STVO Neufassung: Wiedereinführung der Radwegbenutzungspflicht
Sehr geehrte Forengemeinde,
wer kennt es nicht? Man fährt nach dem wohlverdienten Feierabend nach Hause und steht im Stau, weil weiter vorne ein Radfahrer auf der Straße fährt, anstatt auf dem parallelen Radweg. Auf der Landstraße muss man von 100 auf 15 abbremsen, weil wieder ein Möchtegern Jan Ulrich in seinem verschwitzten Trikot mitten auf der Straße fährt und aufgrund seiner Ultra empfindlichen Reifen nicht den bestens ausgebauten und breiten Radweg nebenan benutzen kann.
Ich finde, das muss aufhören und im Forum lese ich oft genug Klagen über solche Radfahrer. Leider wurde vor ein paar Jahren die allgemeine RAdwegbenutzungspflciht aufgehoben. Ein paar Radfahrer hatten wahrscheinlich aufgrund eines kaputten Radweges argumentiert, dass dessen Benutzung nicht zumutbar wäre. Das muss man sich erst einmal vorstellen: weil es irgendwo ein Deutschland einen kaputten Radweg gibt, müssen in der gesamten Bundesrepublik Radwege nur noch mit den blauen Verekrhsschildern benutzt werden. Abertausende Kilometer Radweg dürfen einfach links liegen gelassen werden. Und das, obwohl Radwege den Radfahrer schützen sollen und die Flüssigkeit des motorisierten Individualverkehrs sicherstellen sollen. Es ist eine vollkommen abstruse Situation: für viele Milliarden Euro wurden Radwege gebaut, die jetzt nicht mehr benutzt werden, weil sich der Hype vom angeblich so sicheren Fahrbahnradeln verbreitet. Leittragender ist wie immer der Autofahrer und Steuerzahler, der mit seinen Geldern die Radwege finanziert und dank der Radfahrer nicht mehr rechtzeitig für Arbeit kommt.
Nun hilft alles klagen nichts. Momentan berät die Politik über eine Neufassung der STVO. Das ist unsere Gelegenheit, auf eine Änderung von §2 (4) STVO zu drängen und die Benutzung von Radwegen wieder verpflichtend zu machen. Wir sind hier mehrere tausend Mitglieder und der ADAC und VCD hätten bestimmt auch Interesse daran, weil ihre Mitglieder da sicher dafür sind. Zusammen können wir sicher etwas bewegen und unsere Straßen sicherer machen.
Für mich stellt sich nur die Frage: wie packt man sowas am besten an und wer wäre noch mit dabei?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von RH SH
Sehr geehrte Forengemeinde,wer kennt es nicht? Man fährt nach dem wohlverdienten Feierabend nach Hause und steht im Stau, weil weiter vorne ein Radfahrer auf der Straße fährt, anstatt auf dem parallelen Radweg. Auf der Landstraße muss man von 100 auf 15 abbremsen, weil wieder ein Möchtegern Jan Ulrich in seinem verschwitzten Trikot mitten auf der Straße fährt und aufgrund seiner Ultra empfindlichen Reifen nicht den bestens ausgebauten und breiten Radweg nebenan benutzen kann.
Ich finde, das muss aufhören und im Forum lese ich oft genug Klagen über solche Radfahrer. Leider wurde vor ein paar Jahren die allgemeine RAdwegbenutzungspflciht aufgehoben. Ein paar Radfahrer hatten wahrscheinlich aufgrund eines kaputten Radweges argumentiert, dass dessen Benutzung nicht zumutbar wäre. Das muss man sich erst einmal vorstellen: weil es irgendwo ein Deutschland einen kaputten Radweg gibt, müssen in der gesamten Bundesrepublik Radwege nur noch mit den blauen Verekrhsschildern benutzt werden. Abertausende Kilometer Radweg dürfen einfach links liegen gelassen werden. Und das, obwohl Radwege den Radfahrer schützen sollen und die Flüssigkeit des motorisierten Individualverkehrs sicherstellen sollen. Es ist eine vollkommen abstruse Situation: für viele Milliarden Euro wurden Radwege gebaut, die jetzt nicht mehr benutzt werden, weil sich der Hype vom angeblich so sicheren Fahrbahnradeln verbreitet. Leittragender ist wie immer der Autofahrer und Steuerzahler, der mit seinen Geldern die Radwege finanziert und dank der Radfahrer nicht mehr rechtzeitig für Arbeit kommt.
