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Versicherung fordert eine Gegenüberstellung

Themenstarteram 2. Februar 2024 um 20:46

Hallo allerseits, und zwar hab ich folgendes Problem. Mir ist jemand mit einem Roller (kein Fahrzeug) sondern ein Roller in die Fahrer Tür reingefahren und an dem befinden sich jetzt Schäden und an kotflügel. Der hat das seiner Haftpflicht Versicherung gemeldet und ich hab den ein Gutachten geschickt. Nun fordert die Versicherung eine Gegenüberstellung. Das Problem ist, wie soll das denn funktionieren? Der Mann der mir reingefahren ist hat den Roller nicht mehr meinte er am Telefon. Was soll ich nun tun? Bleibe ich jetzt auf die Kosten sitzen?

 

Versicherung auch bekannt als gelber E

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33 Antworten

Mit einem Tretroller?

Eine Gegenüberstellung kann man beim eigenen Sachverständigen schon anbieten. Wenn der Verursacher dann ohne kommt oder nicht kommt, ist das nicht dein Problem.

Na ja, aus welchem Grunde soll es den Roller nicht mehr geben?

Ich hätte versucht einen gleichartigen Roller aufzutreiben.

Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

Das klingt aber schon sehr dubios.

Da traut dir wohl einer nicht über den Weg.

Was war das denn für ein Gutachter? Ist der schon öfter bei Schmugeschäften negativ aufgefallen?

Warum will die VS die Gegenüberstellung?

Fragen über Fragen dir mir grad so durch die Birne schießen.

Themenstarteram 2. Februar 2024 um 21:13

Zitat:

@germania47 schrieb am 2. Februar 2024 um 22:02:48 Uhr:

Na ja, aus welchem Grunde soll es den Roller nicht mehr geben?

Ich hätte versucht einen gleichartigen Roller aufzutreiben.

Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

Er habe den weggeworfen, Bilder hat er aber der VS geschickt

Themenstarteram 2. Februar 2024 um 21:14

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 2. Februar 2024 um 22:05:37 Uhr:

Das klingt aber schon sehr dubios.

Da traut dir wohl einer nicht über den Weg.

Was war das denn für ein Gutachter? Ist der schon öfter bei Schmugeschäften negativ aufgefallen?

Warum will die VS die Gegenüberstellung?

Fragen über Fragen dir mir grad so durch die Birne schießen.

Weil sie die Schäden nicht genau zuordnen können.

 

Ob der Gutachter negativ aufgefallen ist weiß ich nicht. Hab den nächst näher liegenden genommen

Seltsam, seltsam. Wie kommt man auf die Idee einen Sachverständigen zu beauftragen?

In der Regel tauscht der Verursacher mit dem Geschädigten die Versicherungsdaten aus und beide, Verursacher und Geschädigter melden den Schaden ihrer Versicherung.

Diese Versicherungen wiederum schicken einen Anhörungsbogen und wenn notwendig einen Sachverständigen.

Selbst einen Sachverständigen oder gar direkt eine Werkstatt mit der Regulierung der Schäden zu beauftragen, auf die Idee muß man erst mal kommen.

Was man machen kann ist, wenn man an dem Schaden garantiert nicht schuldig ist, den Schaden und die Regulierung an eine Werkstatt abzutreten der mit einen Rechtsanwalt zusammen arbeitet und den Schaden direkt mit der gegnerischen Versicherung abrechnet.

MfG kheinz

Themenstarteram 2. Februar 2024 um 23:04

Zitat:

@crafter276 schrieb am 2. Februar 2024 um 22:57:40 Uhr:

Seltsam, seltsam. Wie kommt man auf die Idee einen Sachverständigen zu beauftragen?

In der Regel tauscht der Verursacher mit dem Geschädigten die Versicherungsdaten aus und beide, Verursacher und Geschädigter melden den Schaden ihrer Versicherung.

Diese Versicherungen wiederum schicken einen Anhörungsbogen und wenn notwendig einen Sachverständigen.

Selbst einen Sachverständigen oder gar direkt eine Werkstatt mit der Regulierung der Schäden zu beauftragen, auf die Idee muß man erst mal kommen.

