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Wegen Navi gebüsst!?

Themenstarteram 26. Februar 2008 um 21:02

Habe von diesem Fall gehört und mal gegoogelt... Was soll man dazu sagen?

Da bin ich mit meinem 'Fixeinbau' eigentlich fein raus, obwohl ich meinen Blick komplett von der Strasse abwende um aufs Navi zu gucken...

Alles ist verboten auf der Windschutzscheibe, ausser es ist vorgeschrieben :p (Vignette, LSVA-Geräte) Das ist mal wieder ein Satz der zeigt wieviel beim Amt überlegt wird...

Habt ihr schon von solchen Fällen gehört? Selbst erlebt?

Ich habe nur mal einen Wagen überholt, bei dem das Navi MITTIG vor dem Fahrer auf der Scheibe klebte. Geradeaus vorm Kopf... Das hat mich schon nachdenklich gestimmt...

In der Zeit wo meines noch an der Scheibe klebte, gabs nie Probleme mit der Rennleitung, Mittig über der Mittelkonsole so tief, dass es grad nicht auf dem Armaturenbrett aufsitzt. Jetzt wo's eingebaut unter dem Radio (PhaseII beim Ablagefach vor der Schaltung) ist, hat sich auch noch niemand darüber ausgelassen. Sieht auch so aus als obs von Volvo da hin platziert wurde ;)

Gruss

Ueli

Beste Antwort im Thema

Sieben Jahre ruhte dieser Thread in Frieden, aber dann..... ;)

Gruß

Manfred

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Jut,

das ist ja jetzt ein Bericht aus der Schweiz.

Dennoch finde ich das ein wenig absurd, dass das schauen aufs Navi verboten sein soll.

Klar sollte man es nicht auf Augenhöhe mittig über dem Lenkrad positionieren. Aber --HALLO--?

Gesunder Menschenverstand?

Vermutlich ist die Situation in dem Artikel so entstanden!

Das würde zu diesen Leuten passen, die ihren Sitz in vorderster Position eingerastet haben, den Kopf praktisch schon an der Windschutzscheibe. (dann wäre es für die ja eine nette Kopfstütze :D )

Im Ernst, die Alternative zum portablen Navi (wenn kein festes eingebaut ist) bleibt dann ja wohl nur noch die Strassenkarte.

Und damit während der Fahrt ohne Beifahrer zu navigieren wäre gleichzusetzen mit 20 Sekunden Augen schliessen.

Beim Thema Handy sehe ich das kritischer, es ist heute kein Problem mehr, das Handy über beispielsweise Bluetooth einzurichten und selbst bei älteren Autos gibt es diverse Lösungen.

Es muss schliesslich auch nicht sein, dass gewisse Zeitgenossen SMS während der Fahrt tippen -

nur generelles Navi-bedien-Verbot während der Fahrt?

(las ich neulich im Prius-Forum, da gibts da tatsächlich ab Werk. Man kann beim Fahren nichts am Navi einstellen. Führt dazu das die Eigner ein portables Navi zusätzlich bei sich haben)

Auf jeden Fall würde mich so ein Verbot auch wieder in eine paradoxe Situation bringen - mein portables Garmin Navigationssystem lässt sich als Freisprecheinrichtung fürs Handy nutzen - man muss halt nur das Navi bedienen.

Aber was beispielsweise ist denn nun mit den Head-up Displays?

Ein Bekannter fährt eine Corvette C6, die hat diesen Spass... und meiner Meinung nach befindet sich die Anzeige ziemlich im Gesichtsfeld!?

Grade das soll eine Technik mit Zukunft sein, das leuchtet ja auch durchaus ein.

Mein Navi ist übrigens immer direkt neben meiner A Säule zu meiner Linken befestigt, praktisch auf dem Armaturenbrett auffliegend.

Ich finde das nervt auch den hinter mir fahrenden Verkehr nicht so sehr und ist perfekt einsehbar, grade auf der BAB wo ich mit dem Navi fahre.

Bleibt zu hoffen das uns solche Eskapadenden der Rennleitung in D erspart bleiben.

Hallo,

sieht für mich nach Erbsenzählerei an. Die sollen sich lieber darüber freuen, dass in den Innenstädten nicht mehr so viele Autos plötzlich stehenbleiben usw., weil sie nicht die richtige Querstraße gefunden haben!

Und ordentlich montiert (mittig unten) hat es noch niemanden gestört!

Gruß

Stefan

Zitat:

Original geschrieben von uhunziker

Alles ist verboten auf der Windschutzscheibe, ausser es ist vorgeschrieben :p (Vignette, LSVA-Geräte) Das ist mal wieder ein Satz der zeigt wieviel beim Amt überlegt wird...

Wenn ich also mein Navi unten mitte Windschutzscheibe anbringe (dort wo auch das Original-Navi wäre) ist dies verboten ???! *loll*

Na ja. So schlimm wie es sich zunächst anhört, ist es aber auch nicht. In der Grafik hab ich mal markiert, bis zu welcher Höhe der Windschutzscheibe man beim V70 unter Einhaltung eurer Vorschriften in der Schweiz was an die Scheibe beppen kann (so ungefähr).

