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Schaden von gegnerischer Versicherung auszahlen lassen - wie geht das?

Themenstarteram 19. Januar 2011 um 10:33

Hallo,

mein Auto wurde von einem anderen Fahrzeug beschädigt. Nun möchte ich mir den Schaden auszahlen lassen, aber wie stelle ich das an?

Es gilt die Schadenhöhe zu ermitteln. Da habe ich 2 Möglichkeiten:

1) Händler des Autos: Wenn ich zum Händler fahre werde ich bequatscht ich soll es bei denen reparieren lassen und soll einfach die Versicherungsdaten geben, sie rechnen direkt mit der Versicherung ab. Also wie kriege ich von dem einen Kostenvoranschlag?

2) Gutachter. Bloß: wer bezahlt den Gutachter? Ist es besser einen Gutachter oder den Händler den Schaden schätzen zu lassen?

3) Kann ich mir den Nutzungsausfall des Wagens während der Reparatur bezahlen lassen? Den hätte ich während der Reparaturzeit in der Werkstatt bekommen, aber wie schaut es aus wenn ich mir den Schaden auszahlen lasse?

 

Vielen Dank bereits im Vorraus!

Grüße

Hazze

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von beachi

 

ansonsten wurde schon alles gesagt, jedoch sollte bis 1000 euro ein kostenvoranschlag reichen, so machen wir es.. gutachter kostet darunter nur unnütz geld.. fotos sind wichtig..

nutzungsausfall gibts nur bei reparaturnachweis, entweder fotos mit aktueller tageszeitung oder ein gutachter der versicherung kommt vorbei..

mfg

Hallo,

ist ja schön für dich dass es Ihr so macht und dass es aus deiner Sicht nur unnütz Geld kostet hier einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen.

Ab 750,00 € Nettoreparaturkosten kann man ein Gutachten in Auftrag geben ob es der Versicherung passt oder auch nicht.

Und auf einen Gutachter der gegnerischen Versicherung muss sich der Geschädigte keinesfalls einlassen, er kann natürlich wenn er will.

Außerdem hat der Geschädigte einen Anspruch auf eine Wertminderung sofern Alter und Laufleistung des Fahrzeuges gewissen Kriterien entsprechen.

Und genau dass vergessen manche Versicherungen gerne oder begründen es damit, dass es sich im vorliegenden Schadensfall um einen Bagatellschaden handelt und somit kein Anspruch auf Ausgleich einer merkantilen Wertminderung besteht.

Naja, wenn man billig abgespeist werden möchte sollte man den Versicherungsgutachter wählen, wenn man das haben möchte was einem zusteht ist sicherlich der unabhängige Gutachter vorteilhaft.

Im übrigen wundert es mich doch sehr, dass Beiträge die zugunsten der Versicherungen geschrieben werden relativ schnell mit einem "Danke" versehen werden und das in in den seltensten Fällen nicht nur einmal.

Und die Beiträge wo hier nicht so gern gesehen werden weil sie nicht den Standard der Versicherer entsprechen werden auch mal so nebenbei entfernt.

Schon etwas komisch...

Gruß

fordfuchs

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15 Antworten
am 21. Mai 2005 um 12:40

Moin,

hatte vor ein paar Tagen einen Unfall, den ich nicht selbst verschuldet habe. Die gegnerische Versicherung hat mich zur Kalkulation der Schadenshöhe an einen Gutachter verwiesen. Dieser hat nun ca. 1200 Euro brutto und 1050 Euro netto an Reparaturkosten ermittelt. Ebenfalls hat er mir mitgeteilt, dass die gegnerische Versicherung sich bereit erklärt, die von ihm ermittelten Kosten zu übernehmen.

Nun zu meiner Frage:

Kann ich auf eine Instandsetzung der entstandenen Schäden verzichten und mir den vom Gutachter ermittelten Betrag auszahlen lassen?

Was wäre wenn ich die Schäden für beispielsweise 200 Euro beheben lasse? Zahlt die Versicherung dann nur diesen Betrag?

Dankle schonmal.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Ermittelte Schadenssumme auszahlen lassen?' überführt.]

