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STVO Neufassung: Wiedereinführung der Radwegbenutzungspflicht

Themenstarteram 2. März 2012 um 13:45

Sehr geehrte Forengemeinde,

wer kennt es nicht? Man fährt nach dem wohlverdienten Feierabend nach Hause und steht im Stau, weil weiter vorne ein Radfahrer auf der Straße fährt, anstatt auf dem parallelen Radweg. Auf der Landstraße muss man von 100 auf 15 abbremsen, weil wieder ein Möchtegern Jan Ulrich in seinem verschwitzten Trikot mitten auf der Straße fährt und aufgrund seiner Ultra empfindlichen Reifen nicht den bestens ausgebauten und breiten Radweg nebenan benutzen kann.

Ich finde, das muss aufhören und im Forum lese ich oft genug Klagen über solche Radfahrer. Leider wurde vor ein paar Jahren die allgemeine RAdwegbenutzungspflciht aufgehoben. Ein paar Radfahrer hatten wahrscheinlich aufgrund eines kaputten Radweges argumentiert, dass dessen Benutzung nicht zumutbar wäre. Das muss man sich erst einmal vorstellen: weil es irgendwo ein Deutschland einen kaputten Radweg gibt, müssen in der gesamten Bundesrepublik Radwege nur noch mit den blauen Verekrhsschildern benutzt werden. Abertausende Kilometer Radweg dürfen einfach links liegen gelassen werden. Und das, obwohl Radwege den Radfahrer schützen sollen und die Flüssigkeit des motorisierten Individualverkehrs sicherstellen sollen. Es ist eine vollkommen abstruse Situation: für viele Milliarden Euro wurden Radwege gebaut, die jetzt nicht mehr benutzt werden, weil sich der Hype vom angeblich so sicheren Fahrbahnradeln verbreitet. Leittragender ist wie immer der Autofahrer und Steuerzahler, der mit seinen Geldern die Radwege finanziert und dank der Radfahrer nicht mehr rechtzeitig für Arbeit kommt.

Nun hilft alles klagen nichts. Momentan berät die Politik über eine Neufassung der STVO. Das ist unsere Gelegenheit, auf eine Änderung von §2 (4) STVO zu drängen und die Benutzung von Radwegen wieder verpflichtend zu machen. Wir sind hier mehrere tausend Mitglieder und der ADAC und VCD hätten bestimmt auch Interesse daran, weil ihre Mitglieder da sicher dafür sind. Zusammen können wir sicher etwas bewegen und unsere Straßen sicherer machen.

Für mich stellt sich nur die Frage: wie packt man sowas am besten an und wer wäre noch mit dabei?

Beste Antwort im Thema
am 2. März 2012 um 14:03

Zitat:

Original geschrieben von RH SH

Sehr geehrte Forengemeinde,

wer kennt es nicht? Man fährt nach dem wohlverdienten Feierabend nach Hause und steht im Stau, weil weiter vorne ein Radfahrer auf der Straße fährt, anstatt auf dem parallelen Radweg. Auf der Landstraße muss man von 100 auf 15 abbremsen, weil wieder ein Möchtegern Jan Ulrich in seinem verschwitzten Trikot mitten auf der Straße fährt und aufgrund seiner Ultra empfindlichen Reifen nicht den bestens ausgebauten und breiten Radweg nebenan benutzen kann.

Ich finde, das muss aufhören und im Forum lese ich oft genug Klagen über solche Radfahrer. Leider wurde vor ein paar Jahren die allgemeine RAdwegbenutzungspflciht aufgehoben. Ein paar Radfahrer hatten wahrscheinlich aufgrund eines kaputten Radweges argumentiert, dass dessen Benutzung nicht zumutbar wäre. Das muss man sich erst einmal vorstellen: weil es irgendwo ein Deutschland einen kaputten Radweg gibt, müssen in der gesamten Bundesrepublik Radwege nur noch mit den blauen Verekrhsschildern benutzt werden. Abertausende Kilometer Radweg dürfen einfach links liegen gelassen werden. Und das, obwohl Radwege den Radfahrer schützen sollen und die Flüssigkeit des motorisierten Individualverkehrs sicherstellen sollen. Es ist eine vollkommen abstruse Situation: für viele Milliarden Euro wurden Radwege gebaut, die jetzt nicht mehr benutzt werden, weil sich der Hype vom angeblich so sicheren Fahrbahnradeln verbreitet. Leittragender ist wie immer der Autofahrer und Steuerzahler, der mit seinen Geldern die Radwege finanziert und dank der Radfahrer nicht mehr rechtzeitig für Arbeit kommt.

