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Versicherung zahlt navi dvd nicht

Themenstarteram 24. August 2005 um 21:09

Hey, habe ein Problem,

nachdem mir nun zum 2. MAl innerhalb von 2 Monaten mein NAVI entwendet wurde folgende Frage.

Die Versicherung zahlt die NAVI-DVD nicht. Audi berechnet mir aber ca. 400 EUR dafür. Die Versicherung schliesst die Bezahlung in Ihren AKB aus. ICh bin ja der Meinung Audi darf mir für die DVD gar nichst in Rechnung stellen, da ich einen Nutzungs/Lizenzvertrag habe. Wie sind hier Eure Erfahrungen?

 

TFU

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27 Antworten

Blaupunkt Teleatlas?? ;)

 

AFAIK verbaut der VAG Konzern Blaupunkt Systeme, die Original Blaupunkt Teleatlas CD funzt auhc bei meinem (ok, etwas älterem (99) Mono Navi)...

am 25. August 2005 um 6:55

Tja, bei meiner Hausrat sind solche persönlichen Sachen wie CD´s und so Zeug bei Diebstahl aus dem Kfz mitversichert, dies vllt. mal prüfen.

Ansonsten würde ich, wenn eine Lizenz erworben wurde direkt beim Softwarehersteller mal nachfragen ob die ne neue DVD gegen Materialpreis liefern, 400 Euro ist da ganz schön viel.

 

Christo

Der Tipp mit der Hausrat ist gut.

Die meisten Versicherungen zahlen allerdings nur bei Diebstahl aus der verschlossenen Garage heraus.

In Toptarifen kann das schon mal anders sein, aber auch hier gilt genau das Kleingedruckte zu lesen.

Der Nutzungsvertrag mit AUDI dürfte mit Diebstahl des Altgerätes enden.

Mit Kauf des Neugerätes kommt ein neuer Vertrag zu Stande.

400 EUR für eine Navi-DVD finde ich unverschämt.

Folgenden Punkt möchte ich allerdings ansprechen:

Ein Navi ohne DVD ist kein Navi.

Beim Neukauf nimmt mir Audi ja auch nicht x EUR für das Navi und x EUR für die DVD (CD) ab. Für mich sind die beiden Dinge untrennbar verbunden.

Das würde ich sowohl mit der Versicherung, als auch mit AUDI besprechen.

Hallo,

das mit der Hausratversicherung dürfte hier nicht funktionieren, auch wenn Hausrat (CDs etc.) im Fahrzeug mitversichert sind. Bei einer Navi-DVD handelt es sich nicht um einen Hausratgegenstand wie bei Musik-CDs oder Video-DVDs, da dieser lediglich und ausschließlich fürs Auto verwendet wird - also kein Versicherungsschutz über die Hausratversicherung!

Hausratversicherungsschutz für Sachen im Auto besteht übrigens nicht nur in Garagen, sondern immer dann, wenn sich das Auto in einem Gebäude befindet, z.B. auch in einem Parkhaus.

Viele Grüße

4vince

Stimmt, 4vince.

Da habe ich eine Kleinigkeit übersehen ...

am 26. August 2005 um 5:51

Zitat:

Original geschrieben von 4vince

Hallo,

das mit der Hausratversicherung dürfte hier nicht funktionieren, auch wenn Hausrat (CDs etc.) im Fahrzeug mitversichert sind. Bei einer Navi-DVD handelt es sich nicht um einen Hausratgegenstand wie bei Musik-CDs oder Video-DVDs, da dieser lediglich und ausschließlich fürs Auto verwendet wird - also kein Versicherungsschutz über die Hausratversicherung!

Hausratversicherungsschutz für Sachen im Auto besteht übrigens nicht nur in Garagen, sondern immer dann, wenn sich das Auto in einem Gebäude befindet, z.B. auch in einem Parkhaus.

Viele Grüße

4vince

1. ist Auslegungssache

2. das Auto muss nicht in einem Gebäude sein, dies hängt natürlich von der Versicherung ab, bei meiner ist es egal

Christo

am 26. August 2005 um 10:51

kann dir da leider jetzt auch nicht weiterhelfen aber wenn du wie auch immer ne neue DVD bekommen hast.... mach dir ne Kopie davon und verwende die Kopie im Auto anstatt der Originalen.... im Fall der Fälle haste somit das Original immer noch @home im Safe liegen....

