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Tacho

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 11. Mai 2014 um 18:20

Ich bin heute mit meinem Golf 1.2 TSI in einer 50er Zone geblizt worden. Ob es 70 oder 75 km/h waren kann ich nicht sicher sagen. Aber eine Frage habe ich. Besteht Hoffnung, dass die Anzeige im Tacho etwas noch nach unten korrigiert werden muss.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von intenso80

genau laufen darf das tacho auch nur nicht nach gehen darf er nicht!

Fehlende Satzzeichen und falscher Gebrauch der doppelten Verneinung können einen Satz ziemlich unverständlich oder gar unwahr machen.

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2-5 km/h können es schon sein

Ganz genau kann man es nicht sagen weil das von Fahrzeug zu Fahrzeug bzw. Radgröße zu Radgröße unterschiedlich ist.

Bei angezeigten 100km/h dürfte die tatsächliche Geschwindigkeit etwa 6-7km weniger betragen.

Nimm einfach ein Handy mit GPS und Messe es parallel nach.

Ab 21 zu viel in geschlossenen Ortschaften gibt's 80 eur.

und 1 Punkt. Dazu noch ca 25-35 eur. Bearbeitungsgebühr.

Da hast du beim G6 noch Glück,

bei meinem ist die Tachoabweichung doppelt so hoch wie bei unserem G4.

Bei 75 sind es bei uns 6km/h. Ob das für die ganze Serie gilt ist mir nicht bekannt.

Abzüglich weiterer 3km/h Toleranz vom Messgerät wirst du knapp mit einem "blauen Auge" davon kommen.

man sollte dazu natürlich noch wissen, dass das tacho bei angezeigten 100km/h um max. 7% vorgehen darf!

sprich, das fahrzeug darf bei angezeigten 100km/h tatsächlich 7km/h langsamer also 93 fahren.

genau laufen darf das tacho auch (edit ,) nur nicht nach gehen darf er nicht!

Zitat:

Original geschrieben von intenso80

genau laufen darf das tacho auch nur nicht nach gehen darf er nicht!

Fehlende Satzzeichen und falscher Gebrauch der doppelten Verneinung können einen Satz ziemlich unverständlich oder gar unwahr machen.

schande über meinen haupt! ;)

eigentlich setze ich schon satzzeichen, nur dies eine mal nicht..

Ok, wenn aus der Schande noch Asche wird, sei dir verziehen.

Zitat:

Original geschrieben von intenso80

man sollte dazu natürlich noch wissen, dass das tacho bei angezeigten 100km/h um max. 7% vorgehen darf!

Ach nee, lieber nicht; so falsche Fakten sollte man lieber nicht wissen.

Der Tacho darf 10 % plus weitere 4 km/h vorgehen, und das nicht nur bei 100 km/h, sondern bei jeder Geschwindigkeit. Bei angezeigten 100 km/h darf damit die echte Geschwindigkeit irgendwo zwischen 87 und 100 km/h liegen; bei echten 100 km/h darf auf dem Tacho irgendwas zwischen 100 und 114 stehen.

Wohl um das Toleranzfenster zwischen der Untergrenze (genau korrekte Anzeige) und dieser Obergrenze optimal auszunutzen, gehen die VW-Tachos schon seit mehreren Generationen planmäßig 5 % plus 2 km/h vor; dazu kommen weitere Abweichungen durch echte Messfehler.

Da kommen bei echten 100 km/h dann tatsächlich 7% Voreilung heraus, das ist aber eben nicht etwa die Grenze des erlaubten, sondern der Mittelpunkt.

hm... da hast du tatsächlich recht ;)

dann hat mir der sachverständige vor geraumer zeit wohl einen bären aufgebunden! :eek:

aber mal ehrlich 10% + 4km/h ist schon viel.

ich meine solche unterschiede bei einem fahzeug bezüglich abrollumfang des rades ist ja eigentlich unrealistisch. zumindest bei den neueren modellen.

da müsste man schon von einem 18" rad auf ein 16" wechseln, wenn das überhaupt über die bremszange zu bekommen ist..

Zitat:

Original geschrieben von intenso80

 

ich meine solche unterschiede bei einem fahzeug bezüglich abrollumfang des rades ist ja eigentlich unrealistisch. zumindest bei den neueren modellen.

Das hat mit neuen vs. älteren Modellen so gut wie nichts zu tun. Da muss man heute, wie früher, nur eine oder zwei Reifen-Höhen danebengreifen, und schon hat man leicht solche Unterschiede. Das einzige, was dann noch im Wege steht, sind die Zulassungsbestimmungen für After-Market-Räder.

Zitat:

da müsste man schon von einem 18" rad auf ein 16" wechseln, wenn das überhaupt über die bremszange zu bekommen ist..

