Umbau Tagfahrleuchten Volvo V50
Hallo,
habe gestern meinen Volvo V50 mit Tagfahrleuchten ausgerüstet. Da es mir sehr auf die Optik ankam und alle nachträglichen Lösungen nicht gefallen, hab ich mich dazu entschieden eine Lösung zu suchen die serienmässigen Nebelscheinwerfer auf TFL umzurüsten. Da die Nebelscheinwerfer beim Volvo ja wirklich billigst konstruiert sind, hab ich diesen zuerst einmal ausgebaut und dann auseinander genommen, was ja alles sehr einfach ist. Ich hatte dann das Gehäuse mit der Glascheibe in der Hand, den Spiegel mit der Glühbirne des Nebelscheinwerfers brauchte ich ja nun nicht mehr. Habe dann mal den Durchmesser des Gehäuses gemessen und mich dann für 70 mm große Tagfahrleuchten entschieden. Diese bei Amazon für rd. 50 Euro gekauft.
Die Tagfahrleuchten hab ich ganz sauber und gerade in das vorhandene Nebelscheinwerfergehäuse eingesetzt. Den Spalt zwischen Gehäuse und TFL-Gehäuse hab ich mit kleinen Holzkeilen ausgefüllt und dann die TFL ausgerichtet und fixiert.
Dann hab ich den Scheinwerfer mit 2-K Kunstoffklebemasse rundherum ausgespritzt und somit auch wasserdicht versiegelt. Die TFL sitzt nun bombenfest im Nebelscheinwerfergehäuse.
Zum Anschließen benötigt man nun noch jeweils drei Kabel. Weiß = Klemme 15 (geschaltetes +), Gelb = Verbindung zum Standlicht und Schwarz = Masse (-). Da ich nicht genau wusste wo im Volvo ich diese Anschlüsse finde hab ich zuerst den Stecker meines Xenon-Scheinwerfers unter die Lupe genommen, und siehe da, An diesem Stecker ist auch geschaltetes Plus (Klemme 15) vorhanden. Somit gelbes und weisses Kabel mit den jeweiligen Kabeln über Abzweigverbinder verbunden, die Masse an den jeweiligen Massepunkten an den Federbeinen angeschlossen - Fertig.
Die ganze Aktion hat rd. 2 Stunden gedauert und ich finde das es gut aussieht.
Auch wenn jetzt einige sagen werden, das der Umbau unnötig gewesen wäre, denn ich hätte ja den Lichschalter auf EIN stehen lassen können und damit brauch man dann kein Tagfahrlicht. Das mache ich seit rd einem halben Jahr, fahre also immer mit dauerhaftem Xenon-Licht. In dieser Zeit ist mir aufgefallen das sich aber auch mein Spritverbrauch von rd. 6,5 auf rd. 6,8 Liter erhöht hat. Somit verspreche ich mir schon alleine dadurch ne gewisse Einsparung. Ausserdem denke ich wird somit auch die Lebensdauer der Xenonscheinwerfer grösser sein.
Gruß Rüdi
Beste Antwort im Thema
Hallo,
habe gestern meinen Volvo V50 mit Tagfahrleuchten ausgerüstet. Da es mir sehr auf die Optik ankam und alle nachträglichen Lösungen nicht gefallen, hab ich mich dazu entschieden eine Lösung zu suchen die serienmässigen Nebelscheinwerfer auf TFL umzurüsten. Da die Nebelscheinwerfer beim Volvo ja wirklich billigst konstruiert sind, hab ich diesen zuerst einmal ausgebaut und dann auseinander genommen, was ja alles sehr einfach ist. Ich hatte dann das Gehäuse mit der Glascheibe in der Hand, den Spiegel mit der Glühbirne des Nebelscheinwerfers brauchte ich ja nun nicht mehr. Habe dann mal den Durchmesser des Gehäuses gemessen und mich dann für 70 mm große Tagfahrleuchten entschieden. Diese bei Amazon für rd. 50 Euro gekauft.
