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Unfall in der Probezeit

Themenstarteram 8. Dezember 2015 um 20:39

Hallo,

ich hab ein Problem und ich kenn mich ehrlich gesagt auch gar nicht so gut in Verkehrsgesetzen aus. Also ich schilder jetzt mein Problem:

Ich bin 19 Jahre alt, hab meine Führerschein 6Tage vor dem Unfall gemacht (also noch in der Probezeit). Ich wollte links abbiegen, da die Ampel nicht gingen..war ich zu konzentriert was ich jetzt machen soll und welche Verkehrszeichen ich hab. Bin etwas zu links geraten und der entgegenkommendes Fahrzeug war meiner Meinung nach noch verschlafen und deshalb ist er in meiner linken Frontseite reingefahren. Ich hab die Polizei gerufen und hab jetzt ein Bußgeldbescheid in Höhe von 85€ bekommen und 1Punkt in Flensburg.Eine Zeugin hat das ausgesagt, was ich grad geschildert hab. Aber eine Zeugin hat mir Ihre Karte gegeben, weil sie keine Zeit hatte. Ich hab sie angerufen und sie meinte, dass ich bisschen links gefahren bin, dann hat der entgegenkommendes Fahrzeug gebremst, daraufhin bin ich wieder bisschen gefahren und er hat Vollgas gegeben und dann haben wir uns in der Mirtte getroffen. Was meint ihr? Könnte er ein Teilschuld bekommen? Lohnt es sich hier ein Widerspruch zu machen? Das Problem ist auch noch, dass das Auto von Sixt war und meine Name als Fahrer nicht eingetragen worden ist. Und insgesamt wird die ganze Unfallkosten auf ca. 15.000€ geschätzt!

Ich würde mich auf seriöse Und sachliche Antworten freuen!

Andere Bemerkungen werden ignoriert, ich brauch jetzt einfach nur Hilfe, Tipps und Rat.

Danke schon im Voraus:)

LG

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@martinde001 schrieb am 10. Dezember 2015 um 11:36:25 Uhr:

… Fahranfänger bzw. unter 23 Jahre kommen da mit 10EUR extra pro Tag dazu. Einige Kategorien können diese aber auch gar nicht anmieten. Wenn es so ein Fahrzeug war, dann gute Nacht. Dann zahlst du ALLES selbst, also deinen und den gegenerischen Schaden, denn du hattest keinen Versicherungsschutz. …

Meine Güte, schreib doch nicht so einen haltlosen Quatsch.

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am 8. Dezember 2015 um 20:46

Moin,

so einen Fall habe ich bei meiner Führerscheinprüfungfahrt erlebt, sie ist durch gefallen!

schönen Gruß

Widerspruch zwecklos.

1 Punkt = Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre und eventuell Aufbauseminar

Dazu kommt dass du SIXT betrogen hast. Könnte sein, dass ihre Versicherung es erstmal zahlt aber von dir dann das Geld verlangen.

Geh damit zum Anwalt. Die Aktenlage muss ganz genau geprüft werden. Mit etwas Glück stellt es sich dann so dar, wie Du es geschildert hast und dann kann (nicht muss) es sein, dass Du am Ende nur eine Verwarnung ohne Punkt bekommst (je nach Bewertung der Situation).

Dass Du nicht als Fahrer des Mietwagen eingetragen bist, dass ist nicht dein Problem. Es ist das Problem des Mieters. Dieser hat gegen den Mietvertrag verstoßen und muss ggf. eine Vertragsstrafe an Sixt zahlen.

Laut jener anwaltlichen Beurteilung eines ähnlichen Falls ist der eigene Schaden bis auf die SB abgedeckt. Der Fremdschaden ist sowieso abgedeckt, weil sich Haftpflichtversicherung auf das Fahrzeug bezieht und nicht auf den Fahrer.

An dem einen Punkt und den 85 € wirst du wahrscheinlich nicht dran vorbeikommen, das kann dir aber ganz genau nur ein Verkehrsanwalt sagen, und auch erst wenn die Verhandlung vorüber ist. Vorher nicht.

Zitat:

@arti96 schrieb am 8. Dezember 2015 um 21:47:07 Uhr:

… Dazu kommt dass du SIXT betrogen hast. Könnte sein, dass ihre Versicherung es erstmal zahlt aber von dir dann das Geld verlangen.

Das ist – mit Verlaub – einfach nur Quatsch.

Ob Quatsch oder nicht Quatsch kann man mit Sicherheit erst sagen, wenn man den Mietvertrag kennt. Was nutzt z.B. eine Vollkaskoversicherung für den berechtigten Fahrer, wenn der im Mietvertrag eingetragen sein muss? Und wenn der Mieter nicht unbedingt Mama oder Papa des TE sind, werden sie einen etwaigen Regress wohl auch weiter geben wollen.

Wenn der TE eine RS hat, soll er gegen den Bußgelbescheid per Anwalt vorgehen. Wenn's klappt, hat er Glück gehabt. Ohne RS sind die Anwaltskosten jedoch zu hoch.

Die fragen bei Sixt sicher nicht umsonst nach Fahrern unter 25.

Ich kenne Sixt, bin da seit Jahren Kunde und es ist eine Top Firma, und ich weiss wie die reagieren wenn sie betrogen werden, was ja in dem Fall so war.