Außer bei Sondermodellen bzw. -Fahrwerken ist meines Wissens 16" immer noch die 08/15-Felgengröße beim Golf, daher keine Sorge: das passt schon.

Ich kenne auch nur die 7% aber vom Tachoendwert !

das heißt, beim 260er Tacho darf schon bei 100km/h die Anzeige auf 118km/h stehen.

 

War gerade am Donnerstag kleinere Reifen eintragen auf meinem Golf 1 (4% kleinerer Durchmesser). Da hat der Ing. auch nach dieser Regel geprüft bei 30 und 50km/h.

 

In der StVZO finde ich nur die Vorgaben für den Wegstreckenzähler - kann das mal jemand raussuchen, um unser gemeinsames Halbwissen upzudaten ? Ich habe schon mehrfach gesucht, finde aber nichts, steht bestimmt in irgendeinem Beiblatt.

 

mal zur INFO:

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

B. Fahrzeuge

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§57 Geschwindigkeitsmeßgerät und Wegstreckenzähler

(3) ... Die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke ± 4 vom Hundert abweichen.

Ich kann den Beitrag @Timmerings Jan von nur bestätigen.....

Zitat:

Der Tacho darf 10 % plus weitere 4 km/h vorgehen, und das nicht nur bei 100 km/h, sondern bei jeder Geschwindigkeit. Bei angezeigten 100 km/h darf damit die echte Geschwindigkeit irgendwo zwischen 87 und 100 km/h liegen; bei echten 100 km/h darf auf dem Tacho irgendwas zwischen 100 und 114 stehen.

....genau das ist die Rechtslage!

Ich habe aber keine Lust das für dich heraus zu suchen. :p

Zitat:

Original geschrieben von balou21200

Ich kenne auch nur die 7% aber vom Tachoendwert !

Diese Regelung mag es mal gegeben haben, die gilt aber heute nur noch für Oldtimer wie den von dier erwähnten Golf 1, weil für die auch heute noch die selben Vorschriften weiter gelten wie schon zum Zeitpunkt ihrer Erstzulassung.

Zitat:

das heißt, beim 260er Tacho darf schon bei 100km/h die Anzeige auf 118km/h stehen.

Und bei gefahrenen 30 schon fast 50. Das regnet Knöllchen oder Hupkonzerte, wenn jemand den Wagen fährt, der ihn nicht ganz genau kennt.

Zitat:

In der StVZO finde ich nur die Vorgaben für den Wegstreckenzähler - kann das mal jemand raussuchen, um unser gemeinsames Halbwissen upzudaten ? Ich habe schon mehrfach gesucht, finde aber nichts, steht bestimmt in irgendeinem Beiblatt.

Nein. Das steht, EU-weite Harmonisierung sei dank, heutzutage in EU-Richtlinien. Das passende Stichwort zum Googeln lautet "Tacho Voreilung".

Um dem Rätselraten ein Ende zu bereiten:

Zitat:

Tachovoreilung - Meßtoleranz

 

Nicht voreilig aufgrund der Tachoanzeige aufregen. Die meisten Tachos gehen stark „vor" (sog. Tachovoreilung). Der durchschnittliche Wert liegt bei 4 %, es gibt allerdings auch genauere Fahrzeuge. Laut Richtlinie 75/443/EWG darf ein Tacho bei Fahrzeugen, die nach dem 1.1.1991 zugelassen wurden, maximal 10% plus 4 km/h voreilen. Für ältere Fahrzeuge sind bis zu 7% des Skalenendwertes zulässig. Wer den spezifischen Wert für sein Modell wissen will, sollte in einen Autotest der besseren Motorzeitschriften reinschauen (mot, auto motor und sport, usw.), die testen i.a.R. auch die Tachovoreilung bei verschiedenen Geschwindigkeiten zwischen 30 und 130/160 (Motor und v.a. Getriebeart müssen aber passen !). Auch anhand früherer Messungen läßt sich die Voreilung für den gemessenen Geschwindigkeitsbereich feststellen.

Dazu kommt noch die Meßtoleranz. Diese beträgt bei allen gängigen Geräten außer dem „Provida-System" 3 km/h bis 100 km/h, darüber 3 %, auf den nächsten vollen km/h aufgerundet (also bei 140 km/h 4.2 km/h, aufgerundet 5 km/h Toleranz). Bei den Provida-Fahrzeugen (Zivilfahrzeuge, die nachfahren) sind 5 % abzuziehen (wieder aufrunden; gemessene Nachkommastellen werden vorher gestrichen, also gemessene 140,79 km/h sind 140 km/h, dann Toleranz abziehen); daneben bildet dieses Meßverfahren nur einen Durchschnittswert über eine gewisse Fahrtstrecke (ca. 700 m), so daß Geschwindigkeitsspitzen ohnehin nivelliert werden.

Quelle

 

So long

Ghost

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