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Unfall und ich soll Schuld sein!

Themenstarteram 13. April 2012 um 13:05

Moin!

Mir ist heute in der Stadt ein Unfall passiert. Und zwar stand ich auf dem Seitenparkplatz neben der Fahrbahn, wie man es in Großstädten immer wieder vorfindet. Ich bin mit dem Auto grad nicht mal 2 Sekunden vollständig drauf, da zieht von der linken Fahrspur (die Straße war pro Seite 2-spurig) ein Audi A6 auf meine Seite und knallt mir vorn rein. Beim Lack ist ab und im Cockpit ist das Lenkrad beim gradeausfahren ¼ nach links gedreht.

Die Frau meinte ich sei ihr reingefahren! Die Polizeibeamten haben mich mündlich verwarnt, da SIE Vorfahrt hatte, obwohl ich doch schon auf der Fahrbahn war und sie von links OHNE Blinken auf meine Fahrspur plötzlich wechselte.

Wie ist denn das nun??

Beste Antwort im Thema

Wie MDU schon angedeutet hat: Das Verstellen der Lenkung kann doch nur dadurch geschehen sein, dass der Audi Kontakt hatte mit dem Vorderrad des TE. Die Lenkung war beim Ausparken nach links eingeschlagen, die der Audi durch einen Bums negativ "eingestellt" hat. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass der TE die Geradeaus-Position noch nicht erreicht hatte. Der geringe Schaden an der Karosserie macht mich auch nachdenklich!

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am 13. April 2012 um 13:12

Die Kernfrage ist: Bist du schon normal auf der Fahrspur gefahren oder warst du noch am 'drauffahren?

Deiner Aussage nach warst du am 'drauffahren (oder?), womit du anderen Vorfahrt gewähren musst.

Hast du Zeugen, die deine Version bestätigen können?

am 13. April 2012 um 13:13

Wo bist Du drauf?

Du hast eingeparkt (drauf auf den Parkstreifen) oder Du bist auf die Straße drauf (vom Parkstreifen runter, ausgeparkt) gefahren?

Themenstarteram 13. April 2012 um 13:22

Ich wollte mit meinem Golf auf vom Parkstreifen auf die Fahrbahn fahren und befand mich mit dem gesamten (!) Auto bereits auf der Fahrbahn und auf einmal zock die Frau mit dem Audi nach rechts auf meine Bahn und ist mir dann voll rein.

am 13. April 2012 um 13:37

Zitat:

Original geschrieben von Mosquito.NBG

Ich wollte mit meinem Golf auf vom Parkstreifen auf die Fahrbahn fahren und befand mich mit dem gesamten (!) Auto bereits auf der Fahrbahn und auf einmal zock die Frau mit dem Audi nach rechts auf meine Bahn und ist mir dann voll rein.

Das würde dann für dich sprechen.

Falls es keine Zeugen gibt, steht wohl Aussage gegen Aussage.

am 13. April 2012 um 13:42

Aufgrund der Unfallspuren dürfte sich aber z.B. der Winkel des Golfs gegen Audi nachweisen lassen, Geschwindigkeiten ebenfalls...

 

Von daher solltest Du Deiner Versicherung genau schildern wie es abgelaufen ist und darauf bestehen, dass Du keine Schuld hast. Wenn das nicht hilft, kommst Du wohl nur mit Anwalt weiter.

am 13. April 2012 um 13:47

Zitat:

Original geschrieben von Mosquito.NBG

Ich wollte mit meinem Golf auf vom Parkstreifen auf die Fahrbahn fahren und befand mich mit dem gesamten (!) Auto bereits auf der Fahrbahn und auf einmal zock die Frau mit dem Audi nach rechts auf meine Bahn und ist mir dann voll rein.

Wenn dem so sein sollte wäre er dir doch hinten in dein Heck gefahren.

am 13. April 2012 um 13:56

Nicht wenn sie die Spur wechselt und ihn schneidet...

Zitat:

Original geschrieben von Mosquito.NBG

Die Polizeibeamten haben mich mündlich verwarnt, da SIE Vorfahrt hatte, obwohl ich doch schon auf der Fahrbahn war und sie von links OHNE Blinken auf meine Fahrspur plötzlich wechselte.

Haben die Beamten die Positionen der Fahrzeuge vermessen?

Zitat:

Original geschrieben von Mosquito.NBG

Wie ist denn das nun??

wie das ausgeht, wird dir in ein paar monaten der richter sagen...

...stell dich aber mal darauf ein, das du den großteil der schuld zugesprochen bekommst, während die frau mit einer geringen teilschuld davonkommt, die sich aus der betriebsgefahr ergibt.

hast du schon komplett mit allen 4reifen auf der fahrbahn gestanden als es krachte, oder bist du gerade aus der parklücke auf die fahrbahn aufgefahren und es krachte als dein lenkrad noch nach links eingeschlagen war?

Der, der vom Parkplatz auf eine Strasse auffährt, hat den fliessenden Verkehr nicht zu behindern. Zur Situation stehen aber wie gesagt noch ein paar Fragen offen...

am 13. April 2012 um 15:41

... und  In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

 

Die Schäden werden warscheinlich die Versicherungen untereinander klären ich tippe hier mal auf 50:50 Teilschuld

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Die Schäden werden warscheinlich die Versicherungen untereinander klären ich tippe hier mal auf 50:50 Teilschuld

Denke ich auch. Der TO wird hier ganz sicher nicht ohne eine Teilschuld rauskommen.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

...ich tippe hier mal auf 50:50 Teilschuld...

Darauf tippe ich anhand der verfügbaren Faktenlage jetzt auch.

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