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Versicherungswechsel bei Neukauf + Übernahme SF

Themenstarteram 17. Februar 2009 um 7:02

Guten Morgen.

Meine Situation gestaltet sich wie folgt:

Ich war bis vor einer Woche als Fahrer eines Corsa B, der als Zweitwagen über meine Mutter lief bei der XXX-Versicherung versichert (Ich bin 23 hatte dort SF 6). Mittlerweile habe ich mir einen neuen gekauft (3 Jahre alter Golf V). Hin zu meinem Fachmann bei der XXX-Versicherung, mit Ihm abgeklärt, dass ich SF5 (hab seit 5 Jahren nen Führerschein)für den "Neuen" übernehmen könnte.

Soweit so gut.

Doch als ich die Prämie hörte, wurde mir fast schlecht. Habe dann gestern mal nen Vergleich gemacht und bin auf wesentlich günstigere Direktversicherer gestoßen.

Meine Frage lautet nun:

Kann ich die Versicherung nun noch innerhalb der Widerrufsfrist ( Mein Fachmann rechnet nicht damit, dass ich ihn verlasse) mit der übernommenen SF 5 wechseln? (Habe noch keinen Versicherungsschein)Das Wechseln und der Widerruf ist ja innerhalb von 2 Wochen möglich, dennoch bin ich mir bei der SF nicht sicher.

Ich bin sehr dankbar für hilfreiche Antworten. Hab schon die Suche bemüht nur habe ich konkret diesen Fall noch nicht gefunden.

Gruß

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10 Antworten

Fairplay. Lege Deinem Versicherungsvermittler das Angebot das Du jetzt hast vor und bitte Ihn das seine nochmals zu überprüfen. Für gewöhnlich geht da immer was. Und wenn der Abstand zum Direktversicherer nur noch maginal ist, denkst Du auch mal an einen möglichen Schadensfall und dessen Abwicklung ;-)

Themenstarteram 17. Februar 2009 um 12:50

Also dass hatte ich eh vor, denn ich bin keiner der einfach so was kündigt und dann jemanden vor vollendete Tatsachen stellt. Ich hab mir die Angebote mal ausgedruckt. was mich schockiert, ist ,dass ich trotz evtl. höherer Einstufung in SF 4 (Bonusjhr bei der XXX-Versicherung)und einer niedrigeren SB (Vorher 500/300 jetzt 150/0) ca. 300 Euro im Jahr sparen würde und dass finde ich enorm. aber mehr als fragen was denn da zu machen ist, kann ich auch nicht tun, ansonsten, habt ihr tipps wie ich die ganze Sache abwickeln sollte, falls der Wechsel vollzogen wird?

am 17. Februar 2009 um 13:07

Kannste ganz normal kündigen und bei der anderen Versicherung die SF von der alten übernehmen. Kann nur ggf. sein, dass die diese etwas anderes berechnene. Da müßteste dann mal bei dem evtl. Kanidaten anrufen und die Fragen bei welcher SF du landen würdest.

Hi,

eine ordentliche Kündigung ist erst zum Jahresende möglich... ("Ganz normal kündigen" ist also nicht)

Der evtl. gemeinte Widerruf muss jetzt erfolgen - zeitgleich musst Du Dich aber um einen anderen kümmern. Im E-Fall hier noch prüfen lassen, ob die rückwirkend zum Tag der Zulassung akzeptieren. Der aktuelle Versicherer wird bei Widerruf wohl zum Tag der Anmeldung den Vertrag auflösen. Daher musst Du diese Spanne abdecken.

Ganz wie Dino es gesagt hat - geh nochmal hin, obwohl ich nicht glaube, dass er diesen Unterschied noch wett machen kan (wär ein Ding - warum gabs das nicht vorher? ;)).

Dennoch - es entscheidet ja nicht immer der kleinste Preis.

