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Tochter verursacht Schaden

Themenstarteram 11. Mai 2012 um 18:30

Guten Abend,

vielleicht kann mir einer helfen. Meine Tochter, seit über 10 Jahren im Besitz des Führerscheins, hat kein eigenes Auto zugelassen, fährt mit meinem Auto gegen das Garagentor und zerbeult die Hecktür. Ist dies ein Haftpflicht- oder Kaskoschaden? Oder gar kein Versicherungsfall, sondern einfach nur Pech?

Vielen Dank!

Beste Antwort im Thema

@TE

Moin,

 

für mich war die Leserei etwas verwirrend.

Wenn ich Dich richtig verstanden habe, ist Deine Tochter mit Deinem KFZ gegen Deine Garage gefahren ?

 

Wenn ja, dann über nimmt Deine VK (falls noch kein endgültiger Antrag gestellt wurde, wird der Versicherungsschutz des bisher versicherten Vorfahrzeuges zu Grunde gelegt, d.h., wenn das Vorfahrzeug VK hatte, wird das bereits zugelassene KFZ auch VK Schutz haben) den Schaden am KFZ.

 

Wenn Deine Garage beschädigt wurde, kann über Deine KFZ Haftplichtvers kein Versicherungsschutz gegeben werden, weil Du kannst ja nicht gegen Dich (+ Deiner KFZ Haftplicht) selber Schadenersatzansprüche stellen.

 

Deine Tochter hat den Schaden an Deiner Garage verursacht und müßte dann dafür auch gerade stehen, ihr Privathaftpflichtvers. tritt dafür nicht ein (da dort das Führen von motorgetriebenen Fahrzeugen ausgeschlossen ist, eine Ausnahme sind motorgetriebene Modellfahrzeuge und Aufsitzrasenmäher).

 

Das bedeutet also, Du mußt Dich mit Deiner Tochter privat einigen.

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Zitat:

Original geschrieben von christine60

Guten Abend,

vielleicht kann mir einer helfen. Meine Tochter, seit über 10 Jahren im Besitz des Führerscheins, hat kein eigenes Auto zugelassen, fährt mit meinem Auto gegen das Garagentor und zerbeult die Hecktür. Ist dies ein Haftpflicht- oder Kaskoschaden? Oder gar kein Versicherungsfall, sondern einfach nur Pech?

Vielen Dank!

.....auch guten Abend,

lebt die Tochter im gleichen Haushalt?, ist sie wirtschaftlich unabhängig?

Bei Kasko und dem Schaden am Heck sehe ich momentan keine Probleme, bezüglich einer Eintrittspflicht.

Themenstarteram 11. Mai 2012 um 18:47

Vielen Dank,

die Tochter lebt nicht mit im Haushalt, ist auch wirtschaftlich unabhängig. Das Auto hat Vollkasko. Schadenshöhe ca. 1500 €.

Zitat:

Original geschrieben von CSeltsam

Zitat:

Original geschrieben von christine60

Guten Abend,

vielleicht kann mir einer helfen. Meine Tochter, seit über 10 Jahren im Besitz des Führerscheins, hat kein eigenes Auto zugelassen, fährt mit meinem Auto gegen das Garagentor und zerbeult die Hecktür. Ist dies ein Haftpflicht- oder Kaskoschaden? Oder gar kein Versicherungsfall, sondern einfach nur Pech?

Vielen Dank!

.....auch guten Abend,

lebt die Tochter im gleichen Haushalt?, ist sie wirtschaftlich unabhängig?

Bei Kasko und dem Schaden am Heck sehe ich momentan keine Probleme, bezüglich einer Eintrittspflicht.

Zitat:

Original geschrieben von christine60

Das Auto hat Vollkasko. Schadenshöhe ca. 1500 €.

Wäre dann ein Kaskoschaden.

Zitat:

Original geschrieben von christine60

Vielen Dank,

die Tochter lebt nicht mit im Haushalt, ist auch wirtschaftlich unabhängig. Das Auto hat Vollkasko. Schadenshöhe ca. 1500 €.

Zitat:

Original geschrieben von christine60

Zitat:

Original geschrieben von CSeltsam

 

.....auch guten Abend,

lebt die Tochter im gleichen Haushalt?, ist sie wirtschaftlich unabhängig?

Bei Kasko und dem Schaden am Heck sehe ich momentan keine Probleme, bezüglich einer Eintrittspflicht.

ok., Dann sehe ich auch in Hafpflicht eine Chance.

das Ganze allerdings vorbehaltlich einer Prüfung bezüglich Bonus/Malus im Bereich der verschiedenen Schadenfreiheitsrabatte sowie eventueller Rückstufungen.

Themenstarteram 11. Mai 2012 um 19:10

Ich dachte, die Haftpflicht greift nur bei Unfall mit 2 beteiligten KfZ.

Rückstufung würde hier nicht erfolgen, weil ein Unfall frei ist, Rabattschutz.

