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Verhalten nach Unfall

Themenstarteram 21. Dezember 2019 um 10:24

Hallo.

Am gestrigen Abend hatte ich einen Unfall. Ich war nicht Verursacher und mein Auto wurde stark beschädigt. Die Polizei wurde hinzugerufen (obwohl kein Personenschaden entstand) und ich habe natürlich eine Schadensmitteilung erhalten.

Der gegnerischen Versicherung habe ich den Unfall bereits gemeldet.

Nun habe ich leider keine Ahnung wie es weitergeht. Ich war bei einer Werkstatt und wurde dort zunächst an einen Gutachter verwiesen. Da ich nun von Polizei, meiner Versicherung, der gegnerischen Versicherung und der Werkstatt Unterschiedliches gehört habe, wollte ich mich lieber im Forum informieren.

Ich habe das Auto noch vor der Haustüre stehen. Ist ein Suzuki Splash von EZ 06/11 mit 65 PS und 80.000km.

Der vordere linke Kotflügel, das Vorderlicht und die Motorhaube sind stark beschädigt. Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen.

Rufe ich jetzt einfach einen freien Sachverständigen an/bringe das Auto zur Dekra und reiche das dabei entstehende Gutachten dann der Versicherung des Gegners ein?

Gibt es Empfehlungen für einen Gutachter oder ist das relativ egal?

Muss ich die Kosten für das Gutachten selbst tragen, oder werden die von der Versicherung des Gegners übernommen?

Danke im Voraus und sorry für die bestimmt schon mal gestellte Frage, aber so ganz sicher bin ich mir nicht was das Vorgehen betrifft.

Beste Antwort im Thema

Wer hier fragt, wie der TE, hat augenscheinlich bisher keinen Unfall erlitten und kennt sich mit der Regulierung nicht aus. Da ist der Tipp, das Vorgehen mit der gegnerischen Versicherung zu besprechen, eine geistige Fehlzündung. Welches Interesse hat denn die gegn. Versicherung, den TE über all seine Rechte und Ansprüche aufzuklären? Die haben nur ein Interesse, möglichst wenig regulieren zu müssen.

Uwe hat das Prozedere ziemlich gut erklärt.

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Am besten ist du schaltest sofort einen Anwalt ein, sonst zieht dich die gegnerische Versicherung über den Tisch.

Am besten eine ganze Mannschaft von Spitzenanwälten......

Unsinn.

Wenn du keine Schuld hast, hast du Anspruch auf Reparatur des Fahrzeugs oder Entschädigung des Fahrzeugswerts, wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt.

Bei der Schadenshöhe ist ein Gutachter auch unstrittig. Suche einen Gutachter und gib dort das Gutachten in Auftrag. Das mußt du bezahlen, die gegnerische Versicherung muß es dir aber erstatten. Wenn Du das Gutachten hast, entscheidest du, wie du weiter vorgehst.

Unabhängig davon schadet es nicht, mal mit der gegnerischen Versicherug über den weiteren Ablauf zu sprechen. Du solltest dir nur keinen Gutachter von denen schicken lassen.

Themenstarteram 21. Dezember 2019 um 10:48

Lohnt sich das denn?

Ist ja nicht so als würde ich eine S Klasse fahren (leider).

Habe auch noch nie in meinem Leben einen Anwalt eingeschaltet für irgendetwas und will das Ganze nicht unnötig verkomplizieren.

Insbesondere da ich keine Rechtsschutzversicherung habe.

Lasse mich aber gerne eines Besseren belehren ;)

@fehlzündung, unsere Beiträge haben sich überschnitten.

Du kannst zum Anwalt und den alles regeln lassen. Die Kosten muss die gegnerische Versicherung tragen. Ob du das willst und brauchst, mußt du entscheiden.

Ich finde, wenn die Schuldfrage eindeutig ist, die gegnerische Versicherung keine Zicken macht und kein personenschaden vorliegt, ist ein Anwalt nicht nötig. Man kann das anders sehen und das muß jeder für sich selber entscheiden.

Ob S-Klasse oder Smart spielt da keine Rolle. Dein Auto ist ja genauso kaputt und nicht fahrbereit und muß repariert werden, wie eien S-Klasse.

