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Vor einer roten Ampel in die Querstraße überholen

Themenstarteram 1. Juli 2010 um 9:31

Jeweils eine Fahrspur pro Seite, innerorts eine rote Ampel, vor der Ampel eine Querstraße, vor der Querstraße eine 2. Haltelinie für die Ampel, keine durchgezogene Linie.

Es ist rot, an der 2. Haltelinie steht ein Auto, ich möchte rechts in die Seitenstraße, blinke und fahre langsam am Auto links vorbei dann rechts in die Seitenstraße.

Ich seh das nicht so dramatisch, die Fahrerin des wartenden PKW's schon.

Da innerorts überholen erlaubt ist? sollte das doch korrekt gewesen sein.

Was meint ihr? :)

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Proedigy86

wow.. da hab ich ja was losgetreten. Sehr interessant :)

Nocheinmal.. ich rolle an die Kreuzung heran, die Dame hält an, da springt es gerade um auf rot. ein Blick nach rechts und links und ich fahre im ersten langsam vorbei, in dem Augenblick setzten sich gerade die Fussgänger an der Ampel in Bewegung. Simple Fußgängerampeln sind wohl berechenbarer wie komplexe Ampelanlagen. Als ich dann in der Querstraße war, beobachtete ich die Dame etwas verärgert im Rückspiegel und noch 50m stand sie an der Ampel.

So.. rechts vorbeifahren gestaltet sich an dieser Stelle schwierig, dazu hätte ich ein Schild auf dem Gehweg umfahren müssen.

Warum ich nicht einfach gewartet habe? Weil es mir nach Abschätzung der Lage unnötig schien. Wäre ich 3. oder 4. in der Schlange gewesen, hätte ich mit Sicherheit nicht überholt, aber so war einfach alles perfekt einsehbar.

Schöne Skizze, gut verständlich. Alles gut, alles chic. Keiner wurde gefährdet, keiner musste notbremsen. In anderen Teilen der Welt sicherlich eine gängige Art abzubiegen. Aber in dem geregelten Deutschland stoßen da halt Welten aufeinander. Das darf nicht sein, das kann nicht sein, das muss nicht sein. Die Motivation des handelns, falls vorhanden, der "Kuh" werden wir nie erfahren.

Ich wäre nie auf die Idee gekommen so wie Du abzubiegen. Warum nicht ?

Vermutlich weil ich weiß das ich in Deutschland lebe und dort sowas nicht geht, nicht sein kann, sowas nicht erwünscht ist.

Uns fehlt das miteinander, wir haben nur das jeder für sich.

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Zitat:

Original geschrieben von Proedigy86

wow.. da hab ich ja was losgetreten. Sehr interessant :)

Nocheinmal.. ich rolle an die Kreuzung heran, die Dame hält an, da springt es gerade um auf rot. ein Blick nach rechts und links und ich fahre im ersten langsam vorbei, in dem Augenblick setzten sich gerade die Fussgänger an der Ampel in Bewegung. Simple Fußgängerampeln sind wohl berechenbarer wie komplexe Ampelanlagen. Als ich dann in der Querstraße war, beobachtete ich die Dame etwas verärgert im Rückspiegel und noch 50m stand sie an der Ampel.

So.. rechts vorbeifahren gestaltet sich an dieser Stelle schwierig, dazu hätte ich ein Schild auf dem Gehweg umfahren müssen.

Warum ich nicht einfach gewartet habe? Weil es mir nach Abschätzung der Lage unnötig schien. Wäre ich 3. oder 4. in der Schlange gewesen, hätte ich mit Sicherheit nicht überholt, aber so war einfach alles perfekt einsehbar.

Schöne Skizze, gut verständlich. Alles gut, alles chic. Keiner wurde gefährdet, keiner musste notbremsen. In anderen Teilen der Welt sicherlich eine gängige Art abzubiegen. Aber in dem geregelten Deutschland stoßen da halt Welten aufeinander. Das darf nicht sein, das kann nicht sein, das muss nicht sein. Die Motivation des handelns, falls vorhanden, der "Kuh" werden wir nie erfahren.

Ich wäre nie auf die Idee gekommen so wie Du abzubiegen. Warum nicht ?

