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Welchen AUDI Händler nehmen nach Unfall?

Themenstarteram 27. Juni 2023 um 21:01

Mir ist neulich eine Person in mein vorderes Schild reingefahren. Ob das Blech darunter heile ist, weiß ich nicht.

Nun habe ich morgen die Möglichkeit zwischen der Versicherungspartnerwerkstatt (ein AUDI Betrieb) zu wählen oder einen anderen -eigenen- AUDI Händler zu beauftragen. Wobei letzteres ich mit der Versicherung noch nicht besprochen habe und lediglich meine Vorstellung ist.

Das "Problem" das ich eventuell sehe ist, das der Schädiger ebenfalls bei dem ersten Betrieb sein Wagen gekauft/geleast hat und es sich ebenfalls um eine Partnerwerkstatt handelt, wo man evtl. versuchen würde die Kosten maximal nach unten zu drücken.

Sofern ersichtlich, würde die gegnerische Versicherung ja auch die Kosten eines von mir beauftragten Betriebes übernehmen.

Was meint ihr?

 

(AUDI A3 8L 102 PS, Bj. 2002, 140k KM)

 

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22 Antworten

Ein Foto vom Schaden wäre sinnvoll.

Normalerweise kannst du als Geschädigter eine Werkstatt deiner Wahl aussuchen. Hast du mal bei der Versicherung angerufen und gefragt?

 

Mir ist übrigens unklar, warum man für eine Auskunft ein Foto benötigt.

 

Gruß

Achim

Um vielleicht einschätzen zu können, ob es sich um ein Bagatellschaden handelt oder nicht!?!?

Im ersteren Fall müsste dann der Geschädigte den Gutachter/SV nämlich selber bezahlen...

Baujahr 2002? Wenn der Wagen nicht durchgängig in einer Markenwerkstatt gewartet wurde, dann brauchst du dir um eine eigene Audi Werkstatt keine Sorgen machen, da die Versicherung die nicht zahlen muss.

Zitat:

@Owinator schrieb am 28. Juni 2023 um 07:36:07 Uhr:

Baujahr 2002? Wenn der Wagen nicht durchgängig in einer Markenwerkstatt gewartet wurde, dann brauchst du dir um eine eigene Audi Werkstatt keine Sorgen machen, da die Versicherung die nicht zahlen muss.

Nein. Es ist ein Haftpflichtfall mit klarer Schuldfrage. Da kann der Geschädigte frei wählen, wohin er geht.

Nein, wenn der Wagen älter als drei Jahre ist und nicht durchgängig in einer Markenwerkstatt gewartet wurde, muss die gegnerische Versicherung definitiv nicht die Stundensätze der Markenwerkstatt zahlen. (BGH VI ZR 182/16)

Zitat:

@general1977 schrieb am 28. Juni 2023 um 02:20:30 Uhr:

Normalerweise kannst du als Geschädigter eine Werkstatt deiner Wahl aussuchen. Hast du mal bei der Versicherung angerufen und gefragt?

Mir ist übrigens unklar, warum man für eine Auskunft ein Foto benötigt.

Gruß

Achim

Leider eine vollständig schlechte Empfehlung.

Zuerst ist der Schadenumfang von Bedeutung. Dann sollte man überlegen in welcher Versicherungssparte eine Regulierung sinnvoll erfolgen kann. Als nächstes ist dann zu überlegen, in welcher Rolle man an die denkbaren Versicherungen herantritt und ob man das in eiegener Person macht oder ob man professionelle Hilfe in Anspruch nehmen sollte. Eine gegnerische Versicherung sollte man im Regelfall nicht selbst anrufen, weil man regelhaft vom ersatzpflichtigen Gegner nicht unabhängig beraten werden kann (Stichwort Interessenkonflikt auf Seiten der Versicherung). Als "schlaues Huhn" erwartet man im Schlachthof eher die Zerlegung als eine Heilbehandlung. Zumindest sollte das das "schlaue Huhn" wissen oder vom Bauchgefühl her erwarten.

Da dir unklar ist, wofür ein Foto vom Schaden sinnvoll sein könnte, erklärt das auch deine schlechte Empfehlung. Es ist selbst bei solch lapidaren Fragestellungen vorzugswürdig, vor dem Geben eines Tipps in der Sache zu erfahren worüber eigentlich geredet wird.

wenn man hier schon Urteile zitiert, dann bitte richtig.

Der Schädiger muss nachweisen, dass die von Ihm benannte Werkstatt gleichwertig analog zu einer Markenwerkstatt ist.

