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Unfall zwischen Rechtsabbieger und Überholendem

Hallo,

wenn ich (A) rechts abbiege auf eine Vorfahrtsstraße und mir fährt jmd. (B) vorne ins Auto, der gerade auf der Gegenfahrbahn jemanden überholt, wer ist dann schuld? B ist danach noch dem parkenden D reingefahren. Siehe Bild:

 

 

Unfall
Beste Antwort im Thema

Du durftest nicht in die vorfahrtberechtigte Straße einfahren, da sie nicht frei war.

Auch der Überholende befindet sich auf der vorfahrtberechtigten Straße.

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Zitat:

Original geschrieben von bits1011

Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk

Ist es aber nicht so, dass man nicht überholen sollte, wenn zB eine Querstraße auf der Überholweg folgt?

Öhm - nein.

Unter Umständen könnte man die Einmündung als unklare Verkehrslage einstufen, dort gilt Überholverbot.

Für mich persönlich wäre es eine unklare Verkehrslage, ich würde nicht überholen, da ich mit rechnen muss das jemand in meine Straße einfährt.

am 24. Februar 2011 um 13:37

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Unter Umständen könnte man die Einmündung als unklare Verkehrslage einstufen, dort gilt Überholverbot.

Eben, es hängt schlicht von den Umständen ab.

 

Vielen Dank für die Antworten.

Das ganze spielte sich innerorts ab. Ich fuhr mit Schrittgeschwindigkeit. B fuh denke ich 50 bei erlaubten 50. C rollte langsam da er gerade eine Parklücke suchte. Es gab gar  keine Fahrbahmarkierungen in der Mitte.

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider

Ich weiß grad gar nicht wie's innerorts ist, hab mir da nie Gedanken drüber gemacht... ^^ Außerorts steht da ja immer ein Überholverbot oder ist ne durchgezogene Linie auf die Straße gemalt.

Also innerorts ist da gar nix in der Richtung.

Zitat:

In jedem Fall war's aber:

Zitat:

19 Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage - 100 €, 3 Pkt.

19.1.2 - mit Sachbeschädigung - 300 €, 4 Pkt., 1 Monat

In jedem Fall? Seit wann ist einmündender Verkehr Gegenverkehr? Wenn das so wäre, wie Du sagst, dürfte ich nirgendwo überholen, wo jemand in die Straße biegen könnte. Ob das der Feldweg auf der Landstraße ist (kein Überholverbot) oder generell innerorts, wo ja meist alle paar Meter eine Straße einmündet.

mfg,

Robert

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Zitat:

Original geschrieben von trixi1262

hallo und sorry !

100%ig A .

Der Überholende wird eine Teilschuld bekommen,je nach Richter, evtl. Auslegungssache.

Die gleiche Situation wie bei meiner Ex, 1997 .

Halbe,Halbe und auch der Gesamtschaden (13500,00€ ) wurde halbiert :-((

Sie stottert heute noch ab :-(( Geringverdienerin

mfg

trixi1262

Warum zahlt die Haftplicht nicht ?

die hat wohl gezahlt...es wird um die tk geht ;)

Bei unklarer Verkehrslage darf na §5 Stvo nicht überholt werden.

Damit begründet sich oftmals ein generelles Überholverbot vor Kreuzungen und Einmündungen.

Die Vorfahrt gilt allerdings über die gesammte Straßenbreite, d.h. auch wenn ein VT im Gegenverkehr unterwegs ist, hat er Vorfahrt ( auch wenn er nicht übeholt )

Wer in eine Vorfahrtstr. rechts einbiegt ud nur nach links schaut, der wird dann auch keinen Schulterblick nach rechts gemacht haben ( falls doch, dann zu spät ).

Wenn man den anderen angeblich nicht sehen "konnte", dann hätte man eben noch vorsichtiger reinfahren müssen...

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

Bei unklarer Verkehrslage darf na §5 Stvo nicht überholt werden.

Damit begründet sich oftmals ein generelles Überholverbot vor Kreuzungen und Einmündungen.

sag ich doch, oder versteh ich das falsch?

Also für mich ist es in Bezug auf meine Überholabsicht ne unklare Verkehrslage, wenn da grade jemand im Begriff ist mir entgegenkommend auf meine Fahrbahn aufzubiegen. Wenn das nicht unklar ist, was dann? Rein für mich persönlich gesprochen: Ich würde arg an mir zweifeln, wenn ich in so ner Situation überholen würde.

