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Unverschuldeter Totalschaden bei frisch finanziertem Auto

Themenstarteram 16. März 2017 um 11:06

Hallo zusammen :-)

ich hab da mal eine Frage, den im Moment weiß ich weder ein noch aus.

Folgendes:

Gestern ist mir jemand über ein Stoppschild hinweg in die Fahrerseite rein.

Schuldeingeständnis liegt der Polizei vor, muss also nicht weiter erfragt werden.

Ich komme erst heute dazu mich irgendwie um die Sachen zu kümmern. Gestern ging alles unfassbar schnell, da mir der Hals vom Aufprall weh tat hat man mich direkt mitgenommen. Diagnose ist Schleudertrauma, ich bin aber gestern wieder raus und hab mir meinen Wagen (den ich bis dato nur von der Beifahrerseite gesehen habe) mal genauer angeschaut.

Die Fahrerseite ist hinüber, Fahrertür geht nicht mehr auf die B Säule ist komplett im Eimer und alles schön verzogen. Sogar das Dach ist ein stück weit nach innen gedrückt. Gut für mich: der Seat hatte einen Seitenairbag der das alles weitestgehend von mir abgewandt hat.

Der Gutachter meiner Werkstatt hat sich das gestern noch angesehen und heute den Bericht geschickt: Wirtschaftlicher Totalschaden.

Nun mein Problem.

Der Restwert meines Autos liegt bei 1500€.

Wiederbeschaffungswert bei 5500€.

Die Reparatur bei knapp 8000€.

Runtergerechnet wird hier wohl noch ein Hagelschaden der bei meiner Versicherung bereits eingetragen war und bezahlt wurde (2000€).

Das sind tolle (hohe) Zahlen und ich kann damit NICHTS anfangen weil ich einfach nicht weiß was ich nun tatsächlich in den Kredit zur Ablöse stecken kann.

Der belief sich nämlich auf 8800€ nebst Zinsen und Versicherung, der Wagen selbst hat 6990€ gekostet.

Bezahlt habe ich bisher rund 1300€, der Wagen war noch kein volles Jahr bei mir...

Ich bin mir nicht sicher was ich tun kann. 10 Tage Leihwagen stehen mir wohl zu (?!) bis dahin ist die Sache leider niemals vom Tisch und ich brauche den Wagen nach der AU um überhaupt zur Arbeit zu kommen. Auf dem Dorf ist das mit den öffentlichen ziemlich schwierig.

Ich möchte (am liebsten) den Kredit ablösen und von vorne anfangen... :-/ aber bin mir auch fast sicher das ich noch drauf zahlen muss.

Momentan sehe ich mehrere Optionen:

Ich leihe mir bei meiner Familie das Geld um ein gleichwertiges Auto zu kaufen und tausche den Brief bei der Bank aus. Lasse die Finanzierung weiterlaufen und zahl an meine Familie den Betrag X der sich aus der Erstattung von der Versicherung ergibt. Den Rest müsste ich dann abstottern... bei Bank sowie Familie.

Ich nehme mir bei meiner Bank einen hohen Kredit auf und löse die Finanzierung komplett ab, kaufe mit dem Geld einen neuen Wagen und stecke den Betrag X in den neuen Kredit sobald ich ihn habe.

Oder ich kauf mir ein Bobbycar und nehme ein bisschen ab. (...entschuldigt bitte, meine Nerven sind etwas überstrapaziert)

Der Wagen war mein erstes 'eigenes' Auto welches langfristig gefahren werden sollte. Vor allem war es mein Traumauto :-(

Das Geld nach und nach zu zahlen ist nicht mein Problem. Die Summe auf einmal zu haben allerdings schon :-(

Liebe Grüße

Caro

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18 Antworten

Sprich mal mit dem Autohaus die dir das Auto verkauft haben. Vielleicht haben die sowas öfter und man kann über die alte Finazierung den Neuen nehmen bzw. die wissen wie sowas dann gehandhabt wird.

Der verunfallte Wagen ist ein wirtschaftlicher Totalschaden. Du hast eine Verletzung aus dem Unfall, da geht es neben dem Schadenersatz um evtl. Dauerschäden und Schmerzensgeld. Also geh direkt zum Anwalt.

Den Kredit kannst Du weiterhin wie bisher abbezahlen oder halt ablösen.

Themenstarteram 16. März 2017 um 13:16

Termin beim Anwalt steht für Montag, ich denke auch erst dann kann ich wirklich anfangen mir den Schädel zu zermattern.

Weiß einer, wie das aussieht wenn man den Brief tauschen lassen würde?

Vor allem ob sowas bei der Commerz Finanz möglich wäre?

Eine Möglichkeit wäre es natürlich auch ein Gleichwertiges Auto zu kaufen, dass Geld vorgestreckt zu bekommen (Familie) und mit der Versicherungssumme zurück zu zahlen. Das geht aber nur wenn die Bank einen Brief tausch akzeptiert. Hier soll ich laut RA aber erstmal die Füße still halten und bis nach dem Termin warten.

