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Unfall doch Unfallgegner meldet sich nicht bei der Versicherung

Themenstarteram 5. Dezember 2016 um 6:05

Hallo,

ich brauche mal euren Versicherungsexperten Rat.

Am 28.10.2016 beschädigte ein Lkw beim rangieren mein Fahrzeug an der linken Seite (Spiegel, Kotflügel, Tür usw) auf dem Firmenparkplatz und fuhr dann bei uns in die Halle um beladen zu werden.

Ich bekam einen Anruf von einem Arbeitskollegen der gesehen hat das mein Spiegel nur noch am Kabel hing.

Da es eigentlich nur dieser Lkw sein konnte haben wir die Schranke zum Firmengelände erst einmal geschlossen das der Fahrer nicht vom Platz fahren konnte. (Der Parkplatz befindet sich vor dem Firmengelände und ist Öffentlich zugänglich)

Nach befragen des Fahrers verneinte er eine Beschädigung durch seinen Lkw obwohl er genau hinten am Staukasten frische Spuren hatte die aber angeblich schon 6 Monate alt waren.

Ich habe darauf hin die Polizei zur Unfallaufnahme angerufen. Die Polizei konnte anhand der Schäden bei der Beweissicherung feststellen das der Lkw den Schaden verursacht haben muss. Meine Spillter vom Aussenspiegel lagen auch noch auf seinem Staukasten und Unterfahrschutz. Die Polizei hat auch Proben von den Splittern genommen und anschließend meinen Aussenspiegel einkassiert.

Die Polizei machte zusätzlich eine Anzeige wegen unerlaubten entfernen vom Unfallort.

Am darauf folgenden Tag habe ich bei der DEKRA ein Gutachten über den Schaden machen lassen welches direkt zur Versicherung des Lkw geschickt wurde. Der Lkw hat eine Zulassung einer Leasing Firma.

Da nach knapp einer Woche noch nichts passiert ist habe ich den Unfall bei der Versicherung des Lkw gemeldet und alle erfordelichen Unterlagen (Unfallbericht, Fotos und Gutachten) gemailt.

Nach 3 Wochen habe ich die Versicherung angerufen und nach dem Sachstand befragt.

Diese teilten mir mit das man noch keine Unfallanzeige des Verursachers vorliegen hat und man keine Regulierung zusprechen kann.

Gestern habe ich erneut angerufen und die gleiche Aussage bekommen.

Wie würdet Ihr weiter vorgehen? Rechtsanwalt einschalten oder weiter warten?

Vielen Dank schon mal für Anworten oder einfach nur fürs zuhören.

Gruß

Ingo

Beste Antwort im Thema

Ich würde nochmal nachfragen wann die Versicherung gedenkt etwas zu tun wenn sich der VN nicht meldet.

Dann einfach die Zeit abwarten oder halt, falls die sich blöd stellen (nach dem Motto, daß es dann gar nix gibt), halt zum Anwalt.

Wie will er denn da rauskommen wenn die Polizei die Brocken von deinem Auto von seinem LKW gekratzt hat??

Da kannst auch ohne RS nicht viel falsch machen.

Gruß Metalhead

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Und was soll er mit den Daten der Zentrale? Er hat alle!

Eine Versicherung ist zweckmäßig, aber nicht nötig. Und unbegrenzt zahlt sie auch nicht, auch nicht immer. Ganz zu schweigen von einseitiger Kündigung bei übermäßiger Inanspruchnahme.

Muss jeder selbst wissen.

Zitat:

@UliBN schrieb am 5. Dezember 2016 um 16:19:53 Uhr:

Nicht abwarten und verzögern lassen. Ein Anwalt setzt sofort eine Frist und setzt die Versicherung in Verzug. Alles andere ginge auf Deine Kosten.

Sicherlich.

Um das zu tun brauchst Du aber keinen Rechtsanwalt.

Das kannst Du mit einem simplen formlosen Schreiben auch selbst tun.

Zitat:

@Matsches schrieb am 6. Dezember 2016 um 06:55:54 Uhr:

Sicherlich.

Um das zu tun brauchst Du aber keinen Rechtsanwalt.

Das kannst Du mit einem simplen formlosen Schreiben auch selbst tun.

Man kann vieles selbst tun.

Aber warum sollte jemand das machen? Erst recht, da der zahlungspflichtige Schädiger demonstrativ seit 6 Wochen mit Regulierungsverweigerung glänzt? Soll er eigene Anstrengungen unternehmen, um sich weiter veräppeln zu lassen?

Dafür gibt es nicht den geringsten Grund!

am 6. Dezember 2016 um 10:13

Zitat:

@leuchtturm86 schrieb am 6. Dezember 2016 um 06:33:55 Uhr:

Denn es ist eine reine Kraftfahrer Recht Schutz, und die braucht man immer wieder.

Echt?

Also ich habe die in 20 Jahren Autofahrerleben noch nie gebraucht.

