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TÜV vor-/rückdatieren

Themenstarteram 28. April 2023 um 21:28

Ich hatte mein Motorrad jetzt gerade in der Werkstatt zum TUV, Bremsflussigkeitswechsel und ein paar Kleinigkeiten. HU fällig 05/23 aber ich dachte mir fahre ich schonmal zeitig hin, weil die Werkstätten zum Saisonanfang ja meist gut ausgelastet sind. Also gestern wurde alles erledigt, allerdings klebt die neue Prüfplakette jetzt auf 04/25. Das ist sicherlich korrekt aber irgendwie auch blöd. Beim HU überziehen wird ja auf das ursprüngliche Fälligkeitsdstum zurückdatiert. Aber wenn ich eine halbe Woche zu früh zur HU fahre, wird mir quasi ein ganzer Monat geklaut. Wie bekomme ich den TÜV wieder auf Mai (ohne im Mai nochmal eine HU machen zu laüssen) sondern ab der nächsten HU 2025?

Ist zwar nix weltbewegendes aber irgendwie ärgerlich weil mir das wie eine Einbahnstraße vorkommt. Aus organisatorischen Gründen passt es halt Mal eben besser, die HU bereits ein paar Tage zu früh zu machen,

Ich fände da eine Übergangsregelung von 1 oder 2 Wochen ganz gut, die man zu früh sein darf, aber die nächste HU dann in zwei Jahren ab Plakettenmonat fällig ist.

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18 Antworten

Vor oder Rückdatieren gibt es nicht mehr.

Ab bestandener Prüfung 24 Monate.

Wenn du wieder ne Plakette mit Mai als Monat haben möchtest, dann kannst in 2 Jahren erst im Mai gehen und nicht wieder im April, dann bekommst eine Plakette mit 5.2027

Themenstarteram 28. April 2023 um 21:40

Hä ich dachte man hatte vor x Jahren die Rückdatierung extra eingeführt, damit sich die vorsätzlichen Überzieher keine Monate mehr erschleichen können.

am 28. April 2023 um 21:52

Ja, aber 2012 hat man die Rückdatierung wieder abgeschafft.

https://www.bussgeldkatalog.org/.../?...

Themenstarteram 28. April 2023 um 22:03

OK. Das war wohl an mir vorüber gegangen.

Das war halt von dir suboptimal, noch Ende April die HU machen zu lassen. Weltuntergang ist das jetzt aber auch nicht.

Wenn du wieder von April wegkommen willst, dann "überziehst" du halt in zwei Jahren einfach in den Mai, oder sogar in Juni.

Zwei Monate sind da m.W. kein Problem, erst darüber geht es glaube ich mit (zuerst) geringem Bussgeld los.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 29. April 2023 um 07:08:47 Uhr:

[HU überziehen]

Zwei Monate sind da m.W. kein Problem, erst darüber geht es glaube ich mit (zuerst) geringem Bussgeld los.

Allerdings kann die Versicherung im Falle eines Unfalls blöd machen, wenn die HU auch nur um einen 1 Tag überzogen wurde.

Wenn die HU schon gemacht wurde, bleibt ihm wie gesagt nix anderes übrig, als z. B. in 2 Jahren erst im Kalendermonat darauf (möglichst am Anfang) zur HU zu gehen.

notting

Dazu müsste der Unfall aber m.W. ursächlich auf einen Defekt/Mangel zurückführen der bei gültiger HU nicht vorhanden gewesen wäre.

Dass Versicherungen allerdings auch selbst bei glasklaren Angelegenheiten "blöd" machen, steht natürlich außer Frage.

... genau, das Thema hatten wir kürzlich erst im einen anderen Thread der Link zum entsprechenden Posting:

https://www.motor-talk.de/.../...r-ist-fast-vorueber-t7453048.html?...

Das mit dem Zurückdatieren wurde übrigens eine Zeit lang in verschiedenen Bundesländern nach wie vor anders gehandhabt ;

hier sind viele ins benachbarte Saarlands zum TÜV gefahren weil die eben nicht rückdatiert hatten,während Rheinland-Pfalz zurückdatiert hatte. Mittlerweile ist es aber einheitlich die gleich im zweiten Posting beschrieben. Es wird nicht zurückdatiert.

Zitat:

@PHIRAOS schrieb am 28. April 2023 um 23:28:29 Uhr:

Ich fände da eine Übergangsregelung von 1 oder 2 Wochen ganz gut

Du hättest doch 30 Tage zur Auswahl gehabt, nämlich vom 02.05. bis zum 31.05. Da braucht man doch nicht noch eine zusätzliche Übergangsfrist.

Also einfach im Mai noch mal hin, dann gibt's die Plakette 05/25. Oder im Juni, oder Juli, oder August...

Zitat:

@PeterBH schrieb am 29. April 2023 um 14:34:45 Uhr:

Also einfach im Mai noch mal hin, dann gibt's die Plakette 05/25. Oder im Juni, oder Juli, oder August...

Ja, ich kenne einen, der hat um 8 Monate überzogen :p

Aber ab 2 Monaten ist eine "erhöhte Prüfgebühr" zu entrichten - das ist dann die Strafe vom "TÜV":) Denn die Prüfung selber ist die gleiche.

Die Rückdatierung bis 2012 war eigentlich Käse, denn angenommen ich überziehe 24 Monate, dann müsste ich mich sofort wieder hinten anstellen, um gleich wieder zu prüfen. Irgendwie unsinnig.

Themenstarteram 29. April 2023 um 20:29

Wenn man so lange überzogen hat, kann man das Fahrzeug wahrscheinlich besser abmelden und mit neuem TÜV wieder anmelden. Vorausgesetzt die An- und Abmeldegebühren sind billiger als die Überziehu gsstrafe.

Themenstarteram 29. April 2023 um 20:45

Zitat:

@Rockville schrieb am 29. April 2023 um 13:34:56 Uhr:

Zitat:

@PHIRAOS schrieb am 28. April 2023 um 23:28:29 Uhr:

Ich fände da eine Übergangsregelung von 1 oder 2 Wochen ganz gut

Du hättest doch 30 Tage zur Auswahl gehabt, nämlich vom 02.05. bis zum 31.05. Da braucht man doch nicht noch eine zusätzliche Übergangsfrist.

Ja das weiß ich. Da ich im Mai jedoch die eine oder andere Tour mit dem Motorrad vorhabe, wollte ich das zeitnah über die Bühne bringen. Deswegen bin ich schon Anfang April bei der Werkstatt vorstellig geworden und die Meisterin hat dann den 27. April vorgeschlagen. Das passte auch bei mir und da habe ich zugesagt. Ich dachte da noch, dass der TÜV noch zurückdatiert würde, war mir aber nicht sicher, wie mit zu früher HU umgegangen werden würde.

Aber ich bin inzwischen ja informiert und ich jetzt ja eh erstmal zwei Jahre Ruhe

Zitat:

@bimota schrieb am 29. Apr. 2023 um 22:21:32 Uhr:

Die Rückdatierung bis 2012 war eigentlich Käse, denn angenommen ich überziehe 24 Monate, dann müsste ich mich sofort wieder hinten anstellen, um gleich wieder zu prüfen. Irgendwie unsinnig.

Das gab es natürlich nicht.

 

Ja, die Überziehungsgebühr ist ziemlicher Unsinn, da sie bei abgemeldeten Fahrzeugen auch nicht zum tragen kommt.

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