Wünsche dir Glück das du das irgendwie zu deinen Gunsten geregelt bekommst ;)

1. Eigentlich nicht, eher Kulanz ;)

2. Auch nur in einem der drei aktuellen Tarifwerke ;)

am 26. August 2005 um 12:10

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

1. Eigentlich nicht, eher Kulanz ;)

2. Auch nur in einem der drei aktuellen Tarifwerke ;)

1. Wortklauberei :D

2. Und wenn, es ist drin! :p und wer sich schlecht versichert schießt sich meist selbst ins Knie!

am 26. August 2005 um 13:38

Zitat:

Hausratversicherungsschutz für Sachen im Auto besteht übrigens nicht nur in Garagen, sondern immer dann, wenn sich das Auto in einem Gebäude befindet, z.B. auch in einem Parkhaus.

.....zwischen 22.00 und 6.00 Uhr !!

Außerhalb dieser Uhrzeit spielts keine Rolle, wo das Auto steht. Zumindest bei uns.

Grüßle

Oli

Wir wollen alle mal nicht übertreiben.

Meist sind es nur Kleinbeträge (200 bis 1.000 EUR) , die über KFz- und/oder Außenversicherung mit mehr oder weniger nachvollziehbarem Kleingedruckten versichert sind. ;)

Versicherungsbetrug wird meist für kleine Summen begangen,

Not entsteht meist aus großen Schäden.

Und gegen Letztere sollte man abgesichert sein.

Ein oder zwei geklaute Navis tun weh, bringen aber keinen um. Gilt für die CDs erst Recht.

Ich würde mir nur noch ein Preiswertteil für 500 EUR einbauen.

Funzt genauso und es wäre Ruhe.

am 26. August 2005 um 13:56

Zitat:

Original geschrieben von ChaosB99

.....zwischen 22.00 und 6.00 Uhr !!

Außerhalb dieser Uhrzeit spielts keine Rolle, wo das Auto steht. Zumindest bei uns.

Grüßle

Oli

Jaja, diese kleinen Nicklichkeiten.

Auch wenn wir wieder mal off-Topic sind.

Hatte ich schon erwähnt, dass auch dies bei MEINER Hausrat nicht interressiert. Es war ja auch nur ein Tip meinerseits, dass er mal dort nachfragen soll, dass das wieder so ausarten muss. :D

Auch wenn Eure Hausratversicherung mit Super-Top-Mega-Deklaration Sachen immer im Auto mitversichert, egal wann und wo; eines bleibt mit Sicherheit doch ausgeschlossen: Sachen, die nicht zum Hausrat gehören. Anders wäre es mit Taschen, Fotoapparate o.ä.

Die Navi-DVD gehört zum Auto und zum Betrieb eines seiner Teile und ist daher nimmer in der Hausratversicherung mitversichert. Wo müßte man sonst die Grenzen setzen? Beim Autoradio, beim Ersatzrad?

Für mich gehört daher diese Navi-DVD vom Verständnis am ehesten bei der Entschädigung in die Kaskoversicherung. Wenn hier ein Ausschluß in den Bedingungen definiert ist, zwingt die Versicherung einen in die Deckungslücke. Ist denn sicher, dass mit dem Ausschluß nicht eher die Musik-CD bzw. die Video-DVD gemeint ist und die Navi-DVD doch über die Kaskoversicherung mitversichert ist?

Zitat:

Original geschrieben von 4vince

Für mich gehört daher diese Navi-DVD vom Verständnis am ehesten bei der Entschädigung in die Kaskoversicherung. Wenn hier ein Ausschluß in den Bedingungen definiert ist, zwingt die Versicherung einen in die Deckungslücke. Ist denn sicher, dass mit dem Ausschluß nicht eher die Musik-CD bzw. die Video-DVD gemeint ist und die Navi-DVD doch über die Kaskoversicherung mitversichert ist?

So würde ich das auch sehen.

Ein NAVI ist ohne das Speichermedium DVD kein funktionstüchtiges NAVI mehr.

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