Die Tagfahrleuchten hab ich ganz sauber und gerade in das vorhandene Nebelscheinwerfergehäuse eingesetzt. Den Spalt zwischen Gehäuse und TFL-Gehäuse hab ich mit kleinen Holzkeilen ausgefüllt und dann die TFL ausgerichtet und fixiert.
Dann hab ich den Scheinwerfer mit 2-K Kunstoffklebemasse rundherum ausgespritzt und somit auch wasserdicht versiegelt. Die TFL sitzt nun bombenfest im Nebelscheinwerfergehäuse.
Zum Anschließen benötigt man nun noch jeweils drei Kabel. Weiß = Klemme 15 (geschaltetes +), Gelb = Verbindung zum Standlicht und Schwarz = Masse (-). Da ich nicht genau wusste wo im Volvo ich diese Anschlüsse finde hab ich zuerst den Stecker meines Xenon-Scheinwerfers unter die Lupe genommen, und siehe da, An diesem Stecker ist auch geschaltetes Plus (Klemme 15) vorhanden. Somit gelbes und weisses Kabel mit den jeweiligen Kabeln über Abzweigverbinder verbunden, die Masse an den jeweiligen Massepunkten an den Federbeinen angeschlossen - Fertig.
Die ganze Aktion hat rd. 2 Stunden gedauert und ich finde das es gut aussieht.
Auch wenn jetzt einige sagen werden, das der Umbau unnötig gewesen wäre, denn ich hätte ja den Lichschalter auf EIN stehen lassen können und damit brauch man dann kein Tagfahrlicht. Das mache ich seit rd einem halben Jahr, fahre also immer mit dauerhaftem Xenon-Licht. In dieser Zeit ist mir aufgefallen das sich aber auch mein Spritverbrauch von rd. 6,5 auf rd. 6,8 Liter erhöht hat. Somit verspreche ich mir schon alleine dadurch ne gewisse Einsparung. Ausserdem denke ich wird somit auch die Lebensdauer der Xenonscheinwerfer grösser sein.
Gruß Rüdi
37 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von V704WoWa
Hallo Fränkhart,
daß mit dem "Scheiß auf die Rennleitung" habe ich jetzt mal überlesen.
Es ist schon ganz gut, daß hier im Forum auf Probleme hingewiesen werden. Wenn laut Gesetzgeber auch nur ein Buchstabe nicht stimmt, kann der Versicherungsschutz komplett verloren sein - wäre bei einem Unfall nicht ganz so schön. Und daß Versicherungen in den Krümeln suchen, ist wohl allgemein bekannt.
Ich würde mir den, zugegebenermaßen schönen Umbau, vom TÜV/DEKRA absegnen lassen – besser ist das.LG
Stefan
Hallo an Alle,
vielen Dank für die positive Resonanz die ich von Euch allen auf meinen Umbau bekommen habe. Was ich allerdings nicht verstehe. Warum sollte das was ich gemacht habe "ILLEGAL" sein oder "rechtlich Bedenklich"sein, bzw. mir ein schlechtes Gewissen eingeredet werden??? Was hab ich falsch gemacht, bzw. was würdet ihr besser machen??? Angenommen ich hätte nen V50 OHNE NSW gehabt. Hätte mir dann die Blenden mit ner Lochsäge augesägt und dann dahinter die TFL mit Bügel in der Stoßstange verschraubt. Was dann?? Dann wäre alles in Ordnung gewesen?!