Nun hilft alles klagen nichts. Momentan berät die Politik über eine Neufassung der STVO. Das ist unsere Gelegenheit, auf eine Änderung von §2 (4) STVO zu drängen und die Benutzung von Radwegen wieder verpflichtend zu machen. Wir sind hier mehrere tausend Mitglieder und der ADAC und VCD hätten bestimmt auch Interesse daran, weil ihre Mitglieder da sicher dafür sind. Zusammen können wir sicher etwas bewegen und unsere Straßen sicherer machen.

Für mich stellt sich nur die Frage: wie packt man sowas am besten an und wer wäre noch mit dabei?

Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fre**e halten.

In deinem Post ist soviel Unwissen und Polemik, dass ich gar nicht weiß wo ich anfangen soll. Allein schon die Aussage bzgl. "Autofahrer der die Radwege finanziert" zaubert mir ein fettes Grinsen aufs Gesicht.

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Zitat:

@Mr. Driveyanuts schrieb am 26. Februar 2015 um 05:04:07 Uhr:

Moin!

Wer ist denn so dämlich und fährt im Winter mit dem Fahrrad???

Wäre mir viel zu kalt.

Im Übrigen: ab auf den Radweg. Andere müssen arbeiten und haben für solchen Spielkram keine Zeit.

M. D.

Guten Abend!

Deine undifferenzierte und herablassende Sichtweise lohnt eigentlich die Benutzung der Tastatur nicht, aber vielleicht möchtest du ja auch hier noch etwas über die Beweggründe eines Radfahrers erfahren:

Dämlich ist, wer im Winter kurze Strecken mit dem Auto zurücklegt, aber das haben dir ja schon andere Member mitgeteilt.

Zu kalt ist dir nur, wenn du (auf dem Rad) nicht die passende Funktionsbekleidung trägst. Mir ist auch bei - 20° ausreichend warm, da ich mich ja bewege. Und wenn du in deinem Auto keine Standheizung hast, die zusätzliche Energie frisst, frierst du in deinem Auto am Anfang auch.

Auch bei Schnee und Glatteis bin ich, wenn du mich beachtest, sicher unterwegs, da es inzwischen erlaubte Fahrradmäntel mit Spikes gibt.

Für deine Fahrstrecke gilt sicherlich anderes, da würde ich auch nicht unbedingt mit dem Rad fahren wollen! Dein Post hatte nur eine sehr überhebliche Art.

Btw. Ist die Berliner Stadtreinigung zum Schneeräumen auf Radwegen verpflichtet! Für dieses Jahr wird sich das aber erledigt haben.

Themenstarteram 29. Juli 2015 um 15:05

Ich möchte darauf hinweise, dass MEINE EINGABEN an das Bundes Verkehrsministerium etwas bewirkt haben. Die NUTZUNG von RADWEGEN wird in der nächsten VERSION der STVO wieder verpflichtend. http://www.derwesten.de/.../...r-radfahrer-durchsetzen-id10924902.html

Ich hatte die Nachteile beleuchtet, was es für uns Autofahrer bedeutet, wenn Radfahrer trotz Radweg mitten auf der Straße fahren und die Mitarbeiter im Ministerium haben damit offene Türen eingerannt. Das Problem ist auch dort bekannt, insbesondere in BERLIN wo sich eh kein Radfahrer an die Regeln hält. Ich bin gespannt, ob sich mein Vorschlag durchsetzen kann.

Zitat:

@RH SH schrieb am 29. Juli 2015 um 17:05:26 Uhr:

Die NUTZUNG von RADWEGEN wird in der nächsten VERSION der STVO wieder verpflichtend.

wo liest Du das denn raus? Das steht in dem Artikel nirgendwo. Konkret steht da:

Zitat:

Außerdem will das Bundesverkehrsministerium Ländern und Kommunen einen Katalog vorlegen, aus dem die konkreten Gefährdungslagen hervorgehen, bei denen die Straßenverkehrsbehörden eine Nutzung der Radwege zur Pflicht machen dürfen.

ohne Gefährdung dürfen die Radwege gar nicht benutzungspflichtig werden. Die Vereinheitlichung ist ja wünschenswert, wird aber im Gegenteil dazu führen, dass noch viel mehr Blauschilder abgeschraubt werden müssen. Im Moment sind es oftmals die Fahrradfahrer, die diese Benutzungspflichten wegklagen, weil keinerlei objektiv nachvollziehbare Gefährdung vorliegt.

Zitat:

@RH SH schrieb am 29. Juli 2015 um 17:05:26 Uhr:

Ich möchte darauf hinweise, dass MEINE EINGABEN an das Bundes Verkehrsministerium etwas bewirkt haben. Die NUTZUNG von RADWEGEN wird in der nächsten VERSION der STVO wieder verpflichtend.

Aus welchem Teil des Artikels geht hervor, dass ALLE Radwege wieder benutzungspflichtig werden?