Nun hilft alles klagen nichts. Momentan berät die Politik über eine Neufassung der STVO. Das ist unsere Gelegenheit, auf eine Änderung von §2 (4) STVO zu drängen und die Benutzung von Radwegen wieder verpflichtend zu machen. Wir sind hier mehrere tausend Mitglieder und der ADAC und VCD hätten bestimmt auch Interesse daran, weil ihre Mitglieder da sicher dafür sind. Zusammen können wir sicher etwas bewegen und unsere Straßen sicherer machen.
Für mich stellt sich nur die Frage: wie packt man sowas am besten an und wer wäre noch mit dabei?
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fre**e halten.
In deinem Post ist soviel Unwissen und Polemik, dass ich gar nicht weiß wo ich anfangen soll. Allein schon die Aussage bzgl. "Autofahrer der die Radwege finanziert" zaubert mir ein fettes Grinsen aufs Gesicht.
2261 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von gruni1984
Dir ist schon klar, das es bei Radfahrer in diesem Fall um ein Tempo von ca. 25 bis 35 km/h geht? Es geht nicht darum dort ein Rennen zu fahren, sondern einfach nur darum mit diesem Tempo zu fahren.Zitat:
Original geschrieben von SORSC
Ich empfinde es allerdings - um ganz offen zu sein - als eine bodenlose Unverschämtheit und Dreisitgkeit sondergleichen, wenn Fahrradfahrer sich darüber beschweren, daß die öffentliche Straße nicht gut genug für Rennfahrten oder deren Vorbereitung ist. Man stelle sich bloß einmal vor, ein Autofahrer oder ein Motorradfahrer möchte auf einer öffentlichen Straße ein Rennen veranstalten und beklagt sich darüber, daß der Straßenbelag dafür nicht gut genug ist!Wenn man mit dem Auto an Landstraßen nicht schneller als 30 km/h fahren könnte weil die Straßen so schlecht sind würde dort auch niemand fahren wollen. "Unverschämtheit und Dreistigkeit" passt viel mehr dazu selber freie Bahn für 100/70/50 km/h haben zu wollen und anderen nicht mal 30 km/h zu zu gestehen.
Der Angesprochene hat von der "Vorbereitung zu einem Jedermann-Rennen" gesprochen. Ein Rennen ist ein Rennen auch wenn es jetzt plötzlich keins mehr sein soll.
Es ist vollkommen egal, mit welchen Geschwindigkeiten bei einem Fahrradrennen zu rechnen ist. Jedes Rennen stellt grundsätzlich und völlig unabhängig vom Verkehrsmittel und der Geschwindigkeit eine Sondernutzung des Straßenlandes dar. Wer Rennen fahren will, soll dafür gefälligst zahlen und nicht die Hand aufhalten und sich darüber beklagen, daß der Steuerzahler seine Freizeitbeschäftigung nicht ausreichend finanziert!
Zum Rest: Es ist doch abwegig anzunehmen, daß das Fahrrad auch nur ansatzweise die gleiche Mobilität ermöglicht, wie ein Kfz. Wer fährt denn regelmäßig mit dem Fahrrad Entfernungen von 50 km und mehr? Die Möglichkeit mit Kfz auf öffentlichen Verkehrswegen zu fahren (das schließt auch den ÖPNV und den Fernreiseverlkehr mit Bussen ein!) ist für unsere Mobilität ein Vielfaches wichtiger als Fahrradwege. Welchen Anteil denkst Du hat der Fahrradverkehr an der Gesamtstrecke, die die Bevölkerung dieses Landes auf öffentlichen Wegen zurücklegt? Vermutlich weniger als der Fußgängerverkehr. Da kann man sich doch nicht hinstellen und das Fahrrad als gleichwertiges und gleichermaßen wichtiges Verkehrsmittel wie den motorisierten Verkehr hinstellen!
Natürlich muß eine für die Benutzung durch Kfz gebaute Fernstraße eine höhere Geschwindigkeit ermöglichen, als ein Fahrradweg. Oder wie viele Radfahrer kennst Du, die eine Geschwindigkeit von 130 km/h auf ihrem Drahtesel erreichen? Wärst du denn bereit den Schaden zu tragen, der entstünde, wenn unsere gesamtwirtschaftliche Mobilität auf Vmax 30 km/h heruntergebremst würde, damit sich kein selbsternannter Fahrradgleichberechtigungsbeauftragter mehr darüber beschweren kann, daß man auf den Fernstraßen wesentlich schneller fahren kann als auf Fahrradwegen?
Zitat:
Der Angesprochene hat von der "Vorbereitung zu einem Jedermann-Rennen" gesprochen. Ein Rennen ist ein Rennen auch wenn es jetzt plötzlich keins mehr sein soll.
