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Umschreibung alter 3er Führerschein, Erhalt 7,5t?

Themenstarteram 20. Oktober 2011 um 10:41

Ich habe mal eine ganz "doofe" Frage.

Wenn ich meinen alten Klasse 3 Führerschein auf den neuen Chipkarten-Führerschein umtauschen möchte bleiben dann die 7,5t ZG Fahrzeuge erhalten, ständig wird mir von Bekannten die einen Motorradführerschein gemacht haben und vorher im Besitz der Klasse 3 waren erzählt das man dann anstatt max. 7,5t Fahrzeuge nur noch 3,5t Fahrzeuge fahren darf.

Hier steht aber eindeutig das man auch die Klasse C1 und C1E eingetragen bekommt: http://www.fsg-ttva.de/07-FSKl/Kl_pkw.htm

1) Klasse C1 = Kfz bis 7,5 t zG7) mit Anhängern bis 750 kg zG7)

2) Klasse C1E = Kfz bis 7,5 t zG7) mit Anhängern, deren zulässige Gesamtmasse nicht schwerer ist als die Leermasse des Zugfahrzeugs; außerdem darf die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12 t nicht übersteigen

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19 Antworten
am 20. Oktober 2011 um 11:08

Laß Dir nichts erzählen. Ich habe meine Uralt-Pappe mit Klasse 3(die ich 1979 erworben habe) vor zwei Jahren auf den neuen Kartenführerschein ändern lassen und folgende neue Klassen erhalten:

A1 *1)

B

BE

C1 *2)

C1E *2)

CE (bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres) *2)

M

L

T/S

*1) Wenn die Klasse 3 nach dem 01.04.1980 erworben wurde, erhälst Du keine Klasse A1.

*2) Irgendwann mitte Ende der achtziger glaube ich, wurde die Klasse 3 von 7,5T auf 3,5T reduziert. Kenne den Stichtag nicht genau. Auch hier, hast Du nach dem Stichtag die Klasse 3 erworben erhälst Du die "LeichtLKW-Fahrerlaubnis" nicht.

Ich gehöre zu der älteren Generation und bei mir wurden Punkt 1 und 2 eingetragen. Sonst mal im Netz schauen, was da drinn steht, ab welchen Bj dies nicht mehr gild.

MfG aus Bremen 

Themenstarteram 20. Oktober 2011 um 11:15

Zitat:

Original geschrieben von EierFanta©

 

*2) Irgendwann mitte Ende der achtziger glaube ich, wurde die Klasse 3 von 7,5T auf 3,5T reduziert. Kenne den Stichtag nicht genau. Auch hier, hast Du nach dem Stichtag die Klasse 3 erworben erhälst Du die "LeichtLKW-Fahrerlaubnis" nicht.

habe mich informiert, das war erst ab 1.1.99 der Fall, ich habe auch noch einen älteren Führerschein.

am 20. Oktober 2011 um 11:16

Zitat:

Original geschrieben von Spatenpauli

Ich gehöre zu der älteren Generation und bei mir wurden Punkt 1 und 2 eingetragen. Sonst mal im Netz schauen, was da drinn steht, ab welchen Bj dies nicht mehr gild.

MfG aus Bremen 

Hat mit BJ (glaube Du meinst damit das Geburtsjahr, oder? ;) ) nichts zu tun. Es kommt darauf an, wann Du den Führerschein (Stichtag) erworben hast.

Bei mir wurde damals bei der ursprünglichen Umschreibung der A1 nicht eingetragen. Auf meine Reklamation hin, das ich den alten 3er vor dem 01.04.1980 erworben habe, wurde mir auch die Klasse A1 erteilt. Glaube hier gibt es Fristen, wenn man die verstreichen läßt, erlischt der Anspruch!!!

Bj = Geburtsjahr, richtig erkannt. Habe meinen Schein 1965 gemacht. 

MfG aus Bremen

am 20. Oktober 2011 um 11:31

Zitat:

Original geschrieben von Spatenpauli

Bj = Geburtsjahr, richtig erkannt. Habe meinen Schein 1965 gemacht. 

MfG aus Bremen

Wahsinn, und ich dachte schon ich wäre hier ein älterer Knochen. ;) :)

Wenn Du die Klasse 3 vor dem 01.12.1954 gemacht hättest, dürftest Du sogar 250ccm Motorräder ohne PS-Limitierung fahren...... wußtest Du das? ;) :D

Wenn du nichts weiter beantragst, dann bekommst du C1E mit max 12t und soviel Achsen wie du willst.

