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tatsächliche Zuladung berechnen

VW Tiguan 1 (5N/5N2)
Themenstarteram 10. April 2016 um 13:18

Hallo zusammen

Ich würde gerne mal wissen was ich bei max. Anhängelast von 2500kg noch in den Tiguan reinpacken darf.

Leider finde ich nirgends im Fahrzeugschein oder in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung eine genaue Zahl.

In der Anleitung steht was von 640kg Zuladung, keine Ahnung wie VW auf diesen Wert kommt.

Hier mal ein paar Zahlen.

max. Gewicht Fahrzeugkombination: 4745kg

max. zulässige Masse des Fahrzeugs: 2200kg

Tatsächliche Masse des Fahrzeug:1722kg (Leergewicht)

 

Meine Rechnung

4745kg-2500kg Anhängelast=2245kg (2200kg Eingetragen)

2200kg - 1722kg= 478kg

Ich komm mit meiner Rechnung auf 478kg, kommt das hin?

Gruß

Tiguanmaster

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18 Antworten

Das sehe ich auch so.

Seltsam finde ich aber, dass das max. Gewicht der Fahrzeugkombination höher liegt, als das zul. Gesamtgewicht vom Zfz. + dessen Anhängelast.

 

Gruß

Die Stützlast des Anhängers mußt du ebenfalls berücksichtigen.

Die belastet mit der Auflage auf der Kupplung das Gewicht des Zugfahrzeuges.

Die 45 Kg dürften ein Mittel sein,dass berücksichtigt wurde.

Die 2200 Kg darfst du auf der Waage nicht überschreiten.

Themenstarteram 10. April 2016 um 15:21

Zitat:

Die Stützlast des Anhängers mußt du ebenfalls berücksichtigen.

Genau, die 100kg Stützlast übernimmt ja der Tiguan, also dürfte der Anhänger ein Gesamtgewicht von 2600kg haben oder stimmt die Rechnung nicht?

Gruß

Tiguanmaster

Hallo Tiguanmaster

die Rechnung stimmt nicht!

Der Anhänger hat ein maximal zulässiges Gesamtgewicht z.B. 2500Kg,

zusätzlich gibt es noch die maximal zulässige Achslast. Die zulässige

Aufliegelast auf einer Kupplung spielt hier keine Rolle. Das tatsächliche

Leergewicht (z.B. durch Ersatzrad, Werkzeugkasten verändert) ist vom

maxim. Gesamtgewicht ab zu ziehen und ergibt dann die maxim. mögliche

Zuladung. Die maxim. zulässige Aufliegelast ist auf dem Typenschild der

Deichsel des Anhängers angegeben.

Die tatsächliche Aufliegelast wird direkt in der Kugelkopfaufnahme gewogen.

Die maxim. zulässige Aufliegelast des Zugfahrzeugs kann größer oder kleiner

als die des Anhängers sein.

Gruß

suedwest

Themenstarteram 10. April 2016 um 19:27

Hallo Suedwest

Ich nutz ab und zu einen 3,5t Anhänger wo ich Erde mit transportiere, der Hänger wiegt Leer 910kg, so kann ich gut 1600kg aufladen.

Die Frage für mich, wenn der Anhänger in einer Kontrolle 2600kg wiegt muss die Polizei doch noch die 100kg Stützlast abziehen, richtig?

Gruß

Tiguanmaster

Nein

Themenstarteram 10. April 2016 um 19:36

Zitat:

Nein

Geht es bitte etwas genauer?

Hier mal ein Auszug von: Anhängerhandel.de

Die Anhängelast ist nicht eindeutig definiert. Aus den Erläuterungen des

Bundesverkehrsministeriums ist aber zu entnehmen, dass die am Anhänger zu messende Achslast

im angekuppelten Zustand die Anhängelast ist. Dies bedeutet, dass die Stützlast (siehe Beispiel 3)

zum tatsächlichen Gewicht des Anhängers addiert werden darf. Bedeutsam ist dies,

wenn das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers größer als die zulässige Anhängelast des

Zugwagens ist. In diesem Fall darf das tatsächliche Gewicht des Anhängers um den Betrag der

Stützlast größer als die Anhängelast sein. Das resultiert aus der obigen Definition und

ist so auch vom Bundesverkehrsministerium bestätigt worden.

Gruß

Tiguanmaster

Hallo Tiguanmaster

Wenn wir von einem 3,5Tonnen (maxim.Gesamtgewicht) reden

ist das kein PKW-Anhänger. Sollte wohl 2,5T heißen.

