Unfall - Exorbitant teurer Feuerwehreinsatz - Rechtliches

Hallo,

vorneweg - Leider haben wir hier kein Rechtliches Forum, da hätte das besser reingepasst. Wenn ihr der Meinung seid, das passt woanders besser rein, verschiebt es bitte.

Ich hatte Anfang Juni einen schweren Motorradunfall, bin geradeaus in einem Baum gefahren. Die Ursache ist ungeklärt, ich kann mich an den Unfall nicht mehr erinnern deshalb konnte die Polizei weder Fremdverschulden ausschließen noch Eigenverschulden bestätigen (man dachte dabei an Gegenverkehr, der die Kurve geschnitten und mich zum ausweichen gezwungen haben könnte).
Nun, die freiwillige Feuerwehr ist mit 21 (!!) Mann/Frau angerückt, Zwei haben die Straße gesperrt, Einer hat die ausgelaufene Kühlflüssigkeit weggeputzt. Die anderen 18 haben rumgestanden und zugesehen.

Jetzt ist mir eine Rechnung der Gemeinde ins Haus geflattert. Die wollen den Gegenwert eines halbem Autos für den Feuerwehreinsatz von mir haben! Selbst wenn meine KFZ Haftpflicht nachträglich (das Motorrad ist natürlich inzwischen abgemeldet, weil Totalschaden) diesen exorbitant übertriebenen Betrag übernehmen sollte seh ich das ehrlich gesagt überhaupt nicht ein.
Sicher, wahrscheinlich war ich selbst schuld und kann froh sein, dass es Leute gibt die sich um solche Dinge kümmern aber bei der Abrechnung misse ich ein wenig die Verhältnismäßigkeit. Ich war ja keine 5 ineinander verkeilte Autos aus denen ein Verletzter rausgeschnitten werden musste!! Nur ein Motorrad, ein 1,2L Kühlwasserfleck und eine einzelne gesperrte Straße.

Hat irgendjemand Rechtliche Erfahrung damit, hierbei Widerspruch einzulegen? Rein rechtlich wenn ich mich nicht irre darf die Gemeinde einen Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr nur in Rechnung stellen, wenn ein Verursacher feststeht oder?

Vielen Dank schonmal,
wePsi

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 30. Juli 2016 um 13:06:58 Uhr:


Und wie soll man sich das in Zukunft vorstellen ? Soll die Feuerwehr erstmal anfragen, mit wieviel Leuten sie anrücken soll?

Erstmal kommt ein 1- Mann- Vorauskommando und nimmt die Situation auf. Der arbeitet dann einen Kostenvoranschlag aus. Dieser wird dem Unfallopfer unterbreitet... Das Unfallopfer kann dann annehmen, feilschen oder andere Rettungsdienstleister anfragen 😛 😉

Ist das finanzielle geklärt, rückt die ausgehandelte Rettungsmannschaft aus. Wenn sich dabei Unvorhergesehenes ergibt (erforderliches zus. Spezialgerät o.ä.) muss neu verhandelt werden. Wenns um höhere Beträge geht, dann kann noch ein Anwalt und ein Notar angefordert werden.

😁 🙄 😛

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Zitat:

@Geisslein schrieb am 30. Juli 2016 um 13:37:48 Uhr:


Frag doch mal bei der Gemeinde nach, welcher die Feuerwehr angehört, die zu deinem Unfall gekommen sind und lass dir die Rechnung mal erläutern.
Wenn die Feuerwehr angefahren ist und maßgeblich an deiner Rettung beteiligt war, dann müsste der Einsatz normal für dich nichts kosten. Sind die aber nur gekommen um ausgelaufene Betriebsstoffe aufzunehmen, dann wird das dem Verursacher in Rechnung gestellt.

Feuerwehreinsätze, die im Rahmen von VU laufen, sind durch die Haftpflicht eine Fahrzeuges abgedeckt.
Auch Feuerwehreinsätze zur reinen Beseitigung von Betriebsmitteln werden von der Haftpflicht getragen.
Also gar nicht weiter drüber nachdenken, die Rechnung zur Versicherung geben mit der Bitte um Begleichung selbiger.

