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Umschreibungskosten Leasingübernahme

Themenstarteram 11. Juli 2014 um 12:35

Hallo,

kann mir jemand sagen, WANN die Umschreibungskosten für eine Leasingübernahme zum tragen kommen?

Ich vermute mal erst, wenn beide Parteien die Verträge unterschrieben haben und diese an die Bank gehen?

 

Vielen Dank im vorraus

Markus

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13 Antworten
am 11. Juli 2014 um 13:02

Zitat:

Original geschrieben von Osthessen

 

Ich vermute mal erst, wenn beide Parteien die Verträge unterschrieben haben und diese an die Bank gehen?

Ja, wann den sonst? Vorher gibt es ja keine Rechtsgrundlage.

Gruß

Der Chaosmanager

Themenstarteram 11. Juli 2014 um 13:06

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von Osthessen

 

Ich vermute mal erst, wenn beide Parteien die Verträge unterschrieben haben und diese an die Bank gehen?

Ja, wann den sonst? Vorher gibt es ja keine Rechtsgrundlage.

Gruß

Der Chaosmanager

Naja die Bank hat ja sozusagen "Arbeit" mit der Bonitätsprüfung.

Kann ja sein, das aus welchen Gründen auch immer, der potentielle Leasingübernehmer von der Übernahme abspringt, nachdem die Bank ihr OK gegeben hat.

Gruß

Markus

am 11. Juli 2014 um 13:35

Zitat:

Original geschrieben von Osthessen

Naja die Bank hat ja sozusagen "Arbeit" mit der Bonitätsprüfung.

Kann ja sein, das aus welchen Gründen auch immer, der potentielle Leasingübernehmer von der Übernahme abspringt, nachdem die Bank ihr OK gegeben hat.

Bei einem neu abgeschlossenen Leasingvertrag bekommt der Antragsteller bei Ablehnung doch auch keine Rechnung von der Leasinggesellschaft ... ;)

Nein, die Umschreibungskosten werden vom Leasinggeber meist damit begründet, dass durch den zusätzlichen Haltereintrag ein geringerer Restwert erzielt wird.

Bei der BMW Leasing wird diese Übernahmegebühr übrigens dem bisherigen Leasingnehmer in Rechnung gestellt und ich schätze, dass dies überall so ist.

Gruß

Der Chaosmanager

 

Themenstarteram 11. Juli 2014 um 14:14

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von Osthessen

Naja die Bank hat ja sozusagen "Arbeit" mit der Bonitätsprüfung.

Kann ja sein, das aus welchen Gründen auch immer, der potentielle Leasingübernehmer von der Übernahme abspringt, nachdem die Bank ihr OK gegeben hat.

Bei einem neu abgeschlossenen Leasingvertrag bekommt der Antragsteller bei Ablehnung doch auch keine Rechnung von der Leasinggesellschaft ... ;)

Nein, die Umschreibungskosten werden vom Leasinggeber meist damit begründet, dass durch den zusätzlichen Haltereintrag ein geringerer Restwert erzielt wird.

Bei der BMW Leasing wird diese Übernahmegebühr übrigens dem bisherigen Leasingnehmer in Rechnung gestellt und ich schätze, dass dies überall so ist.

Gruß

Der Chaosmanager

Aber diese Kosten lassen sich ja im Vorfeld durch einen evtl. " Zusatzvertrag" mit dem Leasingübernehmer regeln - sprich man vereinbart das jeder die Kosten zur Hälfte trägt

 

Gruß

Markus

 

am 11. Juli 2014 um 14:17

Zitat:

Original geschrieben von Osthessen

Aber diese Kosten lassen sich ja im Vorfeld durch einen evtl. " Zusatzvertrag" mit dem Leasingübernehmer regeln - sprich man vereinbart das jeder die Kosten zur Hälfte trägt

Klar, alter und neuer Leasingnehmer können privatvertraglich miteinander alles vereinbaren (müssen sie ja auch, z. B. wenn der alte Leasingnehmer die vertragliche Kilometerleistung anteilig überzogen hat).

Ich hatte geschrieben, an wen die Leasinggesellschaft berechnet. Ob der bisherige Leasingnehmer die Kosten ganz oder teilweise dem neuen Leasingnehmer weiterberechnet, ist dem Leasinggeber egal.

Gruß

Der Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von Osthessen

Naja die Bank hat ja sozusagen "Arbeit" mit der Bonitätsprüfung.

Kann ja sein, das aus welchen Gründen auch immer, der potentielle Leasingübernehmer von der Übernahme abspringt, nachdem die Bank ihr OK gegeben hat.

