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Unverschuldeter Unfall - Versicherung kürzt KVA von Vertragswerkstatt

Themenstarteram 12. November 2015 um 19:13

Hallo,

wir schreiben ja bekanntlich November 2015. Bereits im August ist mir folgendes passiert:

Im tiefsten Niemandsland von Mecklenburg-Vorpommern befuhr ich eine enge Dorfstraße (30 Zone). Da mir die Ecke bekannt ist, fuhr ich mit deutlich weniger als 30 auf eine Kurve zu. Von vorn sah ich ein Fahrzeug deutlich zu schnell auf mich zukommen. Mangels Ausweichmöglichkeit (20 cm Hoher Kantstein) hielt ich meinen Wagen an und wartete den Gegenverkehr ab.

Das von vorn kommende Kfz durchfuhr die Engstelle mit deutlich mehr als 30 km/h und klatschte ungebremst gegen meinen linken Außenspiegel.

Mit Hupen und Rückwärtsfahren bewog ich die Unfallgegnerin zum Anhalten. Sie wollte keinen Schaden erkennen und wollte auf Polizei verzichten. Gefiel mir zwar nicht, aber in der Gegend wartet man gute 2h auf die Polizei. Meine beiden kleinen Kinder hätten in den zwei Stunden bei 28°C sicher Theater auf dem Rücksitz gemacht. So gab sie mir ihre Telefonnummer und stimmte zu, dass ich sie und ihr Kfz fotografierte.

An meinem Fahrzeug ist der Spiegel, sprich Abdeckkappe, Glas und Aufnahme fürs Glas beschädigt. An Kfz der Unfallgegnerin entstand lediglich Lackschaden.

Die Telefonnummer stellte sich später als falsch heraus, sodass ich den Schaden über den Zentralruf meldete, was viel Zeit kostete.

Am Ende reichte ich einen KVA (ca. 300,- EUR brutto) von der Markenwerkstatt ein, woraufhin mir ein Betrag von ca. 1/3 des KVA gezahlt wurde. Begründung: aus den Fotos gehe nicht hervor, dass mehr als die Spiegelkappe zu ersetzen wäre.

 

Fakt: Das Glas war vom Träger gelöst (aufgeklebt), die lackierte Kappe zerbrochen, die Antriebseinheit hat seither Parkinson. Dadurch, dass ich das Glas zur schnellen Wiederherstellung der Verkehrssicherheit mit doppelseitigem Tape befestigt habe, wird das Glas nicht mehr beheizt.

 

Muß ich jetzt tatsächlich nachweisen, dass der Schaden größer war, als die Versicherung auf den Fotos erkennen will? Reicht ein KVA einer Marken-Vertragswerstatt nicht aus?

Anmerkung: ich habe in meiner Garage einen passenden Ersatzspiegel und sehe nicht ein, den für Lau ans Auto zu bauen. Die Entnahme aus meiner Garage kostet zwar nix, aber einen Wert hat das Ding ja trotzdem. So hätte ich schon gerne die volle Summe laut KVA ausbezahlt bekommen.

Beste Antwort im Thema

alles klar, wenn du es besser weißt warum fragst du dann hier.

viel spaß und tschüss.

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Im Normalfall - bei diesem Bagatellschaden - reicht ein Kostenvoranschlag vollkommen aus. Will die Versicherung den so nicht akzeptieren, schick denen doch genauere Fotos, z.B. mit abgenommenen Glas, der Rückseite mit den Klebebändern, und der Aufnahme des Glases, fordere sie freundlich zur Zahlung bis zum (14 Tage reichen) auf (ohne MwSt) und dass du, sofern der Kostenvoranschlag weiterhin nicht akzeptiert werden sollte, du halt das Gutachten eines öbvSachverständigen erstellen lassen würdest.

Hoffentlich hast du nicht nur ein Foto von der Dame, sondern auch einen Zettel, auf dem sie den Sachverhalt bestätigt hat. Oder hat die Vers. ihre Eintrittspflicht dem Grunde nach bestätigt?

Themenstarteram 12. November 2015 um 19:59

Die Versicherung hat ihre Eintrittspflicht dem Grunde nach bestätigt. Das ist nicht das Problem.

Sie haben eingangs neben dem KVA Fotos bekommen, auf denen die abgerissene Abdeckkappe sowie das heraushängende Spiegelglas zu sehen ist.

Ich kann jetzt allenfalls das angeklebte Glas wieder ablösen und fotografieren. Dies läuft aber auf eine Zerstörung des Glases hinaus, was wiederum zufolge hat, dass das KFZ nicht mehr einsatzfähig sein wird und rein theoretisch ein Leihwagen nötig wird.

Weiterhin möchte ich das Antriebsaggregat des Spiegels ersetzt haben, welches ja seither komische Geräusche macht und im Parkinson-Modus arbeitet. So etwas läßt sich ja schlecht fotografisch darlegen.