Er hat es immer noch nicht verstanden 😁
Aber vermutlich will er es auch nicht 😉
Zitat:
Original geschrieben von Brunolp12
Motorrad zählt nicht, denn damit bist du auf der Fahrbahn und für die Fahrbahn gelten -wie gesagt- viel höhere Maßstäbe. Eine Fahrbahn in einem derartigen Zustand, die landet sicher flott in den Nachrichten, so ungewöhnlich wäre das.Zitat:
Original geschrieben von Mr. Driveyanuts
Wegen schlechten Fahrbahnbelages bin ich noch nie vom Fahrrad oder Motorrad gefallen.
Mitnichten! Wie schon mehrfach geschrieben, schießen die größtenteils neuen Fahrradwege in vielen Großstädten gerade wie Pilze aus dem Boden, während die Fahrbahnen vernachlässigt werden.
Umso übler ist es dann, wenn solche Fahrradwege nicht einmal benutzt werden, weil bestimmte Herrschaften meinen, das Radeln auf der Fahrbahn wäre sicherer, ginge schneller oder diene dem Emanzipationsbedürfnis einiger Kampfradler.
Sinnvolle Wege dem einen Riegel vorzuschieben gäbe es genug: Von der Wiedereinführung der allgemeinen Radwegnutzungspflicht über deren konsequente Durchsetzung durch Verwarnungsgelder bis hin zu einer Rechtsprechung, die bei Unfällen der Radwegverweigerer eine ordentliche verschuldensunabhängige Mithaftung etabliert. Genauso wie ein motorisierter Verkehrsteilnehmer in der Regel bei einem unverschuldeten Unfall mit einem Radler oder Fußgänger eine Mithaftung wegen der höheren Betriebsgefahr seines Fahrzeugs bekommt, sollten auch diese Radwegverweigerer mit 20 - 30 % herangezogen werden, wenn es zum Unfall auf der Fahrbahn kommt und daneben ein nicht genutzter Radweg verläuft.
Stichwort: eigenverantwortliche Selbstgefährdung.
Zitat:
Wie schon mehrfach geschrieben, schießen die größtenteils neuen Fahrradwege in vielen Großstädten gerade wie Pilze aus dem Boden, während die Fahrbahnen vernachlässigt werden
Wie soll das denn gehen, meist wäre der Aufwand zu hoch. Besser und billiger ist es doch nur Radstreifen per Bemalung abzutrennen, kostet kaum was und ist sicherer. Und die werden auch benutzt, geht ja kaum anders!
Und der Großstadtkampfradler und der trainierende Rennradler sind 2 versch. Spezies. Beide haben ihre Macken, so wie viele Autofahrer auch.
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Herzlichen Glückwunsch. An Dir ist jedenfalls die Verkehrsforschung der letzten 35 Jahre spurlos vorübergegangen.
Zitat:
Original geschrieben von SORSC
Natürlich muß eine für die Benutzung durch Kfz gebaute Fernstraße eine höhere Geschwindigkeit ermöglichen, als ein Fahrradweg. Oder wie viele Radfahrer kennst Du, die eine Geschwindigkeit von 130 km/h auf ihrem Drahtesel erreichen?
auf Fernstraßen findest Du die Fahrradfahrer eher selten. Aber wie viele Autos kennst Du, die innerorts Geschwindigkeiten von über 35 erreichen (im Schnitt)? Jedes Fahrrad, was da fährt, ist kein Auto, welches viel mehr Platz wegnehmen würde. Wenn alle, die es könnten, das Fahrrad nehmen würden, käme man auch mit dem Auto wesentlich schneller voran, so viele Radfahrstreifen können da gar nicht sein.
Zitat:
Original geschrieben von SORSC
Umso übler ist es dann, wenn solche Fahrradwege nicht einmal benutzt werden, weil bestimmte Herrschaften meinen, das Radeln auf der Fahrbahn wäre sicherer, ginge schneller oder diene dem Emanzipationsbedürfnis einiger Kampfradler.
Ersteres ist Fakt. zweites auch. Und nur weil man gerne schnell vorankommt, ist man noch kein Kampfradler (oder bist Du dann ein Kampfautofahrer)?
Zitat:
Original geschrieben von SORSC
Der Angesprochene hat von der "Vorbereitung zu einem Jedermann-Rennen" gesprochen. Ein Rennen ist ein Rennen auch wenn es jetzt plötzlich keins mehr sein soll.
