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Versuchter Diebstahl Außenspiegel! Wieso keine Teilkasko ?

Themenstarteram 19. Juni 2008 um 16:24

Hallo,

Heute morgen entdeckte ich das mein RECHTER Außenspiegel (Beifahrer) daneben hing.

Erst dachte ich das ihn halt einfach jemand "abtreten" wollte.

Doch dann entdeckte ich in dem Spiegelgehäuse an allen Seite Kratz Spuren vom Schraubenzieher. (Haben die wohl so aufgehebelt)

Spiegelglas ist weg und alle Kabel sauber abgezogen.

Jetzt sagt die Versicherung das ja der Spiegel nicht ganz weg ist und ja noch "etwas" vorhanden ist.

Ich habe kein Spiegelglas und durch den Ausbau (aufhebeln) ist auch etwas vom Motor abgebrochen.

Es gibt aber nur das Komplette Innenleben als Ersatzteil. KOSTEN: ca. 400 Euro :-(

Es ist keine Internet Versicherung sondern eine die schon Jahre lang hier vor Ort ist (LVM)

Wieso stellen sie sich Quer, wenn es doch Offensichtlich ist ?

Täter wurden bestimmt gestört und sind mit der Hälfte auf und davon.

Die Versicherung sagt aber, das es nur ein Diebstahl ist, wenn der Täter einen ganzen Außenspiegel hat.

Die Versicherung sagte, das man den Spiegel nur Komplett vom INNENRAUM ausbauen kann. Die Mercedes Werkstatt sagt aber das es Quatsch ist und man es leicht mit 3 Schrauben los schrauben kann .

Wie soll ich weiter Verfahren ? Was kann ich machen ? DANKE FÜR EURE HILFE !!!!!!!!

Beste Antwort im Thema
am 19. Juni 2008 um 17:56

In der Teilkaskoversicherung sind u.a. Schäden durch Diebstahl versichert.

 

Dazu gehört auch der Diebstahlversuch. 

 

Weisen die Spuren am Außenspiegel auf einen - wenn auch gescheiterten - Diebstahlversuch hin, dann ist der Schaden auch aus der Teilkaskoversicherung zu regulieren.

 

Für die Ersatzleistung ist es nicht erforderlich, dass der Außenspiegel komplett entwendet worden sein muß. Auch ist es ohne jeglichen Belang, ob der Diebstahl des Außenspiegels von außen überhaupt möglich ist. Nicht jedem Täter kann Fachwissen unterstellt werden.

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26 Antworten
am 19. Juni 2008 um 16:41

Aus meiner Sicht ist der Fall klar: es wurde ein Teil vom Fahrzeug gestohlen und das ist über die Teilkasko ersatzpflichtig. Die Sache würde ich nochmal mit dem Schadensachbearbeiter der Gesellschaft diskutieren.  

Themenstarteram 19. Juni 2008 um 16:44

Ja aber die Versicherung sagt es müsste ALLES geklaut werden. also auch durch den Diebstahl der defekte (angebrochene Motor)

Darf sie sowas überhaupt sagen ? Und auch das er einfach sagt, das der Spiegel von Außen überhaupt gar nicht Komplett abgebaut und geklaut werden kann (Werkstatt sagt ganz klar das dies Ohne Probleme im jetztigen Zustand möglich ist)

Moin,

Die Sache ist ganz einfach ...

Wenn dir jemand den Spiegel klaut ... dann ist das Diebstahl. Der Diebstahl und auch der Einbruchsschaden sind durch die TK versichert. Das heißt ... dir zertrümmert wer das Fenster und klaut dir dein Autoradio ... dann zahlt die TK sowohl den Einbruchsschaden, als auch den Diebstahl des Radios.

Das was dir passiert ist ... ist dagegen, weil der Diebstahl nicht durchgeführt wurde (egal aus welchem Grund) ... ein Vandalismusschaden. Darunter wird mutwillige Zerstörung des Fahrzeuges verstanden. Vandalismusschäden sind nur bei wenigen Gesellschaften mit erweiterter Teilkaskoabsicherung mit abgedeckt und sind im NORMALFALL nur im Rahmen der VOLLKASKOVERSICHERUNG abgedeckt.

