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Werksseitig freigegebene Räder-/Reifenkombinationen MÜSSEN auch mit n. FZG-Schein eingetragen w.!!!

Themenstarteram 12. September 2008 um 8:41

Hallo!

 

Viele hier haben mein Problem mit dem Tüv mitbekommen. (Der 316i Compact meiner Freundin fährt mit 205/55-16, was der TÜV nicht abnehmen wollte ohne Eintragung).

 

Ich hatte grad ein Gespräch mit einem sehr kompetenten Herren der BMW AG. Die Listen aus dem Umrüstkatalog ect. sagen nicht aus, dass die dort enthaltenen Räder-/Reifenkombis ohne Eintragung gefahren werden dürfen!!! Auch nicht (wie viele Leute meinen), wenn man den neuen Fahrzeugschein hat!!!

 

Begründung: In der Grund-ABE, die BMW mit Prodduktion des Fahrzeuges erstellt hat, sind nur ein Teil der möglichen Größen drin. Im Nachhinein wurde die Liste mit dem Umrüstkatalog erweitert, die Grund-ABE jedoch hat nur die Größen drin, die es damals gab. Die Grund-ABE kann nicht erweitert werden!

 

Ergo die Räder/Reifen müssen, auch wenn Sie im Umrüstkatalog aufgeführt sind, eingetragen werden. Jedoch nicht als Einzelabnahme, sondern als Anbauabnahme (wesentlich günstiger).

 

Hier im Forum im FAQ steht es also falsch, daher bitte ändern!

 

Gruß

Frank

 

EDIT:

 

E-Mail von BMW:

 

 

Sehr geehrter Herr xxx,

 

vielen Dank für das Telefonat.

 

Gerne fasse ich den Inhalt nochmals kurz zusammen:

 

Auch bei Fahrzeugen, die bereits die neuen Fahrzeugpapiere haben, in denen ja nicht mehr sämtliche werkseitig freigegebenen Rad- / Reifenkombinationen aufgeführt werden, dürfen nur diejenigen Rad- / Reifenkombinationen gefahren werden, die für das jeweilige Modell zum Zeitpunkt der Erstzulassung in der Fahrzeug EG-Betriebserlaubnis – oder bei älteren Fahrzeugen in der Fahrzeug ABE – enthalten waren. Als Endkunde kann man das am sichersten im COC nachschauen. Nur was dort aufgeführt ist, darf auch gefahren werden.

 

Wenn – so wie in Ihrem Fall des BMW 316i Compact (E36) – später werkseitig zusätzliche Rad- / Reifendimensionen freigegeben wurden, so müssen diese nach einer entsprechenden Anbauabnahme bei einer autorisierten technischen Prüfstelle abgenommen und durch die Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Röthlingshöfer

 

BMW Kundenbetreuung

 

-------------------------------------------------------

Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft

Vorstand: Norbert Reithofer, Vorsitzender,

Frank-Peter Arndt, Ernst Baumann, Herbert Diess,

Klaus Draeger, Friedrich Eichiner, Michael Ganal,

Ian Robertson

Vorsitzender des Aufsichtsrats: Joachim Milberg

Sitz und Registergericht: Muenchen HRB 42243

--------------------------------------------------------

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von bmw318ti

EDIT: Sorry, ich lese gerade die Auflage 14 in dem Umrüstkatalog (siehe E36 FAQ http://www.motor-talk.de/faq/bmw-3er-e36-q6.html#Q1773761 )... da steht tatsächlich, wenn die größe nicht in den Kfz-Papieren eingetragen ist, muss eine Anbauabnahme erfolgen!

richtig! das galt aber VOR der einführung der neuen fahrzeugpapiere! seither gilt: alle werksseitigen freigaben müssen nicht mehr eingetragen werden.

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Okay, kann ich sogar nachvollziehen,

aber warum ist die größe 205/55-16 nicht in der Grund ABE?

Bin mir ziehmlich sicher das man die Größe schon beim allerersten Compact haben konnte, oder nicht?

P.S. Es bleibt trotzdem lächerlich denn 225/50-16 muss ich ja nicht eintragen!

