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Vater schrottet Auto - Zahlt die Versicherung?
Hallo.
Gestern bin ich nach Hause gekommen und habe mein Auto ganz normal auf unserem Hof abgestellt. Ein paar Minuten später ist mein Vater nach draußen, mit seinem Auto aus der Garage raus rückwärts in mein Auto..
Zahlt das nun die Versicherung?
Auto 1: Versicherungsnehmer= Mein Vater(Teilkasko ohne SB, 40%)
Auto 2: Versicherungsnehmer= Meine Mutter + eingetragener Fahrer= Ich(Vollkasko mit 300 SB, 70%)
Ich wohne auch noch zu Hause(habe gehört, dass das ne Rolle spielt)
Wir haben die Versicherung auch schon angerufen und die meinten, dass die das zahlen. Haben auch schon einen Gutachter für morgen früh rausgeschickt und mir einen Leihwagen bestellt.
Ich möchte nun wissen, ob die auch zahlen müssen. Nicht, dass wir das Auto nach dem Gutachten in die Werkstatt geben und dann die Versicherung ankommt und sagt, wir haben gerade gesehen, dass wir doch nicht zahlen müssen...
Danke im Vorraus für die Hilfe...
Gruß
Beste Antwort im Thema
Das wäre mir neu, das KFZ Schäden innerhalb einer verwandtschaftlichen/ehelichen Beziehung reguliert werden.
Ich lass mich gern eines Besseren belehren.
KFZ- Schaden Mutter/Sohn wurde in meinem Fall nicht beglichen, Schädiger zahlte selbst.
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32 Antworten
Natürlich zahlt die Versicherung des verusachenden PKW. Hab ich selbst schon erlebt. Verursacher, Versichungsnehmer und Halter der Mann, Geschädigte seine Ehefrau und auch das beschädigte Auto war auf die Ehefrau angemeldet und versichert.
Na ja, manchmal machen die Sachbearbeiter in der Schadenabteilung einen Fehler, ist alles menschlich.
Oder wurde durch Vollkasko reguliert ?
Nein, nur durch den einen Vertrag des Verusacher, natürlich Haftpflicht und Vollkasko
Also nochmal die Frage: wo steht das, dass der KH-Versicherer nicht leisten muss?
Beim TE ist folgende Situation:
Auto 1: Halter/VN ist die Mama
Auto 2: Halter/VN ist der Papa
Meiner Meinung nach besteht ganz klar Vschutz über die KH von Auto 1, wenn Mama mit Auto 1 ins Auto 2 kracht!
@Hartgummifelge
Für diese Variante musst Du aber nicht verwandt sein! Die Rückstufung hast Du ja in jedem Fall..... und es ist schon ein bisschen vermessen, hier gleich Betrug zu vermuten. Ich hab auch schon mal das Auto meiner Liebsten touchiert......
Ich weiss nur, das der Schaden, den meine Mutter mit ihrem Wagen, an meinem Auto angerichtet hat nicht versichert war und ist.
Obwohl kein gemeinsamer Wohnsitz bestand und jeder Wagen auf eigenen Namen angemeldet war, wurde die Schadensregulierung abgelehnt.
Gegen die Vers. vor Gericht gezogen, brachte keinen Erfolg, weder vor dem Amtsgericht, noch in nächster Instanz.
Zitat:
Original geschrieben von Hartgummifelge
Ich weiss nur, das der Schaden, den meine Mutter mit ihrem Wagen, an meinem Auto angerichtet hat nicht versichert war und ist.
.....dann such mal die Unterlagen raus! Der Versicherer muss ja irgendwie begründet haben, warum er abgelehnt hat. In den Bedingungen finde ich jedenfalls keinen Ablehnungsgrund; lasse mich aber gerne eines Besseren belehren!
btw, der Versicherer des TE hat die Regulierung ja bereits zugesagt!
Zitat:
Original geschrieben von Mimro
Also nochmal die Frage: wo steht das, dass der KH-Versicherer nicht leisten muss?
Beim TE ist folgende Situation:
Auto 1: Halter/VN ist die Mama
Auto 2: Halter/VN ist der Papa
Meiner Meinung nach besteht ganz klar Vschutz über die KH von Auto 1, wenn Mama mit Auto 1 ins Auto 2 kracht!