Hi ,

Du kannst den Schaden auf Gutachtenbasis abrechnen.Der Betrag wird Netto ausgezahlt.Die MwSt. wird nur gegen Vorlage der Reparaturrechnung ausbezahlt.Nutzungsausfallentschädigung ebenfalls nur bei Reparaturnachweis.

Wo und ob Du den Wagen letztendlich reparieren lässt ist allein deine Entscheidung.

Gruß

capri

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Ermittelte Schadenssumme auszahlen lassen?' überführt.]

Re: Ermittelte Schadenssumme auszahlen lassen?

 

Zitat:

Original geschrieben von schlomo

Moin,

hatte vor ein paar Tagen einen Unfall, den ich nicht selbst verschuldet habe. Die gegnerische Versicherung hat mich zur Kalkulation der Schadenshöhe an einen Gutachter verwiesen. Dieser hat nun ca. 1200 Euro brutto und 1050 Euro netto an Reparaturkosten ermittelt. Ebenfalls hat er mir mitgeteilt, dass die gegnerische Versicherung sich bereit erklärt, die von ihm ermittelten Kosten zu übernehmen.

Nun zu meiner Frage:

Kann ich auf eine Instandsetzung der entstandenen Schäden verzichten und mir den vom Gutachter ermittelten Betrag auszahlen lassen?

Was wäre wenn ich die Schäden für beispielsweise 200 Euro beheben lasse? Zahlt die Versicherung dann nur diesen Betrag?

Dankle schonmal.

Ich habe Folgendes im Internet recherchiert:

Fehler Nummer 1 > sich von der gegnerischen Versicherung einen Gutachter ins Haus holen (warum muß man wohl nicht näher erläutern).

Du kannst selbstverständlich den Schaden nach Gutachten abrechnen lassen (Du bekommst den Betrag ohne Mehrwertsteuer), zudem hast Du Anspruch auf Auslagenersatz (beantragen > 40 EUR, bekommen wirst Du 25 EUR), sowie den Nutzungsausfall (die Tage stehen im Gutachten).

Wenn Du den Schaden selber reparierst (oder eine Werkstatt, Rechnung mußt Du nicht vorlegen), dann machst Du ein Lichtbild von dem behobenen Schaden und lichtest dazu (auf dem gleichen Bild) eine aktuelle Tageszeitung (wegen dem Datum) mit ab.

Wenn das geschehen ist, reichst Du es ein, beanspruchst den Nutzungsausfall und bekommst das Geld für Mietwagen ausgezahlt.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Ermittelte Schadenssumme auszahlen lassen?' überführt.]

am 24. Mai 2005 um 5:28

Nutzungsausfall nur bei Nutzungsausfall - logisch, gell?

Also wenn du ne Reparatur und dadurch Ausfall hast, bekommst es.

--> bei ner derartigen Variante bezweifle ich, dass Nutzungsausfall bezahlt wird.

Grüße

Schreddi

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Ermittelte Schadenssumme auszahlen lassen?' überführt.]

Nutzungsausfall wird bezahlt soweit eine fachgerechte Reparatur erfolgt ist und nachgewiesen wird. Lichtbild genügt, die Versicherung kann u.U. eine Nachbesichtigung durch den Gutachter verlangen.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Ermittelte Schadenssumme auszahlen lassen?' überführt.]

am 24. Mai 2005 um 15:47

Falls du den Schaden selbst reparierst: Die Mehrwertsteuer für die verbauten Teile kannst du dennoch zusätzlich verlangen.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Ermittelte Schadenssumme auszahlen lassen?' überführt.]

... soweit Du eine Rechnung vorlegen kannst, die die MwSt ausweist.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Ermittelte Schadenssumme auszahlen lassen?' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von Hazze

Hallo,

mein Auto wurde von einem anderen Fahrzeug beschädigt. Nun möchte ich mir den Schaden auszahlen lassen, aber wie stelle ich das an?

Es gilt die Schadenhöhe zu ermitteln. Da habe ich 2 Möglichkeiten:

1) Händler des Autos: Wenn ich zum Händler fahre werde ich bequatscht ich soll es bei denen reparieren lassen und soll einfach die Versicherungsdaten geben, sie rechnen direkt mit der Versicherung ab. Also wie kriege ich von dem einen Kostenvoranschlag?