Viele Grüße
Thomas

Meine LAG hat mal den Einsatz selber zahlen müssen,
weil Sie es alleine aus dem Auto geschafft hat.
Kabelbrand, ist morgens nur rückwärts aus der Parkbucht rausgekommen
und schon qualmte die Kiste.
Hätte die Feuerwehr Sie aus dem Auto geholt, hätte die Haftpflicht gezahlt,
so blieben die 8xx,-€ an Ihr hängen.

Im Falle des TE,
Rechnung weiterreichen an die Versicherung,
genau wie etwaige Rechnungen bzgl. eines beschädigten Baumes.

P.S.
Schön das Du so einen Abflug glimpflich überstanden hast.

Passt zum Thema.

Zitat:

@Manitoba Star schrieb am 1. August 2016 um 11:07:21 Uhr:


Passt zum Thema.

Wer nicht Arbeiten will kann ja gerne kündigen.

Gibt mit Sicherheit genug andere Leute welche sich über einen freien Platz in der Feuerwehr freuen würden 🙂

Ähnliche Themen

Zitat:

@NeuerBesitzer schrieb am 1. August 2016 um 08:57:06 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 1. August 2016 um 08:44:12 Uhr:



Ging es nicht mehr um die überzogenen Rechnungen ?
Kannst du mir erklären wie sich 465 Euro bei einem Krankentransport einer Rentnerin zum Blut abnehmen von 25 km ohne Begleipersonal in einem normalem Transporter ohne Gerätschaften zusammen setzen ? Und das war vor über 10 Jahren. Wie mögen da heute die Tarife sein ?

Fahrzeuge müssen beschafft und unterhalten werden, Personalkosten usw. Wird natürlich umgelegt. Begleitpersonal ist natürlich dabei und dies auch qualifiziert und ein KTW ist kein "normaler Transporter" sondern ein genormtes Fahrzeug welches sehr wohl auch medizinische Gerätschaften enthält.

Abgesehen davon: Der Betrag klingt für mich nicht nach Krankentransport sondern eher nach Rettungswagen was dann natürlich auch schon mal wieder einen ganz erheblichen Unterschied macht. Fängt beim "Begleitpersonal" an. Auf einem RTW werden natürlich andere Qualifikationen gefordert als auf einem KTW und natürlich ist ein RTW auch wesentlich teurer in der Anschaffung und Unterhalt.

Meine Oma lebte damals in einem Altersheim und es war ein vom Pflegepersonal bestellter Transport in die nächste Klinik durch einen Krankentransport zum Blut abnehmen.
Die Rechnung habe durch Zufall in dem Wust von Zeitungen bei meiner Oma gefunden. Und nein, es war kein Rettungswagen und nein es war keine Begleitperson mit im Auto, war alles schön säuberlich aufgeführt.
Den Rest was du aufgeführt hast kann ich natürlich nachvollziehen, der Betrag erscheint mir dennoch sehr hoch.

Zitat:

@Wimbowambo schrieb am 1. August 2016 um 11:46:33 Uhr:



Zitat:

@Manitoba Star schrieb am 1. August 2016 um 11:07:21 Uhr:


Passt zum Thema.

Wer nicht Arbeiten will kann ja gerne kündigen.

Gibt mit Sicherheit genug andere Leute welche sich über einen freien Platz in der Feuerwehr freuen würden 🙂

Artikel gelesen? Es geht um

freiwillige

Feuerwehrleute, die für solche Arbeiten Ärger mit dem Arbeitgeber riskieren.

Die FFW freuen sich über jeden Neuzugang, aber es gibt immer weniger, die sich das noch antun wollen.

Der TE lässt ja hier nur Vrmutungen zu. Er erinnert sich nicht mehr an das Geschehen vor Ort. demnach weiß er auch nicht mehr, was vor Ort notwendig war.

Zuersteinmal zum "Filmriß": Wahrscheinlich hat der Notarzt vor Ort bei der Behandlung (bzw. während der Rettung) Medikamente zur Sedierung eingesetzt. Aus Erfahrung bei einigen Einsätzen weiß ich, dass dadurch das Erinnerungsvermögen beeinträchtigt wird.
Fakt ist: Der TE war zwar bei Bewusstsein, erinnert sich jedoch an nichts mehr. Weder an das Unfallgeschehen, noch an die Anzahl der Helfer, oder an die Tätigkeiten, die die Helfer verrichtet haben.

