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Vorfahrt bei U-Turn

Themenstarteram 26. Februar 2017 um 6:29

Hallo,

Gibt es eine klare Regelung für so eine Verkehrsituation. Folgendes ist mir passiert.

Ich will in eine Vorfahrtsberechtigte Straße nach rechts einbiegen. Die beiden Spuren dieser Straße sind ist durch einen 1 m breiten Grasstreifen getrennt. Von rechts kommt ein Fahrzeug, blinkt links.

Aus meiner Sicht kann ich gefahrlos in die Straße einfahren, allerdings wollte der von rechts kommende Fahrer einen U-Turn machen und es begann ein wildes Hupkonzert weil wir beide bremsen mussten.

Aus meiner Sicht habe ich aber alles richtig gemacht.

Gruß BSCom

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 26. Februar 2017 um 19:37:55 Uhr:

(Sig)

Lieber Atomstrom statt Flüchtlingsstrom

Mit Verlaub, das ist einer der dümmsten Sprüche, die ich hier je gelesen habe. Gut, er ist in sich im Niveau konsistent, denn zur strunzblöden Aussage passt die falsche Grammatik wie Arsch auf Eimer.

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Das ist eine ganz andere Situation als beim TE. Du warst bereits auf der Vorfahrtstraße und nicht mehr im Kreuzungsbereich, damit ist es auch völlig unerheblich, von wo du gekommen bist. Der Einmündende hat in jedem Fall Vorfahrt zu gewähren.

Zitat:

@azrazr schrieb am 28. Februar 2017 um 17:38:39 Uhr:

Es ist jetzt ein GANZ anderer Fall, weil eindeutig - aber dennoch...

Genau HIER bin ich mal mit dem Roller gestürzt, als ich einen U-Turn gemacht habe (bin auf der "Bundesallee" von links angekommen, bin um die Bushaltestelle herum gefahren, und wollte auf der Bundesallee wieder zurück). An der Stelle, wo der Pin ist, hat man auf der Bundesallee Vorfahrt, denn die Rechtsabbieger haben Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren). Das Wenden ist dort ein Standardfahrmanöver (anders lassen sich manche Ziele entlang der Bundesallee gar nicht anfahren, wenn man vom Westen kommt).

Durch den Versatz der Rechtsabbiegespur ist die Fahrtrichtung der Einbieger allerdings auch 100% erkennbar.

Die Abbieger/Wender haben Grünes Pfeil, die Rechtsabbieger an der Unfallstelle haben keine Ampel. Hier ist die Sicht des "Schuldigen" (man kann das Manöver für beide Fahrtrichtungen auf Maps sehr schön abfahren).

Ich habe 100% Schadenersatz erhalten.

Fakt.

Mittlerweile steht dort kein Stein mehr auf dem Anderen. Alles wird umgebaut. Soll mal so aussehen...

Bei dieser Kreuung wundert mich das aber nicht. Selbst wenn man diese Zwei-Phasen-Argumentation einiger Diskussionsteilnehmer hier anwendet, ergibt sich immer noch, dass du Vorfahrt hast. Der Rechtsabbieger hat ja auf jeden Fall ein "Vorfahrt achten"-Schild zu beachten, selbst gegenüber dem linksabbiegenden Gegenverkehr.

Betrachte hingegen diese Kreuzung:

https://www.google.de/maps/@49.9702918,8.2281522,108m/data=!3m1!1e3

Hier ist vor einiger Zeit ein Mofa-Fahrer auf die Idee gekommen, auf der Koblenzer Straße von rechts kommend zu wenden. Ich kam gerade aus der Haifa-Allee und wollte rechts abbiegen - Ampel für Rechtsabbieger war grün.

Hätte ich nicht rechtzeitig bremsen können (das Wendemanöver war überraschend und ich habe das Mofa erst spät gesehen), wäre das wohl 100% Alleinschuld des Wendenden geworden. Auf keinen Fall 100% Alleinschuld für mich.

Zitat:

@CV626 schrieb am 28. Februar 2017 um 18:10:06 Uhr:

Zitat:

@azrazr schrieb am 28. Februar 2017 um 17:38:39 Uhr:

Es ist jetzt ein GANZ anderer Fall, weil eindeutig - aber dennoch...

Genau HIER bin ich mal mit dem Roller gestürzt, als ich einen U-Turn gemacht habe (bin auf der "Bundesallee" von links angekommen, bin um die Bushaltestelle herum gefahren, und wollte auf der Bundesallee wieder zurück). An der Stelle, wo der Pin ist, hat man auf der Bundesallee Vorfahrt, denn die Rechtsabbieger haben Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren). Das Wenden ist dort ein Standardfahrmanöver (anders lassen sich manche Ziele entlang der Bundesallee gar nicht anfahren, wenn man vom Westen kommt).