Vermutlich weil ich weiß das ich in Deutschland lebe und dort sowas nicht geht, nicht sein kann, sowas nicht erwünscht ist.

Uns fehlt das miteinander, wir haben nur das jeder für sich.

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin

Du willst eine Antwort auf eine Kausalität, die überhaupt nicht existiert.

Nicht wirklich. Es war nur eine Annahme, die ich selbst anzweifelte, weil sie sich, wie ich meinte, selbst ad absurdum führt.

Zitat:

Jede Situation ist für sich einzeln klar geregelt, es benötigt keine eigenständigen Regelungen für jede mögliche Variante daraus.

Derartige Fahrbahnmarkierungen gelten nur als Erweiterung eines anderen Zeichens, Schild (zB. "Stopp"-Zeichen) oder Lichtzeichen (zB. rote Ampel).Da hier die Lichtzeichenanlage "nur" für die Geradeausfahrer gilt, hat sie für die vorher "abfahrenden" Rechtsabbieger keine Wirkung, somit hat dann die zweite, vorgezogene und unterbrochene Haltlinie (nennt sich nicht ganz ohne Grund "Bedarfshaltelinie" oder auch "Wartelinie"), deren Wirkung nur in Verbindung mit der Ampel existiert, auch keinerlei Wirkung.

Das klingt plausibel, und ich höre es natürlich gern, weil es auch meiner gefühlsmäßigen Einschätzung entspricht.

Ob's aber wirklich und ganz sicher und gerichtsfest stimmt ...

- Habe heute noch eine leicht andere Variante der Szenerie gesehen. Baulich fast gleich, aber die vorgezogene Linie ist dick und durchgezogen, daneben steht ein einsames Zusatzschild 1012-35 OHNE Zeichen 131.

Würde ich jetzt spontan als nichtssagend einordnen.

am 2. Juli 2010 um 21:51

Zitat:

Original geschrieben von Erwachsener

- Habe heute noch eine leicht andere Variante der Szenerie gesehen. Baulich fast gleich, aber die vorgezogene Linie ist dick und durchgezogen, daneben steht ein einsames Zusatzschild 1012-35 OHNE Zeichen 131.

Würde ich jetzt spontan als nichtssagend einordnen.

Wieso nichtssagend? Die Linie ist genauso ein Verkehrszeichen wie ein Schild. Sie hat daher auch eine eigene Zeichennummer in der StVO: 294

Zitat:

Bei Teilsignalisierung eines Knotenpuntes besteht oft das Bedürfnis, den Verkehr noch vor der Einmündung durch eine Haltlinie anzuhalten, um von rechts (oder links) kommenden Verkehr das Abbiegen zu ermöglichen. Der Raum zwischen der 1. Haltlinie und unmittelbar vor der Einmündung befindlichen Lichtzeichenanlage gehört zum Schutzbereich des Rotsignals (OLG Karlsruhe DAR 2001, 417; OLG Hamm NZV 1998,246). Einen Rotlichtverstoß begeht deshalb, wer zwar an der 1. Haltlinie anhält, aber noch während der Rotphase zur 2. Haltlinie vorfährt oder noch vor der LZA abbiegt. Voraussetzung ist allerdings, dass die 1. Haltlinie eindeutig dem Rot der LZA zugeordnet werden kann. Das ist dann gewährleistet, wenn sich die Haltlinie in enger räumlicher und verkehrlicher Beziehung zur LZA befindet (max. 20-25 m); andernfalls wäre sie unbeachtlich.

Soll auch dem Verkehr vor der 1. Haltlinie bei Rot das Abbiegen ermöglicht werden, ist vor der Einmündung eine Wartelinie (Z. 341) als unterbrochene Breitstrichmarkierung mit Empfehlungscharakter anzuordnen.

Damit dürfte jeder diskutierte Fall hier abgedeckt sein:

- Wartelinie (gestrichelt) = Ich darf bei rot rechts abbiegen. Überholen vor dem Abbiegen solange ok, wie es nicht zum Unfall kommt. Bei Unfall 50:50 Schuld wahrscheinlich. (Überholt bei unklarer Verkehrslage:Beschleunigt während man überholt wird). Höhere Schuld des Überholenden möglich, da eher untypisches Verhalten mit dem das uberholte Fahrzeug nicht unbedingt rechnen muss (Je nach Richter)

- Haltelinie (durchgezogen) = Ich muss warten bis die Ampel grün wird, sonst Rotlicht-Verstoß.

