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VVD Kosten

Themenstarteram 31. Dezember 2014 um 17:14

Hallo zusammen,

der Händler möchte den Verkauf eines Gebrauchtwagen an den Abschluss einer Versicherung über den VVD koppeln. Jetzt habe ich mal mit deren Versicherungsbedingungen befasst, und festgestellt, dass in der Teilkasko so manche Sachen fehlen, den vom Bund der Versicherten empfohlen werden und bei anderen Versicherungen enthalten sind.

U.a. negativ aufgefallen ist mir der fehlenden Versicherungsschutz bei Tierunfällen v.a. Haus- und Nutztiere, sowie Folgeschäden daraus und bei Marderbiss.

Auf der Homepage des VVD habe ich ein Modul names "KaskoTierschaden" gefunden, dass wohl zusätzlich zu erwerben ist, und genau diese Fälle abdeckt.

Nun ist der VVD schon knapp 120€ teurer als andere (Online-) Versicherungen, aber nirgends lassen sich Preise finden.

Hat hier jemand diese Modul und/oder einen Preis dafür?

Danke & guten Rutsch,

Neelix

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24 Antworten

Versicherung nie über den Verkäufer abschließen. Beispiel : Bei meinem neuen Wagen zahle ich 330,- im Jahr bei der HUK. Versicherung über den Verkäufer 46,- Euro monatlich.

MfG auf Bremen

Anderes Beispiel pro VVD: A6 BTDI mit 60 tsd. km p.a. kostet um die 60 Euro im Monat und beim günstigsten Serviceversicherer mindestens 1.000 Euro p.a. Beides bei SF 30!

Allerdings glaube ich nicht, dass der Marderbiss bei dieser Versicherung mit abgedeckt ist. Ich finde die VVD-Versicherung preislich nicht zu toppen, im besonderen im gewerblichen Bereich wenn ein Kfz-Nutzer nur eine niedrige SF-Klasse hat.

Bei einem Golf oder ähnlich kann ich mir aber auch vorstellen, dass eine HUK günstiger ist.

am 1. Januar 2015 um 2:24

Langsam komme ich mir hier immer vor als wäre das Versicherungsforum hier ne Werbeveranstaltung der HUK! Jeder Zweite muss die Frage eines TE immer damit kommentieren wieviel er bei der HUK bezahlt. Lieber Spatenpauli, vielleicht bezahlt man für dein Auto bei der *** nur 290 Euro! Sternchen lassen meist auf mehr Objektivität und Unvoreingenommenheit schließen!

Leistung muß bezahlt werden, so einfach ist das.

Wer billigkauft, kauft zweimal

Themenstarteram 1. Januar 2015 um 14:07

Hallo und ein frohes neues Jahr!

Es geht hier um einen Audi A6, 9.000 km/Jahr, SF35 Teilkasko. (beim VVD SF25, die haben nicht umgestellt).

Jetzt habe ich aber immernoch keinen Preis für dieses Modul "KaskoTierschaden" Hat das denn keiner?

Der Verkäufer sagt: Versicherung über uns beim VVD oder es gibt kein Geschäft. Warum der hier so stur ist.... soll er doch froh sein den Wagen zu verkaufen, oder haben die das heute nicht mehr nötig... oder zahlt der VVD mehr als das Autohaus?

Neelix

am 1. Januar 2015 um 14:37

Zitat:

@neelix2k11 schrieb am 1. Januar 2015 um 15:07:20 Uhr:

Hallo und ein frohes neues Jahr!

Es geht hier um einen Audi A6, 9.000 km/Jahr, SF35 Teilkasko. (beim VVD SF25, die haben nicht umgestellt).

Jetzt habe ich aber immernoch keinen Preis für dieses Modul "KaskoTierschaden" Hat das denn keiner?

Der Verkäufer sagt: Versicherung über uns beim VVD oder es gibt kein Geschäft. Warum der hier so stur ist.... soll er doch froh sein den Wagen zu verkaufen, oder haben die das heute nicht mehr nötig... oder zahlt der VVD mehr als das Autohaus?

Neelix

Kontaktiere doch einfach mal einen anderen Händler! Ich habe noch nie gehört, dass ein Händler die Versicherung diktiert. Ich kenne nur Aktionen bei denen es einen Zinsvorteil für die Finanzierung gibt wenn man über den VVD versichert. Gilt aber meines Erachtens meist nur für Neuwagen.

Du bist der Kunde und er der Dienstleister! Und das würde ich dem Verkäufer auch so zu verstehen geben! Oder hast du einen zusätzlichen Preisvorteil angerechnet bekommen?

Im Jahr 2009 als wir einen neuen Polo 6R gekauft haben, gabs das VVD Versicherungspaket mit der damaligen 2,9% Finanzierung als Zwangsmaßnahme dazu.

Weitere Fragen im Polo 6r Forum haben dann aber ergeben, dass es ohne weiteres möglich ist, innerhalb der 14-Tages-Widerrufsfrist die Versicherung zu widerrufen und so die VVD Versicherung los zu werden. Vielleicht ist das bei deinem Fall auch möglich!