Ich glaube bei uns in D ist das nicht so klar definiert. Da heißt es wohl nur, dass die Sicht nicht behindert werden darf. Egal, ob durch Vignetten, Navis oder sonstwas. Das ist so ein herrlicher Gummiparagraph, der der Rennleitung jede Menge Ermessensspielraum lässt.

Auch ich habe schon oft gesehen, dass Leute das Navi mittig auf die Scheibe "ploppen". Suuuper! Auf eine Entfernung von 12 Metern verdeckt man damit eine Fläche von ca. 2,5 - 3 m², d. h. da kann man leicht einen Fußgänger oder erst recht ein Kind übersehen.

Da stellt sich mir die Frage: Was haben eine Flasche Veltins und ein Navi währen der Fahrt gemeinsam?

Nur gucken. Nicht anfassen.;):D

Gruß

DeWeDo - mit freier Sicht nach vorne

Zitat:

Original geschrieben von Astramann

...Ich finde das nervt auch den hinter mir fahrenden Verkehr nicht so sehr ...

Wieso den hinter Dir fahrenden Verkehr? Ist Dein Navi bei Nacht heller als die Rückleuchten und blendet das Auto dahinter? ;-) Ich sehe des Nachts ja nun wirklich viele Navis in den Autos werkeln - aber das nervt doch nicht ...

 

Gute Fahrt!

Torsten - der XC-Fan (oder meinst Du mit nerven, dass der Verfolgende trotz eingeschaltetem Navi nicht gucken kann, wo Du hinfährst ;-)

Hallo Zusammen,

ich kenne den Fall zufällig etwas genauer. Es ist auch bei uns in der Schweiz kein Problem, wenn man vorgängig den gesunden Menschenverstand aktiviert, was in diesem Fall eben das Problem war. Und jedesmal wenn es dann der eine Journalist dem andern abschreibt wird es

noch ein wenig schlimmer und schon der Betroffene war aus dieser Zunft...

Grundsätzlich ist es übrigens überall in Europa verboten irgendetwas, innerhalb des auf der Scheibe markierten Sichtfeldes (die markierungen sind irgendwo seitlich, da wo der grüne Blendschutzstreifen endet, denn der darf auch nicht innerhalb sein) anzubringen ausser eben es ist Vorschrift...

Nur wird das nirgends umgesetzt, genauso wie zumindest in der Schweiz Essen, Trinken oder am Radio manipulieren usw. (alle Tätigkeiten die vom Fahren ablenken) am Steuer verboten ist, aber geahndet wird es nur wenn man auffällig fährt oder einen Crash baut - dafür wird es dann genau so teuer wie SMS schreiben - gibt eine Verzeigung und das kostet schnell zwischen 500 und 1000 Franken. Übrigens sind in der CH sehr viele Gesetze so offen verfasst, da ist selber mitdenken schnell viel Geld wert!

LG Dominique

Da mich das mit den Markierungen interessiert hat, habe ich mal gegurgelt und bin auf Entsetzliches gestoßen. :eek:

Das hat zwar nur indirekt mit dem Thema zu tun, aber daran kann man mal wieder seh'n, dass die Eurokraten nix Vernünftiges zu tun haben.

Gruß

DeWeDo - Vive l'Europe!;)

EDITH: Mist die Verlinkung funktioniert nicht. Wer wisen will, was ich meine, kann ja mal nach "EUR-Lex Richtlinie 78/317" gurgeln.

Zitat:

Original geschrieben von DeWeDo

...mal nach "EUR-Lex Richtlinie 78/317" gurgeln.

Wahnsinn, da braucht es ja einen Juristen/Journalisten um das erst mal in normales Deutsch zu übersetzen. Ich habe diese Zeit nicht, diesen Bürokratiewahnsinn mitzumachen.

 

Gute Fahrt!

Torsten - der XC-Fan (wirklich nur überflogen, da dieses Juristenkauderwelsch von keinem normalen Menschen mehr gelesen werden kann. Ein Hoch auf unsere Bürokratie. Willkommen in Bürokratistan :-(

 

P.S.: Edith flüstert mir auch ins Ohr, dass das mit dem Link nix ist ;-)

am 25. März 2015 um 9:56

Ein Navi mit den Maßen 6x8 cm verdeckt in 12m Entfernung einen Bereich von 2 auf 3m. Stellt euch vor, genau in diesem Bereich taucht ein Radfahrer oder ein Fußgänger auf und die Geschwindigkeit beträgt 50 km/h. Wer will dann nach 12m stehen, unmöglich und deshalb gilt nach einem schweizer Urteil eines Gerichts in Zürich: Es darf kein Gegenstand an der Windschutzscheibe befestigt werden, der eine Sichteinschränkung verursacht. In meinem Fahrzeug (Honda) ist eine spezielle Halterung am Armaturenbrett eingebaut, die zwar etwas über die Windschutzscheibe hinausragt, nicht aber über den Rand der Motorhaube, also ist das Sichtfeld nicht eingehschränkt. Mir ist bewußt, dass bei vielen Fahrzeugtypen überhaupt keine Motorhaube sichtbar ist.

KD aus KL

Sieben Jahre ruhte dieser Thread in Frieden, aber dann..... ;)

Gruß

Manfred

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