Im Rahmen des oben genannten Beispiels ... tritt der wer die Autoscheibe ein ... und klaut nichts ... ist das nicht versichert, obwohl der Schaden der gleiche wie oben ist.

In deinem Fall ist es wirklich so ... das die Sache erst als Diebstahl gilt, wenn die gesamte Einheit WEG ist. Also : Spiegelgehäuse, Glas etc.pp. Ansonsten gilt der Spiegel nur als (mutwillig) zerstört.

Klingt total paradox ... iss aber so.

MFG Kester

Themenstarteram 19. Juni 2008 um 16:59

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach

 

In deinem Fall ist es wirklich so ... das die Sache erst als Diebstahl gilt, wenn die gesamte Einheit WEG ist. Also : Spiegelgehäuse, Glas etc.pp. Ansonsten gilt der Spiegel nur als (mutwillig) zerstört.

Klingt total paradox ... iss aber so.

MFG Kester

Sowas kann doch wirklich nicht wahr sein !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Vor allem wenn man Wirklich die Spuren vom Schraubenzieher sieht !

Und wenn er aufmal jemanden sieht abhaut !

Ich bin 23 wenn ich es also über die Vollkasko abwickel, würde ich sofort EXTREM hoch kommen ! Auf der Rechnung von der Versicherung steht, das ich Schäden bis 1070 Euro selber zahlen "sollte". (sonst lohnt es sich ja nicht für mich)

Das heisst das ich jetzt die 400 Euro aus eigener Tasche zahlen kann, nur weil irgend jemand zu doof war den Kompletten Spiegel zu klauen ????

Was ist das für eine Welt ????

Kann man denn wirklich nichts machen oder gibt es sonst keine Rechtslücke ?

Wie siehts aus mit Versuchtem Diebstahl? Hab da was im Hinterkopf dass das auch über die TK gedeckt ist.

am 19. Juni 2008 um 17:56

In der Teilkaskoversicherung sind u.a. Schäden durch Diebstahl versichert.

 

Dazu gehört auch der Diebstahlversuch. 

 

Weisen die Spuren am Außenspiegel auf einen - wenn auch gescheiterten - Diebstahlversuch hin, dann ist der Schaden auch aus der Teilkaskoversicherung zu regulieren.

 

Für die Ersatzleistung ist es nicht erforderlich, dass der Außenspiegel komplett entwendet worden sein muß. Auch ist es ohne jeglichen Belang, ob der Diebstahl des Außenspiegels von außen überhaupt möglich ist. Nicht jedem Täter kann Fachwissen unterstellt werden.

am 19. Juni 2008 um 18:35

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach

Moin,

 

Im Rahmen des oben genannten Beispiels ... tritt der wer die Autoscheibe ein ... und klaut nichts ... ist das nicht versichert, obwohl der Schaden der gleiche wie oben ist.

 

In deinem Fall ist es wirklich so ... das die Sache erst als Diebstahl gilt, wenn die gesamte Einheit WEG ist. Also : Spiegelgehäuse, Glas etc.pp. Ansonsten gilt der Spiegel nur als (mutwillig) zerstört.

 

Klingt total paradox ... iss aber so.

 

MFG Kester

Ist die Scheibe kaputt - egal warum - ist das zumindest ein Glasbruchschaden.

 

Wird der Antennenstab der Automatik-Antenne geklaut ist die gesamte Antenne (incl. E-Antrieb) ersatzpflichtig, anders gibt es die Teile ja nicht.

 

Als "mutwillig zerstört" gilt der Spiegel, wenn er kaputt aber noch vorhanden ist.

 

Als "gestohlen" gilt der Spiegel, wenn er weg ist; egal ob kaputt oder nicht; egal ob ganz oder teilweise.

 

Wenn bei einem Radio-Diebstahl die Konsole zerrissen wurde, wird die ja auch ersetzt.

 

Zitat TE: 

Spiegelglas ist weg und alle Kabel sauber abgezogen.