2) Gutachter. Bloß: wer bezahlt den Gutachter? Ist es besser einen Gutachter oder den Händler den Schaden schätzen zu lassen?

3) Kann ich mir den Nutzungsausfall des Wagens während der Reparatur bezahlen lassen? Den hätte ich während der Reparaturzeit in der Werkstatt bekommen, aber wie schaut es aus wenn ich mir den Schaden auszahlen lasse?

 

Vielen Dank bereits im Vorraus!

Grüße

Hazze

Hallo Hazze!

1.) Wenn es offensichtlich ein kleinerer Schaden ist reicht ein Kostenvoranschlag mit Fotos aus. Einfach zur Werkstatt fahren und einen Auftrag für einen Kostenvoranschlag geben, den Reparaturauftrag musst du nicht erteilen, sofern du definitiv auf fiktiver Basis abrechnen möchtest.

2.) Sofern die Haftungsfrage geklärt und die Haftungsquote zu 100% bei dem Unfallgegner liegt, wird das Gutachten im Rahmen des Wiederherstellungsaufwandes von der gegnerischen Versicherung bezahlt werden müssen. Das Gutachten hat eine Beweissicherungsfunktion und beinhaltet eine u. U. in Betracht kommende Wertminderung. Auch wirst du Aussagen zum Nutzungsausfall und der entsprechenden Mietwagenklasse finden. Daher macht es schon Sinn einen Sachverständigen zu beauftragen. Aber wie gesagt bei kleinen Schäden reicht auch ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt. U. U. sprichst du das vor Ort mit einer Werkstatt ab, falls es ein größerer Schaden sein sollte sucht du dir einen Sachverständigen. Auf den Gutachter der Versicherung musst du dich nicht einlassen.

3.) Falls du eine sach- und fachgerechte Reparatur nachweisen kannst, gibt es für die Ausfallzeit gemäß der Nutzungsausfallklasse eine Entschädigung oder einen Mietwagen. Wenn die Reparatur in Eigenregie durchgeführt wird, spricht nichts gegen den Nutzungsausfall. Soll aber gar nicht repariert werden, dann hast du ja auch keinen Schaden gehabt, ergo auch kein Ausfall. Der Name ist selbsterklärend - Nutzungsausfall - denn wenn kein Ausfall nachgewiesen werden kann, gibt es auch kein Geld!

Viele Grüße,

Metehan

Zitat:

Original geschrieben von Hazze

2) Gutachter. Bloß: wer bezahlt den Gutachter? Ist es besser einen Gutachter oder den Händler den Schaden schätzen zu lassen?

Fahr zum Gutachter, lass den einen Blick auf den Schaden werfen und dann sagt der dir schon ob ein Gutachten gerechtfertigt ist und damit von der Versicherung gezahlt wird oder nicht (>750€ Schaden). Fiktiv ist es oft ein Vorteil da keine Diskussionen über evtl. Vorschäden, Totalschaden, Wiederbeschaffungswert, Nutzungsausfall etc. aufkommen. Die Dinge sind ja alles Bestandteile eines Gutachtens.

Bei geringem Schaden Kostenvoranschlag einholen, dazu und nur dazu den Auftrag geben. Kostet aber auch, wird aber ebenso von der gegernischen Versicherung bezahlt. Viele Gutachter erstellen bei kleinen Schäden auch Kostenvoranschläge - fragen kostet nichts. Machen aber nicht alle weil sie halt deutlich weniger daran verdienen als an einem echten Gutachten.

Nutzungsausfall bekommst du wenn er angefallen ist. Gehört zu den Kosten wie auch die Märchensteuer die nur erstattet werden wenn tatsächlich aufgetreten. Kannst du aber auch eine gewisse Zeit später nachträglich erstatten lassen wenn du in ein paar Wochen doch deine Meinung änderst und reparieren lässt.

