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Wer zahlt beim abgemeldeten Auto wenn Schaden?

Themenstarteram 17. September 2013 um 16:56

Hallo :)

Ich habe mir gestern Abend ein neues Auto bei einer Privatperson gekauft.

Bin dann mit 5- tages kennzeichn eines Freundes (er wollte sein Auto heute anmelden) Heim Gefahren.

Mein Auto ist also noch abgemeldet und auch noch nicht versichert. Dies wollte ich die nächsten Tage machen sobald ich mich für eine Versicherung entschieden habe !

Nun steht es auf dem Parkplatz ohne Kennzeichen.. Ich wohne im einem Mehrfamilienhaus.

Was passiert wenn heute Nacht ein Schaden an das Auto kommt?

Wie wird das dann geregelt?

Hab schließlich noch keine Versicherung!

HILFE!!

Habe verständlicherweise keine Lust im Auto zu schlafen und aufzupassen! :D

Danke schonmal für eure Antwort :)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Zitat:

Bin dann mit 5- tages kennzeichn eines Freundes (er wollte sein Auto heute anmelden) Heim Gefahren.

Wobei die TE nie geschrieben hat das schon ein anderes Fzg. im Schein eingetragen war. Eventuell war er noch bis auf die Halterdaten blanko und dann wäre lediglich eine widerrechtliche Weitergabe gegeben.

Ja, zum Beispiel.

 

Kennt die Versicherung die Lisa ?

 

Nein, bestimmt nicht.

 

Hat die Versicherung die Möglichkeit gehabt zu erfahren, wer die Lisa -ihr angeblicher Vertragspartner- von dem Sie erst im Schadensfall erfährt wer er/Sie ist ?

 

Nein bestimmt nicht.

 

Einige hier begreifen ganz offensichtlich überhaupt nicht was für eine Tragweite das ganze haben kann........

 

 

 

 

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Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72

@ Oetteken

Woher hast du diese Informationen über das Kurzkennzeichen?

Ich habe jetzt mal ein bisschen gegoogelt und alles was ich so finde, ist ohne die Zulassungsbescheinigungen.

Denn wenn ich diese hätte, dann könnte ich das Auto ja auch richtig anmelden und bräuchte kein Kurzkennzeichen.

Als Beispiel mal hier München:

http://www.muenchen.de/dienstleistungsfinder/muenchen/1064323/

oder Kreis Wesel spukt google auch aus:

http://www.kreis-wesel.de/.../267620F735DA6B67C12574BB00286F78

Hallo Bernd,

wir sind in Deutschland (ausgenommen natürlich der Freistaat Bayern ;)) und da macht jeder Kreis, was er will.

Fest steht aber, daß man ein Kurzzeitkennzeichen nicht an andere Personen weitergeben darf und daß auch die Angabe der FIN (evtl. nicht überall) gefordert wird.

zu München:

Antragstellende oder eingetragene Halter dürfen Kurzzeitkennzeichen nicht zur Nutzung an Dritte weitergeben. Die verbotswidrige Weitergabe an Dritte ist mit 50 Euro Bußgeld und einem Punkt im Vekehrszentralregister bewährt.

zu Wesel:

mündliche oder schriftliche Angabe der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN), frühere Fahrgestellnummer oder des letzten Kennzeichens. Die FIN ist sowohl im Fahrzeugschein als auch im Fahrzeugbrief vermerkt.

Meine Quelle ist die Zulassungsstelle in unserem Kreis Kleve:

http://www.kreis-kleve.de/.../F4834AB4848445BCC125719500435556?...

Asjeblieft! (wie der Niederländer sagt)

Liebe Grüße

Herbert

Komische Regelung bei euch.

Denn wenn ich den Schein und Brief schon hätte, dann wäre ja klar, dass ich mein Auto normal anmelde, wenn ich es kaufen will.

Oft ist es ja aber so, dass ich irgendwo hinfahre und erst bei Übergabe den Brief bekomme. Gerade bei Kauf von Privat ist das ja ganz normal.

Weil der Verkäufer vorher den Brief nicht rausrückt und ich die Kohle nicht, muss ich ja den Aufwand mit dem Kurzkennzeichen betreiben.

Ich habe Kurzzeitkennzeichen schon öfter verwendet (zuletzt vor 2-3 Monaten) und der zugehörige Fahrzeugschein ist (bei uns) immer blanko, da muß ich dann die Fahrzeugdaten eintragen, wenn ich sie habe.

Ansonsten ist das doch Schwachsinn.

