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TÜV überziehen und Flensburger Punkte

Themenstarteram 16. Januar 2006 um 18:39

Ab wann gibts Punkte beim TÜV-überziehen?

Mir ist es egal, ob ich ne Geldstrafe zahle. Mir gehts nur um die Punkte in Flenspunkt.

Ab welchem Monat gibts da welche?

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17 Antworten
Themenstarteram 16. Januar 2006 um 18:43

Als Halter Fahrzeug zur Haupt- oder Zwischenuntersuchung nicht angemeldet oder vorgeführt; bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins von mehr als

zwei bis vier Monaten 25,- EUR

vier bis acht Monaten 40,- EUR, 1 Punkt

acht Monaten 75,- EUR, 2 Punkte

Ist das noch aktuell?

Themenstarteram 16. Januar 2006 um 19:03

Wie lange darf man den TÜV überziehen?

Die Hauptuntersuchung wird mit dem Ablauf des auf der HU-Plakette angegebenen Termins ungültig! Bei Überschreitung dieses Termins droht seitens des Gesetzgebers folgendes Verwarnungsgeld:

Bei nicht SP-pflichtigen Fahrzeugen

Zwei bis vier Monate : € 15,--

Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten : € 25,--

Mehr als acht Monate : € 40,-- und 2 Punkte in Flensburg

Bei SP-pflichtigen Fahrzeugen

Bis zu zwei Monaten: € 15,--

Mehr als zwei bis zum vier Monaten: € 25,--

Mehr als vier bis zu acht Monaten: € 40,-- und 2 Punkte in Flensburg

Mehr als acht Monate: € 75,-- und 2 Punkte in Flensburg

Außerdem gilt für alle Fahrzeuge: Wurden bei der HU oder SP erhebliche Mängel festgestellt und wird die einmonatige Nachrprüffrist überschritten, kann ein Verwarnungsgeld von € 15,-- erhoben werden.

 

 

ich check grad gar nix mehr.. was stimmt denn nun???

was ist ne SP-Prüfung? muss ich die mit nem normalen PKW machen? ne, oder? is doch nur für personentransporter, oder??

gruß

yo-chi

SP=Sicherheitsprüfung

Ansonsten kannst Du alles in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) §29 Abs.1 bis 4, Abs. 9 und 10 nachlesen ;)

§ 29 Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger

Anlage VIII zu §29 Abs.1 bis 4, Abs. 9 und 10

Weii jemand, ab wann die Punkte zählen, ab Tag des vestosses oder ab wirksamwerden des Bussgeldbescheides?

Ab dem Tag, an dem der BGB rechtskräftig wird.

Zitat:

Original geschrieben von JollyRoger[F13]

Ab dem Tag, an dem der BGB rechtskräftig wird.

Das stimmt leider nicht (mehr). Seit letztem November zählt der Tag des Verstosses. Siehe auch hier :)

Gruß Tecci

Re: TÜV überziehen und Flensburger Punkte

 

Zitat:

Original geschrieben von yo-chi

Mir ist es egal, ob ich ne Geldstrafe zahle. Mir gehts nur um die Punkte in Flenspunkt.

Das beste Beispiel für die Sinnhaftigkeit der Behörde an der dänischen Grenze.

Noch besser wäre dies in Kombination mit Tagessätzen, die wirklich schmerzen. Dann wären solche Sätze wie oben schnell ad acta.

Grüssle

~

Zitat:

Das stimmt leider nicht (mehr). Seit letztem November zählt der Tag des Verstosses.

Nicht ganz...

Die Punkte kommen aufs Punkte-Konto, wenn der BGB (damit meine ich eigentlich den Punkteverstoss) rechtskräftig wird.

Der von dir verlinkte Artikel bezieht sich auf die Löschungsfrist, wenn neue Punkte dazu kommen. Wer also innerhalb der 2 Jahre einen neuen Punkteverstoss begeht(!) kann die alten Punkte nicht mehr durch Verzögerungstaktik löschen lassen. Das ging früher durch Einsprüche und Ausreizung der Fristen.

Nach zwei Jahren werden die Punkte erstmal gelöscht, wird aber danach ein neuer BGB rechtskräftig, wird geprüft, ob der Verstoss innerhalb der Zwei-Jahres-Frist passierte. Falls ja, werden auch die alten Punkte wieder "reaktiviert". Die Frist gilt also von Tag der Rechtkraft des "ersten" BGB bis zum Tag des Verstosses des "zweiten" BGB.

Wenn man p.vo's Frage zwischen den Zeilen liest, wollte er genau das vermutlich wissen, also Danke für den Hinweis.

Ich frage mich nur, welchen Sinn es heute noch macht, den TÜV-Termin zu überziehen. Da inzwischen zurückdatiert wird, ist auch der letzte "Vorteil", nämlich die Möglichkeit, durch ständiges Überziehen des TÜV-Termines über die Jahre einen Termin zu "sparen" nicht mehr gegeben und man handelt sich praktisch nur noch Ärger ein...:rolleyes:

Also bei uns im Saarland wird NICHT zurückdatiert! Habe mich gestern noch mit der Prüfstelle in unserem Haus (Dekra) unterhalten,jedoch wäre dies von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.Welchen Sinn es macht?Hmm gute Frage! Beim Wagen meines Vaters ist auch im Januar die HU abgelaufen und er nutzt den Zeitraum in dem er noch keine Punkte bekommt dann immer um sich nach einem neuen Wagen umzuschauen!

am 11. Februar 2006 um 0:03

Bei uns in Duisburg hatte jemand den TÜV um 21(!) Monate überzogen. Als er endlich Kohle hatte, hat er die Karre reparieren lassen und ist zum TÜV gefahren. Ergebnis: für 3 Monate TÜV bekommen! :D

Ist dann aber 14 Tage später wieder hin und hat noch ne HU machen lassen.

Gruß Christian

Themenstarteram 12. Februar 2006 um 16:57

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Ich frage mich nur, welchen Sinn es heute noch macht, den TÜV-Termin zu überziehen.

Wenn man ein Auto nicht mehr lange fährt und kein Geld mehr reinstecken möchte. Dafür is es optimal.

Zitat:

Original geschrieben von yo-chi

Wenn man ein Auto nicht mehr lange fährt und kein Geld mehr reinstecken möchte. Dafür is es optimal.

*lol*

warum fährt man dann ein auto?!

*kopfschüttel*

Bis zb der bestellte Neuwagen da ist! Dies kommt bei uns garnicht mal so selten vor!

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