Wenn du allerdings zu den Marktbeschickern der älteren Generation gehörst und die 18,5t 3 Achser bewegen möchtest, so musst du das VORHER beantragen.

am 20. Oktober 2011 um 11:56

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

...

Wenn du allerdings zu den Marktbeschickern der älteren Generation gehörst und die 18,5t 3 Achser bewegen möchtest, so musst du das VORHER beantragen.

Richtig, du beschreibst den CE. Ich habe den damals gar nicht beantragt, er wurde mir trotzdem erteilt, aber nur deshalb*glaube ich*, weil ich Widerspruch bzgl. des A1 eingereicht hatte. Der CE erlischt aber mit Vollendung des 50. Lebensjahres, es sei denn, man erfüllt vorher die dort gemachten Auflagen bzgl. der Gesundheitsprüfung.

Zitat:

Original geschrieben von EierFanta©

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

...

Wenn du allerdings zu den Marktbeschickern der älteren Generation gehörst und die 18,5t 3 Achser bewegen möchtest, so musst du das VORHER beantragen.

Richtig, du beschreibst den CE. Ich habe den damals gar nicht beantragt, er wurde mir trotzdem erteilt, aber nur deshalb*glaube ich*, weil ich Widerspruch bzgl. des A1 eingereicht hatte. Der CE erlischt aber mit Vollendung des 50. Lebensjahres, es sei denn, man erfüllt vorher die dort gemachten Auflagen bzgl. der Gesundheitsprüfung.

Du meinst bestimmt CE mit der Schlüsselzahl 79

Weil der CE die alte klasse 2 ist

am 20. Oktober 2011 um 13:22

Zitat:

Original geschrieben von MB190E-w201

Zitat:

Original geschrieben von EierFanta©

 

Richtig, du beschreibst den CE. Ich habe den damals gar nicht beantragt, er wurde mir trotzdem erteilt, aber nur deshalb*glaube ich*, weil ich Widerspruch bzgl. des A1 eingereicht hatte. Der CE erlischt aber mit Vollendung des 50. Lebensjahres, es sei denn, man erfüllt vorher die dort gemachten Auflagen bzgl. der Gesundheitsprüfung.

Du meinst bestimmt CE mit der Schlüsselzahl 79

Weil der CE die alte klasse 2 ist

Richtig. :)

Zitat:

Original geschrieben von EierFanta©

Wenn Du die Klasse 3 vor dem 01.12.1954 gemacht hättest, dürftest Du sogar 250ccm Motorräder ohne PS-Limitierung fahren...... wußtest Du das? ;) :D

Bei einer Umschreibung von so einer alten FE auf das Kärtchen gib es unter anderem die Klasse 1 ohne Einschränkungen als "Zugabe". Steht hier .

Damit entfällt sogar die vorher vorhandene Hubraumbeschränkung. ;)

Der Punkt ist nur... man tut gut daran, alle eingeschlossenen Klassen explizit mit zu beantragen, denn manche Stellen tragen sonst nicht alle Klassen ein (warum auch immer). ;)

Habe 2002 umschreiben lassen. Habe ohne Aufforderung aus meinem Schein von 1957 folgende Einträge erhalten, wobei ich auf den 1964 erworbenen LKW-Schein verzichtete:

A1

A

B

C1 171 (was immer das bedeutet)

BE

C1E

M

L 174, 175 (was immer das bedeutet)

 

Meine FRAGE:

Darf ich ohne jemals eine Gesundheits- oder sonstige Untersuchung gemacht zu haben, den 7,5t meines Bekannten privat fahren?

Du hast mit dem Führerschein Klasse 3 Besitzstandrecht , du darfst alles was du vorher fahren durftest

mit der neuen Fahrerlaubnis weiterfahren .

Sieh dir nach Erhalt der Scheckkarte hinten die Schlüsselzahlen an , lass die dir von dem Angestellten des

STVA gleich erklären und schon ist es gut .

Natürlich hast du die 7,5 t weiterhin .

Es ist peinlich wie wenig sich diejenigen , die überall mitreden wollen zu Verkehrsregeln an Wissen haben .

Meistens geht es Stammtischklatsch .

Giovanni.

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