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weibliches Werkstattopfer sucht Rat - Motorkontrollleuchte

Themenstarteram 16. September 2009 um 6:10

Hallo Zusammen,

hier ist mal wieder ein weibliches Werkstattopfer und benötigt fachkundigen Rat.

Die Motorkontrollleuchte in meinem Streetka (2004, 1,6l,95PS) ging an und ich fuhr gleich zur nächsten Ford-Werkstatt:

1. Besuch: Zündkabel & Zündkerzen sowie Lamdasonde ausgetauscht plus weitere Spielereien wie Ölwechsel usw. =700,-€

Ich fahre mit meinem Streetka vom Hof gleich auf die Autobahn und nach 50km brennt schon wieder die Motorleuchte:

2. Ford Besuch: Austausch Zündspule =300€

So liebe Kundin jetzt ist alles in Ordnung - nach 50 km brennt schon wieder die Lampe

3. Ford Besuch: "Oh das sieht nicht gut aus" Katalysator muss ausgetauscht werden - 1000 € bitte.

So, liebe Kundin jetzt ist aber wirklich alles in Ordnung - fahre mit leerem Konto vom Hof und nach 20 km brennt schon wieder diese bekloppte Motorkontrollleuchte. Schnell ins Lenkrad gebissen und sofort zu Ford:

4. Ford Besuch: Nun ist angeblich auch die Zylinderkopfdichtung kaputt und Ford möchte nun auch hierfür gerne noch mal 1.000 € kassieren. Ich meinte, dass wohl erst jetzt die wirkliche Ursache für das Brennen der Motorleuchte diagnostiziert wurde. Ford meint aber, dass der neue Schaden nichts mit der Motorkontrollleuchte zu tun hat und dies ein entstandener Folgeschaden ist ?!?!?!

Stimmt das? Brennt bei einem Defekt der Zylinderkopfdichtung wirklich nicht die Motorkontrollleuchte und wisst Ihr, welche rechtlichen Möglichkeiten ich habe?

Ich freue mich von Euch zu hören!

 

 

 

 

 

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7 Antworten

Vlt. hilft dir das weiter:

http://www.kfz-schiedsstellen.de

Ansonsten würd ich mal zu einer anderen Ford Werkstatt fahren und denen die Story erzählen und fragen was da los ist. Was sagt überhaupt das Auslesen des Fehlerspeichers beim ersten Fehler? Das haben die doch gemacht oder nicht?

@ Kerstin

Es wäre jetzt mal interessant zu wissen, was beim ersten Besuch im Fehlerspeicher stand oder überhaupt! Einen Fehler mit "Zylinderkopfdichtung defekt" gibt es nicht

Der Streety ist aber anfällig für MKL! Ich hab auch schon zwei Lambdasonden und nen Kat drin!

Meistens ist es einer der LAmbdasonden, bzw wirklich der KAT!

Nur von einer Zylinderkopfdichtung hab ich noch nie was gehört! Es kann sicher sein das wenn diese defekt ist, das die leuchte aufgrund schlechtem Motorlauf o.Ä angeht, aber es kann nicht sein das man das nicht eher gemerkt hat! Außerdem ist der Streetymotor selbst eigentlich serh robust!

Wenn die ZKD wirklich defekt ist, dann müsste er entweder schlecht laufen, bzw Wasser im Öl haben oder umgekehrt.......!! Evtl müsste er Wasser verlieren / Verbrennen oder sogar kochen!

ICh würde einen Sachverständigen zu Rate ziehen, oder wenn du ADAC Mitglied bist das mit denen klären, die haben auch Spezialisten!

ICh für meine Begriffe sage das es bis zum tausch vom KAt noch plausibel klingt, aber danach nicht mehr!

Und außerdem sollte man als Werkstatt bei so einem sporadischen Problem eine ausgiebeige Probefahrt machen und nicht 3 km! Dann hätten die das gleich gemerkt!

Wir machen bei sowas min 20 km!!

Du kannst ja mal schreiben wo du herkommst, vielleicht kann ich dir helfen!

 

Grüße

Stammi

War die Ursache für die erste Reparatur ein Marderbiss?

Hallo,

für mich klingt das alles etwas komisch.

1.) Vermutlich wurde nach jeder Reparatur der Fehlerspeicher gelöscht. Das hilft bei bestehedem Problem aber nur ein paar Kilometer. Offensichtlich wurde keine "richtige" Probefahrt vom Meister durchgeführt. Die MIL läuchtet sehr gerne mal beim KA aber um eine undichte ZKD zu provozieren dauert es dann doch. Normal meldet sich zunächst der Kat ab.

2.) Hier werden auf Verdacht ohne jeglich logische Grundlage und Diagnose Teile ersetzt. Warum wurde die Zündspule nicht überprüft sondern einfach nur getauscht.