Durch den Versatz der Rechtsabbiegespur ist die Fahrtrichtung der Einbieger allerdings auch 100% erkennbar.

Die Abbieger/Wender haben Grünes Pfeil, die Rechtsabbieger an der Unfallstelle haben keine Ampel. Hier ist die Sicht des "Schuldigen" (man kann das Manöver für beide Fahrtrichtungen auf Maps sehr schön abfahren).

Ich habe 100% Schadenersatz erhalten.

Fakt.

Mittlerweile steht dort kein Stein mehr auf dem Anderen. Alles wird umgebaut. Soll mal so aussehen...

Bei dieser Kreuung wundert mich das aber nicht. Selbst wenn man diese Zwei-Phasen-Argumentation einiger Diskussionsteilnehmer hier anwendet, ergibt sich immer noch, dass du Vorfahrt hast. Der Rechtsabbieger hat ja auf jeden Fall ein "Vorfahrt achten"-Schild zu beachten, selbst gegenüber dem linksabbiegenden Gegenverkehr.

Betrachte hingegen diese Kreuzung:

https://www.google.de/maps/@49.9702918,8.2281522,108m/data=!3m1!1e3

Hier ist vor einiger Zeit ein Mofa-Fahrer auf die Idee gekommen, auf der Koblenzer Straße von rechts kommend zu wenden. Ich kam gerade aus der Haifa-Allee und wollte rechts abbiegen - Ampel für Rechtsabbieger war grün.

Hätte ich nicht rechtzeitig bremsen können (das Wendemanöver war überraschend und ich habe das Mofa erst spät gesehen), wäre das wohl 100% Alleinschuld des Wendenden geworden. Auf keinen Fall 100% Alleinschuld für mich.

Hmmm... Ob es vielleicht daran liegen KÖNNTE, dass in Wuppertal das Vorfahrt-Gewähren direkt an der Einmündung ist, während Deine Ampel weit hinten ist, und Du schon mit lockeren 30 - 50 km/h in die Koblenzer Straße einfahren könntest?

Ich würde Deine Sichtweise aber nicht zu 100% unterschreiben.....

Vor allem ist das eine Kreuzung, wo Wenden nicht vorgesehen ist, einfach weil die Kreuzung dafür VIEL zu eng ist. (Von der linken Linksabbiegerspur aus hättest du maximal 6 Meter Wendekreis oder so. Mit einem Auto ist das in einem Zug sicher nicht zu schaffen.)

Ansonsten könnte ich auch nicht als Rechtsabbieger Grün haben, während der von rechts kommende Linksabbieger gleichzeitig auch Grün hat.

Grüner Leuchtpfeil bedeutet ja schließlich, dass konfliktfreies Abbiegen möglich ist, ich also nicht auf vorfahrtberechtigte Fußgänger, Gegenverkehr oder sonst irgendwas mit Vorfahrt achten muss. Von Martinshorn mal abgesehen.

Edit: Man KANN da sogar noch viel schneller als 30-50 fahren, vor allem wenn man nicht der erste in der Schlange ist. Bei Dunkelgelb wird da auch gerne mal 70 und schneller gefahren. War in meinem Fall aber nicht so, ich hatte zum Glück deutlich weniger als 30 km/h drauf.

Optimal wäre noch Zeichen 209/214 o.Ä, um die Fahrtrichtung vorzuschreiben.

Letztens ist ein Hubschrauber vom Himmel gefallen. Dabei sind auch KFZ beschädigt worden. Die Hubschrauberfirma wollte eine Mithaftung der KFZ vor Gericht erreichen. Nun ist höchstrichterlich festgelegt worden, dass der KFZ-Führer NICHT auf Einschläge von Oben zu achten hat!

Aber - wie gesagt - ich würde für diese Kreuzung meine Hand nicht ins Feuer legen, dass ein Wendender keine Vorfahrt hätte.... Es ist kein "Vorfahrt gewähren" noch kurz vor der EInmündung?

Nein. An Ampelkreuzungen sind die Vorfahtsschilder generell direkt an der Ampel. Und wenn die Ampel normal läuft, sind sie sowieso nicht zu beachten.

Hätte ich da die Vorfahrt achten sollen, dann hätte man eine Ampel nur mit Rot und Gelb und ohne Grün aufstellen müssen.

