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Unterschied Vollkasko Plus und DifferenzKasko

Themenstarteram 26. Juni 2016 um 9:03

Hallo,

eine etwas spezielle Frage zum Unterschied VollkaskoPlus und Differenzkasko der Allianz.

Vollkasko Plus

Zitat:

Kaufpreisentschädigung bei Totalschaden oder Totaldiebstahl bis 12 Monate nach Zulassung auf VN, max. das 1,5-fache des Wiederbeschaffungswerts am Schadentag

Differenzkasko

Zitat:

Bei finanzierten Fahrzeugen wird im Totalschadenfall die Differenz zwischen der Netto-Restkreditsumme und dem Wiederbeschaffungswert (WBW) am Tag des Schadens, begrenzt auf 20 % des WBW ersetzt.

Die Bedingungen der VollkaskoPlus bieten inzwischen viele Versicherer an ( 12 - 24 Monate Laufzeit ), doch worin besteht der genaue Unterschied zur Differenzkasko ? Ist es nur die Laufzeit ? Bei VollkaskoPlus endet der Schutz nach 12 Monaten nach Kauf, bei der Differenzkasko würde der Schutz so lange sein, wie man die Versicherung bei der Allianz hat ?

Grüße Jan

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8 Antworten

Bei geleasten Fahrzeugen wird im Falle eines Totalschadens oder Totaldiebstahls während der Laufzeit des Leasingvertrages der Unterschiedsbetrag (englisch: Gap) zwischen dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs und dem offen stehenden Netto-Ablösewert ersetzt. Bei finanzierten Fahrzeugen wird im Totalschadenfall die Differenz zwischen der Netto-Restkreditsumme und dem Wiederbeschaffungswert (WBW) am Tag des Schadens, begrenzt auf 20 % des WBW ersetzt.

Dieser Netto-Ablösewert setzt sich zusammen aus der Summe der abgezinsten noch ausstehenden Leasingraten und dem abgezinsten Restwert.

Der Abschluss einer Differenzkaskoversicherung ist möglich für geleaste oder finanzierte Pkw, Lkw, Zugmaschinen (außer landwirtschaftlichen Zugmaschinen), Anhänger (ohne Wechselaufbauten und Wohnwagen) und Busse. Für Selbstfahrervermietfahrzeuge darf die Differenzkasko nicht angeboten werden. Grundsätzlich darf die Differenzkasko nur für Neufahrzeuge und nur in Verbindung mit einer Vollkaskoversicherung angeboten werden.

Also ich melde mich mal kurz zu Wort in der Vollkasko plus ist mittlerweile eine Neupreisentschädigung von 24 Monaten vorgesehen. Da Finanzierungen in der Regel länger laufen als 24 Monate ist diese Option nur begrenzt zur Sicherheit gedacht. Ich erlaube mir gerade ein Angebot zu rechnen und es per Bild einzufügen.

Positiv vorweg ist dass du dir darüber Gedanken machst was passiert wenn eine Lücke entsteht.

Bei Neufahrzeugen geht die Neuwertentschädigung von 24 Monaten bei Gebrauchtfahrzeugen zwölf Monate bedenke bitte dass ein Neufahrzeug nur als Neufahrzeug angesehen wird wenn es nicht länger als ein Monat und oder 500 km beim Händler stand. Das weitere musst du im Schadenfall natürlich nachweisen was das Fahrzeug kostet hat :)

Zudem ist dort noch Eine entsprechende Tabelle angehängt bezüglich Wertminderung

die Differenz Kasko ist wirklich dazu da die Lücke zwischen Finanzierung und ab Bezahlung zu decken deswegen spricht man auch von der die Differenz Kasko ist wirklich dazu da die Lücke zwischen Finanzierung und ab Bezahlung zu decken deswegen spricht man auch von GAP

Meine Empfehlung lautet die ersten zwei Jahre wenn es ein Neuwagen ist Vollkasko plus beziehungsweise bei einem gebrauchten ein Jahr lang Vollkasko plus und gleichzeitig den Baustein Differenz Kasko rein zu nehmen weil nachträglich kann man ihn nicht mehr rein nehmen

Was noch hinzuzufügen ist die Differenz Kasko ist nur für geleaste Fahrzeuge da außerdem geht sie nur so lange wieder Leasingvertrag maximal 60 Monate

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Hier gibt es 2 verschiedene Begriffe,

- Neupreisentschädigung = Listenpreis und eventuelle Preiserhöhungen (gilt nur für Erstbesitzer)

- Kaufpreisentschädigung = Preis wie im Kaufvertrag angegeben (gilt auch für Jahreswagen)

Viele Premium VKs bieten 6 Monate Neupreisentschädigung und danach bis zu 18 Monate die Kaufpreisentschädigung.

Aber die Auslegungen unterschiedlicher Versicherer kann man nicht verallgemeinern.

Wie ich die beiden Tarife der Allianz deute, liegt der Unterschied der Leistung im geleasten und finanzierten KFZ.

