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Wechselkennzeichen

Themenstarteram 30. Oktober 2016 um 13:17

Im Forum kriegt man recht kurze Antworten: "vergiss es" und " hast Du schon mal ein Wechselkennzeichengesehen?"

Soweit die Quintessenz. Aber warum?

Zu meinen Ergebnissen der Recherche (zusammengefasst):

- Für das Wechselkennzeichen muss man 2x Steuern zahlen (unumgänglich, und im Forum bereits erwähnt)

- Man schließt zwei volle Versicherungen ab, für jedes Fahrzeug, und nicht einmal die SF-Klasse ist gleich, sondern das zweite Auto geht wie der Zweitwagen ab SF4 los.

- Man benötigt ein ziemlich merkwürdiges, zweiteiliges Kennzeichen, und man muss es immer korrekt anbringen (im Forum auch schon erwähnt)

- man benötigt einen legalen Standplatz für das gerade nicht mit allen Kennzeichenversehene Fahrzeug (im Forum auch schon erwähnt)

- Ersprarnis: ein je nach Versicherung unterschiedlich hoher Rabatt. Bei Huk gibt es 10%, bei DER gibt es 20%.

Bei HUK gibt es aber ohnehin 5%, wenn man eine weitere Versicherung bei denen hat. Ob die 10% noch dazu kommen, konnte mir die Dame am Telefon nicht mehr sagen. Mit einem Wechselkennzeichen ist also selbst die Hotline überfordert.

Ob man sich für gesparte 100-150 Eur im Jahr den Ärger mit der Wechselei antun muss, ist wahrlich fraglich. Ob man bei DER und 20% Rabatt insgesamt günstiger versichert ist, als mit HUK und 10% Rabatt - dies alles muss auch erst erfragt werden.

Im Endeffekt ist die Antwort auf "Sein oder nicht Sein" sehr individuell, und mit viel Telefoniererei verbunden. Am Ende zählen die nackten Zahlen, und das Kosten-Nutzen-Aufwandsverhältnis.

Ich habe mich auch dagegen entschieden.

Aber ich würde nicht "vergiss es" antworten, wenn sich jemand erkundigt, sondern "Du musst es durchrechnen, und das sind die Randbedingungen... (s.o.)"

Beste Antwort im Thema

Stimme ich zille1976 zu. Ich behaupte sogar, das lohnt sich immer - fürs Finanzamt und die Versicherung.

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Stimme ich zille1976 zu. Ich behaupte sogar, das lohnt sich immer - fürs Finanzamt und die Versicherung.

Mehr beim "kreativen" Tanken ... :D #nurböseBubenmachendas#

Themenstarteram 30. Oktober 2016 um 19:06

Zitat:

@zille1976 schrieb am 30. Oktober 2016 um 17:09:55 Uhr:

Ich finde ein Wechselkennzeichen lohnt fast immer.

Sagen wir so: das Wechelkennzeichen kostet am Ende des Jahres auf JEDEN Fall weniger Versicherungsbeitrag, als zwei volle Versicherungen bei demselben Versicherer. Lohnt sich das? Keinesfalls immer "ja", denn das "Lohnen" kommt nicht zwingend durch das Billigere Produkt.

Hast Du Versicherung A, ist ein versichertes Fahrzeug billiger als Versicherung B.

Hast Du Versicherung B, gibt es aber mehr Rabatt für das Wechselkennzeichen.

Versicherung C bietet aber Rabattschutz an, dafür es es billiger als A, gibt aber weniger Prozente als B.

usw.

Am Ende des Tages hast Du keinen Bock mehr, nimmst den für Dich billigsten Versicherer mit den Leistungen, die Du haben willst, und versicherst zwei mal. Dann hast auch kein Gesch*ss mit dem Kennzeichenwechsel, und zur Not kann ein Familienmitglied oder ein Kumpel schnell mal auf das andere Fahrzeug zugreifen.

Du kannst aber auch hergehen, und sagen, Uropa war bei dem Versicherer, Opa war da, Vater auch, also bin ich auch da. Da kann sich das Wechselkennzeichen lohnen, es sei denn, der Versicherer gibt gar keinen Rabatt... Dann machst Du das, weil Du Bock auf Kennzeichenwechseln hast... Jeder muss selber wissen, was sich für ihn lohnt...

Meine Zusammenstellung ist bislang nicht korrigiert/ergänzt worden. Das scheinen also alle Parameter zu sein.... Wenn man weiss, was man tut, ist jede Entscheidung richtig :-)

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 30. Oktober 2016 um 14:45:31 Uhr:

Zitat:

@PeterBH schrieb am 30. Oktober 2016 um 14:33:39 Uhr:

Ist doch für die Versicherung ein einträgliches Geschäft. Jedes Auto (fast) mit voller Prämie versichern, aber es ist immer nur ein tatsächliches Risiko auf der Straße. Gleiches für die Kfz.-Steuer. Einfach nur die Prämie/Kfz.-Steuer nach dem höchsten Wert berechnen wäre vermutlich zu einfach gewesen.

Eben, risikotechnisch teile ich Deine Meinung voll und ganz.

Um so mehr ist doch verwunderlich, dass der höchsten Rabatt, den ich bisher zu dem Thema gesehen habe, 25% Prämiennachlass ist. Ich glaube DEVK, die ja auch nicht unbedingt ein niedriges Tarifniveau haben.