Es ist vollkommen egal, mit welchen Geschwindigkeiten bei einem Fahrradrennen zu rechnen ist. Jedes Rennen stellt grundsätzlich und völlig unabhängig vom Verkehrsmittel und der Geschwindigkeit eine Sondernutzung des Straßenlandes dar. Wer Rennen fahren will, soll dafür gefälligst zahlen und nicht die Hand aufhalten und sich darüber beklagen, daß der Steuerzahler seine Freizeitbeschäftigung nicht ausreichend finanziert!
Diese sogenannten "Jedermannrennen" sind übrigens durchaus anzumelden und werden nicht mal einfach so spontan gefahren.
und:
Beim Radeln ist ja das Schöne, daß im Grunde jede mittlere bis größere Tour auch die Vorbereitung für ein Rennen sein kann, da es fast immer auch ein Konditions- und Ausdauertraining ist (erstmal egal wo & mit welchem Rad).
Zitat:
Original geschrieben von SORSC
Zum Rest: Es ist doch abwegig anzunehmen, daß das Fahrrad auch nur ansatzweise die gleiche Mobilität ermöglicht, wie ein Kfz. Wer fährt denn regelmäßig mit dem Fahrrad Entfernungen von 50 km und mehr? Die Möglichkeit mit Kfz auf öffentlichen Verkehrswegen zu fahren (das schließt auch den ÖPNV und den Fernreiseverlkehr mit Bussen ein!) ist für unsere Mobilität ein Vielfaches wichtiger als Fahrradwege. Welchen Anteil denkst Du hat der Fahrradverkehr an der Gesamtstrecke, die die Bevölkerung dieses Landes auf öffentlichen Wegen zurücklegt?
Es ist nicht sachgerecht, hier die Streckenlänge zu zählen. Man muss natürlich die
Anzahlder Wege zählen, denn die meisten Menschen machen gerade die kürzeren Wege mit dem Rad oder zu Fuß. Es ist trotzdem wünschenswert und in allgemeinem Interesse, daß dies nicht per PKW erledigt werden.
Damit sind wir auch wieder bei der erforderlichen Vernetzung (statt Konkurrenz) der Verkehrsmittel - sowas wie: mit dem Rad zum Bahnhof (oder gar in die Bahn) bspw.
Im Übrigen sind erste europäische Großstädte gerade auf den gegenteiligen Weg gekommen, den du dir wünschst. London bspw hat letztes Jahr Pläne im Volumen von rund 1 Milliarde Euro (auf 10 Jahre) verabschiedet, um den Radverkehr zu fördern und dem Verkehrsinfarkt zu entkommen.
Zitat:
Original geschrieben von SORSC
Vermutlich weniger als der Fußgängerverkehr. Da kann man sich doch nicht hinstellen und das Fahrrad als gleichwertiges und gleichermaßen wichtiges Verkehrsmittel wie den motorisierten Verkehr hinstellen!
Doch. Das muss man sogar.
Zitat:
Original geschrieben von SORSC
Mitnichten! Wie schon mehrfach geschrieben, schießen die größtenteils neuen Fahrradwege in vielen Großstädten gerade wie Pilze aus dem Boden, während die Fahrbahnen vernachlässigt werden.Zitat:
Original geschrieben von Brunolp12
Motorrad zählt nicht, denn damit bist du auf der Fahrbahn und für die Fahrbahn gelten -wie gesagt- viel höhere Maßstäbe. Eine Fahrbahn in einem derartigen Zustand, die landet sicher flott in den Nachrichten, so ungewöhnlich wäre das.
Wie gesagt: das muss wohl regional unterschiedlich sein. Denn in aller Regel läuft es nicht so, wie du beschreibst. Das kann man ja leicht erkennen, wenn man in beliebigen Städten die Radverkehrsanlagen betrachtet.
Zitat:
Original geschrieben von SORSC
Umso übler ist es dann, wenn solche Fahrradwege nicht einmal benutzt werden, weil bestimmte Herrschaften meinen, das Radeln auf der Fahrbahn wäre sicherer, ginge schneller oder diene dem Emanzipationsbedürfnis einiger Kampfradler.
Anständige Radwege, bzw vor allem auch sog "Schutzstreifen" werden eigtl schon gut frequentiert. Man muss halt die Ausführung so gestalten, daß sie angenommen werden
Zitat:
Original geschrieben von SORSC
Sinnvolle Wege dem einen Riegel vorzuschieben gäbe es genug: Von der Wiedereinführung der allgemeinen Radwegnutzungspflicht
Diese wurde -zurecht- gekippt, weil sie gegen die Verfassung verstößt 😛
Zitat:
Original geschrieben von SORSC
über deren konsequente Durchsetzung durch Verwarnungsgelder bis hin zu einer Rechtsprechung, die bei Unfällen der Radwegverweigerer eine ordentliche verschuldensunabhängige Mithaftung etabliert.