Grüße

Fatman

Sorry...das halte ich ausdrücklich für Unsinn!

BMW in allen Ehren, aber die aussage stimmt nicht. Wie viele wissen, habe ich dienstlich mit den zulassungen zu tun und weiss daher 100%ig, dass dies anders geregelt ist!

 

Daniel:krueger hat es in dem anderen thread bereits ebenfalls sehr deutlich erklärt, wie es aktuell gehandhabt werden muss.

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Sorry...das halte ich ausdrücklich für Unsinn!

BMW in allen Ehren, aber die aussage stimmt nicht. Wie viele wissen, habe ich dienstlich mit den zulassungen zu tun und weiss daher 100%ig, dass dies anders geregelt ist!

Daniel:krueger hat es in dem anderen thread bereits ebenfalls sehr deutlich erklärt, wie es aktuell gehandhabt werden muss.

Mag stimmen (wäre auch besser und viel viel logischer) aber was willst du machen, wenn BMW und TÜV nein sagen ;)

Vor Gericht ziehen wegen ein paar € für Felgen eintragen :D

Ich würde mir für die Zukunft einfach nen anderen Tüv suchen, meine (war schon bei 3 verschiedenen (Tüv Bonn Duisdorf, Tüv Rheinbach und Dekra in Köln Ossendorf) Prüfer waren immer locker drauf! Die paar € für die Nachprüfung sind dann natürlich weg!

Grüße

Fatman

Themenstarteram 12. September 2008 um 8:59

Zitat:

Original geschrieben von 53Fatman

Okay, kann ich sogar nachvollziehen,

aber warum ist die größe 205/55-16 nicht in der Grund ABE?

Bin mir ziehmlich sicher das man die Größe schon beim allerersten Compact haben konnte, oder nicht?

P.S. Es bleibt trotzdem lächerlich denn 225/50-16 muss ich ja nicht eintragen!

Grüße

Fatman

225/50-16 konnte man ab Werk bestellen. Die 205/55-16 nicht. Die Grund-ABE wird., wie oben bereits geschrieben, im Nachhinein nicht mehr geändert/erweitert.

Themenstarteram 12. September 2008 um 9:01

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Sorry...das halte ich ausdrücklich für Unsinn!

BMW in allen Ehren, aber die aussage stimmt nicht. Wie viele wissen, habe ich dienstlich mit den zulassungen zu tun und weiss daher 100%ig, dass dies anders geregelt ist!

Daniel:krueger hat es in dem anderen thread bereits ebenfalls sehr deutlich erklärt, wie es aktuell gehandhabt werden muss.

Sorry Martin!

Aber da liegst Du leider falsch. Ich hätte auch lieber ein anderes Ergebnis bekommen.

Wenn selbst BMW das sagt und eine eindeutige Begründung liefert...

Liefer mir einen eindeutigen Beweis, dass es anders ist :) ES IST EINFACH SO, FERTIG.

Zitat:

Original geschrieben von C 37 RS

Die Grund-ABE wird., wie oben bereits geschrieben, im Nachhinein nicht mehr geändert/erweitert.

und genau das ist doch schon unsinn!

denn wie wir an der original bmw-freigabeliste erkennen können, steht dort auf seite 2 explizit drin, dass es sich hierbei um eine "Ergänzung zu den EG-Nummern XYZ handelt..."!

Themenstarteram 12. September 2008 um 9:06

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Zitat:

Original geschrieben von C 37 RS

Die Grund-ABE wird., wie oben bereits geschrieben, im Nachhinein nicht mehr geändert/erweitert.

und genau das ist doch schon unsinn!

denn wie wir an der original bmw-freigabeliste erkennen können, steht dort auf seite 2 explizit drin, dass es sich hierbei um eine "Ergänzung zu den EG-Nummern XYZ handelt..."!

Ja, aber EG-Nummern sind halt nicht die Grund-ABE und nur da muss es drinstehen. Grund-ABE's werden nicht erweitert/geändert.