Gruß

Markus

Was glaubst Du, wie viel Arbeit ich jeden Monat in Kundenbesuche stecke, unser Labor in die Ausarbeitung von Produkten für potentielle Kunden und unser Innendienst in die Ausarbeitung von Angeboten. Und in ca. 50 % der Fälle für nix.

Das bezahlt uns auch niemand (doch, indirekt die Kunden mit denen wir dann Lieferverträge abschließen). Ist halt normales Geschäftsrisiko...

Themenstarteram 11. Juli 2014 um 14:26

Zitat:

Original geschrieben von Hannes1971

Zitat:

Original geschrieben von Osthessen

Naja die Bank hat ja sozusagen "Arbeit" mit der Bonitätsprüfung.

Kann ja sein, das aus welchen Gründen auch immer, der potentielle Leasingübernehmer von der Übernahme abspringt, nachdem die Bank ihr OK gegeben hat.

Gruß

Markus

Was glaubst Du, wie viel Arbeit ich jeden Monat in Kundenbesuche stecke, unser Labor in die Ausarbeitung von Produkten für potentielle Kunden und unser Innendienst in die Ausarbeitung von Angeboten. Und in ca. 50 % der Fälle für nix.

Das bezahlt uns auch niemand (doch, indirekt die Kunden, mit denen wir dann Lieferverträge abschließen). Ist halt normales Geschäftsrisiko...

Ja ist vom Prinzip her genauso, wie der der im AH ne Probefahrt macht und doch woanders käuft.

@ Chaosmanager

BMW schlägt mit 595 € ja ordentlich zu :eek:

Da ist Audi ja noch "human" mit 446€

Gruß

Markus

am 11. Juli 2014 um 14:52

Zitat:

Original geschrieben von Osthessen

 

BMW schlägt mit 595 € ja ordentlich zu :eek:

Da ist Audi ja noch "human" mit 446€

Mercedes toppt das Ganze: Die verlangen 250 € plus 2 % vom Neuwert.

Gruß

Der Chaosmanager

Themenstarteram 12. Juli 2014 um 7:23

Wie verhält sich das eigentlich mit dem Gutachter bei der Fahrzeugübernahme?

Wird dieser automatisch gestellt?

Gruß

Markus

am 12. Juli 2014 um 8:38

Zitat:

Original geschrieben von Osthessen

Wie verhält sich das eigentlich mit dem Gutachter bei der Fahrzeugübernahme?

Wird dieser automatisch gestellt?

Bei einer Übernahme durch einen neuen Leasingnehmer wird von Seiten der Leasinggesellschaft kein Gutachten erstellt. Der neue Leasingnehmer übernimmt die Verantwortung für das Fahrzeug und ist gegenüber der Leasinggesellschaft für Schäden haftbar, die bei der Rückgabe festgestellt würden (auch für solche, die vom vorherigen Leasingnehmer verursacht wurden). Ebenso trägt der neue Leasingnehmer die Kosten für evtl. Mehr-km, auch dann wenn sie vom vorherigen Leasingnehmer stammen.

Daher empfiehlt es sich, solche Kosten mit dem bisherigen Leasingnehmer zu regeln.

Gruß

Der Chaosmanager

Also ich habe meine 4G vom e. K.-Betrieb auf die GmbH umschreiben lassen, das kostete um die 350 Euro und war mit keinerlei großen Formalitäten verbunden. Es wurde also kein Fahrzeug angesehen o. ä.

Ging mir beim Umschreiben eines Leasingvertrages von GbR auf GmbH genau so. Keine Rechnung.

Themenstarteram 21. Juli 2014 um 17:02

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von Osthessen

Wie verhält sich das eigentlich mit dem Gutachter bei der Fahrzeugübernahme?

Wird dieser automatisch gestellt?

Bei einer Übernahme durch einen neuen Leasingnehmer wird von Seiten der Leasinggesellschaft kein Gutachten erstellt. Der neue Leasingnehmer übernimmt die Verantwortung für das Fahrzeug und ist gegenüber der Leasinggesellschaft für Schäden haftbar, die bei der Rückgabe festgestellt würden (auch für solche, die vom vorherigen Leasingnehmer verursacht wurden). Ebenso trägt der neue Leasingnehmer die Kosten für evtl. Mehr-km, auch dann wenn sie vom vorherigen Leasingnehmer stammen.

Daher empfiehlt es sich, solche Kosten mit dem bisherigen Leasingnehmer zu regeln.

Gruß

Der Chaosmanager

Kann jemand trotzdem eine "Grobe Hausnummer" nennen, was ein Gutachter (gewünscht vom Übernehmer) kosten würde ?

Gruß

Markus

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