Ich wollte halt ne "schönere" Lösung, also hab ich halt das Gehäuse der NSW dazu benutzt. Nicht mehr und nicht weniger. Warum sollte das verboten sein eurer Meinung nach??? Versucht es mir zu erklären damit ich es verstehe! Ich habe zwei TFL verbaut die ZUGELASSEN sind und mit meiner Variante halte ich auch alle Anbaubestimmungen ein. Also was sollte dagegen sprechen? Nur weil ich das Gehäuse und die zugehörige Blende wegen der besseren Optik verwende? Hab alles so verbaut und angeschlossen wie es vom Gesetzgeber verlangt wird, also sehe ich absolut keinen Grund warum ich Angst vorm TÜV oder Polizei oder sonstwem haben muß. Schaut mal täglich was da einem an Autos entgegenkommt an denen die Besitzer irgendwelche TFL drangebaut haben, Hauptsache Licht, egal wie es aussieht. Das sehe ich jeden Tag tausendfach. Billigste Baumarktlösungen, aber Tagfahrlicht. Bei denen gibt es wenn schon bestimmt mehr zu beanstanden, als an meiner Lösung, von der ich nach wie vor absolut überzeugt bin. Leider hab ich noch nicht gesehen ob und wie Volvo selbst das mit dem TFL am V50 löst. Wahrscheinlich ähnlich wie bei mir, nur das man dafür ein halbes Vermögen auf den Tisch legen muß.
Bin mal gespannt ob mir nun jemand plausibel erklären kann warum meine Lösung "rechtlich nicht so ganz einwandfrei" sein soll.
Gruß Rüdi
Zitat:
Original geschrieben von Seelze 01
Hallo,
Wie sind dieTagfahrleuchten denn geschaltet.
Ich weiß jetzt nicht genau wie Nebelscheinwerfer geschaltet sein müssen.
Seelze 01
Hi,
zu deiner Frage: Die TFL sind so geschaltet wie es der Gesetzgeber verlangt. Sprich die gehen mit der Zündung an, und sobald man am Lichtschalter dreht gehen sie aus - so wie es sein soll. Geschaltet und angeschlossen an Klemme 15 (geschaltetes Plus). Das liegt im übrigen am Xenon-Scheinwerfer an, somit musste ich auch keine Kabel quer durch den Motorraum ziehen. Hab die Kabel einfach jeweils von den TFL nach oben zu den Xenon-Scheinwerfern gezogen und mit Abzweigverbindern angeschlossen. (Siehe Foto) Einzig die Masse hab ich jeweils etwas weiter hoch verlegt und an den original Massepunkten an den Federbeindomen dazugeschraubt.
Die Kabel von den Nebelscheinwerfern hab ich abisoliert und einfach in der Stoßstange fixiert. Also hat der NSW-Schalter im Armaturenbrett nun keine Funktion mehr.
Gruß Rüdi
Hallo,
Ich mach da jetzt keinen Roman von.
Wie ich das auf den Fotos sehe hast du in deine Nebelscheiwerfer mit
E-Kennzeichung die noch vorhanden ist auf dem Glas und damit sichtbar
dein Tagfahrlicht mit eigener E-Kennzeichnung eingebaut die natürlich
auch sichtbar ist.
Damit hast du deine Nebelscheinwerfer umgebaut und verändert.
Vor deinem Tagfahrlicht hast du ja die Scheibe mit Kennzeichnung
von den Nebelscheinwerfern.
Nun stellt sich die Frage darf man in Deutschland zugelassene Scheinwerfer umbauen.
Ich bin mir nicht sicher ob so etwas zulässig ist oder erlischt damit die Zulassung.
Ohne genau zu wissen wie das Tagfahrlicht geschaltet werden muß aber das wurde
ja oben schon genau beschrieben.
Hast du dein Tagfahrlicht richtig nach Vorschrift geschaltet.
Ich persöhnlich wäre mit solchen Umbauten sehr vorsichtig weil es könnte sein
das damit die Zulassung für deinen Wagen erlischt.
Ansonsten hast du dir sehr viel Mühe gemacht und sauber gearbeitet.
Ich würde mir nur noch den Segen vom TÜV und Zulassung holen.
Nun ist es doch noch eine Kurzgeschichte geworden.
Seelze 01
Zitat:
Original geschrieben von Seelze 01
Hallo,
Ich mach da jetzt keinen Roman von.
