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Unfall beim Linksabbiegen, Schuldfrage

Themenstarteram 18. Juli 2008 um 11:13

Hallo,

mich würde eine Schuldfrage interessieren.

Das Szenario habe ich mit Paint gemalt und angehängt, ich hoffe es ist verständlich.

Geht im Prinzip darum, dass auf einer 4 spurigen Strasse jemand links abbiegen möchte. Der Gegenverkehr bekommt gelb und ein Fahrer auf der einen Spur hält an und signalisiert das dem Linksabbieger per Lichthupe. Der Linksabbieger fährt und auf der zweiten Spur kommt von weit hinten ein Fahrzeug mit stark erhöhter Geschwindigkeit und rauscht bei dunkel-gelb noch rüber und es kommt zur Kollision.

Meine Frage: Trifft den Licht-Huper eine Mitschuld?

Beste Antwort im Thema
am 18. Juli 2008 um 12:15

Ohne die urteile zu kennen, würde ich meinen, dass der linksabbieger die schuld trifft, weil er sich nicht auf andere verlassen darf, die ihm zeichen geben und besonders, wenn es noch ne zweite spur danaben gab. Da ist der abbieger selbst veranwortlich!

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Wenn ich mich recht erinnere gab es da mal ein tolles Urteil, wo einer anhielt und einem Fußgänger per Handzeichen mitteilte, daß er warten wolle. Der Fußgänger ging los und wurde von einem überholenden Fahrzeug angefahren. Der Handzeichengeber wurde zu einer Mitschuld verknackt, da er sich zu vergewissern hatte, daß der Fußgänger wirklich gefahrlos die Fahrbahn überschreiten durfte. So könnte das hier auch ausgehen, deswegen habe ich mir inzwischen diese netten Gesten gründlich abgewöhnt.

am 18. Juli 2008 um 12:03

Zitat:

§ 9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren

(3) Wer abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen...

Das ist mal Fakt und gilt für Linksabbieger erst Recht, weil der Gegenverkehr gefahrlos durchfahren können soll.

Dein Bild ist allerdings für eine Beurteilung nicht ganz eindeutig. Denn wenn das schnelle Fahrzeug bei rot über die Ampel fährt, müsste der Linksabbieger auch irgendeine Art von Ampelsignal angezeigt bekommen. Und selbst wenn dort nur eine Fußgängerampel steht, hätte der Linksabbieger doch auch rot. Also dürfte er erst recht nicht fahren.

Ohne diese Angaben keine Beurteilung möglich.

Naja, die Lichthupe dient ja eigentlich dazu, Gefahren zu signalisieren und ist demnach anders zu werten als ein Handzeichen. Klar, viele geben Lichthupe, um jemanden reinzulassen, etc. (ich auch).

Aber obs da ne Mitschuld gäbe, ist fraglich. Immerhin könnte der "Lichthuper" argumentieren, er wollte vor dem schnellen Wagen warnen. :D

Klar, ist dünnes Eis und jeder wird sich denken, dass das nicht die Intention der Lichthupe war.

Nichtsdestotroz hat sich aber der Fahrer des abbiegenden Fahrzeuges zu vergewissern, das wirklich frei ist und kann sich nicht blind auf die Signale (die ja wie gesagt so eigentlich nicht erlaubt, nur geduldet sind) anderer verlassen.

am 18. Juli 2008 um 12:15

Ohne die urteile zu kennen, würde ich meinen, dass der linksabbieger die schuld trifft, weil er sich nicht auf andere verlassen darf, die ihm zeichen geben und besonders, wenn es noch ne zweite spur danaben gab. Da ist der abbieger selbst veranwortlich!

Das sehe ich genau so. Zumal der spätere Unfallgegner obendrein noch nicht mal durch den höflichen "Lichthuper" verdeckt war.

@TimHendrik, warst Du der Lichthuper oder der Linksabbieger?

Themenstarteram 18. Juli 2008 um 12:54

:D

Ich war die Ampel.

Nein, ich saß vorhin beim Frühstück in einem Restaurant von wo aus man eine Kreuzung sehen konnte an der so etwas passieren könnte. Und da stellte sich mir die Frage, wie so etwas aussähe.

Denn wenn der Lichthuper tatsächlich belangt wird, überlegt man es sich ja vielleicht tatsächlich 2 mal, ob man nett sein will.

Kommt im übrigen immer auf den Richter an, ist nun mal so in unserem Richterstaat. Kann ja auch sein, daß demnächst einer auf die Idee kommt und Dich verknackt, weil Du NICHT die Lichthupe gegeben hast. :rolleyes: Nichts ist unmöglich......

am 18. Juli 2008 um 13:12

Also, der Wagen, der dir die Lichthupe gegeben hat hat in keiner Weise eine (Teil)Schuld.

1. bedeutet eine Lichthupe eine Warnung vor Gefahr oder außerorts eine Ankündigung eines Überholvorganges. Das man damit anderen zeigt, dass man rot hat hat sich irgendwie eingebürget, aber ist nach STVO falsch. Die Lichthupe wäre in dieser Situation eigentlich dafür gut gewesen, dass man jemand aufmerksam macht, weil man Grün hat und nicht übersehen werden möchte.