Fahranfänger bzw. unter 23 Jahre kommen da mit 10EUR extra pro Tag dazu. Einige Kategorien können diese aber auch gar nicht anmieten. Wenn es so ein Fahrzeug war, dann gute Nacht. Dann zahlst du ALLES selbst, also deinen und den gegenerischen Schaden, denn du hattest keinen Versicherungsschutz. Bzw. zahlt der Mieter des Fahrzeuges das alles. Da kommt dann auch Nutzungsausfall, Strafzahlung usw. hinzu, wird dann wohl deutlich mehr als die 15.000EUR werden.

Evtl. kommt sogar noch eine Anzeige vom Vermieter hinzu und ggf. noch was von der Staatsanwaltschaft wegen "Fahren ohne Versicherungsschutz" (ja, es gibt solche Tarife), evtl. ist dein FS dann mal weg für längere Zeit, da das eine Straftat ist.

Hättest du das Fahrzeug mieten gedurft aber warst nicht eingetragen (um die Tagespauschale zu sparen??) dann wird es wohl auch recht teuer werden und Du und der Mieter werden wohl lange Zeit bei dieser Firma (und auch bei vielen anderen) kein Fahrzeug mehr mieten.

Fest steht also dass du in der Fahrschule wohl nicht viel gelernt hast, weder richtig Auto zu fahren, noch dich an Gesetze zu halten, aber kein Problem, das lernst du jetzt, halt auf die teure Tour.

Sei froh das es keine Verletzten gab, dann würde alles noch schlimmer werden.

Zitat:

@martinde001 schrieb am 10. Dezember 2015 um 11:36:25 Uhr:

… Fahranfänger bzw. unter 23 Jahre kommen da mit 10EUR extra pro Tag dazu. Einige Kategorien können diese aber auch gar nicht anmieten. Wenn es so ein Fahrzeug war, dann gute Nacht. Dann zahlst du ALLES selbst, also deinen und den gegenerischen Schaden, denn du hattest keinen Versicherungsschutz. …

Meine Güte, schreib doch nicht so einen haltlosen Quatsch.

Ich sehe da für die TE schwarz. Da kommt einiges auf sie zu. Vermutlich hat sei das auch schon mitgeteilt bekommen und meldet sich in ihrer Schockstarre hier nicht mehr.

am 10. Dezember 2015 um 11:17

Und wieder ein Thread der mich Misstrauisch werden läßt. Neu angemeldet und direkt eine Hammergeschichte.

Gruß Frank,

der so einigen Threads hier nicht mehr traut.

Zitat:

@birscherl schrieb am 10. Dezember 2015 um 12:07:31 Uhr:

Zitat:

@martinde001 schrieb am 10. Dezember 2015 um 11:36:25 Uhr:

… Fahranfänger bzw. unter 23 Jahre kommen da mit 10EUR extra pro Tag dazu. Einige Kategorien können diese aber auch gar nicht anmieten. Wenn es so ein Fahrzeug war, dann gute Nacht. Dann zahlst du ALLES selbst, also deinen und den gegenerischen Schaden, denn du hattest keinen Versicherungsschutz. …

Meine Güte, schreib doch nicht so einen haltlosen Quatsch.

Man lese die AGBs, auch die anderen 5 Seiten was Versicherungsschutz, Versicherungsausschluss, Leistungsmissbrauch usw. angeht.

Hier nur mal die Altersklassen.

ZITAT ANMIETBEDINGUNGEN SIXT:

Altersbestimmungen

In Deutschland gelten für das Mindestalter und den Führerscheinbesitz folgende Regelungen:

18 Jahre/1 Tag für Fahrzeuge der Gruppen MBMR bis CWMR, MTMR, CCCC

21 Jahre/2 Jahre für Fahrzeuge der Gruppen IDMR bis LWAR, CTMR, ITMR, SSMR bis LSMR, SFMR bis FFMR

21 Jahre/3 Jahre für Motorräder der Gruppe M01 bis M06

25 Jahre/3 Jahre für Fahrzeuge der Gruppen XDAR, FTMR, PTMR, PQAR, LTMR, XTMR, XTAR, XSMR, XSAR, PFMR, LFMR, XFAR, CCAN, LSMN, LSAN, LTAN, XJAN, XSAN, XXAX, XTAX, LTAX, XDAN, XSAM, XNAM, XTAM, XEAM, XRAM, LPAN, LFAJ, XDAX, XDAY, XDAZ

25 Jahre/5 Jahre für Motorräder der Gruppe M07 und M08.

Für Fahrer unter 23 Jahren wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von EUR 10,- pro Tag, max. EUR 50,- pro angefangenem Monat erhoben.

ZITAT ENDE

 

So, was ist nun Quatsch und haltlos? Wohl eher du?

 

UND BEVOR WIEDER JEMAND MOTZT WEGEN FAKE: JA, die IP ist korrekt, ich bin in Thailand, also nicht wundern :)

Fast alles richtig (und kein Quatsch), was du schreibst. Nur besteht im Außenverhältnis die Haftpflichtversicherung weiter, auch wenn sie ggfls. im Innenverhältnis Regreß nehmen kann (Stichwort "Obliegenheitsverletzung"). Fahren ohne Versicherungsschutz kann damit strafrechtlich nicht vorliegen.

Haltlos und vollkommener Quatsch ist die Aussage, dass man nicht versichert sei und "alles selbst zahlen" müsse. Ebenfalls großer Blödsinn, dass "Fahren ohne Versicherungsschutz" vorliege und dass man sich "nicht an Gesetze halte". Die Sache mit den 10.- € am Tag ist eigentlich alles, was richtig war an Deinem Geschreibsel.

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