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Weitergabe des Anwohnerparkausweises

Themenstarteram 1. September 2023 um 11:57

Hallo,

Ich habe aus Freundlichkeit, meinem Friseur, welcher unter mir in der Kölner Innenstadt wohnt, zugesagt, dass er meinen Anwohnerparkausweises nutzen könne, wollte allerdings mal fragen ob jemand weiß, ob selbiges Unterfangen überhaupt rechtens ist und welche Strafen auf mich im Zweifelsfall zukommen würden? Im Internet Habe ich leider nicht wirklich Informationen zu diesem Thema finden können :/

Danke im Voraus !

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72 Antworten

"Der Bewohnerausweis gilt grundsätzlich für ein Fahrzeug und eine Parkzone. Die Sondergenehmigung ist personengebunden – Weitergeben ist verboten."

https://www.adac.de/.../

@julian1899 ist in Deinem Bewohnerparkausweis nicht das Kennzeichen Deines Fahrzeugs eingetragen?

bei Missbrauch wird man Dir den Parkausweis einfach entziehen. Fahrzeuge mit falschem Ausweis werden aufgeschrieben und zahlen das ortsübliche Bußgeld.

@julian1899 ... und warum zahlst, aber nutzt Du den Parkausweis nicht (mehr) selbst?

Wat das die Frage?

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 2. September 2023 um 16:26:10 Uhr:

Wat das die Frage?

Steht im Eröffnungspost!

Also wie ich das kenne werden die Dinger von innen an die vordere Scheibe geklebt, da steht auch das Kennzeichen drauf. Mit weitergeben ist da nix.

Auf jeden Fall ist da das Kennzeichen drauf.

 

Wer unberechtigt auf einem Bewohnerparkplatz parkt und kontrolliert wird bekommt einen Strafzettel, das ist klar.

 

Beim ADAC habe ich gelesen dass das Fahrzeug sogar abgeschleppt werden kann.

 

In wie Weit die Weitergabe und unberechtigte Benutzung eines Parkausweises als Urkundenfälschung gilt weiß ich nicht.

Aber im Bußgeldkatalog steht dazu:

 

Zitat:

Zunächst einmal ist anzumerken, dass es sich um Urkundenfälschung gemäß § 267 des Strafgesetzbuches (StBG) handelt, wenn ein Anwohnerparkausweis gefälscht wird

https://www.bussgeldkatalog.org/halten-parken/bewohnerparkausweis/

 

Ebenso habe ich gelesen dass es Städte gibt bei denen man eine „Nutzungsüberlassung“ beantragen kann.

Ich vermute dass der Frisör keinen Bewohnerparkausweis bekommt weil er eben kein Bewohner ist.

Es soll aber auch Ausnahmegenehmigungen für Gewerbetreibende geben.

 

Das Weitergeben seines eigenen Parkausweises ist keine gute Idee. ;)

Wenn für eine Parkzone x Anwohnerausweise ausgegeben werden, können immer nur x Fahrzeuge dort legal parken. Welche Rolle spielt es da, wem das Fahrzeug gehört?

@Melosine

Wenn ein Gebiet x Parkplätze aufweist, werden x+y Parkausweise dafür verkauft, mit der Begründung, dass ja nie alle gleichzeitig dort anwesend sind und der Ausweis im Übrigen ja keinen Rechtsanspruch auf einen Parkplatz gibt.

Gerne ist dabei auch y = x oder y > x, hin und wieder xogar y } x.

Zitat:

@Melosine schrieb am 2. September 2023 um 22:31:06 Uhr:

Welche Rolle spielt es da, wem das Fahrzeug gehört?

Es gibt Parkzonen da spielt es keine Rolle wer da parkt.

 

Jemand der dort keinen Bewohnerparkausweis besitzt muss dann eben am Automat ein Parkticket kaufen und im Fahrzeug auslegen.

 

Ein Bewohnerparkausweis ist jedoch Fahrzeuggebunden. Da steht das Kennzeichen des Fahrzeugs drauf und das Gebiet für das der Ausweis gültig ist.

Zitat:

In wie Weit die Weitergabe und unberechtigte Benutzung eines Parkausweises als Urkundenfälschung gilt weiß ich nicht.

Aber im Bußgeldkatalog steht dazu:

Zitat:

@Steven4880 schrieb am 2. September 2023 um 22:04:01 Uhr:

Zitat:

Zunächst einmal ist anzumerken, dass es sich um Urkundenfälschung gemäß § 267 des Strafgesetzbuches (StBG) handelt, wenn ein Anwohnerparkausweis gefälscht wird

https://www.bussgeldkatalog.org/halten-parken/bewohnerparkausweis/

In diesem Fall ist es keine Urkundenfälschung, da der Parkausweis nicht selbstständig hergestellt bzw. verändert ist.

Würde der Friseur das Kennzeichen auf dem Ausweis ändern, dann ja.

Aber eigentlich ist es einfach anzusehen:

Anwohnerausweis ist für Fahrzeug 1 ausgestellt.

Liegt er in Fahrzeug 2, dann hat dieses keine Berechtigung als Anwohner vorliegen und wird vermutlich durch die Ordnungsbehördenverwarnt.

Tom

Hier wird der Ausweis nur ausgestellt wenn der Halter auch seinen Wohnsitz in der Parkzone hat.

Anliegend das Anschreiben, das alle Fragen beantworten sollte.

Grüße von Klaus

Bild #210714505

Zitat:

@germania47 schrieb am 3. September 2023 um 11:47:31 Uhr:

Hier wird der Ausweis nur ausgestellt wenn der Halter auch seinen Wohnsitz in der Parkzone hat.

Eben, sonst hätte ganz viele Innenstadt-Pendel-Arbeiter eine PA. Wäre zwar dann egal wenn beide, An- und Abfahrender Pendler, das gleiche Zeitfenster hätte dürfte aber häufig nicht gegeben sein. Zumal die PA ja meines Wissens nach auch nur in Straßenabschnitten und nicht ganzen Blöcken gelten.

Damit hat der Friseur das selbe Pech wie andere auch. Allerdings wäre es mir egal, ausser einem Frseur habe ich noch mehr Nachbarn die zuverlässig einen Parkplatz ansteuern wollen.

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