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Taxi von der Steuer absetzen

Themenstarteram 15. September 2015 um 8:26

Hallo,

als Taxi (neu)unternehmer kann man sein erstes Taxi (z.b. Kaufpreis 25.000€) von der Steuer absetzen (Betriebsausgaben).

Normalerweise ist ein neues Auto über 6 Jahre hinweg absetzbar steht in der Tabelle, heißt das nun das Taxi muss ich mit 4.166 € pro Jahr absetzen?

25.000 : 6 = 4.166 €

Hab aber von einer Rückgabe des Geldes (Anzahlung z.b. 10.000 €) in den ersten 6 Monaten gehört ist da was wahres dran? Dass man also einen großen Teil der Anzahlung als anschaffungskosten zurückbekommt.

 

Liebe Grüße

Mark

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11 Antworten

Mit der Anzahlung hat das gar nichts zu tun. Weil Dein Taxi eine Betriebsausgabe ist bekommst Du die Mwst vom Finanzamt zurück -> 25.000 EUR Kaufpreis mit 19% MwSt -> Nettopreis 21.008,40 EUR -> Differenz 3.991,60 EUR Mwst, diese bekommst Du vom Finanzamt "zurück". Ob Du das Taxi bar bezahlst oder mit Anzahlung xy und Laufzeit xy finanzierst ist dem Finanzamt egal. Achtung: Du hast natürlich auch Einnahmen, die Umsatzssteur die durch diese generiert wird wird natürlich mit dem Betrag den Du "zurück bekommst" verrechnet.

Der andere Punkt den Du ansprichst ist die Jährliche Abschreibung, um den jährlichen Abschreibungsbetrag mindert sich Dein Gewinn und damit Dein zu versteuerndes Einkommen.

MFG Sven

Themenstarteram 15. September 2015 um 9:09

Zitat:

@Daimler201 schrieb am 15. September 2015 um 11:01:12 Uhr:

Mit der Anzahlung hat das gar nichts zu tun. Weil Dein Taxi eine Betriebsausgabe ist bekommst Du die Mwst vom Finanzamt zurück -> 25.000 EUR Kaufpreis mit 19% MwSt -> Nettopreis 21.008,40 EUR -> Differenz 3.991,60 EUR Mwst, diese bekommst Du vom Finanzamt "zurück". Ob Du das Taxi bar bezahlst oder mit Anzahlung xy und Laufzeit xy finanzierst ist dem Finanzamt egal. Achtung: Du hast natürlich auch Einnahmen, die Umsatzssteur die durch diese generiert wird wird natürlich mit dem Betrag den Du "zurück bekommst" verrechnet.

Der andere Punkt den Du ansprichst ist die Jährliche Abschreibung, um den jährlichen Abschreibungsbetrag mindert sich Dein Gewinn und damit Dein zu versteuerndes Einkommen.

MFG Sven

Hallo Sven,

ach so, dann meinen die bestimmt die 19%..! Wann bekommt man die 19 % denn sofort im laufendem Jahr oder nach der Erklärung, was wie vorher erklärt bis zu 3 Jahren dauern kann??? Wenn Du "wird verrechnet" schreibst , dann nehme ich an, ich kann lange auf das Geld warten, ist das wirklich so?(abgesehen jetzt von meinem Gewinn das zuverst. Einkommen etc)

Nein. Am Anfang musst Du deine UST-Erklärung vierteljährlich abgeben, also bekommst Du dieses Geld nach spätestens 3,5 Monaten. "Wird verrechnet" erklärt folgendes Beispiel:

Betriebsausgaben: 15.000 EUR , 19 % MWSt -> 2395 EUR Erstattung

Betriebseinnahmen im selben Zeitraum: 20.000 EUR mit 7% Mwst 1.308,40 EUR Zahlung

Erstattung minus Zahlungsbetrag -> 1.086,60 EUR , die Du in diesem Beispiel herausbekommen würdest.

MFG Sven

P.S.: Hab ganz grob gerechnet, die centbeträge stimmen nicht genau.

Also zumindest in Bayern musst du als Anfänger die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich machen, später dann quartalsmäßig. Das heißt du bekommst die MwSt schon nach relativ kurzer Zeit erstattet.