Nun zu den 21 Helfern der Feuerwehr: Normalerweise sind die zu dem Zeitpunkt zu Hause, oder an der Arbeit, auf jeden Fall NICHT im Gerätehaus. So ein Einsatz unterbricht also die jeweilige Tätigkeit des freiwilligen Feuerwehrmanns (-frau).
Eine Alarmierung erfolgt nicht personenbezogen, sondern per Alarmschleife. Je nach Struktur der Feuerwehr kommen da bei einer kleinen Alarmschleife 20-30 Mann (Frau) zusammen.

Nehmen wir mal fiktiv an: Einsatzmeldung - VU, Motorradunfall, unklare Lage. Alarmiert wird die zuständige Wehr, mit der kleinen Alarmschleife. Es kommen 21 Mann zur Wache, da am Wochenende die Personalverfügbarkeit sehr hoch ist. Unter der Woche wären wahrscheinlich nur 5-10 gekommen.
Es rücken aus: 1 Löschfahrzeug (9 Mann Besatzung) zur Sicherstellung des Brandschutzes, aufgrund auslaufender Betriebsstoffe und der unklaren Lage. Desweiteren: 1 Rüstwagen (3 Mann), Standard bei Unfällen, quasi der "Werkzeugkasten" der Feuerwehr. Ein ELW (3 Mann) zur Absicherung und zur Einsatzleitung/ Dokumentation.

Macht in Summe 15 Feuerwehrleute und drei Fahrzeuge.

Vor Ort wird Ölbindemittel verwendet, die Einsatzstelle wird abgesichert, weil es dunkel ist, wird ausgeleuchtet, bis das verunfallte Krad abtransportiert wurde und die Polizei mit der Unfallaufnahme fertig ist. Dummerweise müssen dann die Kameraden solange vor Ort bleiben, weil sie ja wohl schlecht ohne Fahrzeug zurück zur Wache kommen.

Die restlichen 6 Kameraden bleiben auf der Wache in Bereitschaft, nach der ersten Lagemeldung kehren sie nach Hause zurück.

Was wird berechnet?

Pro Feuerwehrmann und angefangener Stunde wird ein Stundensatz erhoben. Also 21 x 1h und dann noch mal 15 x Xh für die restliche Zeit. So eine Unfallaufnahme bei unklarer Lage kann schon mal 2h dauern...
Hinzu kommt eine Fahrzeugpauschale pro Fahrzeug und angefangener Stunde. (Ein LF und RW dürften hier teurer sein, als ein ELW)
Eingesetztes Gerät: Stromerzeuger, ein bis zwei Flutlichtmasten, Kabeltrommel (-n), Ölbindemittel, Kleinmaterial

Jetzt liegt es an der Gebührensatzung der Gemeinde, was da an Kosten entsteht. Das fiktive Einsatzszenario dürfte sich ziemlich mit dem Einsatz beim TE decken. Die Kosten dürften im unteren 4-Stelligen Bereich liegen, Von einem "unnötigen Aufbauschen" kann keine Rede sein.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 1. August 2016 um 11:53:25 Uhr:



Meine Oma lebte damals in einem Altersheim und es war ein vom Pflegepersonal bestellter Transport in die nächste Klinik durch einen Krankentransport zum Blut abnehmen.
Die Rechnung habe durch Zufall in dem Wust von Zeitungen bei meiner Oma gefunden. Und nein, es war kein Rettungswagen und nein es war keine Begleitperson mit im Auto, war alles schön säuberlich aufgeführt.
Den Rest was du aufgeführt hast kann ich natürlich nachvollziehen, der Betrag erscheint mir dennoch sehr hoch.

Wenn es ein Krankentransport in einem "offiziellen" KTW war hast Du aber zwei Begleitpersonen. Was in der Gegend bzw. damals konkret vorgeschrieben war weiß ich nicht. Es dürften aber wohl mind. Zivi als Sanitätshelfer und ein Rettungshelfer oder Sanitäter oder Rettungsassistent als Begleiter dabei gewesen sein. Andernfalls war es wohl eher ein Taxi oder ein sonstiger privater "Krankentransportdienst". Für einen "offiziellen" KTW gibt es auch entsprechende Gebührensatzungen die sich aus Pauschalen, Kilometer, Aufwand (lag zum Bsp. eine Infektiöse Krankheit vor und musste das Fahrzeug aufwendig desinfiziert werden o.ä.) vor. Diese Gebühren werden zwischen den Trägern des Rettungsdienstes ausgehandelt (Krankenkassen und Dienstleister) und sind normalerweise auch problemlos in Erfahrung zu kriegen.

