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Wandlung aufgrund von Mängeln

Volvo XC90 2 (L)
Themenstarteram 4. Januar 2016 um 22:34

Hallo zusammen,

nachdem ich meinen First Edition schon eine ganze Zeit fahre und mir, zumindest gefühlt, jede einzelne der hier im Forum beschriebenen Kinderkrankheiten geläufig ist, ziehe ich derzeit ernsthaft in Erwägung den Wagen wieder abzugeben und einen neuen zu bestellen. Macht das Sinn? Besteht Aussicht auf Besserung bei diesem Modell? Hat hier diesbezüglich schon jemand Erfahrungen gemacht oder seinen XC90 auch wieder abgestellt?

Viele Dank und viele Grüße

luxelle

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 15. Januar 2016 um 18:48

Hallo,

ich hatte zwischenzeitlich ein Gespräch mit dem Händler. Man hat mir einen unkomplizierten Wechsel auf das MJ 2017 zugesagt. Dann kann ich mich also zum Sommer wieder beim konfigurieren austoben. Somit ist alles gut...!

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... ich habe heute noch drüber nachgedacht - mein derzeitiger Übergangsdiesel hat nach dem großen Update eigentlich fast nichts mehr. Es bleibt noch die Sitzheizung des Beifahrersitzes, die ich aber nur nicht habe machen lassen, da das Auto diese/nächste Woche eh gegen den T8 getauscht wird.

Ansonsten würde ich statt einer Wandlung lieber mit dem :) verhandeln und dann etwas später gegen einen MJ2017 tauschen.

Willst du uns etwas über die Probleme hier schreiben?

Schönen Gruß

Jürgen

Themenstarteram 4. Januar 2016 um 23:01

Danke für Deine Antwort Jürgen,

es ist bei mir nach dem großen Update auch deutlich besser geworden. Heute kamen mal wieder drei Dinge zusammen, die mich wahnsinnig genervt haben. Standheizung ausgefallen, Verriegelung defekt und dann noch das Klappern der Vorderachse. Sicherlich alles in den Griff zu kriegen. Aber es nervt halt fürchterlich...

MJ 2017 abzuwarten ist ein hilfreicher Tip. Es wäre ja nichts gewonnen, wenn der "neue" dann die gleichen Eigenschaften hätte wie der jetzige. Vielleicht habe ich aber auch eine absolutes "Montagsauto" erwischt.

... alternativ ein wenig Geduld, diese Dinge werden sicher auch noch in den Griff zu bekommen sein. ;)

Moin.

Ich muss wohl sehr viel Glück gehabt haben. Bei mir läuft im (FE) alles sehr gut. Das große Update kommt erst noch eingespielt - wobei mein Bauchgefühl sagt: lass es. Denn tatsächlich funktioniert alles. Einzig ein Stecker am Bremssteuergerät war locker und produzierte Fehlermeldungen im Bremsflüssigkeitsstand.

Ich würde noch abwarten.

Wandeln (mit annähernd 100% Erfolg) ist nach der gängigen Rechtssprechung möglich, wenn du den Händler 3x zur Nachbesserung/Abstellung die Chance gibst. Bei einmaligem Versuch und wegen persönlichem Unmut, wirst du wenig Erfolg haben. Mit dem Händler sprechen (der kann zu 98% für den Mist auch nichts) und eine Lösung finden. Der Händler steht häufig gegenüber dem Hersteller (egal welche Marke) hilflos da - da muss man gemeinsam die Sache angehen.

Heißt eh nicht "Wandlung" sondern "Rücktritt vom Kaufvertrag" und die Anzahl der Nachbesserungen muss "nur" 2x fehlgeschlagen sein - allerdings für das GLEICHE Problem. Mehr kann dann eh nur ein Rechtsbeistand sagen.

Und auf den würde ich in einem solchen Fall lieber verzichten und eine gute einvernehmliche Lösung mit dem :) suchen.

Schönen Gruß

Jürgen

Naja, stimmt auch nicht ganz. Das mit den zwei Versuchen ist eher ne Faustregel. Letztendlich ist der Einzelfall entscheidend. Und wahrscheinlich meintest Du nicht das gleiche, sondern dasselbe Problem. ;-)

... ja meine ich. Aber das "gleiche" würde für die Wandlung auch funktionieren. :D

Ich sehe gar kein Cordsakko bei dir? ;)

Immer diese Klischees! ;-)

In der gebotenen Kürze zu den notwendigen Nachbesserungsversuchen:

"Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt" (§ 440 S. 2 BGB)

Die Probleme liegen im 2. Halbsatz, dazu gibt es fast unüberschaubar viele Urteile. Jeder Fall ist da für sich zu würdigen! Stichworte aus BGH Urteilen dazu sind "technische Komplexität", "schwer zu behebender Mangel" und "widrige Umstände bei bisherigen Nachbesserungen". Einfaches runterzählen der Nachbesserungsversuche reicht also in der Regel nicht.

Zitat:

@gseum schrieb am 6. Januar 2016 um 09:27:20 Uhr:

... ja meine ich. Aber das "gleiche" würde für die Wandlung auch funktionieren. :D

Ich sehe gar kein Cordsakko bei dir? ;)

Apropos Cordsakko und kleinkariert.

In Deiner Signatur steht

Zitat:

Ab Dezember 2015: Volvo XC90 T8 Inscription, Onyx-Schwarz + Amber Braun, viel Kram

:D

Wann findet der Tausch denn nun final statt? - Auch ne Art Wandlung, oder? :p

Zitat:

@koettbullar schrieb am 6. Januar 2016 um 14:11:25 Uhr:

Zitat:

@gseum schrieb am 6. Januar 2016 um 09:27:20 Uhr:

... ja meine ich. Aber das "gleiche" würde für die Wandlung auch funktionieren. :D

Ich sehe gar kein Cordsakko bei dir? ;)

Apropos Cordsakko und kleinkariert.

In Deiner Signatur steht

Zitat:

@koettbullar schrieb am 6. Januar 2016 um 14:11:25 Uhr:

Zitat:

Ab Dezember 2015: Volvo XC90 T8 Inscription, Onyx-Schwarz + Amber Braun, viel Kram

:D

Wann findet der Tausch denn nun final statt? - Auch ne Art Wandlung, oder? :p

Ich glaube das schreibt Jürgen nur um sich wichtig zu machen. Der müsste längs detaillierteste Fahrberichte liefern ( duck und wech....)

Wie lange ist denn "Rücktritt vom Kaufvertrag" möglich?

Gruß Thomas

P.S.: Volvo Vertrauenssterne sinken bei mir steil ab. Der C 70 I geht mit dem gleichen Fehler nächste Woche zum vierten (4.) mal in die Werkstatt. Ein V50 in unserer Familie ist zum dritten (3.) mal mit dem gleichen Fehler liegen geblieben und musste erneut abgeschleppt werden.

Naja, Neuwagen sind das ja gerade nicht, oder?

am 6. Januar 2016 um 17:15

Der V50 ist von der Basis ja ein Ford Escort im Volvokleidchen

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