Aha. Law & Order. Is klar. Damit hat man ja noch garkein Problem wirklich gelöst (außer vielleicht in Diktaturen) - und: nimmst du dann auch den Radwege- Zuparker in die Pflicht?
Zitat:
Original geschrieben von SORSC
Genauso wie ein motorisierter Verkehrsteilnehmer in der Regel bei einem unverschuldeten Unfall mit einem Radler oder Fußgänger eine Mithaftung wegen der höheren Betriebsgefahr seines Fahrzeugs bekommt, sollten auch diese Radwegverweigerer mit 20 - 30 % herangezogen werden, wenn es zum Unfall auf der Fahrbahn kommt und daneben ein nicht genutzter Radweg verläuft.
Wie kommst du darauf, daß das nicht so wäre?
Zitat:
Original geschrieben von Kai R.
Herzlichen Glückwunsch. An Dir ist jedenfalls die Verkehrsforschung der letzten 35 Jahre spurlos vorübergegangen.
Keineswegs. In dem vorangegangenen Post ging es darum, daß Autofahrer angeblich "freie Bahn für 100/70/50 km/h haben wollen". Und die Forderung innerorts 100 km/h fahren zu dürfen ist mir von Menschen im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte bisher noch nicht untergekommen. Also können damit doch nur Fernstraßen gemeint gewesen sein.
Zitat:
Original geschrieben von Kai R.
auf Fernstraßen findest Du die Fahrradfahrer eher selten. Aber wie viele Autos kennst Du, die innerorts Geschwindigkeiten von über 35 erreichen (im Schnitt)? Jedes Fahrrad, was da fährt, ist kein Auto, welches viel mehr Platz wegnehmen würde. Wenn alle, die es könnten, das Fahrrad nehmen würden, käme man auch mit dem Auto wesentlich schneller voran, so viele Radfahrstreifen können da gar nicht sein.
Einen Schnitt von 35 km/h kann man jedenfalls in einer Großstadt mit keinem Verkehrmittel erreichen, wenn man sich an die Verkehrsregeln hält. Mit dem Fahrrad gelingt das allenfalls durchtrainierten Verkehrsrowdies (z. B. manchem Kurierfahrer), die es als Herausforderung ansehen, bei Querverkehr und Rotlicht über eine vielbefahrene Straßenkreuzung zu fahren, ohne auch nur abzubremsen.
Einen Schnitt von 35 km/h halten mehr als 90 % aller Radfahrer gar nicht über mehrere Kilometer durch, selbst wenn sie sich auf freier Bahn ohne jede Ampel, Vorfahrtregelung etc. befinden. Die öffentliche Straße ist keine Rennbahn, dafür gibt es genügend Sportstrecken.
Wer das Recht fordert, in der Stadt mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 35 km/h unterwegs zu sein - gleich mit welchem Verkehrsmittel -, offenbart damit, daß er nicht gedenkt, sich an Verkehrsregeln zu halten, sondern rücksichtslos sein eigenes schnelleres Fortkommen im Auge hat.
Kraftfahrer würde man in diesem Fall zur MPU (medizinisch-psychologischen Untersuchung) schicken - um ihre charakterliche Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr zu überprüfen.
Zitat:
Original geschrieben von Kai R.
Und nur weil man gerne schnell vorankommt, ist man noch kein Kampfradler (oder bist Du dann ein Kampfautofahrer)?
Ich hänge nicht an dem Begriff. Du darfst auch von Verkehrsrowdies sprechen, wenn Dir der Ausdruck besser gefällt.
Der Ausdruck stammt aus der so gar nicht der Feindschaft zu Radlern verdächtigen Szene in Berlin-Prenzlauer Berg.
http://www.rad-spannerei.de/blog/2011/07/11/kampf-den-kampfradlern/
Zitat:
Original geschrieben von SORSC
Einen Schnitt von 35 km/h kann man jedenfalls in einer Großstadt mit keinem Verkehrmittel erreichen, wenn man sich an die Verkehrsregeln hält. Mit dem Fahrrad gelingt das allenfalls durchtrainierten Verkehrsrowdies (z. B. manchem Kurierfahrer), die es als Herausforderung ansehen, bei Querverkehr und Rotlicht über eine vielbefahrene Straßenkreuzung zu fahren, ohne auch nur abzubremsen.
