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versicherungsinternes teilungsabkommen

Themenstarteram 1. Juli 2007 um 13:01

Hallo,

ich hatte vor einer Woche einen Unfall. Dabei hat sich folgendes zugetragen:

Ich habe die Linksabbiegerspur einer Straße befahren, neben mir sind Fahrzeuge auf der Geradeausspur gefahren. Von einem auf der rechten Seite befindlichen Grundstück ist ein dort wartendes Fahrzeug vermutlich angerollt (leichtes Gefälle) , jedoch nicht losgefahren. Der Fahrer des neben mir befindlichen Fahrzeuges leitete jedoch ein Ausweichmanöver ein und fuhr ohne zu gucken und ohne zu blinken auf meine Fahrspur, sodass die Fahrzeuge kollidierten. Konkret ist er in den hinteren Teil meines Fahrzeugs gefahren (rechte Hintertür, Kotflügel hinten, Radblende und Stoßstange bei mir beschädigt).

Die Polizei hat den Unfall aufgenommen und eine volle Schuld meines Unfallgegners festgestellt. Er musste 35EUR zahlen, weil er laut Verwarnungskatalog der Polizei einen Unfall beim Spurwechsel verursacht hat. Es ist noch anzumerken, dass sich mein Unfallgegner auch kooperativ gezeigt hat.

Nun zum Problem:

Er ist bei der HUK-Coburg versichert!!!

Anmerkung dazu: Die HUK-Coburg fällt überproportional oft auf, weil sie berechtigte Ansprüche nur unvollständig regulieren will.

Nun zum Schreiben der HUK:

"... nach unserem derzeitigen Erkenntnisstand können wir unsere Eintrittspflicht hinsichtlich der unfallbedingten Schäden an Ihrem Fahrzeug bestätigen."

Danach kommen zwei Seiten "Werbung". Die wollen mein Auto am liebsten gleich selbst abholen und in der Pampa reparieren lassen, usw.

Als Anlage ist ein Formular zum "Versicherungsinternen Teilungsabkommen" beigefügt. Darin soll ich nun meine Versicherungsdaten angeben. Außerdem heißt es, dass für mich dadurch angeblich keine Nachteile entstehen.

Am Ende des Formulares steht noch der Satz: "Wir (die HUK) erkennen hiermit keine Ansprüche an!"

Dieses Formular soll von mir unterschrieben an die HUK gesendet werden.

Also auf Seite 1 wurde die Eintrittspflicht noch bestätigt und jetzt werden plötzlich keine Ansprüche anerkannt?

 

Nun folgende Fragen:

Was passiert, wenn ich das Formular nicht ausfülle?

Ich werde die Ansprüche gegen die HUK ohnehin an meine Werkstatt abtreten.

Da ich den Unfall weder verschuldet noch begünstigt habe, sehe ich nicht ein, dass die HUK dann am Ende mit meiner Versicherung in Kontakt tritt und dort ohne mein Wissen irgendwelchen Unsinn behauptet.

Außerdem geht es im Schreiben von der HUK an keiner Stelle um die Klärung des Unfallhergangs.

Ich gehe insgesamt davon aus, dass die HUK erstmal abwartet wie teuer die Reparatur wird und dann hinterher versucht mir eine Teilschuld reinzudrücken. Ich war halt zur falschen Zeit am falschen Ort.

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10 Antworten

einfach das Formular nicht ausfüllen und denen die Forderung mitteilen (Reparatur + Nutzungsausfall/Mietwagen + Pauschale für nicht belegbare Ausgaben) und warten was kommt.

Die können dich nicht verpflichten den Wisch auszufüllen.

ich schätze mal da wird dir (und uns) XAKBX eine umfassende Antwort geben können...

Das Thema hatten wir gerade erst.

Näheres siehst du hier:

http://www.motor-talk.de/t1494279/f13/s/thread.html

skysurfer5 :)

am 1. Juli 2007 um 17:58

Teilungsabkommen

 

Nicht bei jedem Schadenereignis ist die Schuldfrage eindeutig. Da der Geschädigte mitunter seinen Schaden/seine Ansprüche auch von einem anderen Versicherer ersetzt verlangen kann (z.B. Vollkasko- oder Krankenversicherung pp.), gehen diese Ansprüche gegenüber dem Schädiger bzw. dessen Kfz-Haftpflichtversicherer dann auf diese/n Versicherer über.

Um einem Streit der Versicherer untereinander und auch der Prüfung einer Haftungsquote aus dem Wege zu gehen, haben viele Versicherer und auch Sozialversicherungsträger sogenannte Teilungsabkommen zur Vereinfachung und Beschleunigung der Schadenabwicklung geschlossen.

Hiernach erfolgt eine gegenseitige Beteiligung unabhängig einer Haftungsquote. Welcher Versicherer sich hierbei mit welcher Quote an den Aufwendungen des anderen Versicherers beteiligt, hängt dann von den einzelnen Verträgen ab.

