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StVZo

Themenstarteram 29. Mai 2010 um 15:44

Tach gesagt ...

hab ma 3 fragen zur StVZo:

1. Ich habe mal gehört dass man Benzinkanister nicht im Fahrgastraum transportieren darf. Stimmt das?

2. Ich habe mir für die Innenbeleuchtung (also wenn man die Tür öffnet usw) eine blaue LED eingebaut. Ist das erlaubt?

3. würde ich gerne die Standlichtlampe durch eine LED austauschen um den Xenoneffekt meiner H4 Ultra Whites zu verstärken!

Beste Antwort im Thema

Mein Kenntnisstand zu 2. ist so:

das einzige was geschrieben steht ist "Die Benutzung der Innenbeleuchtung darf den Straßenverkehr nicht beeinflussen".

Die Beleuchtungsfarbe der Innenraumbeleuchtung ist nirgends vorgeschrieben, auch unterliegen die Lampen für den Innenraum (im Gegensatz zur Aussenbeleuchtung) keiner Zulassungspflicht. Das Licht darf nur keine direkte Abstrahlung nach aussen haben.

Daher nochmal meine Antwort zu 2.: darfst du (meiner Meinung nach) :)

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1. keine Ahnung, aber könnte mir vorstellen das es in D nicht erlaubt ist (und wer will auch schon nen stinkenden Kanister im Auto haben, ich besitze so'n Ding nicht, will auch keinen im Kofferraum)

2. darfst du

3. darfst du nicht

zu 1. Ist ganz eindeutig geregelt.

Es müssen passende Behältnisse genutz werden und diese dürfen keinesfalls im Fahrerraum transportiert werden.

Zitat:

§ 45 Kraftstoffbehälter

(1) Kraftstoffbehälter müssen korrosionsfest sein. Sie müssen bei doppeltem Betriebsüberdruck, mindestens aber bei einem Überdruck von 0,3 bar, dicht sein. Weichgelötete Behälter müssen auch nach dem Ausschmelzen des Lotes zusammenhalten. Auftretender Überdruck oder den Betriebsdruck übersteigender Druck muß sich durch geeignete Einrichtungen (Öffnungen, Sicherheitsventile und dergleichen) selbsttätig ausgleichen. Entlüftungsöffnungen sind gegen Hindurchschlagen von Flammen zu sichern. Am Behälter weich angelötete Teile müssen zugleich vernietet, angeschraubt oder in anderer Weise sicher befestigt sein. Kraftstoff darf aus dem Füllverschluß oder den zum Ausgleich von Überdruck bestimmten Einrichtungen auch bei Schräglage, Kurvenfahrt oder Stößen nicht ausfließen.

(2) Kraftstoffbehälter für Vergaserkraftstoff dürfen nicht unmittelbar hinter der Frontverkleidung des Fahrzeugs liegen; sie müssen so vom Motor getrennt sein, daß auch bei Unfällen eine Entzündung des Kraftstoffs nicht zu erwarten ist. Dies gilt nicht für Krafträder und für Zugmaschinen mit offenem Führersitz.

(3) Bei Kraftomnibussen dürfen Kraftstoffbehälter nicht im Fahrgast- oder Führerraum liegen. Sie müssen so angebracht sein, daß bei einem Brand die Ausstiege nicht unmittelbar gefährdet sind. Bei Kraftomnibussen müssen Behälter für Vergaserkraftstoff hinten oder seitlich unter dem Fußboden in einem Abstand von mindestens 500 mm von den Türöffnungen untergebracht sein. Kann dieses Maß nicht eingehalten werden, so ist ein entsprechender Teil des Behälters mit Ausnahme der Unterseite durch eine Blechwand abzuschirmen.

(4) Für Kraftstoffbehälter und deren Einbau sowie den Einbau der Kraftstoffzufuhrleitungen in Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3 sind die im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen anzuwenden.

zu 2. Zu dem Punkt finde ich auf die Schnelle keine genaue Bestimmung.