2. Selbst wenn der "Lichtuper" dich durch gewunken hätte, wäre das auch egal. Denn jemand durch zu winken heißt, dass man auf SEINE Vorfahrt verzichtet. Das heißt nicht dass du gefahrlos fahren kannst! Da du in einem Auto sitzt, dürfen andere davon ausgehen, dass du ein ausgebildeter Verkehrsteilnehmer bist und genau das weißt.

Bei Fußgängern, Radfahrern, (alles ohne Führerschein) darf man nicht davon ausgehen, dass man es mit einem ausgebildetem VT zu tun hat und kann eine Teilschuld bekommen, wenn was passiert, weil die auf ein durchwinken "hören".

War der Fahrer, der dir rein gefahren ist schneller als erlaubt oder hat dieser bei Gelb beschleunigt obwohl er auch gut hätte anhalten können bekommt er evt. eine Teilschuld an dem Unfall.

Auch wer zu schnell ist behält seine Vorfahrtsrechte. Nur bei sehr harten Überschreitungen kann es passieren, dass der Raser die volle Schuld bekommt.

es gibt nur 2 möglichkeiten:

Möglichkeit 1: Ampel war rot ==> Das schnelle Auto ist schuld!

Möglichkeit 2: Ampel war gelb ==> Der Linksabbieger ist schuld!

Dunkelgelb = gelb = Linksabbieger ist schuld!

Der Linksabbieger ist in der Beweispflicht, da er ansonsten die Schuld trägt. Kann er durch Zeugen o.ä. nachweisen, dass die Ampel bereits rot war, dann ist das schnele Auto schuld. Fakt ist, der Linksabbieger hat nicht aufgepasst, denn er konnte die Ampel unmöglich sehen, hätte sich somit rein am Verkehr orientieren müssen, und dazu gehört nunmal auch die anderen Autos, nicht nur am Lichthupenden ;)

am 18. Juli 2008 um 13:30

Hallo zusammen

Nun möchte ich auch noch meinen Senf dazugeben (bin ein kleines Würstchen ... ;-)))

Ist es nicht generell ein Fehlverhalten, noch bei "Gelb" in eine Kreuzung einzufahren (kenne ich noch aus der Fahrschule)?

Der Lichthuper wird bezeugen können, dass die Ampel auf gelb gesprungen ist und er deshalb regelkonform angehalten hat.

Alles andere - Kollision des "Dunkelgelbfahrers" mit dem Linksabbieger - wird durch das Fehlverhalten des "Dunkelgelbfahrers" ausgelöst. Deshalb trifft den Lichthuper m.e. keinerlei Schuld. Und der Linksabbieger hat gute Chancen zu beweisen, dass der Dunkelgelbfahrer ordnungswidrig bei "Gelb" in die Kreuzung eingefahren ist.

Oder ?

Schönes - unfallfreies - Wochenende Euch allen

Michael

Themenstarteram 18. Juli 2008 um 13:35

Na, du darfst bei gelb noch fahren, wenn ein Anhalten nicht mehr (oder nur durch eine Vollbremsung) möglich ist. Meines Wissens ist Beschleunigen grundsätzlich verboten.

am 18. Juli 2008 um 13:41

Ja, das ist klar.

Aber das triff in dem von Dir angenommenen Fall für den Dunkelgelbfahrer nicht zu, da der Lichthuper ja anhalten konnte.

Denn die überhöhte Geschwindigkeit des Dunkelgelbfahrers befreit ihn ja nicht vor der Pflicht, vor einer Ampel mit dem Umspringen von grün auf gelb rechnen zu müssen.

Mfg

am 18. Juli 2008 um 15:22

Evtl konnte der bei eine aber auch nur bei gelb anhalten, weil er nur 25 km/h fuhr. Weiß man so nicht.

Gab es eigentlich einen "Räumpfeil"?

Themenstarteram 18. Juli 2008 um 16:27

Das ganze ist ja nicht passiert, sondern nur eine theoretische Schuldfrage. Daher ist unklar, ob es einen Pfeil gab. Ich würde aber sagen nein, da sonst wohl den Linksabbieger keine Schuld treffen würde, da der Räumpfeil ja erst aufleuchtet, wenn der Gegenverkehr rot hat.

Ich habe mal gehört - vielleicht hat zufällig jemand das Urteil dazu - dass jeder seine Vorfahrtsrechte behält, solange er die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht um mehr als 100% überschreitet. Also wer 100km/h fährt, wo 50km/h erlaubt sind, behält seine Vorfahrt, wer 101km/h fährt nicht. Im vorliegenden Fall könnte das heissen: Der Lichthupende fährt 50km/h, es wird gelb, er bremst problemlos ab. Von hinten kommt ein schnelleres Fahrzeug mit 100km/h. Der kann natürlich nicht mehr bremsen, obwohl er noch weiter weg ist.

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