Davon abgesehen sind Versicherungen niemals wohltätige Organisationen, sprich im Mittel zahlt der Kunde immer drauf.

Am Ende ist der Anwalt in diesem Fall aber sicherlich nicht falsch. Den muss eh der Unfallgegner zahlen und wenn die Versicherung meint die Nummer verschleppen zu müssen, dann muss man auch kein Mitleid bzgl. der Kosten haben (ein Anwalt bei solch einem Pipifachs kostet übrigens auch nicht die Welt).

Ich hatte schon genau den gleich Fall...

LKW beschädigt meinem Wagen auf dem Firmenparkplatz

Fahrer verneinte die Beschädigung,Polizei gerufen,LKW Fahrer hat eine Verwarnung bekommen.Es war eindeutig das die Beschädigung durch den LKW verursacht wurde.

Bei uns ist der LKW einfach nicht entladen worden.Der wollte eigentlich auch schnell weiter...

Da es ein Österreicher war wurde mir geraten es einen Anwalt zu übergeben

Schaden wurde auch nicht bei der Versicherung gemeldet

Der Anwalt hat dann die Spedition direkt angeschrieben.Die wußte von nichts.Fahrer hat es einfach nicht gemeldet und dachte wohl damit hat es sich erledigt.

Das Geld dann später gekommen

Hast du schon versucht mit der Spedition Kontakt aufzunehmen ? Die wissen vermutlich auch von nichts...

Könnte ja genau so sein wie bei mir damals...

Zitat:

@rrwraith schrieb am 6. Dezember 2016 um 09:28:07 Uhr:

 

Man kann vieles selbst tun.

Aber warum sollte jemand das machen? Erst recht, da der zahlungspflichtige Schädiger demonstrativ seit 6 Wochen mit Regulierungsverweigerung glänzt? Soll er eigene Anstrengungen unternehmen, um sich weiter veräppeln zu lassen?

Dafür gibt es nicht den geringsten Grund!

Tja warum sollte jemand das machen?

Vielleicht um sich nicht über ein halbes Quartal zum Telefonkasper irgendeiner Hotline zu machen?

Das sollte nicht als Aufforderung, auf einen Rechtsbeistand zu verzichten verstanden werden.

Allerdings telefoniert der TE nun seit Wochen einer Versicherung hinterher.

Bevor ich alle paar Tage (erfolglos) angerufen hätte um mich dann vertrösten zu lassen, wäre ein Schreiben mit einer Fristsetzung die für mich bessere Alternative gewesen.

Frist-->Verzug-->Übergabe an einen Rechtsbeistand bei Nichtbeachtung.

Kann jeder der schreiben kann.

Mir persönlich wäre meine Zeit für sinnlose Telefonate über mehr als 6 Wochen zu schade.

Würde mir persönlich als Grund ausreichen.

Kann aber ja glücklicherweise jeder machen wie er es für richtig hält, manche haben ja viel Zeit.

am 6. Dezember 2016 um 14:32

Zitat:

@Matsches schrieb am 6. Dezember 2016 um 12:59:29 Uhr:

Bevor ich alle paar Tage (erfolglos) angerufen hätte um mich dann vertrösten zu lassen, wäre ein Schreiben mit einer Fristsetzung die für mich bessere Alternative gewesen.

Frist-->Verzug-->Übergabe an einen Rechtsbeistand bei Nichtbeachtung.

Naja, das fängt doch schon mit der Frage an, wie lang hat diese Frist zu sein?

Ich wüsste es nicht auswendig, denn das sind sicher nicht die üblichen 14 Tage, da die bereits drauf gehen, seitens der Versicherung, die ihre Informationen einholen muss.

Dazu kommt, dass deine finale Maßnahme bei Nichtbeachtung genau die gleiche ist, die jetzt gewählt wurde. So recht kann ich den Unterschied nicht erkennen.

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 6. Dezember 2016 um 15:32:29 Uhr:

Naja, das fängt doch schon mit der Frage an, wie lang hat diese Frist zu sein?

Hier findest Du ein paar Informationen zu Deiner Frage...

am 7. Dezember 2016 um 13:51

Und beginnt mit diesem schönen Satz:

"Welche Prüffrist einer Kfz-Haftpflichtversicherung zur Schadensregulierung einzuräumen ist, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten."

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 7. Dezember 2016 um 14:51:25 Uhr:

Und beginnt mit diesem schönen Satz:

"Welche Prüffrist einer Kfz-Haftpflichtversicherung zur Schadensregulierung einzuräumen ist, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten."

Ja, weil der Zeitraum zwischen zwei und sechs Wochen schwankt. Die überwiegend vorherrschende Meinung tendiert aber zu maximal vier Wochen!

Ab zum Anwalt, das ist wohl das einzige was dir weiterhelfen wird.

Gibt es schon Neuigkeiten?

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