Meines Wissens ist eine Innenraumbeleuchtung aber nicht vorgeschrieben.

Denke aber das wenn eine vorhanden ist auch der Grundsatz von §49a gilt.

Die Innenraumleuchte darf andere verkehrsteilnehmer auch nicht blenden oder gar ablenken.

Eine blaue Innenbeleuchtung ist im Zweifelsfall also nicht zulässig.

zu 3. Laut § 49a Absatz (6) Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze

In den Scheinwerfern und Leuchten dürfen nur die nach ihrer Bauart dafür bestimmten Lichtquellen verwendet werden.

Nimmst du also andere Leuchtmittel als vom Hersteller vorgesehen Tritt §19 (Betriebserlaubnis) in Kraft.

Also sind alle Leuchtmittel ohne Zulassung illegal.

LED Standlichtbirnen gibt es bisher nicht mit zulassung, kannst du also vergessen.

Zu Punkt 2: habe ich denke ich vor jahren gelesen, das für die Innenraumbeleuchtung (also Beleuchtung die durch die Scheiben nach aussen sichtbar ist) nur "klare Farben ohne Einfärbung" (insbesondere nicht rot, grün, orange) zulässig sind.

Ich hatte damals in meinen 2er Fire & Ice eine Blaue Beleuchtung in der Original Fassung und eine 2.te hinten (Für die hinteren Sitze im Himmel) eingebaut. Als ich in eine Kontrolle kam musste ich diese Birnen entfernen, da es lt. dem Polizisten nicht zulässig sei. Daraufhin habe ich damals ein wenig gegoogelt und den oben stehenden satz gefunden. leider konnte ich das jetzt nicht mehr auf die schnelle finden.

Hilfreich ist hier immer einfach mal zum Tüv fahren und fragen. Die geben da eigentlich immer auskunft.

Greets B

Mein Kenntnisstand zu 2. ist so:

das einzige was geschrieben steht ist "Die Benutzung der Innenbeleuchtung darf den Straßenverkehr nicht beeinflussen".

Die Beleuchtungsfarbe der Innenraumbeleuchtung ist nirgends vorgeschrieben, auch unterliegen die Lampen für den Innenraum (im Gegensatz zur Aussenbeleuchtung) keiner Zulassungspflicht. Das Licht darf nur keine direkte Abstrahlung nach aussen haben.

Daher nochmal meine Antwort zu 2.: darfst du (meiner Meinung nach) :)

Im Zweifelsfall immer lieber beim Tüv nachfragen.

Meiner Meinung nach ist das Auslegungssache.

 

Ich würde wenn die Innenraumleuchte so modifizieren das die originale Beleuchtung bestehen bleibt und auf blaue beleuchtung umgeschaltet werden kann.

Dann ist man auf alle Fälle auf der sicheren Seite.

Und wenn man im Dunkeln wirklich mal etwas in einer Zeitung, oder wo auch immer, lesen will kann man auch was erkennen. ;)

 

Nen Benzinkanister muss man ja auch irgendwie mit Benzin füllen... und immer zu Fuß zur Tanke dackeln würde sich ja bei auf dem Land lebenden Leuten etwas schwierig gestalten :D

Zitat:

Original geschrieben von Yoshi89

Nen Benzinkanister muss man ja auch irgendwie mit Benzin füllen... und immer zu Fuß zur Tanke dackeln würde sich ja bei auf dem Land lebenden Leuten etwas schwierig gestalten :D

Aha und dann?

Ein Reservekanister befüllt man normalerweise wenn man eh an der Tanke ist.

Sonst ist das ziemlich Sinnfrei.

Mit einem leeren Kanister kannst du meinetwegen wärend der Fahrt kuscheln. :D

Ich dachte es geht jetzt eher um Benzinkanister, die man für den Rasenmäher etc. wieder auffüllen will. Auch die müssen ja irgendwie zur Tanke und wieder zurück kommen. Und es wäre irgendwie absurd, wenn man einen extra für Benzin (bzw. Kraftstoffe) vorgesehenen Behälter mit gerademal 5 Litern nicht im Kofferraum transportieren dürfte, wenn darunter selbst bei Kleinwagen 50 Liter und mehr schlummern...