Wie ich das auf den Fotos sehe hast du in deine Nebelscheiwerfer mit
E-Kennzeichung die noch vorhanden ist auf dem Glas und damit sichtbar
dein Tagfahrlicht mit eigener E-Kennzeichnung eingebaut die natürlich
auch sichtbar ist.
Damit hast du deine Nebelscheinwerfer umgebaut und verändert.
Vor deinem Tagfahrlicht hast du ja die Scheibe mit Kennzeichnung
von den Nebelscheinwerfern.
Nun stellt sich die Frage darf man in Deutschland zugelassene Scheinwerfer umbauen.
Ich bin mir nicht sicher ob so etwas zulässig ist oder erlischt damit die Zulassung.
Ohne genau zu wissen wie das Tagfahrlicht geschaltet werden muß aber das wurde
ja oben schon genau beschrieben.
Hast du dein Tagfahrlicht richtig nach Vorschrift geschaltet.
Ich persöhnlich wäre mit solchen Umbauten sehr vorsichtig weil es könnte sein
das damit die Zulassung für deinen Wagen erlischt.
Ansonsten hast du dir sehr viel Mühe gemacht und sauber gearbeitet.
Ich würde mir nur noch den Segen vom TÜV und Zulassung holen.
Nun ist es doch noch eine Kurzgeschichte geworden.
Seelze 01
... naja wie dem auch sei. Glaube nicht das es wegen der Nummer ein Problem geben sollte.
Aber da ich in ner Spedition arbeite und zu uns auch häufig ein DEKRA-Mann kommt, werd ich den demnächst mal zu meinem Umbau befragen ob das nun alles rechtlich zulässig ist oder nicht.
Wenn ich von dem ne Antwort dazu habe, lasse ich es Euch wissen um auch die letzten Zweifel auszuräumen...
Gruß Rüdi
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Hallo,
Du fährst ja gleich mit zwei Paar Lampen die so keine Zulassung haben.
1.deine Nebelscheinwerfer die noch am Auto sind
2.das Tagfahrlicht das mit dem Glas der Nebelscheinwerfer davor
Ich hoffe für dich dass das nur meine bescheidene Meinung ist.
Aber ich bin gespannt was man dir erzählt.
Seelze 01
Du hast defakto keine Zulassung da du beide Lampen geändert und noch montiert hast. Das heisst wenn es hart auf hart kommt: kein Versicherungsschutz - Weiterhin kein TÜV wenn der dran ist...
Hättest du die TFL einfach in deine Blende gemacht, ohne die NSW-Gläser wäre alles ok gewesen.
Zitat:
Original geschrieben von ruedi1970
Hallo,habe gestern meinen Volvo V50 mit Tagfahrleuchten ausgerüstet. Da es mir sehr auf die Optik ankam und alle nachträglichen Lösungen nicht gefallen, hab ich mich dazu entschieden eine Lösung zu suchen die serienmässigen Nebelscheinwerfer auf TFL umzurüsten. Da die Nebelscheinwerfer beim Volvo ja wirklich billigst konstruiert sind, hab ich diesen zuerst einmal ausgebaut und dann auseinander genommen, was ja alles sehr einfach ist. Ich hatte dann das Gehäuse mit der Glascheibe in der Hand, den Spiegel mit der Glühbirne des Nebelscheinwerfers brauchte ich ja nun nicht mehr. Habe dann mal den Durchmesser des Gehäuses gemessen und mich dann für 70 mm große Tagfahrleuchten entschieden. Diese bei Amazon für rd. 50 Euro gekauft.
Die Tagfahrleuchten hab ich ganz sauber und gerade in das vorhandene Nebelscheinwerfergehäuse eingesetzt. Den Spalt zwischen Gehäuse und TFL-Gehäuse hab ich mit kleinen Holzkeilen ausgefüllt und dann die TFL ausgerichtet und fixiert.