Mal abgesehen von der Kostenseite, es gibt Leute, die glauben das allen umsonst ist. Und zwar solange, bis sie selbst mal eine Einsatz "benötigen". Dann wird's ekelig. Hier am Beispiel Feuerwehr ganz gut erklärt. Hut ab!
Bei Polizeieinsätzen geht's manchmal genau so zu. Hier in unserem Landkreis kann der Ruf der Polizei auch schon mal 256,- kosten. Wenn es sich um "Spaßanrufer" handelt, um z.B. Nachbarschaftsstreitigkeiten lösen zu wollen.
(Anscheißerei)

Außerdem: in der Regel zahlt ja die Versicherung.

Zitat:

@Wimbowambo schrieb am 1. August 2016 um 11:46:33 Uhr:



Zitat:

@Manitoba Star schrieb am 1. August 2016 um 11:07:21 Uhr:


Passt zum Thema.

Wer nicht Arbeiten will kann ja gerne kündigen.

Gibt mit Sicherheit genug andere Leute welche sich über einen freien Platz in der Feuerwehr freuen würden 🙂

Ohja. Ich kündige. Meinen "freien Platz" kannst Du dann haben. Unter Umständen sogar auch wenn du den gar nicht haben willst, gibt es nämlich zu viele "freie Plätze" wirst Du nämlich zum Dienst in der Feuerwehr verpflichtet. ;-)

Die Zeiten dass es für die vielen Interessierten keine freien Plätze mehr gibt waren nie wirklich da und teilweise ist es eher so dass die Feuerwehren gar nicht wissen wohin mit den ganzen freien Plätzen. Will ja keiner mehr machen.

Zitat:

@Wimbowambo schrieb am 1. August 2016 um 11:46:33 Uhr:


Wer nicht Arbeiten will kann ja gerne kündigen.

Gibt mit Sicherheit genug andere Leute welche sich über einen freien Platz in der Feuerwehr freuen würden 🙂

Hier irrst du dich gewaltig!

Wenn wir jetzt mal davon absehen dass du weder den Link gelesen noch richtig verstanden hast, ist es keinesfalls so, dass es Leute gibt, die sich über einen "freien" Platz in der Feuerwehr freuen würden...

...gerade freiwillige Feuerwehren auf dem Land haben nämlich massive Nachwuchsprobleme!

Hier werden dann entweder über kurz oder lang hauptamtliche Kräfte eingesetzt um den Brandschutz sicher zu stellen, was jährliche Mehrkosten im 6 bis 7-stelligen Bereich für die Verwaltung bedeuted die natürlich auch umgehend auf die Einsätze umgelegt werden, oder es wird eine Pflichfeuerwehr eingeführt wo Großmäuler wie du zum Übungs- und Einsatzdienst gezwungen werden...

...das gemeine bei diesen Pflichtfeuerwehren ist allerdings, dass jegliches Fernbleiben von angeordneten Diensten und Einsätzen welches nicht durch einen amtsärztlichen Atest entschuldigt wird mit Ordnungsgeldern bis zu 25.000€ sanktioniert wird!

Ob du dadurch Probleme mit deinem Arbeitgeber bekommst weil du 3mal am Tag zu einer Brandmeldeanlage gerufen wirst ist der Verwaltung im übrigen egal...

...und dass du deinen Urlaub/Ausflüge dann auch nur in Abstimmung bzw. mit Genehmigung der Stadtverwaltung zu nehmen hast, versteht sich ja wohl von selbst!

Ansonsten sei zu der Ölspurthematik noch hinzugefügt dass der Link sich lediglich den Arbeitsaufwand widmet, ein viel größeren Einwand - nämlich dass die Feuerwehr garnicht befugt ist eine Straße nach der Reinigung (die sie mangels Gerätschaften auch eigentlich garnicht durchführen kann/darf) freizugeben was die Feuerwehr natürlich dann in die Mithaftung zieht, wenn dort ein Folgeunfall passiert -außer acht lässt...
...in anderen Bundesländern wurde das Problem schon lange erkannt und dort ist die Feuerwehr auch folglich nichtmehr dafür zuständig - außgenommen unaufschiebbare Erstmaßnahmen wie das Aufstellen von Schildern bzw. verschließen von Gullys.

