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Umtausch, EU-Führerschein, Bestandsschutz, Klasse CE, 7,5t - Ich werde einfach nicht schlau draus

Themenstarteram 7. Juni 2018 um 17:53

Hallo,

ich werde dieses Jahr 50, habe noch den rosa Lappen mit allen FS-Klassen bis auf die 2.

Nun las ich irgendwann, daß mit Vollendung des 50. Lebensjahres einige Dinge beim Umtausch des Führerscheins zu beachten sind. Genauer gesagt geht es um die Möglichkeit, weiterhin auch Fahrzeuge bis 7,5t fahren zu dürfen. Im Internet lese ich immer was von einer Umtauschpflicht zu bestimmten Stichtagen, ärztlichen Untersuchungen usw.

In der Führerscheinstelle sagte mir die Dame vorgestern, daß das mit der Umtauschpflicht 2032 mal im Gespräch war, aber nie zum Gesetz wurde, ich also gar nix machen müsse. Meine eingetragenen FS-Klassen mit den davon abgedeckten Fahrzeugen blieben erhalten.

Im Grund haben die Infos aus dem Netz und die Aussagen der Tante von der FS-Stelle nur noch mehr Leere in meinem Kopf hinterlassen.

Kann mir vielleicht mal jemand alles so erklären, daß ich am Ende weiß, worum es geht und was die Vor- oder Nachteile eines unnötig vorgezogenen oder eines nach dem 50. Geburtstag durchgeführten Umtausches sind?

Danke

Beste Antwort im Thema

Soweit mir bekannt ist, besteht wirklich keine Umtauschpflicht, jedenfalls zur Zeit nicht. 2032 hat die Bewandtnis, dass ab dann alle Führerscheine ein Verfallsdatum besitzen und praktisch verlängert werden müssen. Hat nichts mit einer Gesundheitsprüfung zu tun. Deine Fahrerlaubnis der alten Klasse 3 hat in sofern Bestandsschutz, dass du auch hier keine Gesundheitsprüfung nachweisen muss. Theoretisch kannst du die Rosa o. grau Pappe weiter nutzen. Allerdings brauchst du, wenn du gewerblichen Güterverkehr durchführst, die Fahrerkarte und dazu ist der Kartenführerschein zwingend.

Mit der Vollendung des 50 Lebensjahres werden deine Rechte aus der alten Klasse 3 in sofern beschnitten, dass du nur noch Fahrzeuge bis 7,5 to u. Kombinationen bis 12 to. führen darfst. Bis zur Vollendung des 50 Lebensjahres durftest du 7,5 to + einachsigen Anhänger mit 11,25 to führen, also knapp 19 to Zuggewicht, allerdings keine Sattelzüge.

 

 

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Ärztliche Untersuchung ist für Führerschein über 7,5t. Und zwar ab dem 50. Lebensjahr alle weiteren 5 Jahre. Für Berufskraftfahrer wohl sogar jedes Jahr.

Bei mir gab es dann nach der Untersuchung den EU-Schein. Dort sind dann auch jene Fahrerlaubnistypen (C; C1 ), die die fünfjhärige Untersuchung benötigen auf 5 Jahre Gültigkeit datiert.

Ich hab meinen alten Grauen im Februar 2016 (da hatte ich die 60 überschritten) gegen den Kartenführerschein tauschen müssen, da ich den Grauen nicht mehr fand.

Hatte vorher Klasse 1 und 3 - und jetzt AM, A1 mit 79.05, A2, A, B, C1 mit 171, BE mit 79.06, C1E, L mit 174, 175 und T.

Die Schlüsselzahlen musst du mal googeln.

 

Vorteil - die Karte ist praktischer als der Graue. Mit C1 und C1E ein höheres Gesamtgewicht zulässig.

Nachteil - die befristete Gültigkeit von 15 Jahren. Bisher soll der aber ohne Probleme dann verlängert werden.

Ich habe sogar noch den grauen "Lappen". Umgetauscht werden muß nichts und die Reglung über 7,5 Tonnen steht oben, ebenso die Regelung für Berufskraftfahrer, die übrigens auch für Fahrer von Fahrzeugen im öffentlichen Dienst gilt. Also nichts, was dich belasten müßte.

Wenn Gesundheitsprüfung ab 50 Jahren erforderlich, warum hab ich dann C1 und C1E noch bekommen. Ganz ohne Gesundheitsprüfung und obwohl ich die Altersgrenze schon "leicht" überschritten hatte? Muss ich mal beim Landkreis nachfragen.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 7. Juni 2018 um 20:11:03 Uhr:

Wenn Gesundheitsprüfung ab 50 Jahren erforderlich, warum hab ich dann C1 und C1E noch bekommen. Ganz ohne Gesundheitsprüfung und obwohl ich die Altersgrenze schon "leicht" überschritten hatte? Muss ich mal beim Landkreis nachfragen.