Dann hab ich den Scheinwerfer mit 2-K Kunstoffklebemasse rundherum ausgespritzt und somit auch wasserdicht versiegelt. Die TFL sitzt nun bombenfest im Nebelscheinwerfergehäuse.
Zum Anschließen benötigt man nun noch jeweils drei Kabel. Weiß = Klemme 15 (geschaltetes +), Gelb = Verbindung zum Standlicht und Schwarz = Masse (-). Da ich nicht genau wusste wo im Volvo ich diese Anschlüsse finde hab ich zuerst den Stecker meines Xenon-Scheinwerfers unter die Lupe genommen, und siehe da, An diesem Stecker ist auch geschaltetes Plus (Klemme 15) vorhanden. Somit gelbes und weisses Kabel mit den jeweiligen Kabeln über Abzweigverbinder verbunden, die Masse an den jeweiligen Massepunkten an den Federbeinen angeschlossen - Fertig.
Die ganze Aktion hat rd. 2 Stunden gedauert und ich finde das es gut aussieht.
Auch wenn jetzt einige sagen werden, das der Umbau unnötig gewesen wäre, denn ich hätte ja den Lichschalter auf EIN stehen lassen können und damit brauch man dann kein Tagfahrlicht. Das mache ich seit rd einem halben Jahr, fahre also immer mit dauerhaftem Xenon-Licht. In dieser Zeit ist mir aufgefallen das sich aber auch mein Spritverbrauch von rd. 6,5 auf rd. 6,8 Liter erhöht hat. Somit verspreche ich mir schon alleine dadurch ne gewisse Einsparung. Ausserdem denke ich wird somit auch die Lebensdauer der Xenonscheinwerfer grösser sein.
Gruß Rüdi
Hallo Rüdi,
Nachdem du darum gebeten hast, habe ich mich schlau gemacht, und etwas in den Gesetzestexten recherchiert.
Entschuldige, dass es solange gedauert hat.
Zuersteinmal, es bleibt dabei, ich finde deinen Umbau klasse und will Ihn dir noch immer nicht madig machen, ich wüsste einfach nur gerne, ob es Probleme geben kann.
Im Anhang findest du auszüge aus der Straßenverkehrsordnung, die einzelnen Punkte werde ich dir nennen.
Zuersteinmal, du hast einen bestehenden Scheinwerfer, genauer Nebelscheinwerfer, zum Tagfahrlicht umgebaut.
Das ist gesetzlich unzulässig, da das Bauteil (also, Gehäuse, Blende, Reflektor etc.) nur für den Einsatz als Nebelscheinwerfer gedacht/genehmigt sind, umbauen darf man diese nicht.
Siehe dazu StVZO § 22a Absatz 2 (Im Anhang)
Ich kopiere dir hier nochmal den Text.
Fahrzeugteile, die in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen,
dürfen zur Verwendung im Geltungsbereich dieser Verordnung nur feilgeboten,
veräußert, erworben oder verwendet werden, wenn sie mit einem amtlich
vorgeschriebenen und zugeteilten Prüfzeichen gekennzeichnet sind. Die Ausgestaltung
der Prüfzeichen und das Verfahren bestimmt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen; insoweit gilt die Fahrzeugteileverordnung vom 12. August 1998(BGBl. I S. 2142)
Da du also das Gehäuse des Nebelscheinwerfers genutzt. Dieses Gehäuse ist nie als TFL gedacht oder genehmigt worden. In Folge dessen hat das Gehäuse keine Zulassung als TFL. Damit ist dein Versicherungsschutz erloschen und deine Zulassung ist hinfällig.
Es ist in diesem Falle egal ob die TFL´s für deinen Wagen zugelassen sind, sie dürfen nicht in dem Gehäuse des Nebelscheinwerfers sitzen. Sondern müssen anders eingebaut werden.
Kein Scheinwerfer darf verändert werden.
Wie gesagt, dein Umbau ist super! Würde mir das ganze aber nochmal überlegen.