Im Kofferraum darf der doch transportiert werden.

Nur halt nicht im Fahrgastraum. ;)

Zitat:

Original geschrieben von Joe-Dreck

Im Kofferraum darf der doch transportiert werden.

Nur halt nicht im Fahrgastraum. ;)

Bisher lese ich aber nur was von Kraftomnibussen und nicht von Pkws.

Zitat:

Original geschrieben von rpalmer

Zitat:

Original geschrieben von Joe-Dreck

Im Kofferraum darf der doch transportiert werden.

Nur halt nicht im Fahrgastraum. ;)

Bisher lese ich aber nur was von Kraftomnibussen und nicht von Pkws.

Ja, das war mir auch aufgefallen.

Hierbei frage ich mich aber auch, wo z.B. beim Kombi der Kofferraum auf- und der Fahrgastraum anfängt.

Weiters, warum man überhaupt ernsthaft darüber nachdenkt, einen Erstatzkanister dauerhaft im Auto haben zu wollen und warum der sich dann im "Innenraum" befinden soll.

Themenstarteram 30. Mai 2010 um 9:44

Zitat:

Weiters, warum man überhaupt ernsthaft darüber nachdenkt, einen Erstatzkanister dauerhaft im Auto haben zu wollen und warum der sich dann im "Innenraum" befinden soll.

Weil ich nah an der Polnischen Grenze wohne und somit einmal in der Woche 60 Liter tanke und das für eine Woche an Sprit reicht (270km nach Magdeburg und wieder 270km zurück ... und unter der woche dort auch fahren). So müsste ich den teuren Sprit in deutschland tanken ... und das sind meist stolze 20 cent unterschied! Den Kanister hatte ich bis jetzt platzbedingt im Fiesta immer hintern Fahrersitz. Im Vento habe ich bis jetzt noch keine möglichkeit gefunden ihn im kofferraum fest zu machen, also steht er hinterm Fahrersitz auch wieder standsicher.

 

Zitat:

Im Kofferraum darf der doch transportiert werden.

Nur halt nicht im Fahrgastraum. ;)

Was mich sehr wundert, weil wenn son 20 Liter Kanister hoch geht is das egal wo der steht :D

 

Zitat:

Ich würde wenn die Innenraumleuchte so modifizieren das die originale Beleuchtung bestehen bleibt und auf blaue beleuchtung umgeschaltet werden kann.

Dann ist man auf alle Fälle auf der sicheren Seite.

Und wenn man im Dunkeln wirklich mal etwas in einer Zeitung, oder wo auch immer, lesen will kann man auch was erkennen. ;)

Naja dafür gibs ja noch die Leselampe! Ich meinte eig. nur die große Lampe für die Tür. Weil die hat man (ich zumindest nicht) ja während der Fahrt eig nicht an ... somit kann es auch niemanden blenden.

 

Zitat:

LED Standlichtbirnen gibt es bisher nicht mit zulassung, kannst du also vergessen.

Hat jemand ne andere legale Idee? Weil die Standlichter vom Vento sind arg orange und nehmen den "Ultra Whites" sämtliche Optik!

Zitat:

Original geschrieben von Cottbusa

 

Hat jemand ne andere legale Idee? Weil die Standlichter vom Vento sind arg orange und nehmen den "Ultra Whites" sämtliche Optik!

Blue Vision W5W - KLICK - die sind schön weiss, hab ich auch drin...

Es gibt von Philips die Blue Vision Standlichtbirnen. Die sehen eingeschaltet weiß aus.

Haben aber imho einen entscheidenden Nachteil, weshalb ich sie wieder rausgeschmissen hab: ausgeschaltet sieht das blaue total panne aus :o

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