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Total poröse Bremsleitungen und Feuchtigkeit in der Bremstrommel - Versteckte Mängel?

Themenstarteram 11. März 2008 um 18:30

Hallo miteinander.

Meine Freundin hat sich vor einer Woche für 1850,-€ einen BMW 316i von einem kleinen Autohändler andrehen lassen.

Von außen sieht der Wagen sehr gut aus und auch der Motor ist noch top. Nun hat sie sich den Wagen am Montag gekauft. Am Dienstag ist sie beim BMW-Händler gewesen, der ziemlich schnell Mängel im Wert von 1800,-€ gefunden hat. Darunter total poröse Bremsleitungen und Feuchtigkeit in den hinteren Trommelbremsen. Der Mechaniker meinte, es sei Selbstmord, mit diesem Auto zu fahren.

Nun hat der Händler diesen Wagen im Kundenauftrag, als von privat, verkauft.

Gibt es trotz dem Ausschluss von Sachmängeln eine Möglichkeit den Wagen an den Händler zurück zu geben? Dieser hat ihr ja ein sicheres und fahrbereites Auto zugesichert.

Beste Antwort im Thema
am 11. März 2008 um 22:57

Ist ja alles lustig hier und spannend:

die frage ist hier immer privat oder gewerbe. wenn das klar ist, regelt sich das andere wie von selbst.

Andererseits:

Mangel an den Bremsschläuchen ist typische bmw krankheit. ein blick in den tüv report genügt.

wurde keine probefahrt gemacht?

wenn man keine Ahnung von autos hat, wieso investiert man nicht ein paar kröten und lässt das auto in einer Werkstatt nicht mal durch sehen, bevor man da Geld ablegt.

TÜV, ADAC, oder notfalls Markenwerkstatt helfen sicherlich gerne. Gerade bei autos an der Verschleißgrenze zu dem Preis sollte man besonders misstrauisch sein. Wer Gebrauchtwagenhändlern uneingeschränk vertraut, der hält mc donalds auch für spitzengastronomie.

 

 

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am 11. März 2008 um 19:03

im kundenauftrag ist so ne sache. aber mal aus meiner sicht gesprochen: fuer 1800€ gibts kein neues auto. da ist schon fast logisch das die bremsleitungen in die binsen gehen. was soll die feuchtigkeit in den trommeln sein? wasser? oder bremsfluessigkeit vom undichten bremszylinder? also ich fahr nen alten audi und hatte auch die probleme mit den trommeln das die bremszylinder undicht waren. so was læsst man nicht direckt bei bmw oder audi machen:D klar das es teuer kommt. bei mir kam es damals 470€ komplett

 

gruss

am 11. März 2008 um 19:09

beliebter trick, von hinterhof-girlanden händler die gewährleistung zu umgehen.

Verkauf von privat vortäuschen um Gewährleistung zu umgehen. Wenn es dir gelingt das nachzuweisen hast du alle rechte, die das gesetz dir zugesteht.

Die frage ist hier auch eine kosten nutzen rechnung. rechtschutz? wenn ja, dann über den rechtsanwalt versuchen.

 

Evtl den Vorbesitzer ausfindig machen und Nachfragen ob er das Fzg Verkauft oder in Auftrag zu verkaufen gegeben hat.

Wobei hier dann auch zu prüfen wäre ob die Klausel für den Ausschluss der Gewährleistung auch wirksam ist ;) Oder ob hier die Klausel als teil der AGB zu sehen ist und damit unwirksam wird.

grüße

Steini

Themenstarteram 11. März 2008 um 19:46

Das man für 2000€ keinen Neuwagen bekommt ist mir schon klar, aber soetwas ist doch schon grob fahrlässig. Grundsätzlich heißt es bei privat ja gekauft wie gesehen, aber trifft das bei so erheblichen Sachen auch zu? Die Bremsleitungen sind nicht nur etwas porös, sondern die zerfallen schon in ihre Bestandteile. Und was die Feuchtigkeit an der Bremstrommel angeht meinte der Mechaniker wohl, das sich Wasser da drin ansammelt.

Zum Glück hat meine Freundin Rechtschutz. Nur leider bleibt ihr wohl nicht mehr allzuviel Zeit zum handeln. Kennt jemand die genauen Fristen für Mängel?

Danke und Gruß,

Steff

Zitat:

Original geschrieben von SteffSteff

Das man für 2000€ keinen Neuwagen bekommt ist mir schon klar, aber soetwas ist doch schon grob fahrlässig. Grundsätzlich heißt es bei privat ja gekauft wie gesehen, ..............

Zum Glück hat meine Freundin Rechtschutz. Nur leider bleibt ihr wohl nicht mehr allzuviel Zeit zum handeln. Kennt jemand die genauen Fristen für Mängel?

Danke und Gruß,

Steff

Das stimmt nicht mehr, generell gilt eine gewährleistung von 2 Jahren auch beim Verkauf von Privat an Privat, diese kann jedoch ausgeschlossen werden. Wenn kein Gewährleistungsausschluss im Kaufvertrag steht haftet der Vorbesitzer wenn es tatsächlich im Auftrag des Vorbesitzers verkauft wurde. Aber auch hier kommt es auf die genaue Formulierung im Kaufvertrag an.

grüße

Steini

Auch bei privat kann der Verkäufer haften wenn er Mängel verschwiegen hat. Das muss ihm aber nachgewiesen werden. Bremsschläuche verrotten so nicht in 2 Wochen, wann war denn die letzte HU? Klapper doch die Prüforganisationen mal ab, wenn der Wagen da geprüft wurde haben die den letzten Bericht noch im Computer. Sollten da schon die Bremsschläuche bemängelt worden sein hättest du gute Karten.