Zitat:

@CV626 schrieb am 28. Februar 2017 um 14:26:22 Uhr:

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 28. Februar 2017 um 11:08:22 Uhr:

 

Entschuldige bitte, aber das ist völliger Unsinn bzw. Aberglaube. Die Leit- und Aufstellinien sind nur Empfehlungen. Nur bei Vorhandensein von VZ 272 ist dort das Wenden nicht vorgesehen und kann auch nur dann geahndet werden.

Stimmt nicht ganz. Bei VZ 272 ist das Wenden ausdrücklich verboten. Das heißt aber nicht, dass es automatisch erlaubt ist, wenn das VZ da nicht steht. Wenn die Kreuzung zB gar nicht breit genug ist, dass man ohne andere zu behindern wenden kann, dann kann das Wenden sehr wohl geahndet werden. Zumindest sobald tatsächlich jemand behindert wird oder es gar zum Unfall kommt.

Ja sicher. Daß man die gebotene Vorsicht nicht außer Acht lassen darf, versteht sich hoffentlich von selbst.

Zitat:

@ttru74 schrieb am 28. Februar 2017 um 15:04:29 Uhr:

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 28. Februar 2017 um 11:08:22 Uhr:

 

Entschuldige bitte, aber das ist völliger Unsinn bzw. Aberglaube. Die Leit- und Aufstellinien sind nur Empfehlungen. Nur bei Vorhandensein von VZ 272 ist dort das Wenden nicht vorgesehen und kann auch nur dann geahndet werden.

Na, dann frage mal genauer nach. Mein Sohn machte gerade Fahrschule und bei uns vorm Haus gibt`s auch so eine Kreuzung, wo gerne mal gewendet wird. Sein Fahrlehrer hatte das mal zur Sprache gebracht, mit den Linien auf der Strasse.

Der Fahrlehrer hat meinen Sohn gelehrt, daß die Linien eben nur eine Empfehlung seien.:) Na ja, wie schon die Ente schrieb, sollte man das Wenden an ungünstigen Stellen auch ohne Verbotsschild nicht versuchen.

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 28. Februar 2017 um 17:19:55 Uhr:

[...] Sollte der gemäß Phase 2 bevorrechtigte Benutzer der Nebenstraße nicht rechts abbiegen, sondern geradeaus über die Kreuzung fahren wollen, wäre er nach Phase 1 zu beurteilen, er hätte ergo keine Vorfahrt gegenüber dem Wendenden. [...]

Na ich weiß ja nicht, denn

(3) Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, [...]

Und da Wenden zweimaliges Linksabbiegen ist...

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 28. Februar 2017 um 20:24:48 Uhr:

(3) Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, [...]

Na eben. Wenn wir nur die Situation in Phase 2 betrachten, ist der Wendende (der gerade zum zweiten mal links abbiegt) gegenüber einem geradeaus fahrenden Benutzer der Nebenstraße wartepflichtig. Ganz kurz vorher, als noch in Phase 1 war und als Benutzer der Vorfahrtstraße galt, war er dagegen vorfahrtberechtigt. Das ist ein Problem des Zweiphasenmodells.

Es dürfte aber in der Praxis so gut wie nie zu einer Konfrontation führen. Vorstellbar wäre lediglich eine sehr breite Kreuzung, z. B. mit breitem Grünstreifen in der Mitte, wo die zwei Phasen sehr deutlich getrennt voneinander ablaufen.

Zitat:

@azrazr schrieb am 28. Februar 2017 um 17:38:39 Uhr:

Genau HIER

Das glaubt man gar nicht. Ich war vorigen Sommer das erste und einzige Mal im Leben in Wuppertal. Aber genau dort sind wir u. a. rumgelaufen.

Richtig, da wird gerade gewaltig gebaut auf der Ecke um den Hbf.

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 28. Februar 2017 um 21:55:31 Uhr:

Zitat:

@azrazr schrieb am 28. Februar 2017 um 17:38:39 Uhr:

Genau HIER

Das glaubt man gar nicht. Ich war vorigen Sommer das erste und einzige Mal im Leben in Wuppertal. Aber genau dort sind wir u. a. rumgelaufen.

Richtig, da wird gerade gewaltig gebaut auf der Ecke um den Hbf.

VIEL Zentraler geht es nicht in Wuppertal. Dort ist auch der HBf, Busbahnhof und Elberfeld Zentrum. Wenn Du in Wuppertal gewesen wärst, aber nicht dort, wäre es erstaunlicher :-)

Dort ist auch die Kelly Familiy Ende der 80-er live aufgetreten :-)

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