@Hartgummifelge
Für diese Variante musst Du aber nicht verwandt sein! Die Rückstufung hast Du ja in jedem Fall..... und es ist schon ein bisschen vermessen, hier gleich Betrug zu vermuten. Ich hab auch schon mal das Auto meiner Liebsten touchiert......
Zur Ergänzung = das Auto ist zwar auf Mama versichert und angemeldet, Eigentümer ist jedoch der Sohn (lt. seiner Aussage), in dieser Konstellation dürfte es auch keine Schwierigkeiten für die Regulierung über die KH des Vaters geben.
@Mimro
Leider bin ich kein RAW und weiß daher auch nicht, in welchen § im BGB zu finden ist, weder habe ich Lust danach zu suchen.
Das Wissen habe ich in meiner Versicherungsausbildung vor 30 Jahren erhalten.
Das dürfte sich auch bis heute nicht geändert haben.
Zitat:
Original geschrieben von Mimro
Zitat:
Original geschrieben von Hartgummifelge
btw, der Versicherer des TE hat die Regulierung ja bereits zugesagt!
Richtig, warscheinlich hat er telefonisch angegeben, dass er Anspruchsteller ist und das sein Vater den Schaden an seinen Wagen verursacht hat.
Dann ist die Aussage der Vers. des Vaters richtig. Nur das haben wir ja vorher nicht gewußt.
Die Frage reduziert sich doch darauf, ob die KH für Schäden Dritter eintreten soll oder nicht. Zerdeppert Mutti mit einem Auto von Papa ein weiteres Auto von ihm, zahlt die KH nicht - so hat's der BGH entschieden. Ist der Geschädigter jedoch ein Dritter, gibt es doch keinen Grund, weshalb die KH nicht eintreten soll/darf/muß.
Edit: mit den "Autos von Papa" sind Fahrzeuge gemeint, die über Papa versichert sind.
wen wir grad beim thema sind....was is wen ich als fahrer mit dem firmenwagen (halter mein chef bzw eben eine gmbh) mein privates fahrzeug auf dem firmengelände etc demoliere?
ich meine mal gelesen zu haben, dass es da nix gibt.
schädiger und geschädigter sind dann ja eine person.
In der Schadensanzeige der Versicherung stand unter den ersten Punkten, besteht ein verwandtschaftliches Verhältnis ..
Damit war die Ansicht der Versicherung auch für die Richter eindeutig, Der Schaden wurde aufgenommnen, aber nicht übernommen..
Also ich habe das Auto auf meinen Namen gekauft, meine Mutter ist die Versicherungsnehmerin und ich als Fahrer eingetragen.
Eine große Rolle wird auch noch spielen, dass ich das Auto erst ca. 4 Wochen habe... Warum sollte ich mir nach 4 Wochen vorätzlich in mein 3 Jahre altes Auto fahren lassen!?...
Zitat:
Original geschrieben von bits1011
Ist der Geschädigter jedoch ein Dritter, gibt es doch keinen Grund, weshalb die KH nicht eintreten soll/darf/muß.
Und genau das ist hier der Fall: Schädiger = Mama, Geschädigter = Papa (TE ist wie beschrieben aus der Nummer raus)
@onkel-howdy
Diese Konstellation wird deshalb idR Probleme geben, weil Du als mitversicherte Person Dich selber schädigst => Eigenschaden
In vielen Rahmen- bzw. Flottenverträgen sind allerdings genau diese Schäden wieder mitversichert (auch wenn Du mit einem GmbH-Fahrzeug in ein anderes fährst)
@Hartgummifelge
Hiermit würde ich mich nicht zufrieden geben..... Ich würde mir zumindest die Grundlage zeigen lassen auf deren Basis eine Regulierung verweigert wurde!
Ich habe bereits mehrere, ähnlich gelagerte Fälle gehabt und bislnag sind alle anstandslos reguliert worden!
Edit:
Hier die gesetliche Regelung §1359 BGB
Also muss die Versicherung auf jeden Fall zahlen.
Wie gesagt: DIe haben ja auch schon zugesagt. ich wollte nur auf Nummer sicher gehen. Nicht, dass die Zusage ein "Versehen" der Versicherung war und wir am Ende auf dem Schaden sitzenbleiben...
Danke an alle!