...und ich hatte damals die chance bei meinem AG einen KFZ Kredit aufzunehmen, ich könnte mir in den Ar**** beissen das ichs nicht getan hab :(

Also hier würde ich auch den Gang zum Anwalt antreten. Da kannst du relativ sicher sein, nicht nur den Schaden sondern auch alle möglichen Nebenleistungen erstattet zu bekommen. Klassische Finanzierungsfalle, der ausstehende Kreditbetrag ist höher als der Wert des Fahrzeugs. Würde versuchen, den aktuellen Kredit abzulösen, eventuell mit Hilfe aus der Familie, und dann mit Ersatzfahrzeug eine neue Finanzierung zu starten. Vielleicht diesmal lieber mit Anzahlung...

Fachanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht sollte klar sein.

Ich hoffe und nehme an, dass der Hagelschaden bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes berücksichtigt worden ist.

Die im Wiederbeschaffungswert enthaltene Mehrwertsteuer bekommst du nur gegen Nachweis.

Hast du mit der Finanzierung zusätzliche Versicherungsleistungen abgeschlossen?

Über die weitere Finanzierung solltest du mit dem Kreditgeber sprechen, auch bezüglich deren Forderung nach einer Vorfälligkeitsentschädigung.

Aber erst mal zum Anwalt.

Themenstarteram 16. März 2017 um 14:00

Ja, dass sehe ich auch so.

Deshalb wäre es mir am liebsten nur 1 Baustelle zu bedienen und nicht mehrere. Ich kann nur froh das sein das der Wagen nicht ganz so mächtig im Betrag war. Gut, dass ich mich damals gegen einen Neuwagen entschieden habe weil ich 'klein' anfangen wollte.

Wohin das führen kann, sieht man ja hier... naja.

Genau der Hagelschaden ist bereits berücksichtigt.

Die Anwältin ist mir von dem Gutachter empfohlen worden, die macht auch Verkehrsrecht. Sicherheits halber hab ich trotzdem Kontakt zu meinem Versicherungsmenschen aufgenommen... da wir auch Privat ganz gut miteinander können berät er mich nebenher ein wenig. Privat, versteht sich.

Versicherungsleistungen wurden mit aufgenommen aber die greifen nur im Todesfall oder bei Berufsunfähigkeit.

Zitat:

Den Kredit kannst Du weiterhin wie bisher abbezahlen oder halt ablösen.

Nachfrage aus Interesse: Muss nicht auch der Kreditgeber informiert werden? Und müsste, da das Fahrzeug keinen entsprechenden Wert mehr hat, der Kredit nicht sofort zurückgezahlt werden?

Wenn ich damit auf dem "Holzweg" bin, dürft ihr mir das gerne schreiben ;)

Kosten der Wiederbeschaffung, Fahrten, Zulassung, Porto, oder die Sonderzahlung bei vorzeitiger Ablösung usw sollten auch beachtet werden.

Themenstarteram 16. März 2017 um 14:09

Das ist natürlich zu klären, und ja, klar muss der Kreditgeber informiert werden. Das läuft bei mir aber über den RA. Ich versuche einen Brieftausch mit gleichwertigem Auto zu erzielen aber habe ich auch schon gelesen das Banken direkt die Summe zurück haben möchten... und genau wie das hier gehandhabt wird bei der Commerz Finanz erfahre ich hoffentlich am Montag. Demnach muss ich nämlich schauen wie es weitergeht.

Naja, für den Hagelschaden hat du ja wohl schon Geld bekommen, aber nicht reparieren lassen. Von daher hast du Geld wohl nicht für eine Sondertilgung genutzt oder für ein neues Auto gespart.

Themenstarteram 16. März 2017 um 16:46

Richtig, hab ich.

Und jein, für ein neues Auto für mich nicht. Das Geld wurde nicht zur Bespassung ausgegeben sondern in die Sicherheit des nun kaputten Seats investiert. U. a. auch in das Auto meiner Lebensgefährtin. Weg ist das Geld auch nicht, ed ist nach wie vor etwas davon übrig, sollte in den TÜV vom Seat einfliessen.

 

Ich möchte nicht vermitteln, dass ich die Bank nicht ausbezahlen mag. Ich habe das 'Zeit' Problem. 10 Tage Leihwagen ist ein Witz, in dieser Spanne bekomme ich nichts von der Versicherung um mich um ein gleichwertiges Auto (im Falle von kfz brief tausch) zu bemühen.

Bezüglich der Wiederbeschaffungsdauer für ein vergleichbares Fahrzeug wird dich dein Anwalt beraten.

Zehn Tage halte ich aber nicht für unangemessen, du musst natürlich intensiv suchen.

Finanzierungskosten, für den Zeitraum bis zum Zahlungseingang der Versicherung, sind möglicherweise auch erstattungsfähig, auch das wird dir dein Anwalt sagen, wenn du ihn darauf hinweist.

Themenstarteram 16. März 2017 um 17:36

Autos finden ist nicht mein Hauptproblem, während der AU kann ich diese Zeit nur nicht nutzen. Das muss ich Montag dann alles mal abfragen. Ob die 10 Tage schon ab Unfalltag gilt oder erst nach der AU. Ich tippe aber fast auf ersteres.

Nutzungsausfall setzt den Nutzungswillen und die Nutzungsmöglichkeit voraus, auch das wird dir dein Anwalt erklären.

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