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Verdeck eingeschnitten - mit Diebstahl

Themenstarteram 28. Dezember 2023 um 16:19

Hi,

vielleicht kann jemand von euch weiterhelfen?

Irgendein Idiot hat bei dem Opel Cascara einer Freundin das Verdeck eingeschnitten und unter anderem drei Sonnenbrillen, Pfefferspray und auch das Not-Kleingeld für das Parkhaus (30 €) geklaut. Das Fahrzeug stand auf einem frei zugänglichen Parkplatz. Es war eines von drei Fahrzeugen, in die in der Nacht eingebrochen wurden.

Der Wagen ist Teilkasko - (150 € - EB) und auch Vollkasko versichert (300 € - EB).

Die Polizei und Spurensicherung haben die Schäden und Spuren aufgenommen. Das Protokoll bestätigt den Diebstahl.

Das Dach ist schon mal hin, leider hat es in der Nacht auch noch kräftig geregnet. Ein Einbruchversuch an der Beifahrertür verursachte einige kleinere, aber sichtbare Schäden. Das Leder und der Teppich auf der Beifahrerseite waren am Morgen durchnässt. Das Leder sieht jetzt mitgenommen aus.

Nächstes Problem: Die Dame wollte in den kommenden Tagen in Winterurlaub fahren. Es ist gebucht.

Frage: Was wird alles von der Versicherung übernommen? Wie ist die beste Vorgehensweise? Kann man einen eigenen Gutachter bestellen?Wer hat hier Ahnung?

Viele Grüße

Thomas

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16 Antworten

Bei TK gibt die Versicherung den Gutachter vor.

Schaden melden und dann sehen wann ein Gutachter kommt. In diesem Jahr wohl nicht mehr.

Für den Urlaub erstmal ein anderes Kfz besorgen.

Ob die Teilkasko hier was übernimmt, ist für mich zweifelhaft. Schließlich wurde nichts Versichertes aus dem Auto gestohlen.

Genau, das ist Vandalismus. Besser wäre es gewesen sie hätten doch etwas vom Auto gestohlen. Dann hätte die TK den Schaden einschließlich der Erneuerung des Verdecks übernommen, abzüglich deiner Selbstbeteiligung versteht sich. Aber so, da greift dann die Vollkasko, aber die Sonnenbrillen, das Pfefferspray und das Geld, das ersetzt weder VK noch die TK. Du wirst aber hoch gestuft, im Gegensatz zur TK.

Schaue mal nach, vielleicht fehlt doch etwas was fest eingebaut war. Oft übersieht man ja in der Aufregung etwas.

Stimmt, oft spielt das Radio noch 2 Tage weiter obwohl das gestohlen wurde. ;-)

Das ist doch ganz klar ein Einbruchdiebstahl und somit über TK versichert, was gestohlen wird muß nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden sein. Eine geklaute Warnweste und das Protokoll der Polizei sollte reichen.

Warnweste ist Ausrüstung und damit TK versichert. Schaue auch mal nach, vielleicht fehlt auch noch der Verbandskasten. Die Sonnenbrillen zählen aber nicht.

Es kommt auf die Formulierung der konkreten AKB der Versicherung an und insofern auf deren zeitlichen Sachstand und den Tarif. Bei manchen älteren Verträgen kann es gedeckt sein, bei anderen wahrscheinlich nicht (mehr).

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 28. Dezember 2023 um 20:37:29 Uhr:

Bei manchen älteren Verträgen kann es gedeckt sein, bei anderen wahrscheinlich nicht (mehr).

Das ist Quatsch, was du da schreibst.

In ganz vielen aktuellen Tarifen ist das ein versicherter Teilkasko Schaden.

Die gestohlenen Gegenstände bezahlt eine gute Hausratversicherung.

Nur das Bargeld wird nicht versichert sein.

Schutzbrief könnte ein Leihfahrzeug bezahlen.

Themenstarteram 28. Dezember 2023 um 21:29

Brillen gehören zur Nutzung im Auto.

Hab gerade mal in de Bedingungen folgenden Passus gefunden:

"Die Beschädigung des Fahrzeugs ist versichert, wenn es deshalb beschädigt wurde, um das Fahrzeug, ein Fahrzeugteil oder Fahrzeuginhalt zu entwenden. Dies gilt auch, wenn die Entwendung nur versucht wurde."

Wenn man der Versicherung nachvollziehbar erklären kann, dass hier der Typ es auch auf Fahrzeugteile abgesehen hat...

Auch hier gilt wieder, ohn zu wissen, welcher Versicherungsvertrag bei welcher Versicherung zugrunde liegt, kann man keine konkrete Aussage treffen, ob das ein Fall für die TK oder die VK ist.

Aber bevor man sich darüber überhaupt Gedanken macht, ein Forum zu befragen, sollte man viel lieber mal die eigene Versicherung anrufen und dort nachfragen. Dort wird man es ja wohl wissen, ob TK oder VK.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 28. Dezember 2023 um 22:34:28 Uhr:

Wenn man der Versicherung nachvollziehbar erklären kann, dass hier der Typ es auch auf Fahrzeugteile abgesehen hat...

Braucht man nicht.

Es wurde ja Inhalt gestohlen.

Hier einfach mal die aktuellen Bedingungen von der HUK und der Allianz.

Bei beiden Versicherungen reicht es aus, wenn Teile aus dem Auto gestohlen werden.

Der TE muss natürlich seine eigenen Vertragsbedinungen lesen.

Aber die Chancen, dass es mitversichert ist, stehen nicht schlecht.

Zitat:

@racinggreen schrieb am 28. Dezember 2023 um 22:29:47 Uhr:

Brillen gehören zur Nutzung im Auto.

Brille ist aber kein mitversicherte Fahrzeugteil.

Würde also keinen Teilkaskoschaden auslösen, wenn nur der Diebstahl von Fahrzeugteilen versichert wäre.

Die Brille wird auch nur von der Hausrat bezahlt. Nie von der Teilkakso.

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Themenstarteram 29. Dezember 2023 um 3:03

Ok, also hier ist der Versicherer der ADAC ….

 

Hier sind „Brillen“ bei der Entwendung unter Teilkasko genannt. Da hier nicht weiter definiert ist, ob hiermit nur Autofahrbrillen gemeint oder Sonnenbrillen ausgeschlossen sind, gehören die schon mal mit dazu.

Brille finde ich nicht unter Entwendung.

Würde mich auch sehr wundern, wenn die Teilkasko diese bezahlen würde.

Brille finde ich nur unter Haftpflicht, wenn diese von einem Insasssen bei einem Haftpflichtunfall beschädigt wird.

Aber als Teilkaskoschaden zählt das Verdeck auf alles Fälle.

Es ist der gleiche Text in den Bedinungen, wie auch bei der Allianz.

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