Genau so würde ich aber an mir zweifeln, wenn ich von der Nebenstraße komme, sehe da fährt jemand langsam während von hinten ein schnellerer kommt, und ich trotzdem aufbiege.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

 

Warum zahlt die Haftplicht nicht ?

die hat wohl gezahlt...es wird um die tk geht ;)

die tk hat hier wohl garnix zu suchen

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider

Also für mich ist es in Bezug auf meine Überholabsicht ne unklare Verkehrslage, wenn da grade jemand im Begriff ist mir entgegenkommend auf meine Fahrbahn aufzubiegen. Wenn das nicht unklar ist, was dann? Rein für mich persönlich gesprochen: Ich würde arg an mir zweifeln, wenn ich in so ner Situation überholen würde.

Genau so würde ich aber an mir zweifeln, wenn ich von der Nebenstraße komme, sehe da fährt jemand langsam während von hinten ein schnellerer kommt, und ich trotzdem aufbiege.

Naja, es ist wohl alles eine Interpretationssache, noch dazu davon abhängig, wie die Situation genau aussah.

Wenn da gerade einer am einbiegen ist und ich setz zum Überholen an, würde ich auch an mir zweifeln.

Wenn der Einbiegende aber noch gar nicht da war, wenn ich zum Überholen ansetze, und dann während meines Überholvorganges an der Kreuzung auftaucht und einfach einbiegt, würde ich eine eigene Mitschuld doch eher verneinen.

Ich muß mich ständig darauf verlassen können, daß andere meine Vorfahrt akzeptieren, also auch, wenn ich überhole. (Stichwort Vertrauensvorschuss)

mfg,

Robert

Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

 

die hat wohl gezahlt...es wird um die tk geht ;)

die tk hat hier wohl garnix zu suchen

ja sorry...denkfehler. vk. meinte ich. das problem haben viele "fahranfänger". aus sicherheitsgründen sponsort pappi die grundzahlung fürs erste auto das auf pump gekauft wird. die raten stottert der nachwuchs selbstbewust ab. und wen dann eben die vk bei solchen sachen net zahlt bzw alles nach dem "halbe halbe" system abläuft dann zahlste eben noch jahrelang für n auto das auf dem schrott liegt.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk

 

die tk hat hier wohl garnix zu suchen

ja sorry...denkfehler. vk. meinte ich. das problem haben viele "fahranfänger". aus sicherheitsgründen sponsort pappi die grundzahlung fürs erste auto das auf pump gekauft wird. die raten stottert der nachwuchs selbstbewust ab. und wen dann eben die vk bei solchen sachen net zahlt bzw alles nach dem "halbe halbe" system abläuft dann zahlste eben noch jahrelang für n auto das auf dem schrott liegt.

komisch, ordentliche Banken wollen meist eine VK Versicherung sehen, zumindest fragen sie danach

aber wer sowas macht ist wirklich selber Schuld, Auto finanzieren und keine VK...

aber geringverdiener fahren normal nicht so teurere Autos, das abzüglich Restwert selbst nach 14 Jahren noch abgestottert werden muss?!

aber zurück zum Thema, finde ich interessant, weil ich schonmal selber Opfer eines in dem Fall überholenden wurde(bin aber nicht aus der Seitenstraße raus) und weil ich, wenn ich aus meiner Straße komme, mit Vorfahrtsrecht gleich auf eine Fahrbahnverengung stoße, die Leute fahren da so mit schwung und schön in der Mitte durch, da warte ich noch drauf das es knallt...

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

 

Warum zahlt die Haftplicht nicht ?

die hat wohl gezahlt...es wird um die tk geht ;)

Achso, es geht um den eigenen Schaden, habe ich missverstanden.

@diabodingesn

du hast mich falsch verstanden...wen die vk NICHT zahlt weil man ja eine 50% teilschuld aufgebrummt bekommt dann haste eben gelitten.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

@diabodingesn

du hast mich falsch verstanden...wen die vk NICHT zahlt weil man ja eine 50% teilschuld aufgebrummt bekommt dann haste eben gelitten.

hä? wenn sogar eine VK bestand, ist es doch egal, ob Teilschuld oder Vollschuld und mit Teillschuld ist es ja sogar so, dass bei 50/50 ja nur noch der halbe Schaden am eigenen Auto besteht..., also quasi ohne VK nur halb so wild, also irgendwas ist da faul

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