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Welche 80er oder 125er kann zu einer 50er (offene Version) umbaueen

Themenstarteram 15. Januar 2015 um 13:20

Hallo fachkundige Moppetschrauber,

wir wollen eine "offene" 50er fahren wegen dem vorhandenen 4er-FS. Klar da wäre es am einfachsten eine 4er zu kaufen. Leider sind die inzwischen unverschämt teuer geworden.

Da ist unser Überlegung eine 80er (oder gar 125er) zurückzubauen zu einer 50er die dann doch einigermaßen aus den Hufen kommen. Vor allen auch aus dem Grund weil es hier noch ein überschaubares Angebot gibt. Wir sind da bisher auch nicht schlau geworden welche Modelle sich anbieten, und gerade aus diesem Grund sind wir was Hersteller und Typ betrifft wertfrei.

Als Alternative wäre eventuell eine 50er Mokick zu "öffnen", aber die Teile sind inzwischen auch teuer, bzw. die von denen es eine Offnene gab sind es anscheinend wenig Modelle dazu geeignet.

Bei unserem TÜV war ich, die stellen sich aber stur bei ihren Aussagen und vor allem wollen sie schon klar ein Modell wissen.

Hast Du´n Rat (z.B. welche Modelle sich dazu eignen und was da zu machen wäre)- außer den A-FS zu machen?

Vielen Dank

Wolle

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23 Antworten
Themenstarteram 15. Januar 2015 um 13:23

Die Überschrift muß selbstverständlich heißen: ...) umgebaut werden?

Zitat:

@raumschiffer schrieb am 15. Januar 2015 um 14:20:28 Uhr:

Hallo fachkundige Moppetschrauber,

wir wollen eine "offene" 50er fahren wegen dem vorhandenen 4er-FS. Klar da wäre es am einfachsten eine 4er zu kaufen. Leider sind die inzwischen unverschämt teuer geworden.

Da ist unser Überlegung eine 80er (oder gar 125er) zurückzubauen zu einer 50er die dann doch einigermaßen aus den Hufen kommen. Vor allen auch aus dem Grund weil es hier noch ein überschaubares Angebot gibt. Wir sind da bisher auch nicht schlau geworden welche Modelle sich anbieten, und gerade aus diesem Grund sind wir was Hersteller und Typ betrifft wertfrei.

Als Alternative wäre eventuell eine 50er Mokick zu "öffnen", aber die Teile sind inzwischen auch teuer, bzw. die von denen es eine Offnene gab sind es anscheinend wenig Modelle dazu geeignet.

Bei unserem TÜV war ich, die stellen sich aber stur bei ihren Aussagen und vor allem wollen sie schon klar ein Modell wissen.

Hast Du´n Rat (z.B. welche Modelle sich dazu eignen und was da zu machen wäre)- außer den A-FS zu machen?

Vielen Dank

Wolle

am 15. Januar 2015 um 13:37

80 oder 125 ccm bleiben auch 80 oder 125 ccm

Wenn du einen 4er FS hast der eine offene 50 ccm erlaubte kannst du damit doch eine 125er fahren. Der muss ja vor dem Stichtag gemacht sein da er dann durch 1b ersetzt wurde.

Zitat:

Was darf ich mit dem "alten" Führerschein Klasse 4 fahren?

0009

Ich habe am 01.07.1980 den Führerschein Klasse "3" gemacht und 2 Jahre vorher am 29.09.1978 den Führerschein Klasse "4".

Berechtigt mich nun insbesondere der Klasse "4" Führerschein zum Fahren eines 125 ccm/11 kW-Leichtmotorrades (heute Klasse A1)?

 

Antwort: Der vor dem 01.04.1980 erteilte Führerschein der Klasse 4 berechtigte zum Führen von Kleinkrafträdern mit 50 ccm Hubraum aber ohne jede Geschwindigkeitsbeschränkung. Er wurde deshalb dem am 01.04.1980 neu eingeführten Führerschein der Klasse 1b gleichgestellt.