War z.B. letztes Jahr 500km von zuhause im Osten Deutschlands unterwegs, um zwei A4 Cabrios zu besichtigen, es war 99,9% klar, daß wir eines davon für meine Frau kaufen würden, also KZK mitgenommen, nach der Entscheidung Daten eingetragen und heimgefahren.

Dass der Eintrag natürlich permanent erfolgen muss und man die KZK nicht für mehrere Kfz verwenden darf, ist natürlich klar.

Ich vermute, dass der Eintrag von Oettekens Zulassungsstelle nicht stimmt.

Den muss ja auch erst einer machen und der hat evtl. beim Kurzkennzeichen einfach das gleiche geschrieben, wie beim normalen Kennzeichen, obwohl das nicht stimmt.

Habe gerade nochmal in Oettekens Link geschaut:

Zitat:

-Fahrzeugpapiere - auch in Kopie möglich - (Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und 2 oder Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein bzw. Kaufvertrag mit Angabe der Fahrzeug-Identnummer)

Es scheint also tatsächlich "nur" darum zu gehen, die Fahrzeugdaten vorab fest einzutragen, es werden ja keine "amtlichen" Papiere gefordert.

Die von Dir zitierte Weseler Regelung:

mündliche oder schriftliche Angabe der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN), frühere Fahrgestellnummer oder des letzten Kennzeichens

scheint auf das Gleiche hinauszulaufen.

Ja ok. Wahrscheinlich will das Landratsamt eine Nummer vorab selber eintragen.

Finde ich ehrlich gesagt sogar richtig, denn dann kann man nicht verschiedene Autos mit dem einem Kennzeichen bewegen.

Leider schließt das aber den von TurboTobi und mir angegebenen Anwendungsfall:

-Ich kaufe am WE eines von x Autos, weiß aber noch nicht welches- aus.

Und dummerweise ist es ja wohl auch nicht mehr möglich, ein KZK ausserhalb des eigenen Wohnortes zu beantragen. Man muss also in einem solchen Falle erst wieder nach Hause fahren. :-(

Und ohne Kontrolle schließt es auch keinen Mißbrauch aus.

Bei einer Kontrolle konnte man aber auch bisher schon überprüfen, ob die Daten permanent (also z.B. mit Kugelschreiber) eingetragen waren.

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72

Ich vermute, dass der Eintrag von Oettekens Zulassungsstelle nicht stimmt.

 

Den muss ja auch erst einer machen und der hat evtl. beim Kurzkennzeichen einfach das gleiche geschrieben, wie beim normalen Kennzeichen, obwohl das nicht stimmt.

Hallo Bernd,

 

also wir sind zwar hier im Rheinland, aber ganz blöde sind wir nicht und Karneval ist auch nicht das ganze Jahr über ;)

Schau mal hier in Düsseldorf (das ist schließlich die Landeshauptstadt des bevölkerungsreichsten Bundeslandes), da wird das ähnlich gehandhabt.

Vermutlich wird das aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausgelegt, wäre auch zu schön, wenn mal was bundeseinheitlich geregelt wäre.

Vor mehreren Jahren wurde das auch bei uns noch lockerer gehandhabt, da habe ich mir bei einem anderen Kreis ein Kurzzeitkennzeichen geholt und wußte noch nicht, welches von mehrereren zur Auswahl stehenden Fahrzeug wir dann damit fahren würden, aber früher waren die Briefkästen blau :)

 

Liebe Grüße

Herbert

Das von Turbotobi und Georgieboy beschriebene Vorgehen geht bewusst seit entsprechender Änderung der FZV ab 01.11.12 leider nicht mehr...

Es gibt einige Zulassungsstellen, die wohl darauf verzichten, dass man die Fahrzeugdaten vor Ort einträgt, allerdings sieht die FZV vor, dass die "rosa Karte" mit dauerhafter Schrift ergänzt ist und somit ist diese ab der ersten Probefahrt entwertet! Die Variante, an einem Tag drei Autos anzuschauen und im besten Fall eins mit heim nehmen gibts so leider nicht mehr und auch die TE wird im Zweifelsfall mit für sie ungültigen Kurzzeitkennzeichen unterwegs gewesen sein.

@Oetteken

Auch im schönen Bayern übernehmen wir gelegentlich die nationale Gesetzgebung, wie die "Kurzzeitkennzeichen-Infoseite" meiner Freunde des Landratsamt München zeigt.

Ok. Habs schon verstanden.

Wie ich 3 Zeilen weiter oben auch schon schrieb, ist das ganze ja auch nachvollziehbar.

Zitat:

Original geschrieben von Mimro

...

Die Variante, an einem Tag drei Autos anzuschauen und im besten Fall eins mit heim nehmen gibts so leider nicht mehr und auch die TE wird im Zweifelsfall mit für sie ungültigen Kurzzeitkennzeichen unterwegs gewesen sein.