Radwege können auch heute als benutzungspflichtig ausgeschildert werden, wenn örtlich eine besondere Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko erheblich übersteigt. In den meisten Fällen ist eine solche Gefahrenlage aber nicht gegeben. Im von Dir verlinkten Artikel steht nur:

Zitat:

Außerdem will das Bundesverkehrsministerium Ländern und Kommunen einen Katalog vorlegen, aus dem die konkreten Gefährdungslagen hervorgehen, bei denen die Straßenverkehrsbehörden eine Nutzung der Radwege zur Pflicht machen dürfen.

Folglich soll die bestehende Regelung nur präzisiert werden, nicht geändert. Denn bisher fehlen Merkmale zu einer Gefahrenlage, die eine Ausschilderung mit Radwegebenutzungspflicht AUSNAHMSWEISE zulässt.

In Wahrheit war jetzt eine Petition erfolgreich, die darüber informieren soll, dass Radfahrer in den meisten Fälllen die Fahrbahn benutzen dürfen.

Zitat:

Auf der Fahrbahn weniger Gefahr

Dabei haben mehrere Gerichte die Regel sogar noch weiter zu Gunsten der Radfahrer ausgelegt. So dürfen Radwege nur noch an besonders gefährlichen Straßenabschnitten beschildert werden. Denn auf der Fahrbahn sind Radfahrer deutlich weniger gefährdet, von Rechtsabbiegern umgefahren zu werden – häufigste Ursache schwerer Unfälle. Außerdem kommen sie meist komfortabler und schneller voran und gefährden nicht die Fußgänger auf dem parallelen Gehweg. In Berlin sind deshalb nur noch rund 15 Prozent der Radwege benutzungspflichtig.

Das stammt aus diesem Artikel des Tagesspiegel vom 27.07.2015, also von vorgestern. In dem Artikel geht es um die erwähnte Petition, die Wissenlücken zur Radwegebenutzungspflicht schließen soll. Wenn ich den vorhergehenden "RH SH"-Beitrag lese, scheint eine Info-Aktion dringend notwendig.

MfG, Tazio1935

Themenstarteram 29. Juli 2015 um 15:46

In dem von mir verlinkten Artikel steht

"Nutzung von Radwegen soll verpflichtend werden"

Mir wurde auch bestägt dass man sich nicht mehr vor den Karren der Fahrrad Lobby spannen lassen wird.

Zitat:

@RH SH schrieb am 29. Juli 2015 um 17:46:17 Uhr:

In dem von mir verlinkten Artikel steht

"Nutzung von Radwegen soll verpflichtend werden"

Ja, und? Das ist eine falsche Zwischenüberschrift dieser Online-Zeitung. Fehler des Redakteurs. Nichts weiter. Der hat nicht sorgfältig gelesen oder nicht richtig verstanden. So was kommt vor.

Zitat:

@RH SH schrieb am 29. Juli 2015 um 17:46:17 Uhr:

Mir wurde auch bestägt dass man sich nicht mehr vor den Karren der Fahrrad Lobby spannen lassen wird.

vielleicht ein bisschen tendenziös, Dein Weltbild?

Mir doch egal,was gemacht wird, ich werd mit meinem Rad da fahren wo ich der Meinung bin das es mir besser passt.

Zitat:

@RH SH schrieb am 29. Juli 2015 um 17:05:26 Uhr:

Ich möchte darauf hinweise, dass MEINE EINGABEN an das Bundes Verkehrsministerium etwas bewirkt haben. ...

Hältst Du Dich wirklich für so wichtig?

Zitat:

@RH SH schrieb am 29. Juli 2015 um 17:05:26 Uhr:

Ich möchte darauf hinweise, dass MEINE EINGABEN an das Bundes Verkehrsministerium etwas bewirkt haben. Die NUTZUNG von RADWEGEN wird in der nächsten VERSION der STVO wieder verpflichtend. http://www.derwesten.de/.../...r-radfahrer-durchsetzen-id10924902.html

:D

Das ist eine sehr lustige Überschätzung deines Einflusses und eine eigenwillige Interpretation des dort geschriebenen.

Zitat:

@RH SH schrieb am 29. Juli 2015 um 17:05:26 Uhr:

Ich hatte die Nachteile beleuchtet, was es für uns Autofahrer bedeutet, wenn Radfahrer trotz Radweg mitten auf der Straße fahren und die Mitarbeiter im Ministerium haben damit offene Türen eingerannt. Das Problem ist auch dort bekannt, insbesondere in BERLIN wo sich eh kein Radfahrer an die Regeln hält. Ich bin gespannt, ob sich mein Vorschlag durchsetzen kann.

Keine Sorge. So weit sind wir bei weitem nicht. Die Diskussion ist noch nichtmal begonnen und wird geführt werden, so dies denn nötig ist.