Einen Schnitt von 35 km/h halten mehr als 90 % aller Radfahrer gar nicht über mehrere Kilometer durch, selbst wenn sie sich auf freier Bahn ohne jede Ampel, Vorfahrtregelung etc. befinden. Die öffentliche Straße ist keine Rennbahn, dafür gibt es genügend Sportstrecken.
Ich denke, der Punkt ist weniger der exakte Tempodurchschnitt auf dem Rad. Vielmehr gehts darum, daß fast jeder auf dem Rad mühelos die Werte des Kraftverkehrs in der RushHour erreicht (und früher oder später auch überschreiten kann, wenn nämlich die Verkehrsprobleme zunehmen).
Zitat:
Original geschrieben von SORSC
Ich hänge nicht an dem Begriff. Du darfst auch von Verkehrsrowdies sprechen, wenn Dir der Ausdruck besser gefällt.
Der Ausdruck stammt aus der so gar nicht der Feindschaft zu Radlern verdächtigen Szene in Berlin-Prenzlauer Berg.
http://www.rad-spannerei.de/blog/2011/07/11/kampf-den-kampfradlern/
Ich meine, der Begriff stammt (leider) von unserem ehemaligen Verkehrsminister Ramsauer, der damit mal wieder eindrucksvoll bewies, daß er wenig Peilung hat und Konflikte & Vorurteile schürt, anstatt Probleme zu lösen.
Zitat:
Original geschrieben von Brunolp12
Man muss natürlich die Anzahl der Wege zählen, denn die meisten Menschen machen gerade die kürzeren Wege mit dem Rad oder zu Fuß. Es ist trotzdem wünschenswert und in allgemeinem Interesse, daß dies nicht per PKW erledigt werden.
Im Übrigen sind wir da auch wieder bei der erforderlichen Vernetzung (statt Konkurrenz) der Verkehrsmittel - sowas wie: mit dem Rad zum Bahnhof (oder gar in die Bahn) bspw.Im Übrigen sind erste europäische Großstädte gerade auf den gegenteiligen Weg gekommen, den du dir wünschst. London bspw hat letztes Jahr Pläne im Volumen von rund 1 Milliarde Euro (auf 10 Jahre) verabschiedet, um den Radverkehr zu fördern und dem Verkehrsinfarkt zu entkommen.
Na, da sind wir doch fast einer Meinung! Ich fahre doch selbst fast täglich in einer Großstadt Fahrrad und es ist natürlich wünschenswert, daß Kurzstrecken wenn möglich mit dem Fahrrad statt dem Kfz zurückgelegt werden. In vielen kleineren deutschen Städten ist die Innenstadt mittlerweile ohnehin für den motorisierten Individualverkehr weitgehend gesperrt worden.
Nur ist das Fahrrad nunmal verbreitet ein Saisonverkehrsmittel (von ein paar Naturburschen abgesehen), das in der Wertigkeit für die Mobilität der Bevölkerung eben doch nur den letzten Platz einnimmt. Und deshalb kann man nicht so tun, als wäre die Herstellung von möglichst vielen Fahrradsteifen (nicht: Fahrradwegen, die sind natürlich sinnvoll) auf Kosten der übrigen Verkehrsteilnehmer ein legitimes Anliegen im Sinne der Gleichberechtigung aller Verkehrsmittel.
Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung fährt nun einmal nicht mit dem Fahrrad durch den mitteleuropäischen Winter und auch nicht an herbstlichen Schmuddeltagen und überhaupt nicht an Dauerregentagen. Deshalb ist der exzessive Umbau von Fahrtstreifen in Fahrradwege jedenfalls in der momentan praktizierten Form eine unsinnige an ideologischen Scheuklappen orientierte Vergeudung des in Großstädten ohnehin knappen Verkehrsraumes.
Zitat:
Original geschrieben von SORSC
Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung fährt nun einmal nicht mit dem Fahrrad durch den mitteleuropäischen Winter und auch nicht an herbstlichen Schmuddeltagen und überhaupt nicht an Dauerregentagen.
alle Studien belegen: je attraktiver das Angebot für die Fahrradfahrer ist, desto intensiver wird es auch genutzt. Was ist denn Dein Ziel: an guten Tagen weniger Autoverkehr oder immer viele Autos?
Zitat:
Original geschrieben von SORSC
Deshalb ist der exzessive Umbau von Fahrtstreifen in Fahrradwege jedenfalls in der momentan praktizierten Form eine unsinnige an ideologischen Scheuklappen orientierte Vergeudung des in Großstädten ohnehin knappen Verkehrsraumes.
wird doch nicht gemacht. Stattdessen geht der momentane Trend dahin, Schutzstreifen auf der Fahrbahn zu markieren. Wenn kein Fahrrad da ist, können diese vom Autoverkehr mit genutzt werden. So sind alle glücklich.