3.) Wenn ich eine Reparatur für 700 Euro bezahlt habe und der Fehler nicht behoben wurde, ist die Anschlussreparatur eine Nacharbeit. Die kostet erstmal garnichts. Sollte die Werkstatt trotzdem der Meinung sein, dass sie für den wieder auftretenden Fehler nichts können, dann sollte sie schon eine sehr gute Begründung haben. Entweder entbehrt die 1. Reparatur jeglicher Grundlage oder es müsste sich um einen Folgeschaden handeln. Auf jeden Fall wurde hier eine schlampige (ich fürchte jedoch gar keine) Diagnose durchgeführt. Ich würde mich als Kunde hierbei absolut sturr stellen. Ich kenne genug Beispiele aus meiner eigenen Werkstattpraxis, bei denen man (als Werkstatt) einfach kein Fehler finden kann, dass ist aber nicht das Problem des Kunden.

4.) Werkstatt wechseln um eine zweite Meinung bzgl. der ZKD zu bekommen. Jegliche Schadensersatzansprüche müssen natürlich an die zuvor durchführende Werkstatt gestellt werden. Wenn keine Kfz.-Rechtsschutz vorhanden ist, mal an den ADAC wenden. Die Erstberatung ist für Mitglieder kostenfrei.

5.) An einem Gutachter wird man früher oder später vermutlich nicht vorbei kommen. Besonders wenn es zu einem Rechtsstreit kommt. Die erste Problematik tritt meist dann auf, wenn die ausgetauschte Teile begutachtet werden sollen. Grundsätzlich ist anzuraten, Teile die ausgetauscht und bezahlt werden bei Fahrzeugabholung einzufordern. Ausnahme sind Garantie- und Kulanzreparaturen hierbei verbleiben die Austauschteile im Eigentum der Werkstatt bzw. des Herstellers.

Ich wünsche viel Erfolg und sich bloß nicht von der Werkstatt einlullen lassen.

Sebastian

Hallo ,

hier ein zweites Motorlämpchenopfer.

Hatte zuerst Zündkabelaustausch 180€.Danach nochmal weil ein Marder die neuen soooo appetitlich fand.180€

2 Wochen später Motorlämpchen brennt wieder.Ein Brennstab des Kats ausgetauscht 250€.

Wieder 2 wochen später 2ter Brennstab ausgetauscht 250€.

Immer im 2 wochen Turnus-neues Brennen des motorlämpchens.

Bekomme schon eine Lämpchenphobie.

Diesmal sollte der ganze Kat ausgetauscht werden und sollte das Problem dann wieder auftauchen-wäre das Steuerelement dran.Tolle Aussichten..

Ich lasse jetzt das Lämpchen brennen-Wenn der Kat kaputtgeht muss er eben dann ausgetauscht werden-Aber erst dann!!!.

Habe die Nase voll-und das Portemonaie leer.

Wichtig ist auch: Wenn ihr den Auftrag erteilt, dann auf "Diagnose und Behebung der bennenden Leuchte"! Nicht auf die 1. Diagnose vom Meister!

Der Auftrag (oder Kostenvoranschlag) den ihr für die Werkstatt unterschreibt, sollte nicht auf "Austausch XY" oder "Repariere was kaputt ist" lauten!

Wenn der Auftrag auf "Diagnose und anschließende Behebung der bennenden Leuchte nach Rücksprache der Kosten, mit dem Auftraggeber" lautet, habt ihr das Recht, zur Fehlereingrenzung eingebaute Teile (Zündspule, KAT, SG'S) ohne Kostenaufwand zurück zu geben! Sie müssen die alten Teile wieder einbauen. (Herstellen des ursprünglichen Zustandes) Ihr müsst nur die Arbeitszeit für den 1. Einbau (nicht Ausbau/Rücktausch) zahlen.

Schließlich haben sie den Auftrag den ihr erteilt habt nicht ausgeführt! Sie haben eine "Schlechtreparatur" abgeliefert. Ihr müsst nur das "Suchen" bezahlen. Also die Arbeitszeit. Hier könnt ihr sogar noch einen Teil von zurück verlangen! Allerdings müsst ihr der Werkstatt bis zu zwei kostenlosen Nachbesserungen zugestehen. Danach gilt die Reparatur als gescheitert und ihr könnt vom Auftrag/Vertrag zurück treten und bekommt euer Geld wieder!

Bei der Auftragserteilung auch ein Stundenlimit setzen (und ggf. Stundensatz festsetzen/notieren!!), wie lange der Monteur suchen darf! Sonst sucht der 2 Wochen zu 8 Std. täglich!

Also nicht brav/dumm Geld abliefern!

Bei einem Auftrag, wo drauf steht: "Tausche teures Teil XY" (z.B. Steuergerät), habt ihr später, oft keine Rückgabemöglichkeit, wenn der Fehler bleibt. Daher immer auf den Text: "Rep. des Fehlers XY" drängen. So muss der Fehler verschwinden, damit sie, ihr SG bezahlt bekommen.

MfG

Danke für den guten Rat;)

Werde bei nächsten Werkstattbesuch auf diese Formulierungen achten.

Hoffe der Kleine hält erstmal so durch.

Mfg

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