Aufwendungen eines Versicherer ausschließlich nach Teilungsabkommen belasten keinen Versicherungsvertrag (also keine Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes).

Zur Prüfung, ob ein Teilungsabkommen in Anwendung kommt, ist natürlich die Kenntnis des anderen Versicherers (z.B. des Vollkaskoversicherers) erforderlich und was liegt näher, als hier zunächst den Geschädigten zu befragen. Das erspart zusätzlichen Arbeitsaufwand und Kosten. Bei einem Unfall mit Personenschaden erfragt auch jede Krankenkasse unabhängig der Schuldfrage die Daten des Unfallgegners.

vielen Dank

Themenstarteram 1. Juli 2007 um 18:38

Vielen Dank.

Ist natürlich klar, dass die Versicherung von meinem Unfallgegner klären will, dass ich den Schaden nicht gleichzeitig bei meiner Versicherung abrechne. Abgesehen davon habe ich keine Vollkasko.

Aber mal ehrlich, selbst mit Vollkasko würde meine Versicherung kaum ohne weiteres den Schaden zahlen, weil ja die Tagebuchnummer der Polizei exisitert und dort die Schuldfrage klar ist.

Was eine mögliche Teilschuld betrifft, so kann ich sagen, dass ich die STVO ziemlich gut kenne und dass ich egal wie man versucht die Sache zu drehen keine Teilschuld habe.

Mir geht es letztendlich nur darum, dass die HUK nicht hintenrum irgendeinen Kuhhandel mit meiner Versicherung versucht, ohne das ich Einfluss drauf habe, und ich dann am Ende mit meiner Versicherung streiten kann.

Was mich an der ganzen Sache verwundert ist warum die HUK keine Angaben zum Schadenshergang von mir will. Weiß jemand wie das derzeit normalerweise gehandhabt wird? Ich hatte vor 4,5Jahren mal einen Totalschaden (unverschuldet) und damals wollte die gegnerische Versicherung von mir Angaben zum Unfallhergang.

am 1. Juli 2007 um 20:40

Zitat:

Aber mal ehrlich, selbst mit Vollkasko würde meine Versicherung kaum ohne weiteres den Schaden zahlen, weil ja die Tagebuchnummer der Polizei exisitert und dort die Schuldfrage klar ist.

Eine Vollkaskoversicherung zahlt bei einem Unfallschaden unabhängig der Schuldfrage.

Zitat:

Was eine mögliche Teilschuld betrifft, so kann ich sagen, dass ich die STVO ziemlich gut kenne und dass ich egal wie man versucht die Sache zu drehen keine Teilschuld habe.

Alles eine Frage des Beweises.

Zitat:

Mir geht es letztendlich nur darum, dass die HUK nicht hintenrum irgendeinen Kuhhandel mit meiner Versicherung versucht, ohne das ich Einfluss drauf habe, und ich dann am Ende mit meiner Versicherung streiten kann.

Versicherung treiben untereinander keinen Kuhhandel.

Zitat:

Was mich an der ganzen Sache verwundert ist warum die HUK keine Angaben zum Schadenshergang von mir will.

Wen der Schadenhergang und die Schuldfrage geklärt ist - warum sollten man von dir noch einen Schadensbericht haben wollen?

Habe ähnliches Formular auch von einer KFZ-Versicherung erhalten.

Am Ende steht auch noch: Wir erkennen hiermit keine Ansprüche an.

 

 

 

Wenn ich dieses Formular nun ausgefüllt und unterschrieben zur gegnerischen Versicherung zurüch sende, kommen die dann trotzdem für den Schaden auf ?

 

 

 

Der letzte Satz ist nicht wirklich vertrauenswürdig.

 

 

 

Ja, bei klarer Sachlage.

Näheres kannst Du hier lesen:

http://www.cea.assur.org/cea/v2.0/conv/de/presentation.php

skysurfer5

Zitat:

Original geschrieben von Nebumuk

Habe ähnliches Formular auch von einer KFZ-Versicherung erhalten.

Am Ende steht auch noch: Wir erkennen hiermit keine Ansprüche an.

 

 

 

Wenn ich dieses Formular nun ausgefüllt und unterschrieben zur gegnerischen Versicherung zurüch sende, kommen die dann trotzdem für den Schaden auf ?

 

 

 

Der letzte Satz ist nicht wirklich vertrauenswürdig.

Nun letzlich bingt die Versicherung damit lediglich zum Ausdruck, dass zu diesem Zeitpunkt noch keine Haftung anerkannt wird. Was aber nicht heisst das diese nie kommt. (die Annerkennung ;) )

Das steht in fast allen Erstanschreiben....

 

@TE: Du würdest dich wundern was ein guter Anwalt aus einer 100%igen Unschuld alles machen kann...Stichwot Haftung aus Betriebsgefahr....

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