Zitat:
Original geschrieben von SORSC
Na, da sind wir doch fast einer Meinung! Ich fahre doch selbst fast täglich in einer Großstadt Fahrrad und es ist natürlich wünschenswert, daß Kurzstrecken wenn möglich mit dem Fahrrad statt dem Kfz zurückgelegt werden. In vielen kleineren deutschen Städten ist die Innenstadt mittlerweile ohnehin für den motorisierten Individualverkehr weitgehend gesperrt worden.Zitat:
Original geschrieben von Brunolp12
Man muss natürlich die Anzahl der Wege zählen, denn die meisten Menschen machen gerade die kürzeren Wege mit dem Rad oder zu Fuß. Es ist trotzdem wünschenswert und in allgemeinem Interesse, daß dies nicht per PKW erledigt werden.
Nur ist das Fahrrad nunmal verbreitet ein Saisonverkehrsmittel (von ein paar Naturburschen abgesehen), das in der Wertigkeit für die Mobilität der Bevölkerung eben doch nur den letzten Platz einnimmt.
Da verwechselst du allerdings Ursache und Wirkung. Der Punkt ist natürlich, dass man den Anteil des Radverkehrs erhöhen will und muss, weil der Kraftverkehr gescheitert ist (Anteil an den täglichen Wegen übrigens ca 43%)
(und: "Saisonverkehrsmittel", son Quatsch. Man kann auch von November bis März sehr viele Wege mit dem Rad machen).
Nicht alle Wege enden oder starten in Innenstädten. Die sind wohl ein anderes Thema.
Zitat:
Original geschrieben von SORSC
Und deshalb kann man nicht so tun, als wäre die Herstellung von möglichst vielen Fahrradsteifen (nicht: Fahrradwegen, die sind natürlich sinnvoll) auf Kosten der übrigen Verkehrsteilnehmer ein legitimes Anliegen im Sinne der Gleichberechtigung aller Verkehrsmittel. (...)
Deshalb ist der exzessive Umbau von Fahrtstreifen in Fahrradwege jedenfalls in der momentan praktizierten Form eine unsinnige an ideologischen Scheuklappen orientierte Vergeudung des in Großstädten ohnehin knappen Verkehrsraumes.
Wie sollte denn eine flexible Gestaltung des Verkehrsraums deiner Meinung nach aussehen? Ist doch prima, wenn Radler (so sie denn vorhanden sind) einfach die Strasse mit nutzen? Flexibler gehts doch garnicht... Radstreifen sind dann auch immer noch besser als abgetrennte Radverkehrsanlagen, abseits der Fahrbahn, wie du sie forderst. Im Übrigen solltest du mit dem Argument "Platzbedarf" ein wenig aufpassen, irgendwann fällt auf, welches Verkehrsmittel
wirklichden meisten Platz braucht.
Zitat:
Original geschrieben von Brunolp12
Diese wurde -zurecht- gekippt, weil sie gegen die Verfassung verstößt 😛Zitat:
Original geschrieben von SORSC
Sinnvolle Wege dem einen Riegel vorzuschieben gäbe es genug: Von der Wiedereinführung der allgemeinen Radwegnutzungspflicht
Geändert wurde § 2 Abs. 4 StVO in der Tat. Gegen die Verfassung verstößt bzw. verstieß es natürlich zu keinem Zeitpunkt, einem Radfahrer die Benutzung der Radwege vorzuschreiben. Die Vorschrift war und ist verfassungskonform, denn es gibt weder ein Grundrecht auf regelwidrige Teilnahme am Straßenverkehr noch gibt es ein Grundrecht auf Nutzung einer bestimmten Fahrbahn mit dem Fahrrad. Beides ist juristisch abseitig.
Aber vielleicht ist es gut, sich ab und zu in dieser Diskussion die derzeit gültige Fassung von § 2 Abs. 4 StVO vor Augen zu halten (Hervorhebungen durch mich):
"Mit Fahrrädern muss einzeln hintereinander gefahren werden; nebeneinander darf nur gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ angezeigt ist. Wer mit dem Rad fährt, darf ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und zu Fuß Gehende nicht behindert werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften darf man mit Mofas Radwege benutzen."
