ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Unfall (uv) wie klage einreichen?

Unfall (uv) wie klage einreichen?

Themenstarteram 27. November 2017 um 23:15

Hallo,

Mir ist heute einer beim ausscheren ohne zu gucken vor den karren gefahren und hat dann noch gebremst sodass ich ihm deaufrutschte trotz vollbremsung.

Die polizei fühet mich als Beschuldigten obwohl ich dem mehrfach eindeutig wiedersprach.

Beide Versicherungen wurden von mir unterrichtet.

Da ich definitiv nicht schuld bin möchte ich den gegner verklagen wie mache ich das?

Grüße

 

Ähnliche Themen
39 Antworten
am 29. November 2017 um 8:40

Hatte der Bus möglicherweise die Warnblinkanlage eingeschaltet?

Klingt nach Überholen in einer unsicheren unübersichtlichen Situation.

Egal, darum geht es hier ja nicht. Du hast ja nicht nach Schuld oder Unschuld gefragt sondern wie du die Gegner verklagen kannst.

Direkt zum Anwalt und dem das überlassen oder eine Forderung dem Gegner aufzeigen und einfordern.

Zitat:

@MausHause schrieb am 29. November 2017 um 09:40:10 Uhr:

Hatte der Bus möglicherweise die Warnblinkanlage eingeschaltet?

Dann ist eh alles zu spät;)

Auch wenn das kaum einer weiß oder macht: Einen Bus darf man auch ohne eingeschaltete Wanblinkanlage nur langsam überholen, selbst wenn er in der Haltestellenbucht steht. Da können dir selbst die 30-40 km/h als zu schnell ausgelegt werden!

Also zumindest bei einer Teilschuld bist du da ganz schnell.

Themenstarteram 29. November 2017 um 11:53

Bus hatte kein warnblinker die 35 warn ja noch bevor ich den bus passiere.

Genau um dieses Überholen geht es. Man kann doch nicht ohne gucken rausziehen.... in so einer situation. (Sehr schlechtes wetter)

Ich kann ja auf der linken spur überhoöen da es für mich ja übersichtlich war.

am 29. November 2017 um 11:59

Können und dürfen... Das Problem ist, nicht nur er muss achtsam fahren, du auch (ist kein Vorwurf).

 

Es muss also bewiesen werden was wirklich passiert ist. Dann ist noch die Schuld Frage im raum. Teilschuld kann es auch schnell geben, da theoretisch auch du deutlich angepasster fahren könntest (wird oft so vorgeworfen).

 

Ob es im echten Verkehr jemals jemand so fährt, wie die Versicherungen immer vorwerfen, ist fraglich. Aber sowas ist halt heikel.

 

Sowas kann nur ein Anwalt wirklich klären.was genau rauskommt ist manchmal echt schwer. Auch wenn man sich eindeutig im Recht sieht

Zitat:

@VW_Passat_CC schrieb am 29. November 2017 um 08:57:05 Uhr:

Ich war mit ca. 35-40 unterwegs.

Der verursacher wollte einen bus überholen welcher an der hst stand. Er ist aus dem stand losgefahren und ohne zu gucken direkt vor mir herausgezogen und hat dann eben noch gebremst.

Diese Info im ersten Beitrag wäre ja schon sehr informativ gewesen.

Du wolltest also den Unfallgegner und den Bus überholen?

Das ist dann auch der Grund weshalb die Rennleitung Dich auf den ersten Platz gesetzt hat.

Du sagst der Gegner hat gestanden und er sagt, Du warst zu schnell.

Und an dem stehenden Bus ,wie hier schon erwähnt wurde,darf man mit SchrittGeschwindigkeit vorbeifahren.

 

Wird vermutlich keine schnelle Regulierung werden.

Weshalb hier jetzt gesondert eine Klage erhoben werden soll,erschließt sich mir nicht. Die Versicherer werden sich da schon mal drum kümmern,und wenn man mit dem Ergebnis unzufrieden ist,kann man dieses ja anfechten

Gruß m

am 29. November 2017 um 13:47

Zitat:

@VW_Passat_CC schrieb am 28. November 2017 um 11:51:04 Uhr:

..................................................... Es geht nur darum das die schuldzuweisung falsch ist.

Zeugen sind schon sehr wichtig.

Da nützt keine Polizei die es nicht gesehen hat. Auch hier irrt sie ja, wie man liest.

am 29. November 2017 um 13:50

Hat die Polizei Fotos gemacht?

Sowas wäre sehr interessant als Beweis oder schilderungsgrundlage.

 

Themenstarteram 29. November 2017 um 22:42

Zeugen haben sich mwn keine gemeldet. Obwohl die straße sehr belebt wsr.

Ja die rennleitung hat Fotos gemacht

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Unfall (uv) wie klage einreichen?