Du beauftragst einen Gutachter ein Gutachten zu erstellen, das reichst du bei der gegnerischen Versicherung ein und die erstatten den Betrag. Mit dem Geld kannst du machen was du willst. Der Gutachter rechnet entweder selbst mit der Vers ab oder du bezahlst ihn und die Versicherung erstattet.

Beim kleinsten Problem, das die Vers machen will, nimmst du sofort einen Anwalt und lässt ihn alles machen. Bezahlen muss den auch die Versicherung.

Alternativ kannst du den Wagen auch in eine Werkstatt bringen und deine Rechte an diese abtreten. Dann kümmern die sich um alles und reparieren wieder alles. Du hast keinerlei Arbeit.

Dazu wäre noch zu erwähnen, dass bei Erstattung auf Gutachtenbasis die Mehrwertsteuer nicht mit erstattet wird. Will man also reparieren lassen, wäre das sinnvollste, eine Abtretungserklärung für die Werkstatt zu unterschreiben und die rechnen dann mit der Versicherung ab.

Zitat:

@BB_Adept schrieb am 21. Dezember 2019 um 11:24:04 Uhr:

Rufe ich jetzt einfach einen freien Sachverständigen an/bringe das Auto zur Dekra und reiche das dabei entstehende Gutachten dann der Versicherung des Gegners ein?

Gibt es Empfehlungen für einen Gutachter oder ist das relativ egal?

Für den Gutachter schadet nichts, mal im Freundeskreis herumzufragen oder in deiner Werkstatt des Vertrauens zu fragen, ob die jemanden empfehlen können.

Ein Blick in die FAQ‘s im Versicherungsforum ist hilfreich

@BB_Adept

Ja, du solltest dir überlegen ob du einen Anwalt einschaltest. Wenn ja, dann nimm ihn aber sofort. Erst später einen Anwalt hinzuzunehmen ist meist ungünstig.

Ich empfehle dir auch einen Anwalt zu nehmen. Das hat auch den Vorteil, dass du dich um wenig kümmern musst, denn der Anwalt setzt sich für dich mit der gegnerischen Versicherung auseinander.

Allein die beiden Tipps zum Thema Leihwagen und Nutzungsausfall meines Anwalts haben mir damals geholfen keine Fehler zu machen.

Wenn man z.B. einen Leihwagen nimmt, sollte man sich so verhalten, als wenn man den Leihwagen selbst bezahlen müsste. Wenn man längere Zeit einen Leihwagen braucht, nimmt man nicht den erst besten, sondern stellt Preisvergleiche an. Dieses Verhalten verlangt auch die Versicherung, wenn sie den Wagen bezahlen muss. Wenn man dies nicht macht, versucht sich die Versicherung zu verweigern, die Kosten dafür zu übernehmen. Dabei berufen die Versicherungen auf ein Gerichtsurteil.

Wenn das Fahrzeug ein Totalschaden ist und nicht mehr fahrbar ist, sollte man der Versicherung mitteilen, dass man ein Ersatzfahrzeug nicht vorfinanzieren kann. Der Vorteil ist, dass einem dann nicht nur die Zeit für die Fahrzeugsuche ein Leihwagen oder Nutzungsausfall zusteht, sondern eventuell auch für die von der Versicherung verursachten Verzögerungszeiten.

Das waren nur zwei Beispiele, dass man viele Dinge nicht weiß und die einem dann zum Fallstrick werden können, wenn man die Abwicklung mit der Versicherung selbst übernimmt.

Weiterhin hat bei mir das Ganze mit der Versicherung damals ca. 7 Monate gedauert, bis alles abgeschlossen war. Erst als mein Anwalt Klage eingereicht hat, hat die Versicherung gezahlt. Das ist oft die Vorgehensweise der Versicherungen, sie schauen, wie weit sie gehen können, in der Hoffnung, dass die Gegenpartei die Puste ausgeht bzw. aufgibt und das auch bei einer Haftungsquote von 100% des Unfallgegners.

Früher habe ich das mit der Versicherung auch immer selbst abgewickelt, inzwischen, auch wegen des oben genannten Unfalls, hat sich meine Meinung aber geändert. Ich will da kein Risiko mehr eingehen.

