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Vorfall in Italien

Themenstarteram 2. Oktober 2017 um 19:17

Hallo,

folgender Vorfall hat sich im April in Italien ereignet:

Wir standen mit unserem Auto auf der Hauptstraße vor der roten Ampel während uns ein Italiener an der linken hinteren Fahrzeugseite gestreift hat, er wollte auf die Links Abbiege Spur und da auch Gegenverkehr kam dachte er das der Platz ausreichend ist...

Der Unfallverursacher hat mir seine Versicherungsdaten etc. gegeben.

Da meine KFZ- Haftpflicht bzw. Vollkasko Versicherung eine Auslandsschadensoption beinhaltet habe ich den Schaden meiner Versicherung gemeldet, der Schaden ist zwischenzeitlich auch von dieser reguliert.

Laut Aussage meiner Versicherung reguliert sie den Schaden und hohlt sich das von der Gegnerischen Versicherung (Italien) wieder zurück.

Nun habe ich in meinem Kundenmenü durch Zufall gesehen, dass ich wegen diesem gemeldeten Schaden hochgestuft werden würde...

Kann mir bitte jemand erklären wie das sein kann, da ich ja der Geschädigte bin und meine Versicherung den Schaden Quasi nur „ausgelegt“hat?

Da darf mir doch kein finanzieller Nachteil entstehen?

Vielen Dank schonmal,

Chris

Beste Antwort im Thema
am 2. Oktober 2017 um 19:23

Warum fragste nicht deine Versicherung ?

B 19

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am 2. Oktober 2017 um 19:23

Warum fragste nicht deine Versicherung ?

B 19

Themenstarteram 2. Oktober 2017 um 19:26

Achso,

meiner Versicherung habe ich als Zeugin meine Frau angegeben...interessanterweise hat

Sie Anfang September ein Schreiben von der Deutschen Vertretung der Italienischen

Versicherung bekommen indem Sie schildern soll wie sich der Vorfall ereignete....

Kann es sein, das meine Versicherung erst abwartet bis die italienische vom Verursacher den Schaden bei meiner Versicherung reguliert?!

Themenstarteram 2. Oktober 2017 um 19:27

Hallo,

Danke, Anfrage an diese ist versendet... dachte nur das mir hier vielleicht jemand weiterhelfen kann da dies mein erster Kontakt mit der KFZ Versicherung ist...

am 2. Oktober 2017 um 19:39

Seit April der erste Kontakt ?hört sich ja nicht gut an.

Themenstarteram 2. Oktober 2017 um 19:47

Ich wurde bisher nicht von der deutschen Vertreung des Verursachers kontaktiert nur meine Frau Anfang September...

Zitat:

@ChrisKN schrieb am 2. Oktober 2017 um 21:26:23 Uhr:

 

Kann es sein, das meine Versicherung erst abwartet bis die italienische vom Verursacher den Schaden bei meiner Versicherung reguliert?!

Genauso ist es, wenn Deine Vollkasko ihr Geld wieder bekommen hat,wirst Du eingestuft,als hätte es den Schaden nicht gegeben.

Also Daumen drück,dass die italienische Versicherung zahlt.

Aber leider glaub ich da nicht wirklich dran.

Halt uns auf dem Laufenden.

Gruß m

am 2. Oktober 2017 um 20:09

Du kennst doch den Rat (Capital) Schwarzgeld nicht nach Luxenburg sondern nach Italien.

Bearbeitungsdauer so 10 jahren.

habe da mal in jungen Jahren ein fremdes auto gestaucht,troz grüner Karte nie was bekommen.

Bella Itlia

Ich kenne die Auslandsoption im KH-Bereich. Meine HUK24 at damals einen Haftplichtschaden sofort reguliert, als wenn der Unfallverursacher bei ihr versichert gewesen wäre. Nix mit VK und daher nix mit Höherstufung.

Vielleicht hast du bei der Schadensmeldung eine VK-Regulierung beantragt und nicht eine KH wegen der Auslandsoption?

Die VK hatte ich jetzt eingeworfen, da in der Regel diese den Schaden erstmal reguliert,wenn die HaftPflichtVersicherung des Verursachers mit der Regulierung nicht so weit ist.

Gruß Martin

dann haben die dich veräppelt.

Haftpflicht = die Versicherung des Unfallgegners muss zahlen (wenn er dran Schuld ist), dazu muss er logischerweise bekannt sein

Vollkasko = egal wer dran Schuld ist, du bekommst den Schaden erstattet, allerdings wirst du höhergestuft in der SFK Klasse und bezahlst somit den Schaden wieder ab (ist wie Kredit von der Versicherung mit anschließender Ratenzahlung)

Seit ca. 15 Jahren muss man sich nicht mehr mit der ausländischen Versicherung des Unfallgegners herumplagen, sondern jede Versicherung im EU-Ausland hat hier eine DE-Vertretung wo du die Angelegenheit auf Deutsch klären kannst.

Wenn du es nicht selbst zahlen willst, musst du dich immer an die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners richten.

Du hast zwar die Auslandsoption, aber deine Versicherung hat scheinbar den für sie bequemen Weg über deine Vollkasko gewählt und somit zahlst du alles allein.

In Italien wird ganz anders reguliert als hierzulande ich könnte mir vorstellen das Deine Versicherung nicht zu 100% für das Entschädigt wird was du in Deutschland in Anspruch genommen hast. Wie sich das dann auf den Vertrag auswirkt müsstest Du in deinem Vertrag nachlesen könnnen.

am 13. Oktober 2017 um 13:04

Der Versicherte wird so gestellt, als wenn der Geschädigte zu seinen Bedingungen bei seiner Versicherung versichert wäre. Das setzt natürlich voraus, dass der Unfallgegner auch 100% der Schuldige ist. Ob das in Italien oder sonst wo passiert ist, ist egal. Es wird so reguliert, wie die jeweilige Rechtslage das das vorsieht. Nachdem die gegn. Versicherung Zeugenaussagen einholt, ist das offensichtlich nicht 100% klar.

Wenn die Sache aber nicht völlig klar ist (also der Versicherer nicht ausschließen kann, dass berechtigte Forderungen des Unfallgegners bestehen), muss er Rücklage festschreiben und stuft in der Hpfl erst einmal hoch, bis die Sache geklärt ist.

Warum nur immer rum spekulieren, wenn es doch jeder Versicherte selbst schriftlich in der Akte hat.

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