Mfg Zille

Zitat:

Original geschrieben von zille1976

Zitat:

Original geschrieben von Erwachsener

- Habe heute noch eine leicht andere Variante der Szenerie gesehen. Baulich fast gleich, aber die vorgezogene Linie ist dick und durchgezogen, daneben steht ein einsames Zusatzschild 1012-35 OHNE Zeichen 131.

Würde ich jetzt spontan als nichtssagend einordnen.

Wieso nichtssagend? Die Linie ist genauso ein Verkehrszeichen wie ein Schild. Sie hat daher auch eine eigene Zeichennummer in der StVO: 294

Soweit richtig, nur: Was bitte soll denn eine einzelne Haltelinie und ein einzelnes Schild "Bei Rot hier warten" aussagen? Bei rotem AUto? bei rotem Sonnenuntergang? Bei Anblick eines Linkspartei-Mitglieds?

Das Schild (Zusatzschild ohne Verkehrszeichen) ist bedeutungslos, bleibt eine einzelne Haltelinie, die jemand auf die Straße gepinselt hat. Und irgendwo in der Ferne, 50 m weiter auf der anderen Seite der Kreuzung ist eine Ampel (mit eigener Haltelinie).

Nicht falsch verstehen: Einem vernünftigen Menschen wird der Sinn einleuchten, und er wird sich entsprechend verhalten. Die Frage ist, ob er es MUSS. Oder ob ein Überfahren zum Abbiegen (auch ohne jemanden zu überholen) sogar ein Rotlichtverstoß wäre.

am 3. Juli 2010 um 19:10

Zitat:

Original geschrieben von Erwachsener

Das Schild (Zusatzschild ohne Verkehrszeichen) ist bedeutungslos, bleibt eine einzelne Haltelinie, die jemand auf die Straße gepinselt hat. Und irgendwo in der Ferne, 50 m weiter auf der anderen Seite der Kreuzung ist eine Ampel (mit eigener Haltelinie).

Die Linie ist das Verkehrszeichen und das Zusatzschild ist dort zusätzlich zum Zeichen 294 angebracht.

Dem aufmerksamen Leser wäre folgender Satz in meinem Zitat aufgefallen, der genau diese Problematik regelt.

Zitat:

Voraussetzung ist allerdings, dass die 1. Haltlinie eindeutig dem Rot der LZA zugeordnet werden kann. Das ist dann gewährleistet, wenn sich die Haltlinie in enger räumlicher und verkehrlicher Beziehung zur LZA befindet (max. 20-25 m); andernfalls wäre sie unbeachtlich.

Ich weiß ja nicht wo du wohnst, aber normalerweise ist die Linie 2-3 Meter vor der Einmündung und die Ampel 5 Meter dahinter. Bei deinen 50m würde sich daraus eine Einmündung mit ca 42 Metern Breite ergeben, oder anders gesagt eine Straße mit 14 (!) Fahrspuren.

Manchmal glaube ich, einige stellen sich hier absichtlich dumm an, um ihre Fehler nicht eingestehen zu müssen.

Mfg Zille

Zitat:

Manchmal glaube ich, einige stellen sich hier absichtlich dumm an, um ihre Fehler nicht eingestehen zu müssen.

Mäßige Dich.

Ich hab's jetzt (sachlich) verstanden, den Passus im OLG-Urteil muß ich vorhin überlesen haben. Damit ist die Sache unter Erwachsenen erledigt, man muß nicht auch noch den anderen für doof erklären.

Oder?

am 5. Juli 2010 um 5:08

Hat eigentlich nochmal einer was von dem TE gehört??

gruß Alex

Themenstarteram 5. Juli 2010 um 10:07

Zitat:

Original geschrieben von Boxertreiber-Oder

Hat eigentlich nochmal einer was von dem TE gehört??

gruß Alex

available, why?

am 5. Juli 2010 um 14:03

Ich dachte halt mal so

du hast die Sache ins laufen gebracht und dann nie wieder gemeldet!

Na gut einmal (oder war es doch zweimal hast du noch nachgelegt)

dachte mir vielleicht haben sie dich jetzt kuriert?!!

gruß Alex

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