)

Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung

bei Firmen die Gewerbeanmeldung bzw. einen Handelsregisterauszug

Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief

gültiger HU / TÜV (Vorderseite Fahrzeugschein oder Bericht)

evtl. eine Vollmacht, wenn Sie im Auftrag handeln

Bitte beachten Sie, dass das Fahrzeug mind. einen Werktag vor der Zulassung des Kurzzeitkennzeichens abgemeldet sein muss.

 

Zitat:

@ktown schrieb am 11. Dezember 2022 um 12:14:50 Uhr:

Zitat:

@Lukas_2014 schrieb am 11. Dezember 2022 um 10:54:59 Uhr:

Du brauchst für dein Vorhaben eine gültige HU

Welches Vorhaben und für was die HU? Für den Bezug eines Kurzzeitkennzeichen benötigt man, wie in vielen anderen Threads schon aufgezeigt, nicht zwingend eine gültige HU.

Ohne HU ist die Nutzung des KZK aber eingeschränkt.

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 11. Dezember 2022 um 12:29:00 Uhr:

 

Bitte beachten Sie, dass das Fahrzeug mind. einen Werktag vor der Zulassung des Kurzzeitkennzeichens abgemeldet sein muss.

Welche Zulassungsstelle schreibt das denn.

Du kannst auch abmelden und hinterher gleich ein KZK beantragen.

Die Meldung der Abmeldung kann Sekundengenau ans KBA erfolgen, so dass man eine Wartezeit für den nächsten Zulassungsabschnitt nicht benötigt.

Wird nicht überall so gehandhabt,aber den Antrag auf ein KZK unmittelbar nach der außerbetriebsetzung abzulehnen,halte ich für nicht richtig

@VW Passat:

Nix für ungut…aber alleine schon die Bezeichnungen „ Fahrzeug Brief“ , anstelle von ZB 2 und: (Deckungskarte Ihrer Versicherung)

lassen den Eindruck entstehen, daß Du einen stark veralteten Text kopiert hast.

Überhaupt werden hier wieder mal alle Stammtisch-Legenden ausgepackt, wie z.B. "man kann mit enstempelten Kennzeichen einfach fahren" usw.

Dinge die es vor 20 Jahren noch gab.

Aber was mich ziemlich ärgert ist, daß nich die Suchfunktion bemüht wurde.

Denn dieses Thema wird hier alle halbe Jahr durchgekaut ohne Ende......

Zitat:

@Pauliese schrieb am 11. Dezember 2022 um 12:41:42 Uhr:

@VW Passat:

Nix für ungut…aber alleine schon die Bezeichnungen „ Fahrzeug Brief“ , anstelle von ZB 2 und: (Deckungskarte Ihrer Versicherung)

lassen den Eindruck entstehen, daß Du einen stark veralteten Text kopiert hast.

Hier nur für Dich von der Seite unseres Kreises. ändert auch nichts daran dass der TÜV-Bericht Pflicht ist!

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass (bei Hauptwohnsitz in Deutschland zusätzlich Meldebescheinigung - nicht älter als 3 Monate)

Kopie Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder Kopie Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Kopie EG-Übereinstimmungsbescheinigung als Nachweis der Typ- oder Einzelgenehmigung

Versicherungsbestätigung für Kurzzeitkennzeichen (eVB-Nr.)

Prüfbericht Hauptuntersuchung; ggf. Prüfbericht Sicherheitsprüfung

ggf. Vollmacht für Dritte (Bevollmächtigter muss seinen Personalausweis oder Reisepass vorlegen)

Einwilligungserklärung bei Zulassung auf Minderjährige

Hinweis

Kurzzeitkennzeichen können nur noch bei der örtlich* zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde oder bei der Kfz-Zulassungsbehörde, die für den Standort des Fahrzeuges zuständig ist, beantragt werden. Noch gültige Kurzzeitkennzeichen sind dann bei regulärer Zulassung der Kfz-Zulassungsbehörde vorzulegen.

*Dies bedeutet für Privatpersonen nur noch bei der Kfz-Zulassungsbehörde des Wohnortes (Hauptwohnung im Sinne des Melderechtsrahmengesetzes) und bei juristischen Personen/Gewerbetreibenden/Selbständigen am Ort des Betriebssitzes.

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