Grüße

Schreddi

Themenstarteram 17. Februar 2009 um 13:19

Mit dem Kündigen, dass ist ja auch noch so ne Sache:

Ich habe ja noch gar keinen Versicherungsschein, da der neue Wagen erst gestern auf mich zugelassen wurde, es besteht also de fakto noch kein Vertrag. Ich würde Ihn also sobald erhalten widerrufen. Heißt dass denn dann, dass die ganze Geschichte mit dem Übertrag der SF vom Zweitwagen meiner Mutter (bei welchem ich als Fahrer vermerkt war)auf mein Auto seitens der XXX-Versicherung rückgängig gemacht wird, oder findet die Übertragung unabhängig davon statt, d.h. dass die XXX-Versicherung den Übertrag nicht rückgängig machen kann bzw. die Auskunft gegenüber meinem neuen Kandidaten verweigert? Weil dass würde ja dann heißen, dass ich die SF-Klasse nicht mitnehmen könnte......dass wäre natürlich blöd, weil ich dann wieder ganz oben in der SF-Klasse anfangen müsste.

Ansonsten Ablauf dann so: (bei Fehlern bitte korrigieren)

1. Antrag bei neuer Versicherung

2. alte Versicherung kündigen innerhalb von Widerrufsfrist

3. Neue Versicherung holt sich Infos bei alter Versicherung zwecks SF-Klasse (Problem nur: welche SF, siehe Erläuterung oben...)

4. Geld sparen

Hab ich da was vergessen?

Hi,

Zitat:

Original geschrieben von Teresiak

(...)Ansonsten Ablauf dann so: (bei Fehlern bitte korrigieren)

1. Antrag bei neuer Versicherung ---> korrekt --> neue EVBK erstellen lassen und auf die gestrige Zulassung hinweisen. Deckung ab gestern verlangen

2. alte Versicherung kündigen innerhalb von Widerrufsfrist ---> korrekt --> Sobald neue Deckungskarte raus ist, kann widerrufen werden, je eher desto besser

3. Neue Versicherung holt sich Infos bei alter Versicherung zwecks SF-Klasse (Problem nur: welche SF, siehe Erläuterung oben...) ---> mal den "alten" Vertrag auf die Mutter angeben, sicher ist der Übertrag noch nicht vollzogen (da ja gestern erst)

4. Geld sparen ---> vermutlich ;)

Hab ich da was vergessen?

Grüße

Schreddi

Themenstarteram 17. Februar 2009 um 13:53

@ schreddi:

Danke für deine schnelle ausführliche Hilfe!

Ich werde gleich mal zu meinem Fachmann fahren, ihm die Angebote vorlegen, ihn fragen ob er mir entgegenkommen kann und wenn nicht, heut Abend noch einen neuen Antrag mit deinen Ergänzungsvorschlägen stellen. Sobald dann die Bestätigung des neuen Antrags da ist, werde ich meinen alten Vertrag (auch erst sofern erhalten, oder schon früher möglich???)widerrufen. Wie gesagt ist meine einzige Sorge, dass dann die SF-Klasse verloren geht, aber darauf werde ich meinen Fachmann auch nochmal ansprechen.

Ich berichte weiter.....

Themenstarteram 17. Februar 2009 um 23:15

Also:

Ich habe jetzt die Info, dass ich mit SF 4 zu einer anderen Versicherung wechseln könnte, d.h. mein Fachmann würde der nächsten Versicherung die entsprechenden Konditionen so übermitteln, dass es letztendlich auf SF 4 rausläuft.

Ist das echt ohne Probleme möglich, da ja faktisch NIE eine Versicherung auf meinen Namen bestanden hat. Mein Fachmann meinte heute, dass ja bisher noch kein Vertrag zustande gekommen ist und ich daher direkt nach Kündigung des Zweitwagens meiner Mutter (Corsa B) quasi einen Vertrag mit der neuen Versicherung schließen sollte auf das Datum der Zulassung des Golf V (16.2.2008). Lediglich eine Info sollte ich der neuen Versicherung geben, dass ich mit ner EBVK der XX-Versicherung zugelassen habe.