MfG
Alex
@V704WoWa Stefan
Sicherlich hast du wie auch viele andere hier Recht mit der Meinung.
Ich verdiene den Rüffel mit der Rennleitung zu Recht.
Ich sollte die Rennleitung etwas ernster nehmen.
Natürlich wird bei einem Unfall immer mit dem Finger auf den bösen TFL Umbau gezeigt.
Eigentlich gibt es ja auch viel schlimmere Umbauten an einem Fahrzeug. Aber so ein
Ding mit dem TFL, ja gut. Das ist schon Strafbar und darf so nicht sein.
Es sollte so in meinem Post nicht rüberkommen. Bin eigentlich ein netter Mensch, nur so
manche Dinge ärgern mich. Aber so solls sein.
Fahre zum Tüv, wenn gut dann gut und wenn nicht, Schade.
Ich drücke aber die Daumen.
Fränkhart!
rüdi
machs ganz einfach...
es geht ja eigentlich darum das du die nebler genutzt hast um die tagleuchten vernünftig an die schräge linie des stoßfängers anzupassen und die halterung der nebler zu nutzen.nun ist die scheibe des neblers mit dessen nummer der dorn im auge.
da du ein bastler bist-warum nimmst du nicht die neblerscheibe raus und ersetzt sie durch plexi-giebts in jeden baumarkt.dadurch wäre aber nur die nummer auf den TFL dann zu sehen.
wolffi65
tach auch..was meine vorschreiber schon gesagt haben , wegen der e nummer auf dem glas und dem als nur nsw zulassung daraus. ist deine veränderung nicht legal. da kannste nur hoffen das beim nächsten tüv der prüfer blind oder großzügig ist. in einer kontrolle der polizei kannste auch glück haben das es sie nicht interessiert. hast ja keinen roller den man genauer untersucht.
der fahrlehrer 😉
Zitat:
Original geschrieben von wolffi65
rüdi
machs ganz einfach...
es geht ja eigentlich darum das du die nebler genutzt hast um die tagleuchten vernünftig an die schräge linie des stoßfängers anzupassen und die halterung der nebler zu nutzen.nun ist die scheibe des neblers mit dessen nummer der dorn im auge.
da du ein bastler bist-warum nimmst du nicht die neblerscheibe raus und ersetzt sie durch plexi-giebts in jeden baumarkt.dadurch wäre aber nur die nummer auf den TFL dann zu sehen.wolffi65
... genau das hab ich mir auch schon gedacht.... Das wär noch ne Option.... Ich werd aber erst mal meinen DEKRA-Mann fragen, dann weiss ich genau wo ich dran bin. Dann kann ich immer noch umbauen....
Wird nicht reichen... durch die Plexiglasscheibe kommt eine Lichtbrechung zustande.. somit ist das auch hinfällig. 🙁
Hallo,
erstens wird das Licht, wie oben geschrieben, durch das Plexiglas gebrochen und zweitens sitzen die Birnchen immernoch in einem Gehäuse dass für TFLs nicht zugelassen ist.
Ändert bei genauer Prüfung somit nichts an der hinfälligen Zulassung/Versicherung.
MfG & Sorry
Alex
Vielleicht habe ich ja etwas überlesen, aber wäre der Einbau der originalen Volvo TFL's keine Alternative gewesen ?
(D.h. Nebelleuchten raus, original TFL rein und ggf. die Schaltung mit Relais/Software angepasst)
Frank
... so hatte heute mein Fahrzeug nem Dekra-Sachverständigen vorgeführt....
Ihm hat meine Lösung sehr gefallen, und meinte das ich diesen Umbau so lasse kann. Es ist zwar so wie auch einige geschrieben haben nicht so ganz in Ordnung wegen der Streuscheibe des NSW, aber er meint da würde kein Hahn danach krähen. Und selbst für Ihn wäre es bei einer Hauptuntersuchung absolut in Ordnung da die TFL zugelassen sind....
Also werd ich jetzt alles so lassen wie es ist...