Vorbesitzer ausfindig machen und fragen ob das wirklich in seinem Auftrag verkauft wird ist auch eine Möglichkeit.

Aber mit Rechtschutzversicherung lasst euch doch einfach mal kurz beim Anwalt beraten, der kennt sich da sicher besser aus. Insbesondere wie was im Vertrag formuliert werden muss.

Gruß Meik

Themenstarteram 11. März 2008 um 19:59

Danke Steini.

Aber wie verhält es sich zum Beispiel, wenn im Kaufvertrag der Verzicht auf die Gewährleistung erwähnt wurde und jetzt so ein heftiger, versteckter Mangel auftritt? Oder wer würde haften, wenn bei einem Unfall aufgrund der defekten Bremsen ein Mensch verletzt wird oder schlimmeres?

Ich habe den Kaufvertrag jetzt leider nicht vor mir liegen, aber das ganze ist schon sehr dubios.

Themenstarteram 11. März 2008 um 20:07

Hab gerade mal geschaut, die letzte HU war im März 07.

Text: Es bestehen keine Bedenken gegen die Vorschriftsmäßigkeit Ihres Fahrzeugs. Ohne festgestellte Mängel

am 11. März 2008 um 20:18

Also, grundsätzlich sagt TÜV gar nichts aus - die Teile kann man ja z.B. hinterher auch noch tauschen... Oder sie sind halt einfach gealtert.

Zur Frage der Haftung beim Unfall: Du (bzw. Deine Versicherung), denn Du bist für den Zustand Deines Autos verantwortlich. Und wenn JETZT etwas passiert, wo man von den defekten weiß, ist es vermutlich sogar grob fahrlässig!

Gruß

milliway42

am 11. März 2008 um 20:22

sollte im kaufvertrag wirklich der verzicht auf gewæhrleistung erklært wurden sein hast es schwer. zumal im hu auch nix drin steht und der normal buerger nicht jede woche unters auto griecht und die schlæuche prueft. ich denke eher das du besser beraten bist das auto zu behalten. lass dir ein paar angebote fuer die rep machen. (aber nicht gerade von bmw:D) denke du muesstest mit ca 500-600€ weg kommen.wenn der rest vom auto wirklich gut aussieht. die andere alternative ist ein rechtsstreit in dem du das auto eventuell zurueck gibst und einen anderen kaufen wirst. entweder kaufst du dann wieder so billig und er hat ein anderes problem oder du bezahlst was mehr und er ist eventuell in ordnung. das soll alles kein vorwurf sein. ich kauf auch immer so billig autos und muss immer erst was reinstecken damit die wirklich io sind. sprech da aus erfahrung:D hab auch schon lehrgeld bezahlt.

gruss

Zitat:

Original geschrieben von SteffSteff

Danke Steini.

Aber wie verhält es sich zum Beispiel, wenn im Kaufvertrag der Verzicht auf die Gewährleistung erwähnt wurde und jetzt so ein heftiger, versteckter Mangel auftritt? Oder wer würde haften, wenn bei einem Unfall aufgrund der defekten Bremsen ein Mensch verletzt wird oder schlimmeres?

Ich habe den Kaufvertrag jetzt leider nicht vor mir liegen, aber das ganze ist schon sehr dubios.

Also wenn die Gewährleistung ausgeschlossen wurde(rechtskräftig, siehe meinen ersten Beitrag im Thread) dann wirds IMHO Schwierig wenn die HU 1 Jahr alt ist.

Die Haftung bei einem Unfall ist ein anderes Thema, da traue ich mich jetzt nicht ran ;)

Für den Kaufvertrag wäre es sogar sinnvol mal hier ein Bild reinzustellen (natürlich mit Geschwärzten pesönlichen Daten von Käufer und Verkäufer)

grüße

Steini

Themenstarteram 11. März 2008 um 21:15

@ mattalf: ich fühle mich auf keinen fall angegriffen. Ich habe nur den momentanen Sachverhalt erzählt. Das Auto habe ja auch nicht ich, sondern meine Freundin gekauft. Ich bleibe lieber bei meinem Motorrad, da habe ich auch den vollen Überblick über Mängel etc...

Mir ist auch klar, das BMW selber das teuerste wäre. Von den 1800,-€ wären laut KVA allein 780,- für Arbeitsstunden.

@ Steini: Ich scanne den Kaufvertrag mal ein und stelle ihn online. Freundin ist jetzt daheim und den Vertrag habe ich vorliegen. Dort wird auf eine Rückseite hingewiesen, die gar nicht vorhanden ist.

Themenstarteram 11. März 2008 um 21:24

Hier der Kaufvertrag vom BMW

Mal was ganz anderes: Lass den Wagen in jedem Fall noch woanders checken, wer sagt denn dass dich die BMW-Werkstatt nicht abzocken will und die Mängel vielleicht gar nicht so dramatisch sind? Die Möglichkeit sollte man auch nicht ganz ausschliessen.

Der Tüv-Bericht wäre in dem Fall relevant wenn da schon Mängel drinstehen die nicht repariert oder beim Verkauf verschwiegen wurden.

Gruß Meik

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