Aber achtung! Wenn du das Fahrzeug z.B. nach 3 Jahren verkaufst, muss du die darin enthaltene USt zurückzahlen. Sprich du kaufst ein neues Auto für 20.000 bekommst du die MwSt von 20.000 ausbezahlt, verkaufst du das Auto nach 3 Jahren für z.B. 7000 Euro musst du die USt aus 7000 Euro an das Finanzamt bezahlen.

Übrigens die Abschreibung ist nicht zwingend an die 6 Jahre gebunden. Bei nachweislich überdurchschnittlicher Nutzung kann die auch kürzer sein. Wenn du ein Auto vor Ende der Abschreibung verkaufst, wird eben nur der anteilige Einkaufspreis abgeschrieben. Wird das Auto dann unterhalb des restlichen Abschreibewertes verkauft ist die Differenz auch abschreibbar, aber das muss/sollte der Steuerberater machen.

Wenn du übrigens glaubst du verdienst mehr wenn das Auto komplett abgeschrieben ist und mit 1 Euro in den Büchern steht kann das gewaltig täuschen. Zum 1. weil alte Gurken richtig Geld kosten, (Verschleiß) und 2. weil du das Geld das du scheinbar mehr verdienst dann auch entsprechend versteuern musst. Von daher ist es meistens besser du kaufst wieder ein Auto bevor die Abschreibung abläuft, bzw sobald der letzte Rest abgeschrieben ist. ;-)

Themenstarteram 15. September 2015 um 12:07

Zitat:

@Taxler222 schrieb am 15. September 2015 um 12:13:44 Uhr:

Also zumindest in Bayern musst du als Anfänger die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich machen, später dann quartalsmäßig. Das heißt du bekommst die MwSt schon nach relativ kurzer Zeit erstattet.

Aber achtung! Wenn du das Fahrzeug z.B. nach 3 Jahren verkaufst, muss du die darin enthaltene USt zurückzahlen. Sprich du kaufst ein neues Auto für 20.000 bekommst du die MwSt von 20.000 ausbezahlt, verkaufst du das Auto nach 3 Jahren für z.B. 7000 Euro musst du die USt aus 7000 Euro an das Finanzamt bezahlen.

Übrigens die Abschreibung ist nicht zwingend an die 6 Jahre gebunden. Bei nachweislich überdurchschnittlicher Nutzung kann die auch kürzer sein. Wenn du ein Auto vor Ende der Abschreibung verkaufst, wird eben nur der anteilige Einkaufspreis abgeschrieben. Wird das Auto dann unterhalb des restlichen Abschreibewertes verkauft ist die Differenz auch abschreibbar, aber das muss/sollte der Steuerberater machen.

Wenn du übrigens glaubst du verdienst mehr wenn das Auto komplett abgeschrieben ist und mit 1 Euro in den Büchern steht kann das gewaltig täuschen. Zum 1. weil alte Gurken richtig Geld kosten, (Verschleiß) und 2. weil du das Geld das du scheinbar mehr verdienst dann auch entsprechend versteuern musst. Von daher ist es meistens besser du kaufst wieder ein Auto bevor die Abschreibung abläuft, bzw sobald der letzte Rest abgeschrieben ist. ;-)

Schön,dass man nicht lange warten muss.

Wenn ich es nach drei Jahren verkaufe für 7 000 dann dessen USt? Is ja unsinnig, sollte doch anteilsmäßig verrechnet werden :-(

Wenn ich es vor Ende der Abschreibung (z.B. nach 3 Jahren) verkaufe wird anteilig der Einkaufspreis abgeschrieben?: 20.000 gekauft für 8.000 verkauft sprich über die drei Jahre schreibe ich 12.000 ab, rückwirkend? die ersten drei Jahre habe ich bereits 20.000/5Jahre= 4.000 abgeschrieben. Wird nun der wert auf 12000/5Jahre = 2.400 im Nachhinein korrigiert?(abgesehen von diesen Fragen ist eine Steurberatung eh ein Muss)

Themenstarteram 15. September 2015 um 12:10

Zitat:

@Daimler201 schrieb am 15. September 2015 um 11:15:10 Uhr:

Nein. Am Anfang musst Du deine UST-Erklärung vierteljährlich abgeben, also bekommst Du dieses Geld nach spätestens 3,5 Monaten. "Wird verrechnet" erklärt folgendes Beispiel:

Betriebsausgaben: 15.000 EUR , 19 % MWSt -> 2395 EUR Erstattung

Betriebseinnahmen im selben Zeitraum: 20.000 EUR mit 7% Mwst 1.308,40 EUR Zahlung

Erstattung minus Zahlungsbetrag -> 1.086,60 EUR , die Du in diesem Beispiel herausbekommen würdest.

MFG Sven

P.S.: Hab ganz grob gerechnet, die centbeträge stimmen nicht genau.

Verstehe. Alles ok.

Zur Rechnung 2395 sind mir nicht sehr eindeutig, soll das ein fiktiver Wert sein oder hast du dich verrechnet und meintest von den 15T die 19%Mwst?

Ein Steuerberater ist meiner Meinung nach für jeden Selbstständigen ein Muss. kein Mensch kennt alle Steuergesetze und auch nicht alle Möglichkeiten der Abschreibung usw.... zudem ändern sich Steuergesetze permanent, mein Steuerberater hat mir mal seinen Änderungsordner nur eines Jahres gezeigt das ist Wahnsinn pur.

Abgesehen davon glaubt das Finanzamt einem Steuerberater weitaus mehr als einem Steuerzahler, Letzterer steht nämlich schon unter dem Generalverdacht, entweder „dumm” zu sein, oder bewusst Steuerhinterziehung zu betreiben.

2.395 EUR sind 19% Mwst von 15.000. Und Taxler 222 hat recht: auch am Anfang gibt man schon monatlich ab, ich hatte das falsch in Erinnerung. Ist bei mir auch schon 10 Jahre her ;).

Und er hat auch recht: Ein Steuerberater ist Pflicht. Hast Du eine kaufmännische Vorbildung? Wenn nein: dann ist der Steuerberater um so wichtiger.

Zitat:

@sultanim schrieb am 15. September 2015 um 14:10:35 Uhr:

Zitat:

@Daimler201 schrieb am 15. September 2015 um 11:15:10 Uhr:

Nein. Am Anfang musst Du deine UST-Erklärung vierteljährlich abgeben, also bekommst Du dieses Geld nach spätestens 3,5 Monaten. "Wird verrechnet" erklärt folgendes Beispiel:

Betriebsausgaben: 15.000 EUR , 19 % MWSt -> 2395 EUR Erstattung

Betriebseinnahmen im selben Zeitraum: 20.000 EUR mit 7% Mwst 1.308,40 EUR Zahlung

Erstattung minus Zahlungsbetrag -> 1.086,60 EUR , die Du in diesem Beispiel herausbekommen würdest.

MFG Sven

P.S.: Hab ganz grob gerechnet, die centbeträge stimmen nicht genau.

Verstehe. Alles ok.

Zur Rechnung 2395 sind mir nicht sehr eindeutig, soll das ein fiktiver Wert sein oder hast du dich verrechnet und meintest von den 15T die 19%Mwst?

Hallo ins Forum,

Zitat:

@Taxler222 schrieb am 15. September 2015 um 12:13:44 Uhr:

Also zumindest in Bayern musst du als Anfänger die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich machen, später dann quartalsmäßig. Das heißt du bekommst die MwSt schon nach relativ kurzer Zeit erstattet.

nicht nur in Bayern. Die Abgabepflichten und -fristen sind bundesweit gleich. Bei Unternehmensstart kann es aber sein, dass das Finanzamt hier intensiv hinschaut und Dir vor einer großen Vorsteuererstattung ersteinmal eine Sonderprüfung verpasst.

Viele Grüße

Peter

am 18. September 2015 um 9:45

Hast Du keine Unternehmer-Prüfung gemacht?

Themenstarteram 18. September 2015 um 10:14

Zitat:

@Harley-Flitzer schrieb am 18. September 2015 um 11:45:26 Uhr:

Hast Du keine Unternehmer-Prüfung gemacht?

Bin in der Lernphase

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