 

Bei der Einführung der neuen Führerscheinklassen zum 19.01.2013 wurde folgerichtig in der Anlage 3 zur FeV klargestellt, dass beim Umtausch eines alten Führerscheins in eine Scheckkarte auf Grund einer vor dem 01.04.1980 erteilten Klasse 4 die neue Klasse A1 zugeteilt wird.

 

Ergebnis: Sie dürfen Leichtkrafträder bis 125 ccm Hubraum und einer maximalen Leistung von 11 kW fahren.

Was haste denn nun?? VOR 1980 oder danach??

Ansonsten mal vorweggenommen. Du kannst selbstverständlich eine 50er "entdrosseln". Trotzdem stellt das eine veränderung dar, die abgenommen werden muss. Auch darfst du nicht schneller fahren als in der Betriebserlaubnis vermerkt. Willst du schneller "eingetragen" bekommen musst du Bremsen etc. nachbessern ggf. alle wichtigen Teile dem Prüfer nachweisen, dass sie der neuen Vmax gewachsen sind. Lohnt nicht!

Wie aber schon im Zitat erkennbar. Hol dir die "Karte", dann sollte da A1 drinstehen und du darfst eine 125er fahren. Hat den Vorteil, dass die Kiste im Grunde billiger zu betreiben ist, als eine 50er... Dank 2. Wagenregelung und Oldiebonus ist die Versicherung lächerlich. Unter dem eines Versicherungskennzeichens. Verbrauch, keine 3 Liter... Steuerbefreit...

Ohne Einzelzulassung (ggf. mit teuren Festigkeits- und Abgasgutachten) ist da legal nichts zu machen.

Der alte 4er Führerschein berechtigt auch ohne jede Umschreibung zu 125ern der Klasse A1.

Alle nach dem 1.4.1980 erworbenen Klass4 (Trecker) FS berechtigen nur für M-Klasse also bis 45 km/H keine offene 50ccm.

Deswegen sollte uns der TE ja verraten, ob er seine Fahrerlaubnis vor oder nach diesem Stichtag erworben hat.

Themenstarteram 16. Januar 2015 um 12:49

Zitat:

@Papstpower schrieb am 15. Januar 2015 um 15:35:54 Uhr:

Zitat:

Was darf ich mit dem "alten" Führerschein Klasse 4 fahren?

0009

Ich habe am 01.07.1980 den Führerschein Klasse "3" gemacht und 2 Jahre vorher am 29.09.1978 den Führerschein Klasse "4".

Berechtigt mich nun insbesondere der Klasse "4" Führerschein zum Fahren eines 125 ccm/11 kW-Leichtmotorrades (heute Klasse A1)?

 

Antwort: Der vor dem 01.04.1980 erteilte Führerschein der Klasse 4 berechtigte zum Führen von Kleinkrafträdern mit 50 ccm Hubraum aber ohne jede Geschwindigkeitsbeschränkung. Er wurde deshalb dem am 01.04.1980 neu eingeführten Führerschein der Klasse 1b gleichgestellt.

 

Bei der Einführung der neuen Führerscheinklassen zum 19.01.2013 wurde folgerichtig in der Anlage 3 zur FeV klargestellt, dass beim Umtausch eines alten Führerscheins in eine Scheckkarte auf Grund einer vor dem 01.04.1980 erteilten Klasse 4 die neue Klasse A1 zugeteilt wird.

 

Ergebnis: Sie dürfen Leichtkrafträder bis 125 ccm Hubraum und einer maximalen Leistung von 11 kW fahren.

Was haste denn nun?? VOR 1980 oder danach??

Der FS wurde im September 1983 gemacht.

Ansonsten mal vorweggenommen. Du kannst selbstverständlich eine 50er "entdrosseln". Trotzdem stellt das eine veränderung dar, die abgenommen werden muss. Auch darfst du nicht schneller fahren als in der Betriebserlaubnis vermerkt. Willst du schneller "eingetragen" bekommen musst du Bremsen etc. nachbessern ggf. alle wichtigen Teile dem Prüfer nachweisen, dass sie der neuen Vmax gewachsen sind. Lohnt nicht!