 

 

Klarer Fall von Diebstahlschaden.

 

 

Moin,

Iss ja schön, das dies eure Meinung ist. Aber das ist leider nicht die Sichtweise der Versicherungen und Versicherungsbedingungen.

Das Problem ist hier ... für die Versicherung liegt leider kein Diebstahl vor. Denn der Rechtsdefinition zufolge ist ein Diebstahl nur dann "erfüllt", wenn der Täter das Objekt "in seinen Gewahrsam" genommen hat. DAS ist hier nicht passiert.

Der Diebstahl wäre erfüllt gewesen ... wenn der Krams "Weg" gewesen wäre ... und wenn er nur in der nächsten Mülltonne gelandet wäre ...

Ob der Versuch eines Diebstahls durch die Teilkasko abgedeckt ist, ist im Einzelfall anhand der Versicherungsbedingungen zu prüfen. Genauso wie in einzelnen Teilkaskoversicherungen auch Vandalismus enthalten sein KANN, kann auch der versuchte Diebstahl enthalten sein.

Im Grunde hast du hier den Schaden EHRLICHERWEISE zu deinen Ungunsten gemeldet. Tut mir leid ... das die Definitionen da so doof sind. Ein guter Versicherungsmakler oder Berater hätte dich bei der Schadensmeldung BESSER beraten müssen.

Ich fürchte, dass du hier echt auf deinem Schaden sitzen bleiben wirst. (Das mit dem Glas war in der Tat ein doofes Gegenbeispiel ;) Das greift nämlich nur, wenn dies z.B. während einer Demonstration o.ä. passiert.

MFG Kester

Kann natürlich sein, dass in den AKB des TE etwas anderes steht (da hilft nur nachlesen) aber ich kenne eigentlich nur die Formulierung: "Versichert ist die Entwendung. insbesondere durch Diebstahl oder Raub."

 

Und dazu gehören m.E. auch die mit dem Versuch der Entwendung in unmittelbarem Zusammenhang (also nicht nur bei der Gelegenheit) entstandene Schäden.

Siehe auch BGH IV ZR 212 / 05:

"In der Teilversicherung sind danach nur solche Schäden am Fahrzeug zu ersetzen, durch die

der Diebstahl ermöglicht wurde oder die damit in adäquatem Zusammenhang stehen,

nicht jedoch solche bei Gelegenheit der Entwendungshandlung (OLG Frankfurt am

Main VersR 2002, 1232; ebenso Stiefel/Hofmann, Kraftfahrtversicherung 17. Aufl. §

12 AKB Rdn. 92)"

 

Wenn also das Spiegelgehäuse bei dem laienhaften Versuch es abzuhebeln, zerkratzt oder beschädigt wurde und das Spiegelglas selbst entwendet wurde, ist der Spiegel insgesamt zu ersetzen.

 

Gegenbeispiel: Die Deppen bekommen den Spiegel nicht ab, sind frustriert und zerkratzen den Lack des Wagens von vorne bis hinten:

Kein Ersatz über die Teilkasko.

 

Gruß

Hafi

am 20. Juni 2008 um 6:52

Hallo,

Fundstelle Stiefel/Hofmann, Kraftfahrtversicherung 17. Aufl. §12 AKB Rdn. 41:

"Bei Beschädigung des Fahrzeugs kann zweifelhaft sein, ob diese durch einen - auch in der Teilkasko-Versicherung gedeckten - Diebstahlversuch oder durch mut- oder böswillige Handlung einer betriebsfremden Person verursacht ist, die nur bei Bestehen einer Vollkasko-Versicherung entschädigungspflichtig wäre. Die Beweislast für das Vorliegen eines Versicherungsfalles tfifft auch hier den VN, wobei vielfach aus der Art der Beschädigung auf die Absicht des Täters wird geschlossen werden können".

Hier wurde das Spiegelglas ausgebaut und mitgenommen. Des Weiteren sind Werkzeugspuren vorhanden, die darauf schließen lassen, das eine Demontage des Spiegels beabsichtigt war. Ein Vandale oder Randalierer gibt sich diese Mühe nicht, sondern tritt oder schlägt den Spiegel kaputt oder ab.