 

http://www.motor-talk.de/.../...nn-darf-ich-wechseln-t2479501.html?...

Zitat:

@neelix2k11 schrieb am 1. Januar 2015 um 15:07:20 Uhr:

Der Verkäufer sagt: Versicherung über uns beim VVD oder es gibt kein Geschäft.

Hast du dich mal erkundigt, ob der Verkäufer hier mit Wissen der Geschäftsleitung handelt?

Themenstarteram 1. Januar 2015 um 20:57

Hallo,

ich denke schon, da es sich um den Verkaufsleiter Gebrauchtwagen handelt.

Der ausgewiesene Preis war mir zu hoch, also habe ich - wie man das nun mal so macht - meinen Preis genannt zu dem ich das Fahrzeug bar erwerben würde. (inkl. einem Satz Winterreifen, Zulassung, TÜV & Co., Inzahlungname meines alten A6). Diesen Preis will er mir aber nur geben, wenn ich den Wagen über ihn beim VVD versichere. Nur der VVD ist teurer bei weniger Leistung.

Geht das so problemlos mit dem Widerruf? Kann ich ohne Angabe von Gründen widerrufen? Es ist ja kein Online- oder Haustürgeschäft. Hat der Verkäufer davon einen Nachteil, aus dem er mir nachträglich noch einen Strick drehen könnte? Provision wird in diesem Fall vom VVD ja keine fließen.

Neelix

am 1. Januar 2015 um 21:16

Na wenn er dir dafür einen höheren Nachlass gewährt, musst du wohl eine höhere Versicherungsprämie akzeptieren! Tust du das nicht, musst du dich wohl mit einem höheren Fahrzeugpreis anfreunden. Manchmal kann man halt nicht beides haben. Ich weiß ja, dass jeder versucht mit dem Hintern an die Wand zu kommen. Und Geiz ist ja bekanntlich geil. Aber leben und leben lassen! Und wenn dir das alles zu teuer ist, solltest du dir vielleicht lieber einen A4 kaufen. Sorry, aber das ist meine Meinung. Das mit dem Widerruf bezog sich auf eine Subvention des Finanzierungszinssatzes bei Neuwagen! Aber auch dieses Verhalten ist keine Art denn wenn sich zwei Geschäftspartner die Hand geben, sollte das Besprochene auch gelten! Was würdest du tun wenn du dir dein Auto kaufst und eine Woche später würde nochmal ne zusätzliche Rechnung über 500 Euro kommen?

Zitat:

@neelix2k11 schrieb am 1. Januar 2015 um 21:57:32 Uhr:

Geht das so problemlos mit dem Widerruf? Kann ich ohne Angabe von Gründen widerrufen? Es ist ja kein Online- oder Haustürgeschäft. Hat der Verkäufer davon einen Nachteil, aus dem er mir nachträglich noch einen Strick drehen könnte? Provision wird in diesem Fall vom VVD ja keine fließen.

Ja das geht so einfach: :D

Die Frist beginnt erst dann, wenn der Versicherungsnehmer die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, den Versicherungsschein bzw. die eVB-Nummer erhalten hat und eine Belehrung über sein Widerrufsrecht bzw. über dessen Rechtsfolgen erfolgt ist.

Paragraphen gefällig? (nachfolgendes Zitat stammt von: http://dejure.org/gesetze/VVG/8.html)

Zitat:

Widerrufsrecht des Versicherungsnehmers

(1) Der Versicherungsnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Der Widerruf ist in Textform gegenüber dem Versicherer zu erklären und muss keine Begründung enthalten; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

(2) Die Widerrufsfrist beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem folgende Unterlagen dem Versicherungsnehmer in Textform zugegangen sind:

1. der Versicherungsschein und die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die weiteren Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2 und

2. eine deutlich gestaltete Belehrung über das Widerrufsrecht und über die Rechtsfolgen des Widerrufs, die dem Versicherungsnehmer seine Rechte entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels deutlich macht und die den Namen und die ladungsfähige Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, sowie einen Hinweis auf den Fristbeginn und auf die Regelungen des Absatzes 1 Satz 2 enthält.

Der Nachweis über den Zugang der Unterlagen nach Satz 1 obliegt dem Versicherer.

(3) Das Widerrufsrecht besteht nicht

1. bei Versicherungsverträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat,

2. bei Versicherungsverträgen über vorläufige Deckung, es sei denn, es handelt sich um einen Fernabsatzvertrag im Sinn des § 312c des Bürgerlichen Gesetzbuchs,

3. bei Versicherungsverträgen bei Pensionskassen, die auf arbeitsvertraglichen Regelungen beruhen, es sei denn, es handelt sich um einen Fernabsatzvertrag im Sinn des § 312c des Bürgerlichen Gesetzbuchs,

4. bei Versicherungsverträgen über ein Großrisiko im Sinn des § 210 Absatz 2.

Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Versicherungsnehmers vollständig erfüllt ist, bevor der Versicherungsnehmer sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.

(4) Im elektronischen Geschäftsverkehr beginnt die Widerrufsfrist abweichend von Absatz 2 Satz 1 nicht vor Erfüllung auch der in § 312i Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs geregelten Pflichten.