 

fiktiv auszahlen lassen ein vorteil, weil keine disskussion über vorschäden entsteht.. ?! totaler quatsch! wenn zufällig in der uniwagnisdatei ein vorschaden steht, der an gleicher stelle ist und der anspruchsteller kann eine reparatur nicht nachweisen, hat er ein großes problem^^ das nur mal so am rande. das nur mal so am rande...

ansonsten wurde schon alles gesagt, jedoch sollte bis 1000 euro ein kostenvoranschlag reichen, so machen wir es.. gutachter kostet darunter nur unnütz geld.. fotos sind wichtig..

nutzungsausfall gibts nur bei reparaturnachweis, entweder fotos mit aktueller tageszeitung oder ein gutachter der versicherung kommt vorbei..

mfg

Zitat:

Original geschrieben von beachi

 

ansonsten wurde schon alles gesagt, jedoch sollte bis 1000 euro ein kostenvoranschlag reichen, so machen wir es.. gutachter kostet darunter nur unnütz geld.. fotos sind wichtig..

nutzungsausfall gibts nur bei reparaturnachweis, entweder fotos mit aktueller tageszeitung oder ein gutachter der versicherung kommt vorbei..

mfg

Hallo,

ist ja schön für dich dass es Ihr so macht und dass es aus deiner Sicht nur unnütz Geld kostet hier einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen.

Ab 750,00 € Nettoreparaturkosten kann man ein Gutachten in Auftrag geben ob es der Versicherung passt oder auch nicht.

Und auf einen Gutachter der gegnerischen Versicherung muss sich der Geschädigte keinesfalls einlassen, er kann natürlich wenn er will.

Außerdem hat der Geschädigte einen Anspruch auf eine Wertminderung sofern Alter und Laufleistung des Fahrzeuges gewissen Kriterien entsprechen.

Und genau dass vergessen manche Versicherungen gerne oder begründen es damit, dass es sich im vorliegenden Schadensfall um einen Bagatellschaden handelt und somit kein Anspruch auf Ausgleich einer merkantilen Wertminderung besteht.

Naja, wenn man billig abgespeist werden möchte sollte man den Versicherungsgutachter wählen, wenn man das haben möchte was einem zusteht ist sicherlich der unabhängige Gutachter vorteilhaft.

Im übrigen wundert es mich doch sehr, dass Beiträge die zugunsten der Versicherungen geschrieben werden relativ schnell mit einem "Danke" versehen werden und das in in den seltensten Fällen nicht nur einmal.

Und die Beiträge wo hier nicht so gern gesehen werden weil sie nicht den Standard der Versicherer entsprechen werden auch mal so nebenbei entfernt.

Schon etwas komisch...

Gruß

fordfuchs

Zitat:

Original geschrieben von fordfuchs

Und die Beiträge wo hier nicht so gern gesehen werden weil sie nicht den Standard der Versicherer entsprechen werden auch mal so nebenbei entfernt.

Schon etwas komisch...

 

Gruß

 

fordfuchs

Ja, findest du ?

Und warum werden dann meine "Anti Versicherungsbeiträge" nicht entfernt?

Und davon gibt es hier sicher nicht wenige bei MT.

Meinst du nicht, dass du den Mod`s hier etwas sehr unschönes unterstellst?

Ich meine schon und das ist nicht in Ordnung........:(

Hier kommt jeder zu Wort.

Gruß

Delle

Zitat:

Original geschrieben von fordfuchs

[

Im übrigen wundert es mich doch sehr, dass Beiträge die zugunsten der Versicherungen geschrieben werden relativ schnell mit einem "Danke" versehen werden und das in in den seltensten Fällen nicht nur einmal.

Und die Beiträge wo hier nicht so gern gesehen werden weil sie nicht den Standard der Versicherer entsprechen werden auch mal so nebenbei entfernt.

Schon etwas komisch...

Erstens ist das eine haltlose Unterstellung an die Mods.

Und zweitens: Schreibe halt du auch einmal einen vernünftigen, brauchbaren und hilfreichen Beitrag.

Achte auf Inhalt, Ortographie und Absätze, welche die Lesbarkeit erhöhen - eines Tages wirst auch du ein "Danke" erhalten.

Oh super ... endlich wieder Werbung und ein paar Binsen, die schon unsere FAQ genauer und zielführender beantworten.

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