Dessen bin ich mir bewußt und ich denke auch das dies die schlechtere und auch weniger durchführbare Variante wäre. Danke für Deine Einschätzung.

Wie aber schon im Zitat erkennbar. Hol dir die "Karte", dann sollte da A1 drinstehen und du darfst eine 125er fahren. Hat den Vorteil, dass die Kiste im Grunde billiger zu betreiben ist, als eine 50er... Dank 2. Wagenregelung und Oldiebonus ist die Versicherung lächerlich. Unter dem eines Versicherungskennzeichens. Verbrauch, keine 3 Liter... Steuerbefreit...

Themenstarteram 16. Januar 2015 um 12:53

Zitat:

@AprilliaRS schrieb am 15. Januar 2015 um 14:37:09 Uhr:

80 oder 125 ccm bleiben auch 80 oder 125 ccm

Ist doch logisch, es sei denn der Hubraum wird reduziert! Darum geht es in meiner Frage und ist im Text auch deutlich zu lesen.
Danke Wolle

Themenstarteram 16. Januar 2015 um 13:35

Zitat:

@Builder62 schrieb am 15. Januar 2015 um 16:22:25 Uhr:

Alle nach dem 1.4.1980 erworbenen Klass4 (Trecker) FS berechtigen nur für M-Klasse also bis 45 km/H keine offene 50ccm.

Die Aussage ist so wohl nicht ganz richtig. Sie betrifft den FS 5.

Trotzdem danke
Wolle

Themenstarteram 16. Januar 2015 um 13:41

Zitat:

@Builder62 schrieb am 15. Januar 2015 um 16:22:25 Uhr:

Alle nach dem 1.4.1980 erworbenen Klass4 (Trecker) FS berechtigen nur für M-Klasse also bis 45 km/H keine offene 50ccm.

Ich bin da auf folgendes gestossen:

http://www.agil-mbh.de/glossar.php

  • FS alt
  • 3 B und BE 4 B, BE, C1, C1E, CE79, M, S, L, A1*, T**
  • 4 M 3 und 2 M, S***, L, A1

*** Sofern die Klassen 1, 1a, 1b, 4 und 5 vor dem 01.01.1989 erteilt wurden

...was sagt uns das?

BTT: Ich befürchte die Kosten für Umbau und Papierkram machen aus dem Projekt ein finanzielles Fass ohne Boden.

Sinnvoller und trotzdem flott unterwegs: Mit einer schön aufgebauten »Simme«. Wäre sowas hier evtl. etwas für dich?

http://de.wikipedia.org/wiki/Simson_S51

Grüße, Martin

DAS sowieso...

dewegen meinte ich ja, Kartenführerschein holen, dann steht A1 drin... Dann diskutiert auch keiner bei einer Kontrolle.

Zitat:

@raumschiffer schrieb am 16. Januar 2015 um 14:41:58 Uhr:

Zitat:

@Builder62 schrieb am 15. Januar 2015 um 16:22:25 Uhr:

Alle nach dem 1.4.1980 erworbenen Klass4 (Trecker) FS berechtigen nur für M-Klasse also bis 45 km/H keine offene 50ccm.

Ich bin da auf folgendes gestossen:

http://www.agil-mbh.de/glossar.php

  • FS alt
  • 3 B und BE 4 B, BE, C1, C1E, CE79, M, S, L, A1*, T**
  • 4 M 3 und 2 M, S***, L, A1

*** Sofern die Klassen 1, 1a, 1b, 4 und 5 vor dem 01.01.1989 erteilt wurden

...was sagt uns das?

Deine Quelle ist fehlerhaft. Die haben das Sternchen bei A1 vergessen.

Klasse 4 nach 01.04.1980 nur kleine 50er, wie hier auch oft genug geschrieben.

Offene Kleinkrafträder nach altem Recht kannst du knicken!

Simson mit EZ vor 28.02.92, unfrisiert 60 - 65 km/h, schneller ist nicht.

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