In dem Urteil steht nichts von definitiv und es steht auch nichts zur Höhe der Stundensätze.

Im übrigen kann der Geschädigte selbverständlich immer in die Werkstatt fahren, welche er mit der Reparatur beauftragen möchte.

Der Geschädigte Herr des Restitutionsgeschehens und nicht der Haftpflichversicherer

Ja, aber ein freier Karosseriebauer arbeitet gleichwertig zu Audi vor allem bei normalen 08/15 Unfallschäden, mir ist auch keine Konstellation bekannt, wo der freie Karosseriebauer nicht gleichwertig zur Markenwerkstatt ist, meistens sind die sogar besser, geht halt darum das man seinen 20 Jahre alten Audi nicht einfach bei Audi reparieren lassen kann und sich das von der gegnerischen Versicherung bezahlen lassen möchte, wenn die Wartung regelmäßig in der letzten Hinterhof Klitsche erfolgt ist…

In dem Urteil ging’s auch um einen Mercedes glaube ich wo der Eigentümer die Wartung auch immer in einer freien gemacht hat und dann bei einem Heckschaden den Unfall gerne bei Mercedes repariert haben wollte, da hat das Gericht zu recht einen Riegel vorgeschoben.

Zitat:

@Owinator schrieb am 28. Juni 2023 um 09:12:49 Uhr:

Ja, aber ein freier Karosseriebauer arbeitet gleichwertig zu Audi vor allem bei normalen 08/15 Unfallschäden, mir ist auch keine Konstellation bekannt, wo der freie Karosseriebauer nicht gleichwertig zur Markenwerkstatt ist, meistens sind die sogar besser, geht halt darum das man seinen 20 Jahre alten Audi nicht einfach bei Audi reparieren lassen kann und sich das von der gegnerischen Versicherung bezahlen lassen möchte, wenn die Wartung regelmäßig in der letzten Hinterhof Klitsche erfolgt ist…

In dem Urteil ging’s auch um einen Mercedes glaube ich wo der Eigentümer die Wartung auch immer in einer freien gemacht hat und dann bei einem Heckschaden den Unfall gerne bei Mercedes repariert haben wollte, da hat das Gericht zu recht einen Riegel vorgeschoben.

Ob eine freie Werkstatt gleichwertig ist analog einer Markenwerkstatt ist, wird nicht durch Meinungen (auch nicht durch deine) entschieden. Dazu zählen noch ganz andere Kriterien, nicht nur das Können des Karosseriebauer.

Darüber hab ich schon das eine oder andere Gerichtsgutachten verfasst du vielleicht auch?

Im übrigen ging es in dem BGH Urteil um die fiktive Abrechnung und nicht um die Konkrete, deswegen hab ich ja auch geschrieben, wenn dann bitte richtig zitieren und nicht irgend etwas erfinden oder unrichtig wiedergeben.

Und nochmal zur Klarstellung:

auch ein altes Auto kan und darf in einer Markenwerkstatt repariert werden.

Hier hat der BGH keinen Riegel vorgeschoben, dass ist völliger Unfug!

 "Habe ich immer einen Anspruch auf Reparaturkostenersatz einer Markenwerkstatt?

 

29.12.2020

Nein, so hat es der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 07.02.2017 -VI ZR 182/16 entschieden. "

 

Das ist mal wieder komplett falsch interpretiert.

Das aufgeführte Urteil bezieht für den Fall der fiktiven Abrechnung.

Bitte lesen.

https://ra.de/urteil/bgh/urteil-vi-zr-18216-2017-02-07

Aus eigener Erfahrung mit einem 25 Jahre alten Audi A3 (EZ 1998), 192.000 km Laufleistung sowie gutachterlich festgestellten 1.650,- Euro (netto) Unfallschaden, kann ich schreiben:

die Option, den Wagen in einer Audi-Werkstatt meiner Wahl instand setzen zu lassen, wurde vom gegnerischen Versicherer (HUK Coburg) zu keinem Zeitpunkt abgelehnt.

Zitat:

@germania47 schrieb am 28. Juni 2023 um 09:45:02 Uhr:

Das ist mal wieder komplett falsch interpretiert.

Das aufgeführte Urteil bezieht für den Fall der fiktiven Abrechnung.

Bitte lesen.

https://ra.de/urteil/bgh/urteil-vi-zr-18216-2017-02-07

da schreibt man sich hier die Finger wund..........

Wer lesen kann ist klar im Vorteil.

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