Nun habe ich mal wieder verglichen und bin dabei über den Zusatz gestolpert, dass bei vielen Versicherern eine Sondereinstufung des Vorversicherers nicht akzeptiert werden. Zählt eben diese Übertragung der SF vom Zweitwagen meiner Mutter auf mich, der noch NICHT vetraglich festgehalten wurde, zu diesen so genannten Sondereinstufungen oder nur das sogenannte Bonusjahr, was ja eh schon rausgerechnet ist (eigentlich SF5 minus Bonusjahr = SF4)??? So verlangt z.B. die HD die Angabe der alten VS-Nummer. Der Vertrag lief jeoch über meine Mutter, sodass die HD mich ja dann garnicht mit der gewünschten SF einstuft,weil sie mich ja de facto nicht namentlich findet im Vertrag, oder gibt es da irgendwelche Sonderangaben die mein alter Versicherer machen kann/muss. Habe auch schon einige Negativ-Beispiele gelesen, bei denen das Versicherungsunternehmen nachträglich die SF hochgestuft hat aufgrund von Falschangaben. Ich will jedoch nicht hoffen, dass es sich in meinem Fall um einen solchen Irrtum handelt...Könnt ihr mir da bitte weiter helfen????

Meine Güte, so kompliziert hab ich mir das aber nicht vorgestellt die Versicherung zu wechseln.

am 18. Februar 2009 um 6:59

Hi,

immer mit der Ruhe - Du stellst es Dir komplizierter vor, als es ist :)

Es ist alles in Butter.

Such Dir eine neue Versicherung (nicht lang zögern), gib dort den Altvertrag Deiner Mutter als Bezug an.

Die SF4 wirst Du sicher mit übernehmen können - offensichtlich ist dies schon die "Netto-SF-Klasse" (also ohne Sondereinstufung) --> wenn Du wie ich annehme mit 18 oder 19 angefangen hast, zu fahren, dann passt das schon.

Auf Deine Mutter war ja der Corsa gar in SF6 - das sollte also wirklich passen.

Mach Dir da mal keine Sorgen - Du musst ja auch angeben, wo der Vorvertrag war und auf wen --> die SF-Übertragung läuft dann als "Übertragung von Dritten" (deine Mutter). Das muss im Antrag nur sauber ausgefüllt werden, dann ist das kein Prob.

Ansonsten so wie es Dein Fachmann gesagt hat - rückwirkend starten lassen (Vorsicht, nicht bei allen Online-Versicherungen vorgesehen - prüfen!) und auf die eingereichte EBK hinweisen.

Grüße

Schreddi

am 18. Februar 2009 um 18:32

ganz so einfach ist das dann doch nicht.

wir geben z. b. generell keinen rückwirkenden vschutz. außerdem wird mit einem widerruf der vertrag nicht rückwirkend ab zulassung, sondern zum eingangstag des widerrufs beendet.

klar machen das manche versicherer gern anders - warum noch arbeit haben mit dem vn. manche versicherungen sehen das mit dem rückwirkenden beginn auch nicht so eng - bist ja immerhin ein neuer kunde.

probs entstehen dann oft dadurch, dass der neue versicherer eben keinen rückwirkenden vschutz gibt. unbedingt vorher alles abklären - sonst droht ne ordnungsverfügung.

wenn das korrekt läuft, dann muss vom tag der zulassung bis zum tag des widerrufs ein vertrag auf dich bei der alten versicherung dokumentiert werden. gleichzeitig muss du zusehen, dass die neue versicherung eine eVB zu diesem tag an die zulassungsbehörde übermittelt.

die rabattübertragung findet dann aber noch bei der alten versicherung statt und mit deinem rabatt (der dann ja schon dir gehört) wechselt du zu deiner neuen versicherung.

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