Zitat:

Original geschrieben von C 37 RS

Ja, aber EG-Nummern sind halt nicht die Grund-ABE und nur da muss es drinstehen. Grund-ABE's werden nicht erweitert/geändert.

das widerspricht sich doch alles!

laut der Mail von BMW ist die Grund-ABE nur ein anderes Wort für die EG-Betriebserlaubnis. siehe hier:

Zitat:

Original geschrieben von C 37 RS

E-Mail von BMW:

... dürfen nur diejenigen Rad- / Reifenkombinationen gefahren werden, die für das jeweilige Modell zum Zeitpunkt der Erstzulassung in der Fahrzeug EG-Betriebserlaubnis – oder bei älteren Fahrzeugen in der Fahrzeug ABE – enthalten waren.

in der selben mail gehts dann schon weiter:

Zitat:

Wenn – so wie in Ihrem Fall des BMW 316i Compact (E36) – später werkseitig zusätzliche Rad- / Reifendimensionen freigegeben wurden, so müssen diese nach einer entsprechenden Anbauabnahme bei einer autorisierten technischen Prüfstelle abgenommen und durch die Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

 

was sich erneut mit dem original text der Reifenfreigabe widerspricht:

somit habe ich bereits die mail von BMW komplett widerlegt.

 

Hier der original text aus der Reifenfreigabe:

Für die Modelle mit den aufgeführten EG-BE-Nummern sowie deren nachträge ...001 ...002 ...003 ...004 usw. sind die aufgeführten werksseitigen Freigaben ebenfalls gültig!"

Und nach neuer gesetzregelung zur Einführung der neuen Fahrzeugpapiere im oktober 2005 wissen wir, dass ORIGINAL FREIGEGEBENE größen NICHT mehr eingetragen werden müssen.

Themenstarteram 12. September 2008 um 9:29

Ok Martin, dann ruf Du den Herrn an (Tel.-Nr. gerne per PN) und klär das mit dem...bin gespannt was dabei rauskommt. Wenn Du recht hast, dann bekommste nen Kasten Bier, nen Happy Meal oder sonst was :) versprochen!

gerne! ;)

ich mein, ich lass mich auch gerne eines besseren belehren, aber

1. widerspricht diese aussage von bmw allem, was ich bisher über die neuen fahrzeugpapiere und reifeneintragungen kenne. (und wie gesagt, ich arbeite dienstlich damit!)

und

2. widerspricht die aussage von bmw der eigenen ebenfalls von bmw schriftlich erstellten freigabeliste.

also eins kann ja nur stimmen.

daher aktuell noch meine zweifel an der aussage von bmw.

würde der sache sehr gerne auf den grund gehen, bin aber heute nur noch knapp 2h im büro und dann hab ich 2 wochen urlaub. werde da also nicht online sein und nichts nachprüfen können. danach sehr gerne!

Interessante Entwicklung.

Für mich heißt das in Zukunft: mit den 185er Winterreifen zum TÜV...:rolleyes:

der wievielte thread ist denn das nun zu dem thema? kann man doch alles in einem thema fortführen, der übersichtshalber.

meine erfahrung mit bmw ist eh, das der eine immer was anderes sagt als der andere :D

Zitat:

Original geschrieben von Gerry08

Interessante Entwicklung.

Für mich heißt das in Zukunft: mit den 185er Winterreifen zum TÜV...:rolleyes:

argh, dann hab ich keine Reifenkombination mehr, mit denen ich zum TÜV kann :(.

Edit: Muss mal nachkramen, glaub damals (zu den alten Fzg-Brief-Zeiten) hat der Vorbesitzer die

17" eintragen lassen :) mal schauen ob ich das noch find ...

die Überschrift ist aber dann etwas unglücklich gewählt,da diese Eintragung NUR für Fahrzeuge gilt,für die nach der EZ noch weitere Rad/Reifengrößen freigegeben wurden.

Trotzdem würde ich gerne den enstprechenden Gesetzestext lesen.Von EZ ist doch nirgendwo die Rede,sondern nur daß alle werkseitig freigegebenen Größen gefahren werden dürfen.

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