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Tüv bemängelt den Einbau der Gasanlage

Themenstarteram 3. Mai 2007 um 8:19

Hallo,

 

folgendes Problem.

Am 10.02.2006 lies ich meine neue Autogasanlage

Prins VSI beim Tüv in Bottrop abnehmen.

Alles ohne Probleme.

 

Vorgestern ( ca 15 Monate später )

muss mein Auto zum Tüv und folgendes wurde bemängelt.

 

1. Absperrventil Gasanlage falsch geschaltet,

schalten bereits bei eingeschalteter Zündung.

2. Leitungen / Schläuche der Gasanlage

unzulässige Einbaulage.

Zu Punkt 2 möchte ich ergänzen es geht um die Leitungen die

direkt aus dem Tank kommen, diese sind nach unten weg verlegt. Laut Tüv müssen die seitlich aus der Radmulde rausgelegt werden, aber nicht nach unten.

Man kann auch schon kleiner Beschädigungen an den Schläuchen erkennen durch das Bordstein rauf und runterfahren.

Wer kennt sich mit sowas aus und kann mir einen Tipp

( möglichst auch mit Quellenangabe ) geben.

Danke *V5*

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36 Antworten
am 4. Mai 2007 um 9:01

Re: Tüv bemängelt den Einbau der Gasanlage

 

Zitat:

Original geschrieben von *V5*

Man kann auch schon kleiner Beschädigungen an den Schläuchen erkennen durch das Bordstein rauf und runterfahren.

Welchen Grund braucht ein Prüfer noch um ein Auto durchfallen zu lassen? :eek:

Die liegen (zumindest bei diesem Auto) in einem stark gefährdeten Bereich was die Beschädigungen ja schon zeigen. In eigenem Interesse sollten die Schläuche anders verlegt werden. ;)

Gruß Meik

Re: Re: Tüv bemängelt den Einbau der Gasanlage

 

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Welchen Grund braucht ein Prüfer noch um ein Auto durchfallen zu lassen? :eek:

 

Gruß Meik

Den Nachweis, dass es gefährlich ist, wenn diese Tubes kaputt gehen. Darum meine Frage.

am 4. Mai 2007 um 12:44

Äh, was gefährlich ist wenn eine Gasleitung kaputt geht muss man nicht unbedingt erklären, oder? :rolleyes:

Lieber nicht Rauchen in der Nähe :D :D

Gruß Meik

Themenstarteram 4. Mai 2007 um 19:05

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Äh, was gefährlich ist wenn eine Gasleitung kaputt geht muss man nicht unbedingt erklären, oder? :rolleyes:

Lieber nicht Rauchen in der Nähe :D :D

Gruß Meik

Ja ich denke auch das es gefährlich ist wenn eine Gasleitung

kaputt geht. Mal ganz davon abgesehen bin ich der Meinung

das man sowas ordentlich verbauen sollte.

Dem ist aber nicht gegeben, wenn die Gasleitung der

tiefste Punkt am Auto ist, diese sollte meiner Meinung nach

viel geschützter liegen.

Gruß *V5*

Hallo, also das die Leitungen unten in der Mulde rausgehen ist kein Problem und ist Tüvig! Das schalten der Magnetventile kann bzw. muß er ändern !

Die Anlage ist ja so wie se is mal abgenommen worden also...

Aber keine durchdachte Arbeit, es geht auch anders.

Sicher, Zeit ist Geld

Mehraufwand könnte mit dem Kunden preislich abgesprochen werden.

Bei sowas gilt der Bestandsschutz. Einmal vom TÜV genehmigt (und entsprechend eingetragen), kann diese Eintragung nicht einfach wieder revidiert werden - es sei denn, es gibt nen driftigen Grund, und durch Bodenkontakt beschädigte Gasschläuche gehören mit Sicherheit zu diesen driftigen Gründen.

Einen allgemeinen Bestandschutz bei einer Eintragung gibt es nicht, es kann jederzeit z.B von der Polizei eine Nachkontrolle angeordnet werden wenn der begründete Verdacht auf Gefährdung von Verkehrsteilnehmern (auch der Fahrzeugführer ist ein Verkehrsteilnehmer) besteht. Das Fahrzeug kommt dann zur Dekra bzw der Prüforganistation welche mit der örtlichen Behörde "verheiratet" ist. Stellt sich dann heraus, die Eintragung wurde illegal gemacht bzw. verstößt gegen (zum Abnahmezeitpunkt) geltende Bestimmungen, dann wars das.

am 5. Mai 2007 um 21:35

Genau so ist es. Die Bestimmungen zum Abnahmezeitpunkt müssen eingehalten sein. Sind sie das nicht oder geht eine Gefahr aus, dann gibts keinen Bestandsschutz.

am 6. Mai 2007 um 5:56

Bestandsschutz kann sich jeder abschminken, genau so schnell wie was eingetragen ist, ist es auch wieder ausgetragen, ist zwar grausam aber in good f....ing germany ist nichts unmöglich, wobei ich das bei sicherheitsrelevanten Teile wie Gasleitungen absolut nachvollziehen kann.

wolfgang

Wobei man sich schon fragen muss, warum die Halbgötter in Blau oder Grün dann so garnicht in die Haftung genommen werden...