Mfg.

SV Stoll

am 20. Juni 2008 um 8:39

So ist es. Der Fall war von Anfang an eine klare Sache.

Moin,

Genau ... und deshalb ist der Schaden (als Bagatellschaden unerheblich) auch abgelehnt worden. Offenbar ... sehen entweder die Versicherungsbedingungen ungünstig aus, ODER seine Schadensmeldung reicht nicht aus ... um vom (versuchten) Diebstahl zu überzeugen.

Zuerst mal ... um den Diebstahl überhaupt regulierbar zu bekommen ... müßte eine Anzeige erfolgen ... Hast du das eventuell nicht gemacht ?!

Wie gesagt ... was ihr meint, denkt, fühlt ... ist doch unerheblich. Das einzige was zählt ist die Sichtweise der Versicherung ... oder wenn diese nicht "akzeptabel" ist ... eine Entscheidung eines Gerichtes.

MFG Kester

Themenstarteram 20. Juni 2008 um 14:52

Hallo,

danke für eure ganze Mühe !!!!!!!!!!!!!!!

Doch doch eine Anzeige habe ich bei der Polizei gemacht.

Auch habe ich dem von der Versicherung ja auch das Gehäuse und die Spuren gezeigt.

Er sagt ganz klar das man es sieht das sie es klauen wollten, jedoch ja nicht ganz getan haben.

Es handelt sich um die Versicherung LVM falls einer damit dann besser etwas anfangen kann wegen Teilkasko oder nicht....

Ich finde es sehr Schade das man hier in Deutschland sich erst im Forum informieren muss, wie man am besten bei so einem Schaden vor geht, OBWOHL die Spuren offensichtlich sind. Die Kabel sind nicht abgerissen sondern waren ganz normal vom Stecker gezogen.

Wieso sollte bei einem Vandalismus das Komplette Gehäuse von innen mit dem Schraubenzieher vermakelt gewesen sein ?

Wieso ist der "Motorteller" wo das Spiegelglas dran ist Komplett eingebrochen und kein Spiegel oder Spiegel splitter auf der Erde und Umgebung zu sehen ?

Wenn einer den Spiegel einfach "abgetreten" hätte, hätten überall Scherben/Splitter vom Spiegel sein müssen bzw. der Spiegel selbst ...

Ich verstehe die Welt nicht mehr :-(

Ich zahle im Jahr 1100 Euro nur für das Auto. Wie gesagt bin 23 und wenn ich es über die Vollkasko machen würde, würde ich sooooooooooooooooooooo hoch kommen :-(

Ich habe bei der Teilkasko extra 0 Euro selbstbeteiligung gewählt falls so was wie in der Art mal passiert...

SUPER ! :-(

am 20. Juni 2008 um 16:27

Dem Beitrag von SV-Stoll ist eigentlich nichts hinzuzufügen (auch wenn ich hin und wieder dazu geneigt bin, einem SV, den ich nicht selbst beauftragt habe, eher weniger zu glauben :D).

 

Lass den Schaden von einem LVM-Sachverständigen begutachten und wenn deine Beschreibung zutrifft, wirst du auch Schadenersatz aus der Teilkaskoversicherung erhalten. Der wird auch prüfen, ob es sich nicht gar um einen Diebstahlversuch deines Fahrzeuges gehandelt haben könnte (ist doch ein Mercedes, oder ?).

 

Und für die, die nicht glauben mögen, dass Aussenspiegel entwendet werden, stellvertretend für zahlreiche gleichartiger Delikte:

 

Osnabrück, 6. Juni 2008 / In Osnabrück gehen zurzeit Diebe von Autoteilen um, die es gezielt auf Mercedes-Außenspiegel abgesehen haben. Bei der Polizei wurden bereits sechs solche Diebstähle aktenkundig, zu denen es seit der Nacht auf Dienstag, 3. Juni, gekommen ist.

 

www.marktplatz-osnabrueck.de/v71/default_aktuelles.asp

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