Zitat:

@RH SH schrieb am 29. Juli 2015 um 17:46:17 Uhr:

In dem von mir verlinkten Artikel steht

"Nutzung von Radwegen soll verpflichtend werden"

... so liest man jedenfalls, wenn man nur Überschriften betrachtet.

Was geschehen wird, das steht ja dort, nur eben nicht in dieser Überschrift.

 

Mal kurz zusammenfassend: "Radwege" sind seit eh und je benutzungspflichtig, denn diese sind immer mit den Zeichen 237, oder in Kombination mit Fußwegen mit den Zeichen 240 oder 241 gekennzeichnet! Alles andere ist irgendetwas, aber definitiv kein Radweg! Wenn sich rechts und links nun ein befestigter Streifen befindet, könnten ja die Fußgänger ebenso auf ihr Recht pochen, dass dieser befestigte Streifen nur ihnen gehört.

 

Liebe Leute, lasst euch doch nicht von RH SH verunsichern, sondern folgt dem alten Lateiner: Sed in primis ad fontes ipsos properandum!

Hier ist die Quelle: Drucksache 18/5438.

Dort liest man:

Zitat:

4. Wann wird das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

(BMVI) den angekündigten Leitfaden mit Kriterien für die Anordnung der

Benutzungspflicht von Radwegen veröffentlichen?

 

Zunächst gilt es, die VwV-StVO zu überarbeiten. Die Länder haben im Nachgang

zur ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Anordnung der

Radwegebenutzungspflicht eine Handreichung zur Konkretisierung der „besonderen

Gefahrenlage“ nach § 45 Absatz 9 Satz 2 StVO erbeten. Dem wird das

BMVI entsprechen. Ein konkreter Zeitplan hierzu liegt noch nicht vor.

Also, es geht nicht um eine Gesetzesänderung. Es geht maximal um eine Anpassung der Verwaltungsvorschrift und eine "Handreichung", damit die Anordnung einer Benutzungspflicht bundesweit einheitlich gehandhabt wird. Offensichtlich scheint bei den Behörden, die für die Beschilderung verantwortlich sind, in dieser Hinsicht gerade etwas Verunsicherung zu bestehen.

Es wird aber dabei bleiben, dass nur bei einer besonderen Gefahrenlage eine Benutzungspflicht angeordnet werden kann. Dies ist ja auch sinnvoll, da die Benutzung von Radwegen - wie durch mehrere Studien bestätigt - im Allgemeinen gefährlicher ist als die Straßennutzung. Nur in besonderen Einzelfällen ist die Verkehrssituation so, dass ausnahmsweise die Benutzung der Straße so unsicher wäre, dass der Radweg vorzugswürdiger ist. Und zur Ermittlung dieser Gefahrenstellen braucht man einheitliche Kriterien.

Tja, RH SH, lesen hier also doch Leute mit Verwaltungserfahrung mit, so ein Pech aber auch...

am 30. Juli 2015 um 3:40

Wozu brauchen wir überhaupt Radwege, wenn die nicht verpflichtend sind. Soll ich als Fußgänger jetzt auch auf der Straße latschen? Da werden sich die Autofahrer freuen.

Zitat:

@Hanebuechen schrieb am 29. Juli 2015 um 23:40:08 Uhr:

Es wird aber dabei bleiben, dass nur bei einer besonderen Gefahrenlage eine Benutzungspflicht angeordnet werden kann. Dies ist ja auch sinnvoll, da die Benutzung von Radwegen - wie durch mehrere Studien bestätigt - im Allgemeinen gefährlicher ist als die Straßennutzung. Nur in besonderen Einzelfällen ist die Verkehrssituation so, dass ausnahmsweise die Benutzung der Straße so unsicher wäre, dass der Radweg vorzugswürdiger ist. Und zur Ermittlung dieser Gefahrenstellen braucht man einheitliche Kriterien.

Tja, RH SH, lesen hier also doch Leute mit Verwaltungserfahrung mit, so ein Pech aber auch...

Danke für die Konkretisierungen. Im Grunde steht das sogar im verlinkten Zeitungsartikel: Es geht um die Präzisierung der besonderen Einzelfälle, in denen ausnahmsweise Benutzungspflicht angeordnet werden kann.

Zitat:

@downforze84 schrieb am 30. Juli 2015 um 05:40:12 Uhr:

Wozu brauchen wir überhaupt Radwege, wenn die nicht verpflichtend sind. Soll ich als Fußgänger jetzt auch auf der Straße latschen? Da werden sich die Autofahrer freuen.

Weil Fahrzeuge grundsätzlich auf der Fahrbahn fahren sollen und dürfen. Dazu sind die Fahrbahnen da. Für Fußgänger gilt das nicht.

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