Was man machen kann ist, wenn man an dem Schaden garantiert nicht schuldig ist, den Schaden und die Regulierung an eine Werkstatt abzutreten der mit einen Rechtsanwalt zusammen arbeitet und den Schaden direkt mit der gegnerischen Versicherung abrechnet.

MfG kheinz

Es ist doch mein Recht? Ich darf doch jeden gutachten nehmen oder nicht?

Das darf man.

In dem Falle ja.

Bei Kasko sieht das anders aus.

Aber es geht hier doch gar nicht um einen KFZ Haftpflicht Schaden sondern einen Tretroller oder ähnliches und der Unfallgegner hier ist offensichtlich lediglich Privat Haftpflicht Versichert.

Kommt mir so vor als haben das einige hier u.U.überlesen und gehen von einem üblichen Verkehrsunfall mit einem HP versichertem KFZ Roller (E-Roller) oder 50er/125 er mit Kennzeichen von aus.

Scheinbar ist das eben hier anders.

Der Verursacher hat nur eine Private Personenbezogene HP Versicherung.

Da zahlt man den Gutachter und einen eventuellen Anwalt doch erstmal selber und ob man dessen Gebühr überhaupt von der Versicherung des anderen erstattet bekommt?

… Weiß ich nicht, hatte so einen Fall mit Regulierung über eine Private Haftpflicht Versicherung bisher noch nie.

Edit: an den TE: gib mal bitte mehr Infos

Hatte der Foller irgendeine Art von Kennzeichen hinten dran? So ein ganz kleines Versicherungskennzeichen z.B.?

Oder war das wirklich nur so eine Art Kinder Tret Roller zum Abschubsen.

Da kann schon sein dass der den einfach weggeworfen hat, falls der durch den Aufprall verbogen und kaputt gegangen ist.

Danke, Cruss Paul

Da muss ich der @Pauliese Recht geben. Da es sich hier offensichtlich um einen Tretroller handelt, geht es um Privathaftpflicht und nicht um KFZ-Haftpflicht.

 

Zitat:

@crafter276 schrieb am 02. Feb. 2024 um 22:57:40 Uhr:

Seltsam, seltsam. Wie kommt man auf die Idee einen Sachverständigen zu beauftragen?

.......

Weil wohl jeder glaubt, sobald jemand sein heiligs Blechle beschädigt, hat man das Recht, das zu machen.

 

Ich bin mal gespannt, wie die Sache ausgeht und wer wohl den Gutachter zahlt.

Themenstarteram 3. Februar 2024 um 7:08

Zitat:

@Pauliese schrieb am 3. Februar 2024 um 03:10:58 Uhr:

Edit: an den TE: gib mal bitte mehr Infos

Hatte der Foller irgendeine Art von Kennzeichen hinten dran? So ein ganz kleines Versicherungskennzeichen z.B.?

Oder war das wirklich nur so eine Art Kinder Tret Roller zum Abschubsen.

Da kann schon sein dass der den einfach weggeworfen hat, falls der durch den Aufprall verbogen und kaputt gegangen ist.

Danke, Cruss Paul

Das war nur ein Tretroller

Zitat:

@Miami6363 schrieb am 3. Februar 2024 um 08:08:10 Uhr:

Zitat:

@Pauliese schrieb am 3. Februar 2024 um 03:10:58 Uhr:

Edit: an den TE: gib mal bitte mehr Infos

Hatte der Foller irgendeine Art von Kennzeichen hinten dran? So ein ganz kleines Versicherungskennzeichen z.B.?

Oder war das wirklich nur so eine Art Kinder Tret Roller zum Abschubsen.

Da kann schon sein dass der den einfach weggeworfen hat, falls der durch den Aufprall verbogen und kaputt gegangen ist.

Danke, Cruss Paul

Das war nur ein Tretroller

Da es kein Fz-Haftpflichtfall ist, stellst du deine Schadenersatzforderung an den Verursacher.

Mit dessen Privathafpflicht hast du nichts zu tun, mit denen kann er sich auseinandersetzen.

Ich würde meine Forderung mit einer Frist von zwei Wochen per Einschreiben stellen.

Wenn der Schaden dann nicht beglichen wird, würde ich den Gerichtsvollzieher schicken.

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