...

Nur um das klarzustellen: Ich habe damit natürlich nur das letztlich ausgewählte Fahrzeug gefahren, die Probefahrt fand mit roten Kennzeichen der Händler statt.

Und: Bei uns bekomme ich das KZK immer noch blanko (zuletzt im August praktiziert) :-)

Ich kann diese schwachsinnige Neuregelung in keinster Weise nachvollziehen, weder das Weitergabe-Verbot an Dritte, noch, dass ein Kurzzeitkennzeichen nur für ein Fahrzeug verwendet werden darf. Auch die Regelung, dass ich die Schilder nur bei "meiner" Zulassungsstelle holen darf, verstehe ich nicht ganz.

Die eVB gilt für eine Fahrzeugart (ich sag jetzt mal PKW) für den zeitlich begrenzten Rahmen von 5 Tagen: ob jetzt ich mit dem PKW damit fahre oder meine Frau oder mein Vater und ob ich jetzt ein Fahrzeug oder hundert im Rahmen der zulässigen Nutzungsart und -zeitraum bewege ist für den Versicherer unerheblich.

Es wird bei den mir bekannten Versicherern auch kein (Beitrags-)Unterschied gemacht, ob der Fahrer 18, 45 oder 100 Jahre alt ist.

Bleiben die Missbrauchsgeschichten... Wie sah der Missbrauch denn aus?

Ich habe beim vorletzten Autokauf auch drei Autos in der näheren Wahl gehabt, zufällig habe ich den ersten genommen aber was spricht (ausser mittlerweile die FZV) dagegen, dass ich alle drei Probe fahre und mich dann ggfs für einen entscheide, den ich dann mit den Kennzeichen nach Hause bringe?

Als Kompromiss wäre wenigstens die Lösung denkbar, dass man als einzige Einschränkung nicht an Dritte weitergeben darf bzw., dass der "Kennzeicheninhaber" im Fahrzeug sein muss. Dass würde diese an sich sinnvolle Kennzeichenart nicht völlig ad absurdum führen.

Mich würden auch die Zahlen interessieren, um wieviel Prozent die Ausgabe von KzKz seit 01.11.12 zurück gegangen ist.

Der Mißbrauch war meiner Meinung nach, dass das Kurzzeitkennzeichen für mehr als ein Fahrzeug verwendet wurde.

Nach meinem Kenntnisstand war das nämlich nie erlaubt.

Bin dann mit 5- tages kennzeichn eines Freundes (er wollte sein Auto heute anmelden) Heim Gefahren.

 

Wie wäre es denn mal bitte, wenn sich hier mal mit den Gedanken auseinandersetzt wird, was passiert wäre wenn die liebe Lisa jemanden bei der Überführung Ihres "Must-Have" zum Krüppel gefahren hätte ?

 

Mal völlig losgelöst von dem Umstand, dass ein Versicherer nicht auf einem Baum schläft, wie kann man hier allen Ernstes auch nur auf die Idee kommen und in so einem Fall wie hier über eine Kasko nachzudenken oder zu diskutieren?

 

Sorry, aber hier geht es unter Umständen viel Geld und Existensen. 

 

Und da lamentiert Ihr hier "ok ist ja nicht ganz soo richtig, aber die Versicherung wird`s schon richten"

 

@Fachleute hier

Menschenskinder, wie könnt ihr hier so etwas posten oder wenigstens nicht klarstellen, wenn hier Hobbyfachleute

Dummfug schreiben........:eek:

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Mimro

Ich kann diese schwachsinnige Neuregelung in keinster Weise nachvollziehen, weder das Weitergabe-Verbot an Dritte,

Das soll den KZK-Handel eindämmen! = du kannst dir nicht mehr hundert holen und dann für einen kleinen Aufschlag im Internet verkaufen.

Zitat:

noch, dass ein Kurzzeitkennzeichen nur für ein Fahrzeug verwendet werden darf.

Diese Regelung war schon immer so!

Denn du hast ja auch nur eine VS-Nummer und nicht mehrere.

Ich als Verkäufer eines stillgelgten Fzg. wirde auf alle Fälle auf dem Ausfüllen des Kennzeichenheftes bestehen = der Verkauf ist eher gewiss (das KZK kann nicht nochmals verwendet werden) + im Fall eins Unfalls gibt es zumindest für den Geschädigten weniger Probleme.

Zitat:

Auch die Regelung, dass ich die Schilder nur bei "meiner" Zulassungsstelle holen darf, verstehe ich nicht ganz.

Das kann ich persönlich auch nicht nachvollziehen.

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