Weck keinen schlafenden Hund. Die blicken wahrscheinlich durch diesen ganzen Schlüsselnummernwust selber nicht mehr durch....:rolleyes: ( ich übrigens auch nicht).

Soweit mir bekannt ist, besteht wirklich keine Umtauschpflicht, jedenfalls zur Zeit nicht. 2032 hat die Bewandtnis, dass ab dann alle Führerscheine ein Verfallsdatum besitzen und praktisch verlängert werden müssen. Hat nichts mit einer Gesundheitsprüfung zu tun. Deine Fahrerlaubnis der alten Klasse 3 hat in sofern Bestandsschutz, dass du auch hier keine Gesundheitsprüfung nachweisen muss. Theoretisch kannst du die Rosa o. grau Pappe weiter nutzen. Allerdings brauchst du, wenn du gewerblichen Güterverkehr durchführst, die Fahrerkarte und dazu ist der Kartenführerschein zwingend.

Mit der Vollendung des 50 Lebensjahres werden deine Rechte aus der alten Klasse 3 in sofern beschnitten, dass du nur noch Fahrzeuge bis 7,5 to u. Kombinationen bis 12 to. führen darfst. Bis zur Vollendung des 50 Lebensjahres durftest du 7,5 to + einachsigen Anhänger mit 11,25 to führen, also knapp 19 to Zuggewicht, allerdings keine Sattelzüge.

 

 

Brauch ich auch nicht, Homepage vom TÜV war schon ausreichend:

https://www.tuev-sued.de/.../anforderungen_fristen

Dank des Alters meines Führerscheins kommt es auf das Alter des Führerscheininhabers bei der Umstellung nicht an.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 7. Juni 2018 um 20:06:37 Uhr:

 

Vorteil - die Karte ist praktischer als der Graue. Mit C1 und C1E ein höheres Gesamtgewicht zulässig.

Diese Aussage erschließt sich mir aber nicht! C1E ist auf 12 to. begrenzt. Die alte Klasse 3 war auf knappe 19 to u. 3 Achsen begrenzt.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 7. Juni 2018 um 20:11:03 Uhr:

Wenn Gesundheitsprüfung ab 50 Jahren erforderlich, warum hab ich dann C1 und C1E noch bekommen. Ganz ohne Gesundheitsprüfung und obwohl ich die Altersgrenze schon "leicht" überschritten hatte? Muss ich mal beim Landkreis nachfragen.

Prinzipiell hast Du die Klassen noch. Die gelten nur halt nicht mehr ohne Gesundheitsprüfung...

Stöber selber:

https://www.google.de/search?...

Zitat:

Wenn Gesundheitsprüfung ab 50 Jahren erforderlich, warum hab ich dann C1 und C1E noch bekommen.

C1 und C1E ist doch bloß bis 7,5t.

C ohne Anhänger, C1E mit Anhänger bis max. 12 Gesamtgewicht, wobei die Zugmaschine generell auf max. 7,5t begrenzt bleibt.

Hab ich doch schon. TÜV Süd schreibt aber, dass ich keine Befristung habe.

 

Das früher zGG hatte ich dann wohl falsch in Erinnerung. Wobei ich dann unter Bestandsschutz was anderes verstehe, wenn ich jetzt nur leichtere Fahrzeuge fahren darf. Muss ich also doch noch mal nachfragen.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 7. Juni 2018 um 20:35:48 Uhr:

 

Das früher zGG hatte ich dann wohl falsch in Erinnerung. Wobei ich dann unter Bestandsschutz was anderes verstehe, wenn ich jetzt nur leichtere Fahrzeuge fahren darf. Muss ich also doch noch mal nachfragen.

Das ist auch wieder nicht korrekt. Du darfst exakt noch genauso viel. Das was über die 12 to. hinausgeht, über 50 Jahre halt mit Gesundheitsprüfung.

Eins weiß ich jedoch sicher: Die Fahrzeuge, die ich habe, darf ich alle auch fahren. Ob ich nun einen LLKW bis 12 oder bis 19 Tonnen fahren darf, ist von sekundärem Interesse. Aber ich werde morgen mal beim Landkreis nachfragen.

Zitat:

@Golfschlosser schrieb am 7. Juni 2018 um 20:52:03 Uhr:

[...] Das was über die 12 to. hinausgeht, über 50 Jahre halt mit Gesundheitsprüfung.

Da möchte ich mich mal kurz einklinken. Mit meinem 50.Geburtstag erlosch die Erweiterung der C1E auf 18,5t Zuggesamtgewicht (CE79). Kann ich die jederzeit mit einem ärztlichen Attest wieder aktivieren?

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