Gerade im Kfz-Bereich, wo der Wettbewerb nahe zu am höchsten ist, wo sich jedes Jahr Versicherer irgendwelche neuen "tollen" Besonderheiten (die kein Schwein braucht) ausdenken, um den Tarifdschungel noch "vollkommener" zu gestalten, wird das Wechselkennzeichen nicht forciert. Warum das?

Ja, das frage ich mich auch. Das Gleiche gilt ja auch für den "nur selber genutzen Zweitwagen". Es gibt nur ganz wenige Versicherungen, die im Rahmen einer Sondereinstufung den gleichen SFR einräumen wie beim Erstwagen. Die meisten verlangen deutlich mehr bis hin zum normalen SF0-Tarif, obwohl das Schadenrisiko durch den Zweitwagen nur minimal erhöht ist.

Themenstarteram 31. Oktober 2016 um 8:01

Bei dem nur selber genutzten Zweitwagen - welche Versicherung gibt den selben SF Rabatt, wie der Erstwagen hat?

Mehrere. Aber das nennt man Sondereinstufung bei der SF-Klasse.

Meine Sondereinstufung gilt nur weil ich alleiniger Fahrer beider Fahrzeuge bin

Gibt es noch eine Sondereinstufung für nur selber genutzte Zweitwagen und der Erstwagen kann auch von anderen zugelassenen Fahrern genutzt werden ?

Ja, zumindest wenn der Zweitwagen bereits beantragt ist, kannst Du zum Beispiel bei AXA im Tarif Komfort beim Zweitwagen den gleichen SFR bis SF10 übernehmen, wenn der Erstwagen bei AXA Komfort versichert ist und der Zweitwagen von VN/Partner über 23 Jahre genutzt wird... Das ist die umfassendeste Regelung, die ich kenne...

SF 10 wäre uninteressant da ich mit meiner Regelung mit beiden auf SF34 fahre...

Ich kann da aber gut mit Leben,meine Frau fährt eh nur Automatik

Servus,

ich wollte noch kurz eine Ergänzung zu guruhu ´s Anregung betreffend dem Oldtimer auf Wechselkennzeichen geben.

Hier muss man folgendes bedenken, denn das Historische Kennzeichen, welches Fahrzeuge auch ohne jegliche Abgasreinigung /DPF´s /Katalysatoren erlaubt in die Umweltzonen einzufahren, ist nicht Wechselkennzeichenfähig.

Das Fahrzeug ist als reguläres Fahrzeug anzumelden und wird also nicht mehr ungeachtet des Hubraums und der Kraftstoffart mit dem Pauschalsatz von 193€ jährlich versteuert, sondern unterliegt wieder der herkömmlichen Besteuerung.

Gerade mit Umweltzonen kann man sich hier selber schnell ins eigene Knie schießen.

Viele Grüße

Johannes

Danke für die Anmerkung. Ich hatte Oldtimer in meinem Eingangspost ursprünglich in Anführungszeichen gesetzt, da diese teilweise kein H-KZ besitzen. Ob das Sinn macht oder nicht, ist jedem selbst überlassen. Aber soll ja auch genügend alte Hobby-Autos geben, welche das H aus div. Gründen nicht bekommen

Deshalb war es ja eine Ergänzung :)

Bei meinem E34 wird es 2019 nur die Abnahme für das H-Kennzeichen geben, aber er wird nicht darauf zugelassen. Das Fahrzeug hat einen Katalysator und durch Kaltlaufregler auch Euro2 und somit die grüne Plakette und damit wäre es teurer, ihn auf H-Kennzeichen zuzulassen, als ihn mit regulärer Zulassung zu bewegen (von der KFZ-Steuer her).

Ich war damals Feuer und Flamme, als es hieß, dass das Wechselkennzeichen kommen soll und danach nur noch enttäuscht. Meine Versicherung hat damals gleich abgewiegelt und keinen Rabatt oder bessere Konditionen eingeräumt und auch zwei weitere Versicherungen wollten damals nicht einen Cent Vergünstigung einräumen. Daher finde ich es positiv, dass wohl mittlerweile sich dort etwas getan hat.

Im Straßenverkehr habe ich nur ein einziges mal ein Fahrzeug mit dem Kennzeichen gesehen und 2015 waren es im Kreis Ravensburg nur zwei Personen, welche das Wechselkennzeichen beantragt hatten.

Wie so vieles im Leben, muss man manche Dinge einfach ganz individuell für sich selbst entscheiden und für mich persönlich war das KO-Kriterium das Verbot des Abstellens im öffentlichen Verkehrsraum. Denn wenn der Wagen schon voll versteuert wird und auch eine ordentliche und ganzjährig gültige Versicherung aufweist und ich für 25€ mehr nur noch den zweiten Satz Nummerntafeln holen muss, damit ich den Wagen wieder "draußen" stehen lassen kann, dann ist das für mich persönlich die günstigere Lösung.

Viele Grüße

Johannes

Würde gerne meinen Multivan T4 stillegen und wen ich ihn brauche mit einem Wechselkennzeichen fahren--geht das immer noch nicht???

Nein, der Wagen muss bei einem Wechselkennzeichen "normal" zugelassen sein. Dein Vorhaben ginge nur mit Händlerkennzeichen, Kurzzeitkennzeichen oder Exportkennzeichen. Zu beachten wären zeitliche Vorlauffristen und die jeweiligen Einschränkungen in der Nutzung.

Das macht dann keinen Sinn bzw. Unmöglich, es sollte kurzfristig und jeder Zeit ungesteckt werden können.

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