Zitat:

Original geschrieben von CSeltsam

Zitat:

Original geschrieben von christine60

Vielen Dank,

die Tochter lebt nicht mit im Haushalt, ist auch wirtschaftlich unabhängig. Das Auto hat Vollkasko. Schadenshöhe ca. 1500 €.

Zitat:

Original geschrieben von CSeltsam

Zitat:

Original geschrieben von christine60

 

ok., Dann sehe ich auch in Hafpflicht eine Chance.

das Ganze allerdings vorbehaltlich einer Prüfung bezüglich Bonus/Malus im Bereich der verschiedenen Schadenfreiheitsrabatte sowie eventueller Rückstufungen.

am 11. Mai 2012 um 19:13

zum glueck greift die haftplficht auch, wenn man einen fussgaenger ueber den haufen faehrt ^^

da war die garage aber die bessere wahl ;)

Themenstarteram 11. Mai 2012 um 19:16

Erschwerend kommt dazu, daß das Fahrzeug erst am 10.5. gekauft wurde, es also nur ein Versicherungsangebot besteht. Hat das evtl. Einfluß? Viell. wäre es besser, ich hätte selber den Schaden verursacht? Der Versicherung ist noch nichts gemeldet, weil erst heute vormittag passiert!

Ja, - durchaus möglich, dass auch ein Rabattschutz, je nach Rabattstufe "erfahren" wurde.

Haftpflicht wirkt bei Schaeden gegen Dritte generell, gleichermaßen gegen Sachen, Vermögen und/oder Personen.

Ausschlaggebend bei Eintritt einer versicherbaren Haftpflicht ist, dass der Geschädigte in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zum Schädiger steht.

Themenstarteram 11. Mai 2012 um 19:31

Was ist durchaus möglich?

Themenstarteram 11. Mai 2012 um 19:35

Welche Versicherung würde den Schaden übernehmen? Meine Tochter hat keine KfZ-Haftpflicht, weil kein Auto. Wem muß der Schaden gemeldet werden? Meiner Versicherung?

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

zum glueck greift die haftplficht auch, wenn man einen fussgaenger ueber den haufen faehrt ^^

da war die garage aber die bessere wahl ;)

Zitat:

Original geschrieben von christine60

Erschwerend kommt dazu, daß das Fahrzeug erst am 10.5. gekauft wurde, es also nur ein Versicherungsangebot besteht. Hat das evtl. Einfluß? Viell. wäre es besser, ich hätte selber den Schaden verursacht? Der Versicherung ist noch nichts gemeldet, weil erst heute vormittag passiert!

Da haben sich post's überschnitten;

der Umfang und Inhalt der vorläufigen Deckungszusage ist ausschlaggebend und natürlich der Antrag.

Wenn ein Vorvertrag oder mehrere vorherige Vertraege immer den gleichen Deckungsumfang hatten wie der aktuelle Antrag, gibt es bestimmt eine kundenfreundliche Behandlung.

Von hier aus sieht es aber so aus, dass die private Uebernahme der Kosten durchaus Sinn machen könnte.

Sprich doch mal mit dem "Freundlichen" von der Versicherung.

Themenstarteram 11. Mai 2012 um 19:45

Danke, ja, wir haben schon einige Jahre unsere Versicherungen da.

Aber wieso könnte jetzt auf einmal eine private Übernahme der Kosten Sinn machen? Es geht immerhin um 1500 €, und wir haben Vollkasko beantragt....

Themenstarteram 11. Mai 2012 um 19:47

Der Versicherung geht es doch sicher um die Minimierung derer Kosten.

Zitat:

Original geschrieben von CSeltsam

Zitat:

Original geschrieben von christine60

Erschwerend kommt dazu, daß das Fahrzeug erst am 10.5. gekauft wurde, es also nur ein Versicherungsangebot besteht. Hat das evtl. Einfluß? Viell. wäre es besser, ich hätte selber den Schaden verursacht? Der Versicherung ist noch nichts gemeldet, weil erst heute vormittag passiert!

Da haben sich post's überschnitten;

der Umfang und Inhalt der vorläufigen Deckungszusage ist ausschlaggebend und natürlich der Antrag.

Wenn ein Vorvertrag oder mehrere vorherige Vertraege immer den gleichen Deckungsumfang hatten wie der aktuelle Antrag, gibt es bestimmt eine kundenfreundliche Behandlung.

Von hier aus sieht es aber so aus, dass die private Uebernahme der Kosten durchaus Sinn machen könnte.

Sprich doch mal mit dem "Freundlichen" von der Versicherung.

Zitat:

Original geschrieben von christine60

Danke, ja, wir haben schon einige Jahre unsere Versicherungen da.

Aber wieso könnte jetzt auf einmal eine private Übernahme der Kosten Sinn machen? Es geht immerhin um 1500 €, und wir haben Vollkasko beantragt....

Das sollte der "Freundliche" ausrechnen, denn je nach Fahrzeug - könnte ja ein schicker Porsche 911 sein -, sind die Prämien angemessen und da könnte es durchaus Sinn machen, in dieser Größenordnung in die Portokasse zu greifen.

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