Auch das mit der Abtretungsvertretung der Werkstatt ist so eine Sache. Damit wird nur geregelt, dass die Werkstatt direkt mit der Versicherung abrechnet. Es wird aber nicht festgelegt, dass die Versicherung alles bezahlt. Nicht selten kommt dann eine Nachforderung von der Werkstatt, weil nicht alles bezahlt wurde. Die Begründung der Versicherung ist dann, dass man eine Werkstatt mit günstigeren Stundensätzen hätte nehmen können. Die Zahlung des Differenzvertrags wird dann verweigert.

Weil auch die Werkstatt in diesen Fällen unnötigen Ärger haben, bieten die Werkstätten oft die Kombination Anwalt mit Abtretungserklärung an. Dann kann aber auch gleich selbst einen Anwalt nehmen.

Noch etwas, es wurde hier vorgeschlagen, erst einen Anwalt zu nehmen, wenn die Versicherung rumzickt. Das Problem ist, dass die Versicherungen meist eine Teilzahlung leisten, so dass der noch übriggebliebene Streitwert geringer ist. Da nun die Bezahlung des Anwalts vom Streitwert abhängig ist, kann er bei dem geringeren Streitwert dann nicht mehr so viel Aufwand investieren, um die Interessen des Mandanten durchzusetzen.

Daher, wenn Anwalt, dann sofort.

Wenn man ohne Anwalt das abwickeln lassen möchte, dann sollte man bis auf die Erstellung des Gutachtens alles der gegnerischen Versicherung übergeben. Die nennt einem dann eine Vertrags-Werkstatt der Versicherung, in der man die Reparatur durchführen lässt. Man sollte sich aber darüber im Klaren sein, dass man dann Abstriche machen muss, was die Versicherung an zusätzlichen Kosten übernimmt und vielleicht auch, was die Arbeit der Werkstatt betrifft. Dennoch ist das natürlich eine Option bei älteren Fahrzeugen, die nicht mehr so viel wert sind. Das Fahrzeug läuft wieder und das ist einem das Wichtigste.

 

Gruß

Uwe

Wer hier fragt, wie der TE, hat augenscheinlich bisher keinen Unfall erlitten und kennt sich mit der Regulierung nicht aus. Da ist der Tipp, das Vorgehen mit der gegnerischen Versicherung zu besprechen, eine geistige Fehlzündung. Welches Interesse hat denn die gegn. Versicherung, den TE über all seine Rechte und Ansprüche aufzuklären? Die haben nur ein Interesse, möglichst wenig regulieren zu müssen.

Uwe hat das Prozedere ziemlich gut erklärt.

Man kann sich auch mal ein paar Minuten Zeit nehmen und mal selebr recherchieren, welche Ansprüche und Rechte man hat. Da wird es sicher die ein oder andere Seite im Netz für geben. Dann weiß man, worauf man achten muß und kann entsprechend ein Gespräch führen, ohne als vollkommen ahnunglos dazustehen.

Wer das nicht will oder sich nicht zutraut, nimmt halt einen Anwalt.

Auch mein Ratschlag: Wende dich sofort an einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt. Wenn du an dem Unfall keine Schuld hast, muss die Kosten dafür die gegnerische Versicherung zahlen, genau wie auch den von dir ausgewählten Sachverständigen - bzw. kann der Anwalt dir hier bestimmt jemanden empfehlen. Auf keinen Fall den Gutachter, den die gegnerische Versicherung bestimmt schicken möchte, akzeptieren!

Das sehe ich genauso.

Wer schuldlos einen Schaden erlitten hat, muß sich nicht auch noch die ganze Arbeit mit der Schadenabwicklung aufhalsen. Hier hat jeder Geschädigte das Recht, die Dienstleistungen eines Fachanwaltes in Anspruch zu nehmen.

Von welcher Arbeit genau redest du da jetzt? Mal vorausgesetzt, es gibt keine Probleme und die Versicherung zahlt ohne Murren.

Man muß zum Gutachter fahren (oder den irgendwo hin bestellen), man muß ggf. in die Werkstatt fahren, man muß einen Leihwagen organisieren, den wieder zurückbringen, das reparierte Auto abholen. Das sind Zeitfresser, aber das macht der Anwalt ja auch nicht für dich.

Wenn also keine Probleme auftreten, ist dagegen ein paar Papiere hin und herschicken doch ein zeitlicher Klacks.

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