Nochmal eine Anmerkung zum Thema "Brandmeldeanlage" und "ich fahr mal alleine zum Nachsehen":

Eine ausgelöste Brandmeldeanlage bedeutet ersteinmal: "FEUER!", ohne wenn und aber. Der Sinn einer solchen Anlage ist es, die fehlende Meldeperson zu ersetzen und im Schadensfalle die Feuerwehr zu alarmieren, um den Gebäudeschaden so gering wie möglich zu halten. Zusätzlich alarmiert sie die im Gebäude befindlichen Personen.

Wenn man jetzt von einem Fehlalarm ausgeht und erst mal mit Minimalbesatzung zur Kontrolle fährt, ist der Zeitvorteil durch die Brandmeldeanlage verspielt.

Wir hatten auch mal so einen Fall in unserer Wehr. Eine Kühlhalle mit 9.000 l Amoniaktank hatte eine Brandmeldeanlage. Durch mangelnde Wartung hatten wir so ca. 10 Fehlalarme in zwei Wochen. So langsam machte sich der Unmut breit, beim Nachtalarm kamen immer weniger Kameraden aus dem Bett, es gab Vorschläge, nur mit dem ELW zur Kontrolle zu fahren, usw.
Dann, während eines weiteren "Fehlalarms" bei der Begehung des Gebäudes trafen wir plötzlich auf eine heiße Tür vor der Gabelstaplerladestation! Aus dem vermeintlichen Fehlalarm war ein realer Gebäudebrand geworden, die Anlage hatte uns zu Recht alarmiert. Nur gut, dass wir mit TLF und LF vor Ort waren, und der Angreiffstrupp mit Pressluftatmer ausgerüstet bereit stand. So konnte der Schaden auf die Ladestation begrenzt werden!

21 Mann könnte unsere "Dorffeuerwehr" nicht schicken, weil sie die ganz einfach nicht hätten. Und trotzdem bekommen sie solche Kleinigkeiten wie die des TE geregelt.

Zitat:

@f355 schrieb am 1. August 2016 um 16:54:32 Uhr:


Und trotzdem bekommen sie solche Kleinigkeiten wie die des TE geregelt.

Ob das eine Kleinigkeit ist, kann man bei der Alarmierung nicht wissen!

Insofern werden bei Verkehrsunfällen bei freiwilligen Feuerwehren i.d.R.

mindestens

Kräfte in Löschzugstärke alarmiert...

...ein Löschzug sind gemäß der jeweiligen landesspezifischen Dienstvorschriften im übrigen dann 22 Männer bzw. Frauen!

Und ich kann dir garantieren, dass zu einem Verkehrsunfall mit eingeklemmter Person also nichtnur "deine" Dorffeuerwehr, sondern auch noch die Feuerwehren der umliegenden Orte alarmiert werden, damit eben jene 22Kräfte (theoretisch) zur Verfügung stehen!

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 1. August 2016 um 17:16:47 Uhr:


Und ich kann dir garantieren, dass zu einem Verkehrsunfall mit eingeklemmter Person also nichtnur "deine" Dorffeuerwehr, sondern auch noch die Feuerwehren der umliegenden Orte alarmiert werden, damit eben jene 22Kräfte (theoretisch) zur Verfügung stehen!

Das der TE in seinem Motorrad eingeklemmt war habe ich wohl überlesen.

Wenn in Berlin der Bundestag brennt, werden vermutlich auch mehrere Feuerwehrleute antanzen. Hier geht es aber um ein kleines Motorrad und ein paar wenige Liter Flüssigkeit, die auch Hausmeister Krause aufwischen könnte. An diesem Unfall waren ein Motorrad(-fahrer) und ein Baum beteiligt. Man braucht schon viel Vorstellungskraft, um hier einen Einsatz mit 21 Mann zu rechtfertigen. Aber egal. Die Versicherung zahlt, dann schicken wir einfach alles was noch laufen kann. Außerdem schmeckt das Bierchen nach dem Einsatz in größerer Runde deutlich besser. 😉

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