Zitat:
Original geschrieben von Brunolp12
Wie kommst du darauf, daß das nicht so wäre?Zitat:
Original geschrieben von SORSC
Genauso wie ein motorisierter Verkehrsteilnehmer in der Regel bei einem unverschuldeten Unfall mit einem Radler oder Fußgänger eine Mithaftung wegen der höheren Betriebsgefahr seines Fahrzeugs bekommt, sollten auch diese Radwegverweigerer mit 20 - 30 % herangezogen werden, wenn es zum Unfall auf der Fahrbahn kommt und daneben ein nicht genutzter Radweg verläuft.
Ich komme nicht darauf, sondern ich weiß, daß es derzeit nicht so ist - von Berufs wegen 😉. Eine Gefährdungshaftung gibt es derzeit nämlich ausschließlich für motorisierte Verkehrsteilnehmer (§ 7 StVG)
Vereinzelt (z. B. OLG Frankfurt - Urteil vom 28.10.2011, Az. 24 U 34/11) haben Gerichte einem Fahrradfahrer eine Mitverantwortung für seine eigenen Schäden zugewiesen, wenn der Radweg nicht benutzt wurde. Das genannte Urteil betraf allerdings eine Ölspur, auf der der Radwegverweigerer gestürzt war und die er bei Nutzung des Radweges vermieden hätte.
Urteile, die einen Radwegverweigerer im Falle eines Unfalls verschuldensunabhängig zum Schadensersatz gegenüber einem anderen Verkehrsteilnehmer wegen Nichtnutzung des Radweges verpflichtet hätten, gibt es soweit mir bekannt, derzeit nicht und wären auf der Basis des geltenden Rechts wohl auch nicht vertretbar. Deshalb wird es Zeit, daß die Gefährdungshaftung für Fahrradfahrer eingeführt wird. Man könnte sich dabei an der Haftung des Pkw-/Krad-Fahrers orientieren, der mit mehr als Richtgeschwindigkeit in einen Unfall verwickelt ist. Dieser muß nach derzeitiger Rechtsprechung um seiner Mithaftung zu entgehen beweisen, daß der Unfall auch bei Richtgeschwindigkeit nicht vermeidbar gewesen wäre und auch die Folgen nicht weniger einschneidend gewesen wären. Analog dazu könnte man einem Radwegverweigerer diese Beweislast auferlegen. Wie gesagt, das geht nur mit einer Gesetzesänderung.
Zitat:
Original geschrieben von Kai R.
wird doch nicht gemacht. Stattdessen geht der momentane Trend dahin, Schutzstreifen auf der Fahrbahn zu markieren. Wenn kein Fahrrad da ist, können diese vom Autoverkehr mit genutzt werden. So sind alle glücklich.
Das könnte so sein, wobei leider oft PKW Fahrer dafür Sorgen, das da wieder neue Probleme entstehen:
Schmale Schutzstreifen verleiten manche zum viel zu dichten Überholen. Breite Schutzstreifen verleiten zum Parken.
Immerhin einen Vorteil gibt es, sind diese Streifen zu geparkt sollte jedem klar sein, warum an dieser Stelle dann Radfahrer nicht da drauf fahren.
Zitat:
Original geschrieben von SORSC
Geändert wurde § 2 Abs. 4 StVO in der Tat. Gegen die Verfassung verstößt bzw. verstieß es natürlich zu keinem Zeitpunkt, einem Radfahrer die Benutzung der Radwege vorzuschreiben.
Verfassung nicht, aber Bundesverwaltungsgericht - ohne Gründe darf es eben nicht vorgeschrieben werden (BVerwG 3 C 42.09 ):
Zitat:
Eine Radwegebenutzungspflicht darf nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung erheblich übersteigt (§ 45 Abs. 9 Satz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung - StVO).
Weiter:
Zitat:
Original geschrieben von SORSC
Die Vorschrift war und ist verfassungskonform, denn es gibt weder ein Grundrecht auf regelwidrige Teilnahme am Straßenverkehr noch gibt es ein Grundrecht auf Nutzung einer bestimmten Fahrbahn mit dem Fahrrad.
das Grundrecht ist, dass nicht willkürlich und grundlos einer bestimmten Gruppe von Verkehrsteilnehmern einseitig Vorschriften gemacht werden dürfen
Zitat:
Original geschrieben von SORSC
Deshalb wird es Zeit, daß die Gefährdungshaftung für Fahrradfahrer eingeführt wird.
die Gefährdungshaftung hat den Grund, dass von bestimmten Verkehrsteilnehmern höhere Gefährdungspotentiale allein durch deren Nutzung ausgehen. Fahrräder sind schon auf Grund ihrer geringen Masse nicht in der Lage, solche Gefährdungspotentiale aufzuweisen.