Themenstarteram 26. Juni 2016 um 11:09

Hm, eigentlich sind die Bedingungen eindeutig bei der Differenzkasko, nur ich wundere mich, da in AMIS die Differenzkasko auswählbar ist, obwohl EZ ungleich Zulassung auf VN ist ( 5 Jahre alter Wagen ). Oder ist AMIS hier einfach nicht schlau genug das zu erkennen ?

am 26. Juni 2016 um 11:35

Bei der Betrachtung der Produkte darfst Du erst einmal nicht Deine Situation berücksichtigen; sonst lässt Du nämliche wesentliche Punkte außer Acht, was das dann dazu führt, dass Du kein Verständnis für Produktes bekommst.

Erst wenn Du überlegst, was für Dich interessant ist, solltest Du Deine persönliche Situation mit einbeziehen.

Kaufwert- / Kaufpreisentschädigung

Bei der Kaufpreisentschädigung erhälst Du innerhalb von 12 Monaten den Kaufpreis des Fahrzeuges im Totalschadenfall. Sie ist unabhängig von der Finanzierung. Das heißt es spielt keine Rolle, ob das Fahrzeug eigen-, fremdfinanziert oder geleast ist.

In aller Regel ist die Kaskoentschädigungsleistung auf den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges begrenzt. In den ersten Monate ist jedoch der Wertverlust besonders hoch. Vor diesem initial hohem Wertverlust neuer / neuwertiger Fahrzeuge "schützt" man sich.

Differenzdeckung / Gap-Deckung / Differenzkasko

Bereits erklärt, aber auch nicht überraschend, wurde das der Wertverlust eines Fahrzeug nicht linear verläuft. So kann es im Totalschadenfall passieren, dass bei geleasten Fahrzeug, die Entschädigung aus der Kaskoversicherung in ihrer originären Form; nämlich maximal in höhe des Wiederbeschaffungswertes, nicht ausreicht, um den vertragliche Zahlungsanspruch des Leasinggebers gegen den Versicherungsnehmer zu decken. Hier springt die GAP-Deckung ein. Der Zahlungsanspruch beim Restwertleasing verläuft in der Regel linear während der Wertverlust progressiv ist.

Bei finanzierten Fahrzeugen wird in der Regel ein Annuitätendarlehen abgeschlossen. Das heißt das Darlehen wird in gleichen Raten zurückgezahlt. Diese Rate beinhalten einen Zins- und Tilgungsanteil. Je nach ausgestaltung dieses Zins- und Tilgungsanteils, kann die Restschuld im Verlaufe der Finanzierung über dem Wiederbeschaffungs oder unter dem Wiederbeschaffungswert liegen. Bei einem verhältnismäßig hohem Tilgungsanteil kann die Restschuld über den Verlauf den Finanzierung niedriger sein, als der Wiederbeschaffungswert. Dann besteht auch keine Lücke. Anders herum natürlich genau so. Zudem muss man sich darüber im Klaren werden, dass nur der Unterschiedsbetrag zwischen der Restkreditsumme und dem Wiederbeschaffungswert bezahlt wird, damit wird die Deckung eigentlich schon für fast jede Teilfinanzierung uninterssant.

Aufschluss gibt hier nur ein Zins- und Tilgungsplan. Die Restschuld ("Restkreditsumme") ist in jedem Zeitraum mit dem Wiederbeschaffungswert zu vergleichen.

Zu Deiner Situation:

Entscheidest Du Dich für die Vollkasko-Plus-Deckung hast Du innerhalb der ersten 12 Monate erst einmal kein Problem, da Du im Totalschadenfall den Kaufpreis zurückerhälst. Für den Zeitraum zwischen 12 Monaten und Fiannzierunglaufzeit muss Du den jeweiligen Wiederbeschaffungswert mit der Restkreditsumme vergleichen.

Alles was geschrieben wurde von mir, ist nicht unbedingt fachlich schwer verständlich, man muss sich jedoch darüber im Klaren sein. Oft wird damit die GAP-Deckung bei finanzierten Fahrzeug uninteressant. Es ist eigentlich auf nicht originäre Aufgabe der Kfz-Versicherung Finanzierungen abzusichern.

Ob es hier im Bereich der Kreditversicherung bessere Deckungen gibt, kann ich Dir mangels Expertise nicht sagen, erfragenswert ist es aus meiner Sicht auf jeden Fall.

Gruß

Themenstarteram 26. Juni 2016 um 13:13

Zitat:

Es ist eigentlich auf nicht originäre Aufgabe der Kfz-Versicherung Finanzierungen abzusichern.

Das stimmt, nur war mir mit 2000€ die Absicherung direkt von der Santander a) zu teuer und b) mit 48 Monaten auch zu kurz. Der Baustein "Differenzkasko" beträgt nur 57€ und verlängert sich Jahr für Jahr. Die Bedingung nur für Neufahrzeuge habe ich erst später gelesen.

Danke für die Hilfe.

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