Grundsätzlich ist bei Überprüfungen (Wiegen) der abgekuppelte

Anhänger zu bewerten. "Das mögliche Aufliegegewicht ist nicht

das tatsächliche". Hat der Anhänger eine höhere maximal Last als

für das Zugfahrzeugs erlaubt ist, kommt sofort das maximale Gespann-

Gewicht zum Zuge.

Beispiel: Tiguan>zulässige Anhängelast 2000KG > maximales Gewicht

des Zuges = 4260KG

Gruß

suedwest

Themenstarteram 10. April 2016 um 20:41

Hallo Suedwest

Den Anhänger den ich ziehe mit meinem Tiguan hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 3500kg, Leergewicht 910kg und einer Zuladung von 2590kg.

Das ist ein Anhänger für PKW.

Gruß

Tiguanmaster

Nur darfst du den Anhänger nicht voll ausnutzen.

Es sind alle Gewichte zu beachten, Stützlast, Anhängelast, zulässiges Gesamtgewicht Zugfahrzeug, Achsgewicht und zul. gesamt Zuggewicht. Man darf keine dieser Einheiten überschreiten.

Wenn man es genau macht, müsste man alles überprüfen wenn man an das Maximum geht.

Themenstarteram 10. April 2016 um 21:34

Zitat:

Nur darfst du den Anhänger nicht voll ausnutzen.

Auf unserm Bauhof haben die Bagger eingebaute Waagen, wenn ich dem sage er soll 1500kg aufladen kommt er bis auf +/-50kg an das Gewicht ran.

Hatte aber auch schon mal den Anhänger mit 2500kg beladen so das der Anhänger 3500kg wog, hab den Hänger aber nur auf dem Bauhof bewegt, der Tiguan hat den Anhänger erstaunlich gut bewegen können, nur beim Bremsen merkt man dann das Gewicht, auf Dauer nicht empfehlenswert.

Ein wenig vom Thema ZULADUNG abgekommen aber der Anhänger zählt ja auch zur Zuladung.:D

Trotzdem Danke für eure Antworten.

Gruß

Tiguanmaster

Hier

hast du auch noch eine Aufstellung.

Ich hoffe,ihr seid alleaus D.

Obwohl dies eigentlich eine EU Norm ist und überall gleich sein sollte.

In A hast du ein großes Problem mit der Strassenwacht, wenn du einen (leeren!) Anhänger mit max.GGw über dem Gespannlimit hinten dran hast.

Der gezogene Anhänger darf kein max.GGw haben, das über dem Gespannlimit und dem Führerscheinlimit liegt.

Gilt natürlich auch für die Gäste (Holländer, ...):D

Bei FS "B" darfst du max.3500Kg bewegen.

Mit Zusatzprüfung 4250 Kg.

Darüber hinaus benötigst du B+E oder C+E.

Bei meinem Jeep könnte ich 3500 Kg hintendran hängen.

Geht nicht,da mein Limit bei 4250 Kg liegt.(FS + Zusatz).

Zur Stützlast: >die ist für das Anhänger Gesamtgewicht völlig uninteressant.

Die Stützlast ist ja variabel, hängt von der (richtigen) Beladung ab.

Muß sich natürlich im Rahmen der Vorgaben bewegen.

Beim Tiguan liegt die bei min 50Kg und max. 100 Kg.

Du hast bei ordentlicher Beladung also bis 50 Kg mehr Spielraum zum einladen beim Tiguan.

Da ich beim beladen die Deichsel auf der Waage habe (gibts schon für ein paar Euro in der Bucht oder einfach eine Haushaltswaage nehmen), habe ich immer den Überblick über die Beladung und den Spielraum.

Und glaubt mir eines:

Die öst. Strassenwacht hat auch sowas und nutzt es .

Macht dan keinen Spass, wenn die Weiterfahrt untersagt wird.

Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass es in D viel anders ist.

 

 

 

 

 

 

Auf Grund meines Alters habe ich kein Problem mit dem Führerschein. Stützlast nutze ich meist am Limit, damit liegt das Gespann einfach stabiler. Ich habe einen 2t Wohnwagen und bei dem Fahrzeuggewicht habe ich noch etwas Luft, obwohl ich dort das Vorzelt hinter den Vordersitzen einlade. Denn auch ein schwerer Wagen macht die Sache fahrstabiler. Gewichte habe ich bei einen Schrotthändler auf der Waage mal überprüft.

Themenstarteram 11. April 2016 um 14:22

Bei meinem Führerschein gibt es gewichtsmässig kein Limit nach oben.

Deshalb kann ich die 4,7t Gespanngewicht auch voll ausnutzen.

Ich hatte mir beim Tiguan eine etwas höhere Zuladung gewünscht, muss ich wohl einiges an Sonderausstattung wieder ausbauen, was wiegt den die Kardanwelle?:D

Gruß

Tiguanmaster

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