(5) Die nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 zu erteilende Belehrung genügt den dort genannten Anforderungen, wenn das Muster der Anlage zu diesem Gesetz in Textform verwendet wird. Der Versicherer darf unter Beachtung von Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 in Format und Schriftgröße von dem Muster abweichen und Zusätze wie die Firma oder ein Kennzeichen des Versicherers anbringen.

 

Was deine Sorge um den Verkäufer und seine Provi angeht: Shit happens. Jeden Tag steht mal ein Dummer auf, aber das sollst nicht du sein mit dieser überteuerten Versicherung ;)

am 1. Januar 2015 um 22:32

Schei$$ Einstellung! Und warum soll er mit der Versicherung der Dumme sein wenn er dafür einen besseren Fahrzeugpreis bekommt. Mal ganz davon abgesehen, sieht man sich immer zweimal im Leben! Und seinen Autoverkäufer meistens öfter!!! Es könnte ja auch mal etwas mit dem Fahrzeug sein wo es um Kulanz oder Sonstiges geht.

Und wie gesagt, kann er ja auf die Versicherung verzichten und muss dann halt mehr fürs Auto bezahlen!

Aber das ist ja in unserer Gesellschaft leider so. Viele gönnen dem anderen nicht das schwarze unter den Fingernägeln. Aber wehe es betrifft einen mal selber. Dann ist das Theater groß...

Das Zusatzpaket kostet vielleicht 30 Euro mehr im Jahr!

Ich möchte keine DIsukussion anfangen, aber eine Antwort sei gestattet:

Ich war beim Verkaufsgespräch nicht dabei, ich weiß nicht was die zwei miteinander besprochen haben ...

Ob die Versicherung 30 Euro mehr kostet und die selbe Leistung hat wie eine konventionell abgeschlossene Kfz-Vericherung bei HUK, R+V und wie sie alle heißen mögen, muss der Threadstarter für sich selbst rausfinden. Wenn der VVD gleichwertig ist, spricht natürlich nichts dagegen bei der Versicherung zu bleiben. Zahle ich aber 200 Euro mehr im Jahr im Vergleich zu einer "normalen" Versicherung, nur weil der Verkäufer so ein netter Mensch war, dann lobe ich mir deine Einstellung. Soviel Zwischenmenschliche Nähe hab ich in der heutigen Zeit nicht mehr.

Aber ich selbst lebe nach dem Gebot Matthäus 7, 12.

Zitat:

Alles nun, was ihr wollt, daß euch die Leute tun sollen, das tut ihr ihnen auch. Das ist das Gesetz und die Prophete

Ich spiele immer mit offenen Karten, um mir solche Kommentare wie von dir nicht ankreiden lassen zu müssen!

am 1. Januar 2015 um 23:10

Zitat:

@Ronon_Dex schrieb am 1. Januar 2015 um 23:53:16 Uhr:

Ich möchte keine DIsukussion anfangen, aber eine Antwort sei gestattet:

Ich war beim Verkaufsgespräch nicht dabei, ich weiß nicht was die zwei miteinander besprochen haben ...

Ob die Versicherung 30 Euro mehr kostet und die selbe Leistung hat wie eine konventionell abgeschlossene Kfz-Vericherung bei HUK, R+V und wie sie alle heißen mögen, muss der Threadstarter für sich selbst rausfinden. Wenn der VVD gleichwertig ist, spricht natürlich nichts dagegen bei der Versicherung zu bleiben. Zahle ich aber 200 Euro mehr im Jahr im Vergleich zu einer "normalen" Versicherung, nur weil der Verkäufer so ein netter Mensch war, dann lobe ich mir deine Einstellung. Soviel Zwischenmenschliche Nähe hab ich in der heutigen Zeit nicht mehr.

Aber ich selbst lebe nach dem Gebot Matthäus 7, 12.

Zitat:

@Ronon_Dex schrieb am 1. Januar 2015 um 23:53:16 Uhr:

Zitat:

Alles nun, was ihr wollt, daß euch die Leute tun sollen, das tut ihr ihnen auch. Das ist das Gesetz und die Prophete

Ich spiele immer mit offenen Karten, um mir solche Kommentare wie von dir nicht ankreiden lassen zu müssen!

Ich will dir doch nichts ankreiden. Und ja, das man nicht einfach so 200 Euro mehr zahlen soll, ist doch auch logo.

Aber wenn dich durch die 200 Euro mehr an Versicherung 400 Euro weniger fürs Fahrzeug bezahlen muss, kann man doch von einer Win Win Situation sprechen. Aber den Handschlag auf ein Geschäft geben (und den Vorteil beim Fahrzeugpreis mitnehmen) und im Nachgang und hintenrum meinen Teil nicht zu erfüllen, finde ich daneben. Ich habe jetzt natürlich kein so tolles Zitat wie du auf Lager aber wie ich schon gesagt habe. Leben und leben lassen. Und reich ist ein Gebrauchtwagenverkäufer von Audi noch nicht geworden!

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