Wenn ich pingelig wäre, würde ich auch noch die Kratzer im Kunststoff des Trägerrahmens bemängeln. Aber ich dachte, ich lasse hier mal fünfe gerade sein und dann kommt von der Versicherung der Schuß ins Knie. Schwein sein muß man...

Laß den Schaden bei BMW reparieren, dann zahlt die Versicherung die Rechnung, sofern die Schuldfrage geklärt ist.

Themenstarteram 12. November 2015 um 20:10

Bei BMW reparieren lassen? Meinst, die sind am V70 besser als die Elchwerkstatt? ;-)

Ernst beiseite... Klar, ich könnte natürlich alles abtreten und Ruhe ist. Aber warum sollte ich? Ich habe einen nagelneuen Spiegel in der Garage liegen (leider ohne Glas, das werde ich kaufen müssen). Aber warum sollte ich der Versicherung meinen Spiegel schenken?

Weil du sonst wohl kein Geld bekommen wirst...

Ich schlage hier gar nichts vor, aber mit meiner Werkstatt hätte ich schon längst eine Lösung gefunden...;)

Themenstarteram 12. November 2015 um 20:30

Mal nebenbei bemerkt: Mir fällt gerade auf, dass die gegnerische Versicherung den KVA via ControlExpert.de kurzgerechnet hat. Nicht nur, dass sie Positionen gestrichen haben - sie haben auch die Preise insgesamt gekürzt (ca. 15%), weil sie angeblich höher als Listenpreise wären.

Belege für die Behauptungen? Fehlanzeige!

Und wenn man ControlExpert zu google bringt, gehen einem alle verfügbaren Lampen an. :(

Zitat:

@eXzaR44 schrieb am 12. November 2015 um 20:13:37 Uhr:

Muß ich jetzt tatsächlich nachweisen, dass der Schaden größer war, als die Versicherung auf den Fotos erkennen will? Reicht ein KVA einer Marken-Vertragswerstatt nicht aus?

kurz und knapp:

du musst jeden anspruch beweisen.

kann ja jeder kommen.

wenn du das nicht kannst, hake es ab.

wenn du nicht reparieren lässt hast du keinen anspruch auf mwst und studenverrechnungssätze von markenwerkstätten.

Themenstarteram 12. November 2015 um 20:50

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 12. November 2015 um 21:36:08 Uhr:

 

kurz und knapp:

du musst jeden anspruch beweisen.

kann ja jeder kommen.

wenn du das nicht kannst, hake es ab.

Bewiesen sind alle sichtbaren Schäden durch Fotos. Wenn die Versicherung nicht sichtbare Schäden bewiesen haben will - dann muß sie entsprechend für ein Gutachten aufkommen.

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 12. November 2015 um 21:36:08 Uhr:

 

wenn du nicht reparieren lässt hast du keinen anspruch auf mwst und studenverrechnungssätze von markenwerkstätten.

Sorry, aber das ist falsch! Sicher habe ich Anspruch auf Netto-Preise. Aber die Stundenverrechnungssätze der Markenwerkstatt sind auch bei fiktiver Abrechnung nicht anfechtbar. Das hat der BGH schon 2003 klargestellt (Az. VI ZR 398/02)

alles klar, wenn du es besser weißt warum fragst du dann hier.

viel spaß und tschüss.

Wenn man vor lauter $-Zeichen in den Augen die Realitäten nicht mehr erkennt, dann sind Argumente zwecklos.

Themenstarteram 12. November 2015 um 22:08

Ja, so ist das immer wieder in diesen Foren...

Nachdem man sich mangels konstruktiver Argumente nicht weiter profilieren kann, wird man unsachlich und stempelt ab.

 

Tschüss dann und danke für nix!

Zitat:

@eXzaR44 schrieb am 12. November 2015 um 20:59:53 Uhr:

Ich kann jetzt allenfalls das angeklebte Glas wieder ablösen und fotografieren. Dies läuft aber auf eine Zerstörung des Glases hinaus, was wiederum zufolge hat, dass das KFZ nicht mehr einsatzfähig sein wird und rein theoretisch ein Leihwagen nötig wird.

Aber du hast doch einen neuen Spiegel, also wird rein praktisch kein Leihwagen fällig, oder willst du dich nur bereichern?

Zitat:

Muß ich jetzt tatsächlich nachweisen, dass der Schaden größer war, als die Versicherung auf den Fotos erkennen will? Reicht ein KVA einer Marken-Vertragswerstatt nicht aus?

Du hast die Beweispflicht. Wenn der Versicherung eine einfache Kalkulation einer Vertragswerkstatt nicht ausreicht, dann beauftrage doch auf Kosten der Versicherung einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen mit der Beweissicherung.

Zitat:

@eXzaR44 schrieb am 12. November 2015 um 23:08:43 Uhr:

Ja, so ist das immer wieder in diesen Foren...

Nachdem man sich mangels konstruktiver Argumente nicht weiter profilieren kann, wird man unsachlich und stempelt ab.

Ja, der war jetzt gut! :rolleyes:

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