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TÜV - Rückstrahler fehlend ?

Themenstarteram 23. September 2014 um 16:13

Hallo allerseits,

ich war eben beim TÜV mit meinem Golf.

unter anderem wurde mir Folgender Mangel aufgelistet:

" 420 - EM - Rückstrahler hinten links und rechts fehlt."

Habe das erstmal so hingenommen, da ich mir auch selbst nicht im klaren war ob nun welche vorhanden waren oder nicht.

Der Prüfer meinte das ein E Prüfzeichen nicht zwingend bedeutet, dass die Rückleuchten Rückstrahler verbaut haben, also habe ich das erstmal so hingenommen.

 

Habe zubehör LED - Rückleuchten von "JOM" verbaut.

Als ich dann zuhause angekommen war, musste ich sofort nachgucken..

siehe da, meines Erachtens nach sind die Rückstrahler Vorhanden !

 

 

Auch in der Beschreibung steht:

- Diese Rückleuchten sind nicht lasiert oder lackiert.

- Eintragungsfrei durch E-Prüfzeichen // zugelassen im Bereich der STVZO

- LED Schlusslicht (Fahrlicht)

- LED Bremslicht

- LED Blinker

- LED Nebelschlussleuchte

- dunkel getöntes Frontglas

- integrierte Reflektoren (Diodenreflektoren)

 

 

 

Bin nun ein wenig verunsichert und wollte mal um Meinungen bitten, bevor ich wieder dort aufkreuze und als "dämlich" dastehe..

 

Beste Grüße

Beste Antwort im Thema

Moin Moin !

Zitat:

Für mich sind das Rückstrahler

Da braucht man gar nicht zu streiten ,denn deine Meinung zählt zum Glück nicht ,sondern nur das ,als was diese Leuchten geprüft sind. Sind Rückstrahler darin enthalten ,steht dieses auch drauf. Das Prüfzeichen für den Rückstrahler lautet IA. Stehts drauf (kann ich nicht erkennen) , sind diese integriert ,stehts nicht drauf ,sind eben keine Integriert oder sie erfüllen nicht die europäischen Zulassungsvorschriften.

Hier kann man sich ein ausführliches Dokument runterladen ,da wird fast alles zur Beleuchtung rechtssicher erklärt, auf den Seiten 8 , 9 findet man auch die Prüfzeichen:

http://www.google.de/url?...

MfG Volker

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Für mich sind das Rückstrahler ;) Ich würde die Nachtprüfungsgebühr zurückfordern. Im zweifel den Oberingenieur rufen auf der Prüfstelle.

P.S. Aber schön sind die Rückleuchten deswegen noch lange nicht.

Moin Moin !

Zitat:

Für mich sind das Rückstrahler

Da braucht man gar nicht zu streiten ,denn deine Meinung zählt zum Glück nicht ,sondern nur das ,als was diese Leuchten geprüft sind. Sind Rückstrahler darin enthalten ,steht dieses auch drauf. Das Prüfzeichen für den Rückstrahler lautet IA. Stehts drauf (kann ich nicht erkennen) , sind diese integriert ,stehts nicht drauf ,sind eben keine Integriert oder sie erfüllen nicht die europäischen Zulassungsvorschriften.

Hier kann man sich ein ausführliches Dokument runterladen ,da wird fast alles zur Beleuchtung rechtssicher erklärt, auf den Seiten 8 , 9 findet man auch die Prüfzeichen:

http://www.google.de/url?...

MfG Volker

da hat der volker recht.

abgesehen davon; für eine blitzlichtaufnahme reflektieren die arg wenig.

wenn ich meine reflektoren mit blitz fotografiere, sind die ein grell-heller roter klecks.

meine güte, reflektoren mit e-zeichen dran und juuut:D

 

edit - mal schnell eins von der platte hochgeladen

Themenstarteram 23. September 2014 um 18:43

Hey,

vielen dank für die Antworten.

Habe mir schon irgendwie gedacht das der nette Mann nicht ganz unrecht hatte, so selbstsicher wie er klang.

Beste Grüße

In der Dämmerung aus 10-15m ein Foto mit Blitz machen. Da müssen die Dinger hell aufleuchten.

(Und natürlich den Zulassungsbestimmungen entsprechen. Also wie schon benannt: Das Zeichen muss drauf sein!)

MfG

Themenstarteram 24. September 2014 um 20:41

Genau daran scheiterts. Reflektieren tun sie zwar nich ganz sooo dolle, aber man nimmt sie aufjedenfall wahr.

Naja, hilft ja alles nix, ohne Rückstrahler kein TÜV. Also wird das ganz schnell nachgerüstet ;)

am 26. September 2014 um 8:31

Danke auch Volker für deinen Link . Was ich da vermisse ist die Farbangabe . Ich habe z.B. gerade einen Oldtimer mit gelben Scheinwerfern gekauft.Zulässig ?

Gruß : Rostklopfer

Zitat:

Original geschrieben von Rostklopfer

Was ich da vermisse ist die Farbangabe . Ich habe z.B. gerade einen Oldtimer mit gelben Scheinwerfern gekauft.Zulässig ?

Die Farbangaben stehen da doch drin?

Für Abblend- und Fernlicht ist eigentlich nur weißes Licht zulässig.

Bei Oldtimern könnte aber ein Bestandsschutz greifen.

Moin Moin !

Zitat:

Bei Oldtimern könnte aber ein Bestandsschutz greifen

Einen "Bestandsschutz" kennt die StVZO nicht. Wohl aber Zeitpunkte , ab welcher EZ die heutigen Vorschriften anzuwenden sind. Nur : Es hat in D nie gelbes Licht für Hauptscheinwerfer gegeben, insofern braucht man gar nicht den §72 zu bemühen. Bei Nebelscheinwerfern ist dagegen gelbes Licht zulässig.

mfG Volker

am 4. Oktober 2014 um 14:04

Gelbes Licht bei Abblendlichtscheinwerfern ist "eigentlich" grundsätzlich unzulässig.

"Eigentlich" heißt: ein nach EG genehmigtes Fahrzeug mit orginal gelben Ablendlichtscheinwerfern ist auch in Deutschland zulässig.

Mir ist aber kein solches Fahrzeug bekannt. Es ist auch egal ob die Scheinwerfer ein E-Prüfzeichen haben, denn das heißt nur das sie im Rahmen der EG genehmigt sind, aber deutschland schränkt es weiter ein und sagt: nur weiß.

Nebelscheinwerfer sind hingegen auch in gelb zulässig

Zitat:

Original geschrieben von snooopy365

Nebelscheinwerfer sind hingegen auch in gelb zulässig

Aber auch da schränkt der Gesetzgeber die Farbe weiter ein: "Hellgelb", was auch immer das heißen mag.

Ob meine noch Hellgelb sind weiß ich nicht, hab aber frischen TÜV bekommen und bin bei Nebel auch schon Polizeistreifen begegnet, die dann nicht umgedreht haben und mir hinterher sind :D

Also auf den Scheinwerfern fehlt eindeutig die Kennzeichnung "IA" und damit sind die integrierten Rückstrahler nicht typ-geprüft. Ergo müssen passende nachgerüstet werden.

Moin Moin !

Zitat:

ein nach EG genehmigtes Fahrzeug mit orginal gelben Ablendlichtscheinwerfern ist auch in Deutschland zulässig.

Da die EG-Richtlinie nur weisses Licht für Abblendlicht kennt ,kann es so etwas gar nicht geben.

MfG Volker

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