Wenn ich zum TÜV fahre um was eingetragen zu bekommen, muss ich als ich mich doch darauf verlassen können, das so ein Einbau zumindestens SICHER ist. (ich gehe hierbei einfach mal davon aus, das an dem Einbau nichts verändert wurde - was ja auch ne Möglichkeit wäre)

Ich habe das schon öfters gehabt, das ein Motorrad bei einem TÜV nicht durchkommt, beim anderen aber wohl. Ein Schelm wer hierbei böses denkt...

am 6. Mai 2007 um 8:00

@Michel,

genau so ist es, bei moppeds viel schlimmer wie bei autos,

der eine trägts nieeemals ein, der näöchste ohne probs.

jeder macht was er will, aber eigentlich alles fürn Ar....

Wenn die Mehlmützen dich drann kriegen wollen machen sie es.

 

wolfgang

am 6. Mai 2007 um 9:46

Zitat:

Original geschrieben von xr2i120

Die Anlage ist ja so wie se is mal abgenommen worden also...

Hallo

Oft ist ja die Praxis so, das der Tüv / Dekra Prüfer die Anlage abnimmt, wenn er gerade in der Werkstatt ist ... bei meinem Auto lag der Bausatz zur Hälfte noch auf der Werkbank!

Wenn der Prüfer dann dieser Werkstatt nicht vertrauen kann kommt nix gutes raus.

Das Magnetventil darf keinesfalls schalten wenn du die Zündung anmachst, das darf erst kommen wenn Du auf Gas umschaltest. Und wenn die Rohre auf der Straße kratzen ist das Müll.

Gruß Ronny

am 6. Mai 2007 um 10:19

Zitat:

Original geschrieben von Ronny & Claudia

Oft ist ja die Praxis so, das der Tüv / Dekra Prüfer die Anlage abnimmt, wenn er gerade in der Werkstatt ist ... bei meinem Auto lag der Bausatz zur Hälfte noch auf der Werkbank!

Sag das mal nicht zu laut. Bei sowas hat der TÜV-Prüfer ganz schnell massive Probleme. Das kann den Prüfer seinen Job kosten und wenn mit dem Fahrzeug was passiert, dann ist der Prüfer ohne wenn und aber dran. .. eindeutiger vorsätzlicher Verstoß gegen die TÜV-Prüfvorschriften. Dies ist eine Erstellung eines sog. Gefälligkeitsgutachten bzw. Falschgutachtens. Der TÜV-Prüfer hat den Einbau zu prüfen und seine Ordnungsmäßigkeit zu bescheinigen. Dazu ist eine Funktions- und Dichtigkeitsprüfung erforderlich. Hallo - wo sind wir denn ... !!!

Wenn das mein Fahrzeug gewesen wäre, dann hätte ich Anzeige erstattet, denn es geht hier um meine Sicherheit. So eine elende Schlamperei.

Ein so erstelltes TÜV-Gutachten ist nichtig, ebenso die BE die auf dieses Gutachtachten basierend wieder erteilt wurde. Streng genommen bist Du ohne BE weiterhin unterwegs. Wenns da aufgrund falschen Umbaus zu einem Unfall kommt, dann möchte ich nicht in der Haut des Prüfers stecken. Der Staatsanwalt hat immer ein offenes Ohr wenns um solche TÜV-Prüfer geht.

.. und die Krönung des Ganzen, Du weißt davon und sitzt somit mit im Boot. Ich glaubs nicht - echt. .. und dann wundert man sich, wenn ein TÜV später zur HU sagt: ".. so gehts nicht!" Ihr solltet froh darüber sein und die Mängel umgehend beseitigen lassen.

Zitat:

Original geschrieben von Gasjeeper

Sag das mal nicht zu laut. Bei sowas hat der TÜV-Prüfer ganz schnell massive Probleme. Das kann den Prüfer seinen Job kosten und wenn mit dem Fahrzeug was passiert, dann ist der Prüfer ohne wenn und aber dran. .. eindeutiger vorsätzlicher Verstoß gegen die TÜV-Prüfvorschriften. Dies ist eine Erstellung eines sog. Gefälligkeitsgutachten bzw. Falschgutachtens. Der TÜV-Prüfer hat den Einbau zu prüfen und seine Ordnungsmäßigkeit zu bescheinigen. Dazu ist eine Funktions- und Dichtigkeitsprüfung erforderlich. Hallo - wo sind wir denn ... !!!

Wenn das mein Fahrzeug gewesen wäre, dann hätte ich Anzeige erstattet, denn es geht hier um meine Sicherheit. So eine elende Schlamperei.

Ein so erstelltes TÜV-Gutachten ist nichtig, ebenso die BE die auf dieses Gutachtachten basierend wieder erteilt wurde. Streng genommen bist Du ohne BE weiterhin unterwegs. Wenns da aufgrund falschen Umbaus zu einem Unfall kommt, dann möchte ich nicht in der Haut des Prüfers stecken. Der Staatsanwalt hat immer ein offenes Ohr wenns um solche TÜV-Prüfer geht.

da istr der TÜV prüfer selber schuld! ich mach auf meiner arbeit auch nichts was mich oder andere gefährdet und sag das ist okay so.

aber auch nicht jeder Prüfer hat ahnung was er da macht, weil wenn er was kritisiert dann soll er mir doch bitte sagen warum und wieso und dann kann man es verstehen. wenn es sowas ist das die gasleitung abreisen kann dann versteh ich warum er das nicht einträgt/abnimmt.

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